Nach der Einbringung des ersten Entwurfs für den Haushalt 2020 im September 2019 und dem anschließend angepassten zweiten Entwurf sind, so Herr Krüger, durch diverse Beschlüsse in den Fachausschüssen und auch durch neue Erkenntnisse im Rathaus verschiedene Anpassungen in das Änderungspapier eingearbeitet worden.
Die wesentlichen Änderungen zum zweiten Entwurf werden von Herrn Krüger erläutert:
Der Ertrag aus der Schlüsselzuweisung wurde als Folge der weiterhin außerordentlich hohen Gewerbesteuererträge um 126.000 € auf nunmehr 1.085.000 € vermindert.
Die geplanten Gewerbesteuererträge konnten wiederum um 927.000 € auf 5.700.000 € erhöht werden. Hier haben sich in einem persönlichen Gespräch zwischen dem Bürgermeister und dem Geschäftsführer einer ortsansässigen Firma stichhaltige Hinweise ergeben, dass die steuerpflichtige Firma im Jahr 2020 eine einmalige Gewerbesteuerzahlung Höhe von knapp unter 1.000.000 € erwartet. Auch der zuständige Steuerberater der Firma konnte die Angaben bestätigen.
Der Aufwand für die Gewerbesteuerumlage wurde aufgrund des bisher außerordentlich guten Ergebnisses der Gewerbesteuererträge in 2019 auf nunmehr 499.000 € (+81.000 €) angehoben. Für die Berechnung der Gewerbesteuerumlage ist der Gewerbesteuermessbetrag maßgeblich. Die für die Gemeinde Drochtersen positive Senkung des Prozentsatzes der Gewerbesteuerumlage von 64 % (bis einschließlich 2019) auf 35 % (ab 2020) wurde dabei berücksichtigt.
Der Aufwand bei der Kreisumlage konnte aufgrund der vom Landkreis Stade geplanten Minderung des Umlagesatzes um 1,5 Prozentpunkte und aufgrund einer erhöhten Inanspruchnahme einer Rückstellung aus dem Jahr 2019 für den Finanzausgleich auf 5.158.300 € (-236.800 €) gesenkt werden.
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt beträgt im aktuellen Haushaltsplanentwurf 642.700 € (+561.300 €). Damit kann die ordentliche Tilgung in Höhe von 374.000 € (+300 €) bedient werden. Für die deutliche Verbesserung im Vergleich zum zweiten Entwurf sind maßgeblich die erhöhten Gewerbesteuererträge und die verminderten Aufwendungen bei der Kreisumlage verantwortlich.
Mit dem heutigen Planungsstand kann auch in den Folgejahren der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit die Auszahlungen für die ordentliche Tilgung decken.
Die Investitionen wurden von bisher 4.346.400 € um 1.047.800 € auf 5.394.200 € erhöht. Davon stammen 631.300 € aus Beschlüssen der Fachausschüsse. 416.5
00 € stammen aus neuen Erkenntnissen und der Abarbeitung von Arbeitsaufträgen durch die Verwaltung.
Zu den Beschlüssen aus den Fachausschüssen gehören:
Anschaffung Boot Feuerwehr Dornbusch 240.000 €
Anschaffung ELW Feuerwehr Drochtersen 130.000 €
Digitalpakt Schule (verschiedene Produkte) 152.900 €
Anschaffung Schullehrküche Elbmarschenschule 69.000 €
Kastenwagen für den Bauhofleiter (Umsetzung Orga-Gutachten) 12.000 €
Aufstockung Ausstattung des neuen Schulgebäudes 12.000 €
Kiga Hüll – Spielgerät und Sonnensegel 11.200 €
GS Dornbusch – Drucker/Kopierer 4.200 €
631.300 €
Auf Nachfrage vom Ausschussmitglied Jens Schütt werden auch die geplanten Investitionen aus den Erkenntnissen der Verwaltung einzeln erläutert.
Grunderwerb Wohnbaugebiet Drochtersermoor 66.000 €
Erschließung Wohnbaugebiet Drochtersermoor 127.000 €
Übungsplatz und Turm Neubau FWGH Drochtersen (Beschluss aus Vorjahr) 192.000 €
Umstellung von div. Alarmanlagen auf IP-Technik 29.500 €
Lizenz Intranet Gemeindeverwaltung 2.000 €
416.500 €
Zum Baugebiet Drochtersermoor teilt Herr Eckhoff mit, dass es hierzu noch keine abschließende Beratung im Fachausschuss gab. Die Mittel sollten aber vorsorglich bereitgestellt werden, um handlungsfähig zu sein.
Bei den Ansätzen zum Digitalpakt der Schulen teilt Herr Krüger mit, dass hierfür insgesamt ca. 614.000 € an Fördermitteln zur Verfügung gestellt werden, die in gleicher Höhe für Maßnahmen eingeplant werden. Der Betrag setzt sich aus einem Sockelbetrag (30.000 € je Schule) sowie einem Pauschalsatz je Schüler zusammen. Abgesehen vom Sockelbetrag können diese Mittel schulunabhängig eingesetzt werden. Bei der Haushaltsplanung wurde der Einsatz dieser Mittel auf zwei Jahre (je zur Hälfte) verteilt und auch je zur Hälfte als Aufwand und als Investition eingeplant. Geplante Ansätze finden sich sowohl bei den Produkten der jeweiligen Schule als auch ein Teil beim Gebäudemanagement.
Der Kastenwagen für den Bauhofleiter wird benötigt, da laut Orga-Gutachten der Bauhof mit zwei weiteren Beschäftigten personell aufgestockt werden soll. Diese müssen auch mobil sein und können den bisherigen Pritschenwagen des Bauhofleiters nutzen, der dann auf einen kleineren Kastenwagen umsteigen kann.
Zum Thema Bauhof teilt Herr Krüger unabhängig von der Haushaltsplanberatung 2020 noch mit, dass für die Beschaffung von zwei Traktoren für den Bauhof noch Mittel aus 2017 (80.000 €) und 2019 (60.000 €) zur Verfügung stehen. Hier findet derzeit eine Ausschreibung statt. Von der ursprünglich gleichzeitig geplanten Veräußerung des bisherigen John-Deere-Traktors (10.000 €) wird allerdings wieder Abstand genommen, da dieser noch nutzbar ist und in Anbetracht der personellen Erweiterung beim Bauhof sicherlich auch weiterhin benötigt wird. Dies wird sich für die Gemeinde wirtschaftlicher erweisen, als der Erwerb eines weiteren Fahrzeuges.
Die Kreditermächtigung für das Jahr 2020 wird zum heutigen Tage mit 3.976.000 € (+162.000 €) vorgesehen. Eine Änderung zeichnet sich aber wahrscheinlich noch in Bezug auf die mögliche Hallenbadsanierung bzw. einen möglichen Ersatzneubau ab (siehe TOP 6.2.1). Sollten in diesem Zuge noch Mittel für das Jahr 2020 bereitgestellt werden, erhöht sich auch der Bedarf für die Kreditermächtigung.
Von Herrn Eckhoff wird noch ergänzt, dass ein Antrag des Schützenvereins Assel auf Bezuschussung der Sanierung der WC-Anlagen im Dorfgemeinschaftshaus Assel vorliegt, der in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport (FSKS)am 01.10.2019 zur Beschlussfassung an den Verwaltungsausschuss (Sitzung am 13.11.2019) verwiesen wurde. Hier kann es neben der Hallenbadthematik ebenfalls noch Anpassungen am Änderungspapier zur Folge haben, falls eine mögliche Bezuschussung nicht aus dem bereits vorhandenen Ansatz gedeckt ist.