Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, 03.09.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

I.
Seit dem Jahr 2012 ist durch Gesellschafterbeschluss die personelle Besetzung in der Gesellschaft durch Veränderungen und Erweiterungen der zu erledigenden Aufgaben um eine dritte Stelle aufgestockt worden. Die Gesellschafter haben dafür alle einen jährlichen Sonderzuschuss (60.000,-€/a) geleistet, der neben den üblichen verlorenen Jahreszuschüssen nach § 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages zu leisten ist. Die Regelung des Sonderzuschusses war bisher bis zum 31.12.2022 befristet. Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 24. Juni 2019 einstimmig beschlossen, diese Befristung der Stelle aufzuheben, da das Aufgabenspektrum im Leistungsportfolio der Wirtschaftsförderung unverzichtbar geworden ist, und sich für die Zukunft ein nachhaltiger Bedarf der dritten Vollzeitstelle abzeichnet. Dementsprechend kann ein unbefristeter Arbeitsplatz angeboten werden.
 
Vor diesem Hintergrund soll ab dem Jahr 2020 der bisherige Sonderzuschuss in den Zuschuss nach § 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages integriert werden.
 
Derzeit leisten die Samtgemeinden und Gemeinden nach § 15 Abs. 2 Zuschussbeträge von bis zu 0,50 EUR je Einwohner, Städte von bis zu 0,25 EUR je Einwohner. Für die Ermittlung der Einwohnerzahlen der Samtgemeinden, Gemeinden und Städte gilt die amtliche Fortschreibung der Wohnbevölkerung nach dem Stichtag des 31.12. des Vorjahres durch den Landkreis Stade.
 
Um den Sonderzuschuss in den Grundzuschuss zu überführen, sind die Zuschussbeträge für die Samtgemeinden und Gemeinden auf 0,64 EUR je Einwohner, für Städte auf 0,32 EUR je Einwohner zu erhöhen. Der Landkreis Stade zahlt dann einen Zuschussbetrag von bis zu 2.600,00 EUR je Anteil, höchstens aber – entsprechend 49 Anteilen – bis zu 127.000,00 EUR.
 
Für die weiteren Gesellschafter werden die Zuschüsse von bis zu 2.600,00 EUR je Anteil im Sinne von § 4 Abs. 3 betragen. Im Übrigen ergeben sich die Beträge aus der folgenden Tabelle:
 
 
 
 
 
 
Firma
Einw.
30.06.2018
Grundzuschuss
§ 15 Abs. 2 in EUR
Sonderzuschuss
3. Stelle
Summe Spalte
2 und 3
Grundzuschuss
ab  2020 in EUR
Landkreis Stade

98.000,00 €
29.096,05 €
127.096,05 €
127.000,00 €
Hansestadt Stade
47.364
11.841,00 €
3.426,13 €
15.267,13 €
15.156,48 €
Hansestadt
Buxtehude
39.970
9.992,50 €
2.950,28 €
12.942,78 €
12.790,40 €
Samtgemeinde
Nordkehdingen
7.362
3.681,00 €
1.108,92 €
4.789,92 €
4.711,68 €
Gemeinde Drochtersen
11.215
5.607,50 €
1.760,16 €
7.367,66 €
7.177,60 €
Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
18.199
9.099,50 €
2.592,22 €
11.691,72 €
11.647,36 €
SamtgemeindeFredenbeck
12.667
6.333,50 €
1.877,59 €
8.211,09 €
8.106,88 €
Samtgemeinde Harsefeld
21.472
10.736,00 €
3.003,72 €
13.739,72 €
13.742,08 €
Samtgemeinde Horneburg
12.623
6.311,50 €
1.730,47 €
8.041,97 €
8.078,72 €
Samtgemeinde Lühe
9.979
4.989,50 €
1.470,39 €
6.459,89 €
6.386,56 €
Samtgemeinde Apensen
9.398
4.699,00 €
1.222,33 €
5.92133 €
6.014,72 €
Gemeinde Jork
12.084
6.042,00 €
1.745,47 €
7.787,47 €
7.733,76 €
Kreissparkasse Stade

