Neufassung von Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Stade und den Gemeinden/Samt- Gemeinden über die Übertragung von Aufgaben gemäß § 13 Abs. 1 Nds.AG SGB VIII – Hauptamtliche Jugendarbeit (Jugendpflege)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport, 27.05.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Landkreis Stade hat eine Neufassung der Vereinbarung mit den Gemeinden/Samtgemeinden über die Übertragung von Aufgaben gemäß § 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII erarbeitet und den Kommunen zur Beschlussfassung übersandt (Anlage).
Es wurde Rücksprache mit der AWO gehalten (Bericht erfolgte im Beirat über die Jugend- und Schulsozialarbeit) und keine Änderungswünsche ermittelt.

Die Vereinbarung gilt ab dem 01.01.2019 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen,
die Vereinbarung  vom 01.08.2013 tritt außer Kraft.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die Vereinbarung mit dem Landkreis Stade über die Übertragung von Aufgaben gemäß § 13 Abs. 1 Nds AG SGB VIII – Hauptamtliche Jugendarbeit (Jugendpflege) - abzuschließen.

Diskussionsverlauf

Alle Fraktionen bedanken für die tolle Arbeit bei Frau Tauchen und Herrn Loewe und  sind sich einig darüber, die Vereinbarung auf jeden Fall zu unterzeichnen.

Beschluss

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die Vereinbarung mit dem Landkreis Stade über die Übertragung von Aufgaben gemäß § 13 Abs. 1 Nds AG SGB VIII – Hauptamtliche Jugendarbeit (Jugendpflege) - abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 06.06.2019 12:12 Uhr