Antrag auf Einrichtung einer Zone 30 im Draackenstieg in Drochtersen-Hüll


Daten angezeigt aus Sitzung:  09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Bei der Gemeindeverwaltung wurde ein Antrag auf Einrichtung einer Zone 30 im Draackenstieg von einem Anwohner der Straße gestellt.

Der Draackenstieg, eine Gemeindestraße, hat im 1. Abschnitt  (ca. 650 m) von der Kreisstraße K 65 (Gehrden) bis zum Abzweig der Gemeindestraße Bauernreihe unterschiedliche Ausbaubreiten. Von der Einmündung Gehrden bis Ausweiche 3,80 – 4,00 m, von der Ausweiche bis kurz vor der Einmündung Bauernreihe 3,10 – 3,20 m und im Einmündungsbereich der Bauernreihe 4,60 - 4,80 m. Der gesamte Abschnitt besitzt nur eine Ausweiche etwa in der Mitte des Abschnittes. Der Bereich wurde in den letzten Jahrzehnten immer enger bebaut und ist heute fast ausschließlich Wohngebiet. Gehwege sind dort nur in einem kurzen Abschnitt von einem Anlieger in Eigenleistung erstellt worden. Sie sind nicht mit einem Hochbord oder einer Gosse von der Straße getrennt. Eine Straßenbeleuchtung ist in diesem Bereich vorhanden. Zurzeit darf die innerörtliche Straße mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h befahren werden, sie ist in Asphalt ausgebaut.

Im 2. Abschnitt (ca. 2,0 km Länge) von der Einmündung Bauernreihe bis zum Übergang in die Gemeindestraße Hüller Sietwende ist die Straße ebenfalls in Asphalt ausgebaut, hat hier jedoch nur eine Breite von ca. 3.00 m. Auf diesem Abschnitt gibt es 4 mit Schotter befestigte Ausweichen. Dieser Bereich ist nur wenig bebaut und überwiegend von landwirtschaftlich genutzten Flächen umschlossen. Für diesen Abschnitt wurde beim Amt für regionale Landentwicklung ein Antrag zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) für die Sanierung ländlicher Wegebau gestellt.

Außer der Erschließung der Wohnbebauung wird der Draackenstieg hauptsächlich von den im Draackenstieg und in der Bauernreihe ansässigen landwirtschaftlichen, milcherzeugenden Betrieben genutzt. Eine weitere Nutzung erfolgt durch die Besucher des ABC Bildungszentrums in der Bauernreihe.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt führt aus, dass der allgemeine Konsens der Hüller Anwohner dahingeht, dass auch hier keine Notwendigkeit für eine Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. Einrichtung einer Zone 30 gesehen wird. Das Ratsmitglied Günter Andreas fügt hinzu, dass seinerzeit die Errichtung eines Gehweges bis zur Einmündung in die Bauernreihe im Rahmen der Dorferneuerung geplant war. Dies wäre wohlmöglich zielführender als die Einrichtung einer Zone 30.

Auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Peter Dieter-Völckers erläutert Heino von Busch, dass diese Thematik bei der Verkehrsschau mit besprochen wurde. Wenn es gewünscht wird, wäre die Einrichtung einer Zone 30 nach Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde auch hier möglich.

Heino von Busch erläutert letztlich, dass die Beschilderung im Draackenstieg am Abzweig Bauernreihe mit dem Verkehrszeichen Nr. 301 (Vorfahrt bei der nächsten Kreuzung) von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt wurde.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den Antrag auf Einrichtung einer Zone 30 im Draackenstieg abzulehnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 22.01.2019 08:40 Uhr