Honorarforderung des Architekten Schütze


Daten angezeigt aus Sitzung:  12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr, 23.10.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das ab 2006 für die Gemeinde Drochtersen mit der Planung der Sanierung des Hallenbades tätige Ingenieurbüro Schütze und Partner aus Hildesheim hat der Gemeinde Drochtersen im Februar 2016 über ein vom ihm eingeschaltetes Notariat und Anwaltsbüro eine Aufforderung zur Zahlung eines aus der 2. Honorarabschlagsrechnung gekürzten Betrages für geleistete Architekten-leistungen bis zur Aufhebung der Ausschreibung 2009 übersandt.

Die Gemeinde hat daraufhin wiederholt um die Zusendung prüffähiger Unterlagen/Nachweise für die Forderungen gebeten.

Ohne weiter auf die nachgeforderten Unterlagen einzugehen hat das eingeschaltete Notariat und Anwaltsbüro der Gemeinde mit Datum vom 23.09.2016 ein Angebot zur pauschalen Abgeltung der Honorarforderungen übersendet.

Diese wurde von der Gemeinde mit Schreiben vom 24.10.2016 mit der Begründung fehlender prüffähiger Unterlagen/Nachweise wiederum abgelehnt.

Zwei Jahre später erhielt die Gemeinde am 28.11.2018 über das eingeschaltete Notariat und Anwaltsbüro eine Schlussrechnung des Ingenieurbüros vom 15.11.2018 mit der Aufforderung auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, jedoch wiederum ohne die prüffähigen Unterlagen/Nachweise. An dieser Stelle hat die Verwaltung sich eines Rechtbeistandes bedient.

Der Verzicht der Einrede zur Verjährung und die Zahlung der Schlussrechnung wurden von der Gemeinde zurückgewiesen, weil Abrechnungsunterlagen, die zur Prüfung der Honorarschlussrechnung benötigt werden, fehlten.

Daraufhin hat das Architekturbüro am 20.12.2018 Klage beim Landgereicht Stade gegen die Gemeinde Drochtersen zur Zahlung der Honorarforderung gestellt.

Vom Rechtsbeistand der Gemeinde wurde am 01.03.2019 die Klageerwiderung eingereicht.

