Änderung der Strandverordnung der Gemeinde Drochtersen


Daten angezeigt aus Sitzung:  17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

In § 1 Abs. 3 der Strandverordnung der Gemeinde Drochtersen in ihrer derzeit geltenden Fassung ist geregelt, dass diese jeweils vom 01.03. - 31.10. eines jeden Jahres gilt. Dies hat zur Folge, dass die damit einhergehenden Beschränkungen, insbesondere für Hundehalter, außerhalb des genannten Zeitraums nicht gelten.
Nunmehr ist vorgesehen, den § 1 Abs. 3 der Strandverordnung in der derzeit geltenden Fassung ersatzlos zu streichen mit der Folge, dass die Strandverordnung mit den damit einhergehenden Beschränkungen ganzjährig gilt. Dies würde bedeuten, dass der Strandabschnitt vom Anleger bis zum Wohnmobilstellplatz ganzjährig nicht mit Hunden betreten werden darf.  
Die Änderungsverordnung ist dieser Vorlage im Entwurf beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, die 1. Verordnung zur Änderung der Strandverordnung in der im Entwurf vorliegenden Fassung.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister gibt Erläuterungen zur geplanten Änderung der Strandverordnung. Diese soll nunmehr mit den einhergehenden Beschränkungen ganzjährig gelten.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Jens Schütt, merkt an, dass der Strand nicht nur von Hundebesitzern sondern auch von Familien genutzt wird und von daher ein Miteinander aller Beteiligten zu gewährleisten ist.  Das im Jahr 2018 entwickelte Konzept sollte modifiziert werden. Außerdem ist aus seiner Sicht die Beschilderung entsprechend zu optimieren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die 1. Verordnung zur Änderung der Strandverordnung in der im Entwurf vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 07.07.2020 07:35 Uhr