Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Dornbusch - Alter Weg 10-22“ a) Vorstellung und Annahme des Satzungsentwurfs b) Beschluss über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 21.05.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Frau Bettina Schildt, Alter Weg 10, 21706 Drochtersen, möchte auf einem Teil des Flurstücks 100/2 (Gemarkung Drochtersen, Flur 11) Wohnbebauung realisieren. Da es sich bei dieser Fläche (die im Flächennutzungsplan bereits als Mischbaufläche ausgewiesen wird) um eine sogenannte Außenbereichsfläche im Innenbereich handelt, kann aufgrund der derzeitigen Situation seitens des Landkreises Stade keine Baugenehmigung erteilt werden.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis Stade kann Baurecht jedoch, wie auch bereits im südwestlich angrenzenden Bereich, durch eine Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Aussicht gestellt werden. Dementsprechend wurden die anliegend beigefügten Unterlagen durch das Planungsbüro ELBBERG erstellt.
Bei der Aufstellung von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB sind gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2+3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) entsprechend anzuwenden. Dies bedeutet, dass auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet werden kann. Es besteht keine Pflicht zur Umweltprüfung.
Die Planungskosten sind durch Frau Schildt zu tragen, ein entsprechender städtebaulicher Vertrag (Kostenübernahmevertrag) gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist schriftlich (§ 11 Abs. 3 BauGB) abzuschließen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass

a)        der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Dornbusch - Alter Weg 10-22“ mit Begründung angenommen wird und
b)        der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Dornbusch – Alter Weg 10-22“ mit Begründung anhand einer Planauflage gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist und gleichzeitig gem. § 4 Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Behörden durchgeführt wird.

Diskussionsverlauf

Herr Kruse vom Planungsbüro Elbberg stellt das Vorhaben kurz anhand einer Präsentation (siehe Anlage 1) vor.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass

a)        der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Dornbusch - Alter Weg 10-22“ mit Begründung angenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass
b)        der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Dornbusch – Alter Weg 10-22“ mit Begründung anhand einer Planauflage gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist und gleichzeitig gem. § 4 Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Behörden durchgeführt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 03.06.2019 09:08 Uhr