Das Landgericht hat daraufhin eine gerichtliche Mediation vor einem Güterichter vorgeschlagen. Beide Parteien stimmten der Mediation zu. Sie fand im Landgericht in Stade statt.
In der Güteverhandlung wurde ein Vergleich (siehe Anlage 1) geschlossen. Der Gemeinde Drochtersen bleibt ein Widerruf dieses Vergleichs bis zum 30.11.2019 vorbehalten.
In der Anlage 2, dem Schreiben des Rechtsbeistandes der Gemeinde Drochtersen vom 06.09.2019, werden die Forderungen des Architekturbüros Schütze eingehend erläutert.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert die Sachlage und begrüßt Herrn Hämmer, Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Schröder und Partner m. b. B. aus Stade, als Rechtsbeistand der Gemeinde.
Im Januar 2019 hat das Büro Schütze & Partner Klage eingereicht, im März 2019 hat das Landgericht Stade die Güteverhandlung terminiert. Die Mediation fand am 04.09.2019 statt, an der neben dem Bürgermeister auch Heino von Busch und Herr Hämmer teilgenommen haben. Bei der Mediation wurde durch die Teilnehmer zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei der Entscheidung, ob der Vergleich angenommen wird oder nicht, nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt – also dass der Verwaltungsausschuss für den abschließenden Beschluss zuständig ist. Fraglich ist, ob die Forderung des Büros Schütze & Partner angemessen und ob eine Beauftragung der Leistungsphase 8 erfolgt ist.
Heino von Busch erläutert, dass das Vorhaben mit der 2006 erstellten Modernisierungsstudie begonnen hat. Im ersten Sanierungsschritt wurde damals die Warmwasseraufbereitung erneuert, im zweiten Schritt wurde die Dach- und Fassadensanierung ausgeschrieben. Aufgrund fehlender Haushaltsmittel musste die Ausschreibung aufgehoben werden. Eine vom Büro Schütze & Partner vorgelegte 2. Abschlagsrechnung wurde aufgrund fehlender Unterlagen gekürzt. Nachdem lange Zeit nichts weiter geschah, hat das Büro 2018 durch die Kanzlei Rechtsanwälte Krüger, Schütze & Kollegen eine Schlussrechnung eingereicht. Neben der Leistungsphase 8 berechnet das Büro auch entgangenen Gewinn. Der Verzicht der Einrede zur Verjährung wurde von der Gemeinde zurückgewiesen.
Das Büro Schütze & Partner hat die Gemeinde Drochtersen auf Zahlung von 68.579,43 € verklagt. Dies beinhaltet eine Forderung aus den Leistungsphasen 1 – 7 nach der HOAI in Höhe von 27.587,88 € sowie einen Anspruch auf entgangenen Gewinn in Höhe von 40.991,55 € für die (fragliche) Beauftragung der Leistungsphase 8. Damals wurden durch das Büro Schütze & Partner diverse Kostenschätzungen vorgelegt mit unterschiedlichen Sanierungsformen des Hallenbades. Demnach ist allein die Frage nach der Höhe der anrechenbaren Kosten schwierig. Laut Herrn Hämmer ist ein Anspruch in Höhe von 7.523,67 € nach Prüfung der Unterlagen seitens der Gemeinde als Resthonorar unstrittig.
Das Büro Schütze & Partner stützt die Forderung nach entgangenem Gewinn auf die Leistungsphase 8, dessen Grundlage der Generalplanungsvertrag ist, den die Gemeinde nicht unterschrieben hat. Der Kläger ist darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass die Leistungsphase 8 beauftragt wurde. Gelingt ihm dieser Beweis, dann ist der Anspruch auf entgangenen Gewinn begründet, wobei die Höhe fraglich bleibt. Nach der dreistündigen Güteverhandlung wurde ein Vergleich geschlossen, der – nach Einschätzung des Herrn Hämmer – im Vergleich zu der geforderten Summe sowie dem Restrisiko angemessen ist.
Nach Nachfrage des Ausschussmitgliedes Martin Bremert erklärt Heino von Busch, dass die Leistungsphasen 1-7 unstrittig beauftragt wurden. Die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) wurde nicht beauftragt, da es aufgrund der Ausschreibungsaufhebung nie erforderlich war. Das Ausschussmitglied Wilfried Barwig spricht sich für den Vergleich aus (Zahlung von 25.000,-- € durch die Gemeinde an das Büro Schütze & Partner). Das Ausschussmitglied Jens Schütt schließt sich diesen Ausführungen für die CDU-Fraktion an.
Das Ausschussmitglied Heino Baumgarten spricht sich ebenfalls für die Zustimmung zum Vergleich aus. Nachdem er die Unsicherheit in Bezug auf die Beauftragung der Leistungsphase 8 hinterfragt, führt Herr Hämmer aus, dass der Generalplanungsvertrag unstrittig nicht unterschrieben wurde. Laut Herrn Schütze ist dies jedoch nicht notwendig. Der nicht unterschriebene Vertrag ist ein Indiz für eine Nicht-Einigung. Herr Schütze zieht daraus jedoch Parallelen dazu, dass es sich um eine Art der kaufmännischen Bestätigung handelt. Er bezieht sich auf diverse Schreiben während der letzten Jahre, wo die Leistungsphase 8 thematisiert wurde. Heino von Busch fügt hinzu, dass die Gemeinde seitdem nur noch stufenweise beauftragt. Die Wichtigkeit der stufenweise Beauftragung wird durch den CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Schütt hervorgehoben.  

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, dem Vergleich zuzustimmen und dem Büro Schütze & Partner einen Betrag in Höhe von 25.000,-- € zu zahlen (Resthonorar 7.523,67 € und entgangener Gewinn 17.476,33 €).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 2

Datenstand vom 04.11.2019 10:28 Uhr