15.000,00 €
4.453,48 €
19.453,48 €
20.000,00 €
Sparkasse Stade-Altes Land

10.000,00 €
2.968,99 €
12.968,99 €
13.000,00 €
Volksbank Stade-Cuxhaven

2.000,00 €
593,80  €
2.593,80 €
2.600,00 €


202.333
204.333,00 €
60.000,00 €
264.333,00 €
264.146,24 €

§ 15 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages ist entsprechend neu zu fassen.
 
 II.
Entsprechend der Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises sind darüber hinaus weitere kleinere Anpassungen des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen. Dies betrifft folgende Punkte:
 

Jahresabschluss 

Die Satzung trägt in § 14 Abs. 2 noch einen Verweis zur nicht mehr gültigen Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO). Dieser Verweis ist hinsichtlich des NKomVG zu aktualisieren.
 

Wirtschaftsplan 

Laut § 16 ist für den Wirtschaftsplan ein Erfolgsplan, ein Finanzplan und eine Stellenübersicht erforderlich. In den Vorjahren wurde keine Finanzplanung erstellt, weil nicht erforderlich, aktuell besteht der Wirtschaftsplan aus einem Erfolgsplan für 2019 und der Stellenübersicht.
Der Gesellschaftervertrag sollte dahingehend angepasst werden, auf den Finanzplan zu verzichten, da die GmbH keine nennenswerten Investitionen und Umsätze abbildet.  
          

Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr 

Weiterhin ist in § 3 eine Regelung enthalten, dass nach vier Jahren eine Überprüfung über die Weiterführung der Gesellschaft erfolgen soll. Es wird nicht deutlich, dass sich diese Regelung auf die ersten vier Jahre nach der Gründung der Gesellschaft bezieht und ist daher missverständlich. Die Regelung kann zukünftig herausgenommen werden.  
Die Gesellschafterversammlung hat am 24.06.2019 einstimmig beschlossen, diese o. g. Änderungen insgesamt zu vollziehen und den Geschäftsführer beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Änderung des Gesellschaftsvertrages einzuleiten. Vor diesem Hintergrund wird derzeit die Zustimmung aller Gesellschafter herbeigeführt.
 

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende erläutert die Beschlussvorlage. Seit dem Jahr 2012 ist durch Gesellschafterbeschluss der Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH die personelle Besetzung in der Gesellschaft durch Veränderungen und Erweiterungen der zu erledigenden Aufgaben um eine befristete dritte Stelle aufgestockt worden. Die Gesellschafter haben dafür alle einen jährlichen Sonderzuschuss (60.000,-€/a) geleistet, der neben den üblichen Jahreszuschüssen nach § 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages zu leisten ist.
Die Gesellschafterversammlung hat im Juni 2019 einstimmig beschlossen, die Befristung der Stelle aufzuheben, da sich für die Zukunft ein nachhaltiger Bedarf der dritten Vollzeitstelle abzeichnet und somit eine unbefristete Stelle angeboten werden kann.
Vor diesem Hintergrund soll ab dem Jahr 2020 der bisherige Sonderzuschuss in den Zuschuss nach § 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages integriert werden.

Um den Sonderzuschuss in den Grundzuschuss zu überführen, sind die Zuschussbeträge für die Samtgemeinden und Gemeinden auf 0,64 EUR je Einwohner, für Städte auf 0,32 EUR je Einwohner zu erhöhen.

Allerdings, so Herr Mehlis, ergibt sich aus der tabellarischen Darstellung der Vorlage, dass zunächst für die Gemeinde Drochtersen keine höheren Belastungen zu erwarten sind als bisher.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 11.09.2019 10:01 Uhr