Höchstspannungsleitungen von Brunsbüttel nach Großgartach (Vorhaben Nr. 3) und von Wilster nach Grafenrheinfeld (Vorhaben Nr. 4) / SuedLink


Daten angezeigt aus Sitzung:  20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 21.05.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die Tennet TSO GmbH und TransnetBW GmbH planen als Übertragungsnetzbetreiber zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich einer sicheren Energieversorgung das Übertragungsnetz auszubauen. Dazu ist die Umsetzung von zwei Leitungsvorhaben vorgesehen. Es handelt sich um folgende Vorhaben:
-Höchstspannungsleitung zwischen Brunsbüttel und Großgartach (Vorhaben 3)
-Höchstspannungsleitung zwischen Wilster und Grafenrheinfeld (Vorhaben 4)

Beide Vorhaben werden in Kooperation geplant und unter der Bezeichnung SuedLink im Projektbezug zusammengefasst. Beide SuedLink-Verbindungen haben zusammen eine Übertragungskapazität von 4 Gigawatt. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2025 geplant.

Für das Vorhaben (Raumordnung/Trassenkorridore) findet nunmehr die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die entsprechenden Unterlagen können vom 25.04.2019 bis 24.05.2019 eingesehen und eine Stellungnahme kann bis 24.06.2019 abgegeben werden.
Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist die Bundesnetzagentur.

Im noch nachfolgenden Planfeststellungsverfahren erfolgt nach Festlegung des Trassenkorridors noch der konkrete Verlauf der Leitungstrasse. Die Verlegung der Leitungen soll grundsätzlich per Erdkabel erfolgen.

Im Gemeindegebiet der Gemeinde Drochtersen verläuft der Vorschlagskorridor (Abschnitt 23a) von Wischhafen/Neuland über Hüll nach Burweg.
Als Alternativstrecken könnten die Abschnitte 25a, 25b oder 337 (von Wischhafen/Neuland über Dornbuschermoor, Aschhorn, Drochtersermoor, Gauensiekermoor, Asselermoor) oder eine Elbquerung bei Barnkrug (Abschnitt 26) in Frage kommen (siehe Anlagen 1 – 5).

Im laufenden Verfahren wurden bereits u. a. durch den Landkreis Stade (raumrelevante Belange wie z. B. Torfabbaugebiete, FFH-Gebiete, Natura 2000-Gebiete, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete usw.) und die Gemeinde Drochtersen frühzeitig Hinweise/Anregungen/Bedenken zu den Planungen mitgeteilt. Des Weiteren wurden den Vorhabenträgern die maßgeblichen bestehenden und im Verfahren befindlichen Bauleitpläne/-verfahren zur Kenntnis übermittelt.
Die mit Stellungnahme der Gemeinde Drochtersen vom 30.06.2017 (siehe Anlage 6) vorgetragenen Hinweise/Anregungen/Bedenken sollten im nun laufenden Beteiligungsverfahren nochmals mitgeteilt werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass die anliegende Stellungnahme vom 30.06.2017 nochmals im Beteiligungsverfahren an die Bundesnetzagentur abzugeben ist.

Diskussionsverlauf

Frau Reimer von der Tennet TSO GmbH und TransnetBW GmbH stellt anhand einer Präsentation (siehe Anlage 3) den bisherigen Verfahrensverlauf, den aktuellen Sachstand und den weiteren Ablauf vor.
Momentan befindet sich das Verfahren in der Raumordnung (Festlegung des Trassenkorridors), welches Anfang 2020 abgeschlossen sein soll. Hierzu können noch Stellungnahmen bis zum 24.06.2019 abgegeben werden.

Nach der Raumordnung folgt dann das Planfeststellungsverfahren, wobei auch der genaue Trassenverlauf im dann feststehenden Korridor festgelegt wird. Dieses soll bis 2021 erfolgen, so dass danach in 2021/22 mit der Bauphase begonnen werden kann (pro Kilometer 1-3 Monate). Hinsichtlich der Trasse wird im schlechtesten Fall ein Arbeitsstreifen von 55 m benötigt. Der Schutzstreifen beim bisherigen Verfahren (4 Gräben mit 8 Leitungen) würde eine Breite von 21-34m haben. Bei Anwendung eines neueren Verfahrens, welches sich derzeit noch in der Erprobung befindet, würden nur 2 Gräben mit 4 Leitungen benötigt werden und somit müsste der Schutzstreifen nur 11 – 18 m betragen. Bei Problemlagen ist auch eine geschlossene Bauweise (Durchschießen der Leitung) denkbar.

Frau Reimer beantwortet im Nachgang zu ihrer Präsentation zahlreiche Fragen sowohl aus dem Ausschuss als auch von anwesenden Gästen. Hauptschwerpunkt hierbei ist die Einbautiefe und deren Auswirkungen auf die vorhandene Drainage (spätere Absackungen nach Verfüllung und wer dann die Wiederherstellung trägt) als auch im Bereich der Obstbetriebe das Errichten der Stellagen für die Schutznetze. Bei beidem wird eine Arbeitstiefe von ca. 2 m benötigt. Auch die Entwässerung, der Baustellenverkehr und die Errichtung von Baustraßen waren Thema.

Auf Nachfrage erläutert Frau Reimer, dass das entstehende elektrische Feld komplett durch die Kabelummantelung abgeschirmt wird. Ein magnetisches Feld von ca. 100 NanoTesla entsteht direkt oberhalb der Leitung, wobei der gesetzliche Grenzwert bei 500 NanoTesla liegt. Wenige Meter neben der Trasse liegt der Wert wieder auf Höhe des Erdmagnetfeldes von 50 NanoTesla. Eine Gefährdung für Personen mit Herzschrittmachern besteht nicht.

Abschließend wurde sowohl von Frau Reimer als auch aus dem Ausschuss dringend dazu geraten, dass von der Trasse Betroffene auf jeden Fall, spätestens im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, ihre Bedenken, Probleme und Wünsche gegenüber dem Vorhabenträger äußern sollen.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass die vorhandene Stellungnahme vom 30.06.2017 um die heute neu vorgebrachten Punkte ergänzt wird und nochmals im Beteiligungsverfahren an die Bundesnetzagentur  abgegeben wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 03.06.2019 09:08 Uhr