20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Landmaschinenhandel“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ im Parallelverfahren a) Behandlung der insgesamt eingegangenen Stellungnahmen zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 “Landmaschinenhandel“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ (Gesamtabwägungsbeschluss) aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB b) Feststellungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen “Landmaschinenhandel“ c) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (nebst Begründung und Umweltbericht)


Daten angezeigt aus Sitzung:  18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 12.02.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Ziele/Anlass der Planung

Im Ortsteil Hüll befindet sich ein Betrieb mit Landmaschinenhandel und Werkstatt (Gehrden 13), der sich erweitern möchte. Aufgrund der bestehenden innerörtlichen Verhältnisse ist eine Erweiterung am selben Standort nicht möglich.
Um dem Betrieb eine Erweiterung zu ermöglichen, soll eine Betriebsverlagerung um ca. 800 m auf das Flurstück 40/4 ermöglicht werden. Im Rahmen des Parallelverfahrens ist mit der Änderung des Flächennutzungsplanes eine Darstellung als gewerbliche Baufläche und im Bebauungsplan die Festsetzung als Gewerbegebiet vorgesehen. Die Grundflächenzahl soll 0,8, die Traufhöhe 8 m und die Firsthöhe 10 m betragen. Die Erschließung würde über die Kreisstraße 65 (Grüne Straße/Gehrden) erfolgen.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 14.11.2018 beschlossen, die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Landmaschinenhandel“ nebst Begründung sowie den Bebauungsplan Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die entsprechenden Behörden zu beteiligen.

In der Zeit vom 26.11.2018 bis einschließlich 02.01.2019 lagen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Es wurde keine Stellungnahme abgegeben.

Parallel fand auch die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen mit entsprechender Abwägung liegen der Vorlage bei.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

a) Gesamtabwägungsbeschluss

Die während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden
(§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes “Landmaschinenhandel“ und des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ einzuarbeiten.

b) Feststellungsbeschluss

Der bereinigte Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes “Landmaschinenhandel“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes “Landmaschinenhandel“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

c) Satzungsbeschluss

Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) ist als Satzung zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn erörtert kurz die Sachlage und übergibt das Wort an Frau Hartz. Frau Hartz erläutert die eingegangenen Stellungnahmen und die vorliegende Abwägung. Des Weiteren erklärt Frau Hartz, dass ein Lärmschutzgutachten bezüglich des bestehenden Wohnhauses nicht notwendig ist und das die Löschwasserversorgung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu regeln ist.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
a) Gesamtabwägungsbeschluss
Die während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden
(§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes “Landmaschinenhandel“ und des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b) Feststellungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes “Landmaschinenhandel“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes “Landmaschinenhandel“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c) Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) ist als Satzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 01.03.2019 08:04 Uhr