Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in der Sitzung am 14.11.2018 die Annahme des geänderten Planentwurfes und die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Planentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 03.12.2018 bis 07.01.2019. Parallel erfolgte die erneute Beteiligung der Behörden.
Allgemeine Ziele und Zwecke:
Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Innerhalb des Plangebietes sind ca. 8 Wohngebäude mit einer Grundstücksgröße zwischen 860 und 2.030 qm geplant. Die zulässige Zahl der Wohnungen soll auf maximal zwei Wohnungen je Einzelhaus und eine Wohnung je Doppelhaushälfte festgesetzt werden. Die Möglichkeit einer Einliegerwohnung wird damit offen gehalten. Die Grundflächenzahl wird mit 0,2 festgesetzt. Je Einzelhaus wird eine Mindestgrundstücksgröße mit 800 qm und je Doppelhaushälfte von 400 qm erforderlich. Die Zahl der Vollgeschosse wird auf eins festgesetzt. Abweichend von der eingeschossigen Bauweise sind zwei Vollgeschosse zulässig, wenn die Dachneigung bis maximal 20 Grad beträgt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Es ist kein Umweltbericht zu erstellen.
Im Rahmen der Auslegungs-/Beteiligungsverfahren gingen u. a. Stellungnahmen zu den Thematiken “Lichtimmissionen Flutlichtanlage Sportplatz Dornbusch“ und “Schallimmissionen/Lärmrichtwerte“ (hervorgerufen durch die Sportplatznutzung, das Feuerwehrübungsgelände, den Schießstand und eine Obstanbauberegnungsanlage) ein.
Zur Abarbeitung/Klärung der vorgenannten Thematiken wurden ergänzende Gutachten/Stellungnahmen erarbeitet und in die Planunterlagen/Entwürfe eingearbeitet.
Als wesentliche Änderungen sind u. a. zu nennen, dass vor Baubeginn der Wohnhäuser der bereits vorhandene Lärmschutzwall auf 3m erhöht werden (textliche Festsetzung 1.7) und das die vorhandene Flutlichtanlage die maßgeblichen Beleuchtungsstärken (textliche Festsetzung 1.6) einhalten müssen. Zur Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte wird eine Umrüstung der Flutlichtanlage erforderlich werden.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist aus der beigefügten Auflistung zu entnehmen und wird mit dem geänderten Satzungsentwurf nebst Begründung durch das Planungsbüro Elbberg in der Sitzung erläutert werden.
Zur Umsetzung des Bebauungsplangebietes ist der Abschluss eines entsprechenden Erschließungsvertrages notwendig. Hierbei sind insbesondere der Anschluss an das vorhandene Straßenerschließungssystem und die Ver- und Entsorgungsanlagen zu berücksichtigen.
Des Weiteren ist der Abschluss eines Immissionsschutzvertrages zwischen dem Vorhabenträger, der Gemeinde Drochtersen und dem Sportverein Dornbusch e. V. zur notwendigen Umrüstung der vorhandenen Flutlichtanlage vorgesehen. Zur Einhaltung der maßgeblichen Beleuchtungsstärken sind die 6 vorhandenen Leuchtmittel der Flutlichtanlage auszutauschen. Die Gesamtkosten werden ca. 15.000,00 € betragen. Der Immissionsschutzvertrag sieht eine Aufteilung von je 50% der Kosten für den Vorhabenträger und die Gemeinde Drochtersen vor. Dem Sportverein entstehen keine Kosten.
Folgende Unterlagen sind der Vorlage beigefügt:
- Satzungsentwurf mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (08.01.2019)
- Begründung zum Bebauungsplan (08.01.2019)
- Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (08.01.2019)
- Abwägung der Stellungnahmen aus der ersten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17.09.2018
- Schalltechnisches Gutachten vom 11.09.2017 (Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Garbsen)
- Schalltechnisches Gutachten vom 06.06.2018 /Ergänzung Feuerwehrübungsplatz/Beregnungspumpe (Bonk-Maire-Hoppmann, Garbsen)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 29.05.2017 (Elbberg, Hamburg)
- Gutachten – Prognose zur Lichtimmission von zwei Spielfeldern vom 09.11.2017 (Peter Reuff, Hamburg)
- Gutachterliche Stellungnahme – Messung der Lichtimmissionen einer bestehenden Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Dornbusch vom 06.07.2018 (Peter Reuff, Hamburg)
- Stellungnahme / Messung der horizontalen Beleuchtungsstärke einer bestehenden Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Dornbusch vom 30.10.2018 (Peter Reuff, Hamburg)
- Entwurf Erschließungsvertrag
- Entwurf Immissionsschutzvertrag