Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von frei laufenden Katzen in der Gemeinde Drochtersen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Rat der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 18.06.2014 nach intensiver Auseinandersetzung mit der Thematik beschlossen, sich mit dem Thema der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen erneut zu beschäftigen, sobald über die Rechtsverordnung der Landesregierung abschließend beraten wurde.

Durch die Änderung der sogenannten Subdelegationsverordnung durch das Land Niedersachsen mit Wirkung vom 01.04.2017 werden die Gemeinden nunmehr ermächtigt, für ihr Gebiet die Kennzeichnung, Registrierung oder Kastration von freilaufenden Katzen auf Grundlage des Tierschutzgesetzes (§ 13 b) durch Erlass einer entsprechenden Verordnung vorzuschreiben. Dies hat die „Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade“ mit Schreiben vom 01.01.2018 zum Anlass genommen, erneut einen Antrag auf Einführung einer Katzenschutzverordnung für den Bereich der Gemeinde Drochtersen zu stellen. Im Nachgang zu diesem Antrag stellt die Initiative bei Erlass einer Katzenschutzverordnung die Unterstützung durch den Tierschutzverein „Vier Pfoten“ durch Katzenkastrationsaktionen in Aussicht.

Eine Kastrationsverordnung soll das Ziel verfolgen, dass Hauskatzen kastriert werden müssen, wenn es sich um sogenannte Freigängerkatzen handelt, d.h. wenn sie unkontrollierten freien Auslauf haben. Gleichzeitig sollte die Verordnung eine Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung der Hauskatzen beinhalten, um aufgefundene Tiere schneller an den Besitzer zurückführen zu können, wodurch  Einsparungen bei der Unterbringung und tierärztlichen Versorgung von Fundtieren erreicht werden könnten,.

Der Vorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Niedersachsen, Herr Dieter Ruhnke, wird in der Sitzung zum Thema „Einführung einer Katzenschutzverordnung“ aus Sicht des Tierschutzes berichten.

Ein Entwurf einer entsprechenden Verordnung ist dieser Vorlage beigefügt. Ferner ist ein Schreiben des zuständigen Nds. Landwirtschaftsministeriums beigefügt, in dem grundsätzliche Aussagen zum Thema Katzenschutzverordnung getroffen werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von freilebenden und freilaufenden Katzen in der Gemeinde Drochtersen (Katzenschutzverordnung).

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff nimmt Bezug auf die Vorträge zu dieser Thematik durch Herrn Ruhnke und Frau Haak in der Fachausschusssitzung am 12.02.2019. Durch die Fachvorträge, die ausführliche Auseinandersetzung mit dem Gefahrenpotential, die weitergehenden Informationen, die von Frau Rambow und von der Tierarztpraxis Eva Schnorr zur Verfügung gestellt wurden sowie die eigenen Erfahrungen der Verwaltung mit durchschnittlich 20 Fundkatzen im Jahr wurde sich hinreichend mit der Situation auseinandergesetzt. Somit könne die Verordnung aus Sicht der Verwaltung verabschiedet werden. Sofern in der Sitzung des Gemeinderates noch Fragen auftauchen , steht Frau Haak von der Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade zur Verfügung.

Das Ratsmitglied Dr. Hannes Hatecke verdeutlicht das Für und Wider einer solchen Verordnung. Neben den Kosten, die auf Katzenbesitzer zukommen, gehen mit der Verordnung einige Vorteile einher, wie beispielsweise die Steigerung des Tierwohls. Auch die Krankheiten, die auf Menschen übertragbar sind (Toxoplasmose, insbesondere gefährlich für Schwangere), sind nicht außer Acht zu lassen. Weiterhin wird die Zuordnung verloren gegangener Katzen durch die Kennzeichnungspflicht erleichtert.

Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen bezieht sich auf die Zulässigkeit der Verordnung in Bezug auf deren Rechtsmäßigkeit. Der Antwort der Nds. Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die schriftliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Kai Seefried (Blatt 5, Frage 11) ist zu entnehmen, dass vor dem Erlass einer solchen Verordnung andere geeignete Maßnahmen durchzuführen sind, wie beispielsweise der Aufruf zur freiwilligen Kastration. Weiterhin ist auf Seite 32 unter Ziffer 25 des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 29.08.2012 zu lesen, dass eine bundesweite Regelung aufgrund des regional unterschiedlichen Ausmaßes unverhältnismäßig wäre. Nur wo nachweislich eine entsprechende Problematik besteht, sind entsprechende Regelungen erforderlich. Ob entsprechende Regelungen erforderlich und verhältnismäßig sind, müssen die Landesregierungen für ihre jeweiligen Gebiete entscheiden und begründen. Dies sei dem Vortragenden nicht bekannt, daher lehnt er die Verordnung persönlich und lediglich vor dem rechtlichen Hintergrund ab.

Der Landtagsabgeordnete Kai Seefried bezieht sich auf intensive Diskussionen in den letzten Jahren und führt aus, dass die Landesregierung es ausdrücklich unterstützt, dass entsprechende Regelungen örtlich zu treffen sind. Mit Blick auf die Öffentlichkeitsarbeit, die Informationen der ehrenamtlichen Tierschützer und der Tierärztin sei das Erlassen dieser Verordnung begründet. Er dankt den Ehrenamtlichen für den anerkennenswerten Einsatz.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Kai Schildt schließt sich diesen Ausführungen an. Er macht deutlich, dass die Ehrenamtlichen und der Tierschutz mit dem Erlass dieser Verordnung unterstützt werden sollen.

Frau Cornelia Haak bezieht sich auf die Ausführungen des Ratsmitgliedes Cornelius van Lessen und informiert über die bereits seit vielen Jahren durchgeführten Katzenkastrationen. In Bezug auf einen Fall von 20 sterbenskranken Katzen an einer Örtlichkeit im Theisbrüggermoor wurde deutlich, dass nur mit sporadischen Kastrationen keine Nachhaltigkeit erreicht werden kann. Ebenso können Fundtiere, wie zuvor bereits ausgeführt wurde, wesentlich schneller an die Halter zurückgegeben werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von freilebenden und freilaufenden Katzen in der Gemeinde Drochtersen (Katzenschutzverordnung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 4 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 16.04.2019 11:08 Uhr