Änderung der Strandverordnung der Gemeinde Drochtersen


Daten angezeigt aus Sitzung:  25/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

In § 1 Abs. 3 der Strandverordnung der Gemeinde Drochtersen in ihrer derzeit geltenden Fassung ist geregelt, dass diese jeweils vom 01.03. - 31.10. eines jeden Jahres gilt. Dies hat zur Folge, dass die damit einher gehenden Beschränkungen, insbesondere für Hundehalter, außerhalb des genannten Zeitraums nicht gelten.

Durch die FWG-Fraktion wird nunmehr beantragt, den § 1 Abs. 3 der Strandverordnung ersatzlos zu streichen mit der Folge, dass die Strandverordnung mit den damit einhergehenden Beschränkungen ganzjährig gelten würde.

Der Antrag wird damit begründet, dass die Strandverordnung in ihrer derzeit geltenden Fassung die Interessen der Menschen, die den Strand ohne Hund besuchen, nicht ausreichend berücksichtigt. Zum Schutz der Strandbesucher ohne Hund wird es für notwendig gehalten, den Strandabschnitt vom Anleger bis zum Wohnmobilparkplatz ganzjährig für Hunde zu sperren. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach der Verordnung des Landkreises Stade über das Naturschutzgebiet „Elbe und Inseln“ Hunde im Geltungsbereich dieser Verordnung ganzjährig nur angeleint laufen und nicht in der Elbe baden dürfen.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert die veränderten Rahmenbedingungen durch das nunmehr im Geltungsbereich der Strandverordnung bestehende Naturschutzgebiet „Elbe und Inseln“. Nach Rücksprache mit dem Leiter der unteren Naturschutzbehörde, Herrn Dr. Andreas, gibt es aus dortiger Sicht keine Bedenken gegen die Ausweitung der Geltungsdauer der Strandverordnung.

Vom Ausschussmitglied Cornelius van Lessen wird mitgeteilt, dass es sich bei dem in Rede stehenden Strandabschnitt (vom Anleger bis zu den Wohnmobilstellplätzen) um eine Strandfläche von ca. 250 m handelt. Vom Ausschussmitglied Klaus Tiedemann wird nachgefragt, ob man nicht eine Kurtaxe erheben könnte. Ferner fragt das Ausschussmitglied Matthias König nach, ob die Gemeinde die Befugnis habe , Strafzettel auszustellen. Hierzu teilt der Bürgermeister Mike Eckhoff mit, dass die Erhebung einer Kurtaxe nicht so schnell umsetzbar ist, da dies erst in den politischen Gremien beraten werden müsste. Ferner teilt er mit, dass man mit „gelber Karte / roter Karte“ anfangen könnte. Er wird entsprechende Gespräche mit den Verkehrsüberwachern zu dieser Thematik führen.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Strandverordnung zu ändern und § 1 Absatz 3 der Strandverordnung ersatzlos zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 3

Datenstand vom 24.02.2020 11:42 Uhr