Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 75 - Triftweg/Grefenstraße-Süd


Daten angezeigt aus Sitzung:  24/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Am 24.10.2018 wurde u. a. der 1. Nachtrag zum Städtebaulicher Vertrag „Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 75 Triftweg/Grefenstraße-Süd“ vom 10. März 2017/25. April 2017 beschlossen.

In § 2 Abs. 1 wurde der § 8 neu gefasst. Hier sind in Absatz 2 die Reihenfolge der Vermarktung und der Veräußerung festgelegt.

In § 2 Abs. 3 wurde der § 10 (Verkaufspreise) neu gefasst. In Absatz 1 und 4 ist die Höhe des Verkaufspreises geregelt und in Absatz 2 die Beteiligung der Gemeinde, um gestalterische Zielvorstellungen bei der Veräußerung im Bauabschnitt 1 einzubringen.

Aufgrund des Baufortschritts der Erschließungsanlagen und von Gesprächen, wurde zu diesen genannten Punkten eine Neufassung erarbeitet (siehe Anlage).

  1. Reihenfolge der Vermarktung und Veräußerung
Im Abschnitt 1 ist der Bau von Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Im Abschnitt 2 ist der Bau von Einfamilienhäusern vorgesehen. Nach der bisherigen Regelung kann erst mit der Vermarktung und Veräußerung des Abschnittes 2 begonnen werden, wenn 70% der Grundstücke im Abschnitt 1 veräußert und/oder bebaut sind. Ziel muss es aber auch sein, dass der Bau von Einfamilienhäusern möglich ist.

  1. Kaufpreis
Aufgrund des Baufortschritts der Erschließungsanlagen hat sich die Kostenseite konkretisiert und es wurde ein Neuregelung angestrebt, um den Grundstückspreis konkret festzulegen und auch eine Abstufung für den Bereich der Einfamilienhäuser zu erzielen.

Mit der Prüfung und Beurteilung der Kostenseite ist unsere Rechtsanwältin, Frau Gremmel-Petzold, beauftragt. Hier wird während der Sitzung weiterer Vortrag erfolgen.

  1. Verfahren Beteiligung Veräußerung
Ziel der Gemeinde Drochtersen war es, auf die Gestaltung der größeren Gebäudeeinheiten Einfluss zu nehmen. Von der jetzigen Regelung sind jedoch alle Grundstücke im Abschnitt 1 umfasst, so dass selbst auf Gebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten die Gemeinde zu beteiligen ist. Dies stellt sich als nicht praktikabel dar, so dass die Regelung nun darauf abzielt, dass die Gemeinde bei Gebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten zu beteiligen ist.

Des Weiteren wird während der Sitzung weiterer Vortrag zur möglichen Beurkundungspflicht des Erschließungsvertrages  erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den im Entwurf vorliegenden 2. Nachtrag zum Städtebaulicher Vertrag „Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 75 – Triftweg/Grefenstraße-Süd“ vom 10. März 2017/25. April 2017 zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn übergibt das Wort an den Bürgermeister Mike Eckhoff. Dieser erörtert kurz noch einmal die Sachlage. Durch den vorliegenden Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag soll u. a. eine weitere Konkretisierung der Punkte

  1. Reihenfolge der Vermarktung und Veräußerung
  2. Kaufpreis
  3. Verfahren Beteiligung Veräußerung

erfolgen.  
Frau Gremmel-Petzold erläutert anschließend, dass sie die von Frau Friesen-Schulz/Treuhand Hannover vorgelegten Unterlagen eingehend geprüft hat. Aus Sicht von Frau Gremmel-Petzold ist es fraglich, dass ca. 170.000,00 € (Steuerberatungskosten, Rechtsanwaltskosten)  den Erschließungskosten zuzuschlagen/anrechenbar sind.
Grundsätzlich bestehen zwischen den Rechtsbeiständen unterschiedliche rechtliche Beurteilungen hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Leistungen zu den Erschließungskosten.
Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Cornelius van Lessen erklärt Frau Gremmel-Petzold, dass sie die vorgelegten Rechnungen/Belege nach der Höhe und Plausibilität, nicht aber die Angebote überprüft hat.
Hinsichtlich der Beurkundungspflicht der Erschließungsverträge/Nachträge bestehen ebenfalls unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Notwendigkeit der Beurkundung. Im Ergebnis wird seitens der Gemeinde Drochtersen (nach erfolgter Rechtsberatung) keine Beurkundungspflicht gesehen.

Das Ausschussmitglied Dr. Hannes Hatecke fragt nach der genauen Grundstücksgröße. Hierzu teilt ihm der Bürgermeister Mike Eckhoff mit, dass es sich hierbei um eine Größe von 40.268 m² handelt. Dr. Hannes Hatecke stellt daraufhin fest, dass sich somit ein Grundstückspreis von 163,00 €/m² (incl. 20% Aufschlag) ergibt.
Nach einer kurzen Diskussion stellt das Ausschussmitglied Dr. Hannes Hatecke den Antrag, diesen Antrag heute zurückzuweisen, um ihn nochmals in den einzelnen Fraktionen zu beraten.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen, den Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung wiederum an die Fraktionen zu verweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 24.01.2020 09:36 Uhr