Bebauungsplan Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Beschluss über den Erschließungsvertrag zum Baugebiet “Dornbusch – am Sportplatz“ b) Abschluss eines Immissionsschutzvertrages (Flutlichtanalage) zwischen dem Vorhabenträger, der Gemeinde Drochtersen und dem Sportverein Dornbusch e. V. c) Behandlung der insgesamt eingegangenen Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) / Gesamtabwägungsbeschluss d) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in der Sitzung am 14.11.2018 die Annahme des  geänderten Planentwurfes und die erneute öffentliche Auslegung des geänderten  Planentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 03.12.2018 bis 07.01.2019. Parallel erfolgte die erneute Beteiligung der Behörden.

Allgemeine Ziele und Zwecke:
Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Innerhalb des Plangebietes sind ca. 8 Wohngebäude mit einer Grundstücksgröße zwischen 860 und 2.030 qm geplant. Die zulässige Zahl der Wohnungen soll auf maximal zwei Wohnungen je Einzelhaus und eine Wohnung je Doppelhaushälfte festgesetzt werden. Die Möglichkeit einer Einliegerwohnung wird damit offen gehalten. Die Grundflächenzahl wird mit 0,2 festgesetzt. Je Einzelhaus wird eine Mindestgrundstücksgröße mit 800 qm und je Doppelhaushälfte von 400 qm erforderlich. Die Zahl der Vollgeschosse wird auf eins festgesetzt. Abweichend von der eingeschossigen Bauweise sind zwei Vollgeschosse zulässig, wenn die Dachneigung bis maximal 20 Grad beträgt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Es ist kein Umweltbericht zu erstellen.

Im Rahmen der Auslegungs-/Beteiligungsverfahren gingen u. a. Stellungnahmen zu den Thematiken “Lichtimmissionen Flutlichtanlage Sportplatz Dornbusch“ und “Schallimmissionen/Lärmrichtwerte“ (hervorgerufen durch die Sportplatznutzung, das Feuerwehrübungsgelände, den Schießstand und eine Obstanbauberegnungsanlage) ein.

Zur Abarbeitung/Klärung der vorgenannten Thematiken wurden ergänzende Gutachten/Stellungnahmen erarbeitet und in die Planunterlagen/Entwürfe eingearbeitet.

Als wesentliche Änderungen sind u. a. zu nennen, dass vor Baubeginn der Wohnhäuser der bereits vorhandene Lärmschutzwall auf 3m erhöht werden (textliche Festsetzung 1.7) und das die vorhandene Flutlichtanlage die maßgeblichen Beleuchtungsstärken (textliche Festsetzung 1.6) einhalten müssen. Zur Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte wird eine Umrüstung der Flutlichtanlage erforderlich werden.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist aus der beigefügten Auflistung zu entnehmen und wird mit dem geänderten Satzungsentwurf nebst Begründung durch das Planungsbüro Elbberg in der Sitzung erläutert werden.

Zur Umsetzung des Bebauungsplangebietes ist der Abschluss eines entsprechenden Erschließungsvertrages notwendig. Hierbei sind insbesondere der Anschluss an das vorhandene Straßenerschließungssystem und die Ver- und Entsorgungsanlagen zu berücksichtigen.
Des Weiteren ist der Abschluss eines Immissionsschutzvertrages zwischen dem Vorhabenträger, der Gemeinde Drochtersen und dem Sportverein Dornbusch e. V. zur notwendigen Umrüstung der vorhandenen Flutlichtanlage vorgesehen. Zur Einhaltung der maßgeblichen Beleuchtungsstärken sind die 6 vorhandenen Leuchtmittel der Flutlichtanlage auszutauschen. Die Gesamtkosten werden ca. 15.000,00 € betragen. Der Immissionsschutzvertrag sieht eine Aufteilung von je 50% der Kosten für den Vorhabenträger und die Gemeinde Drochtersen vor. Dem Sportverein entstehen keine Kosten.


Folgende Unterlagen sind der Vorlage beigefügt:

- Satzungsentwurf mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (08.01.2019)
- Begründung zum Bebauungsplan (08.01.2019)
- Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (08.01.2019)
- Abwägung der Stellungnahmen aus der ersten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17.09.2018
- Schalltechnisches Gutachten vom 11.09.2017 (Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Garbsen)
- Schalltechnisches Gutachten vom 06.06.2018 /Ergänzung  Feuerwehrübungsplatz/Beregnungspumpe (Bonk-Maire-Hoppmann, Garbsen)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 29.05.2017 (Elbberg, Hamburg)
- Gutachten – Prognose zur Lichtimmission von zwei Spielfeldern vom 09.11.2017 (Peter Reuff, Hamburg)
- Gutachterliche Stellungnahme – Messung der Lichtimmissionen einer bestehenden Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Dornbusch vom 06.07.2018 (Peter Reuff, Hamburg)
- Stellungnahme / Messung der horizontalen Beleuchtungsstärke einer bestehenden Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Dornbusch vom 30.10.2018 (Peter Reuff, Hamburg)
- Entwurf Erschließungsvertrag
- Entwurf Immissionsschutzvertrag

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:

a)        Den Abschluss über den Erschließungsvertrag zum Baugebiet “Dornbusch – am Sportplatz“

b)        Den Abschluss des Immissionsschutzvertrages zwischen dem Vorhabenträger, der Gemeinde Drochtersen und dem Sportverein Dornbusch e. V.

c)        Die während der ersten und erneuten öffentlichen Auslegungen (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauB) und der ersten und erneuten Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägungen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ einzuarbeiten.

d)        Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung nebst Begründung wird als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt nach Abschluss des unter a) genannten Erschließungsvertrages.

Diskussionsverlauf

Eingangs begibt sich das Ratsmitglied Dr. Hannes Hateck e in den Zuschauerbereich.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:

a)        Den Abschluss über den Erschließungsvertrag zum Baugebiet “Dornbusch – am Sportplatz“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt:


b)        Den Abschluss des Immissionsschutzvertrages zwischen dem Vorhabenträger, der Gemeinde Drochtersen und dem Sportverein Dornbusch e. V.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt:

c)        Die während der ersten und erneuten öffentlichen Auslegungen (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauB) und der ersten und erneuten Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägungen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt:

d)        Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung nebst Begründung wird als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt nach Abschluss des unter a) genannten Erschließungsvertrages.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 16.04.2019 11:08 Uhr