Wahl des Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Drochtersen


Daten angezeigt aus Sitzung:  17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 35/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 19.05.2020 4
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 10

Sachverhalt

Die Amtszeit des derzeitigen Gemeindebrandmeisters Peter Lühwink endet am 30.06.2020. Gemäß § 20 Abs. 5 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes ist zur Wahl als Gemeindebrandmeister vorgeschlagen, wer in einer hierzu einberufenen Versammlung die Mehrheit der Stimmen der Ortsbrandmeister und ihrer Stellvertreter erhält. In dieser Versammlung, die am 25.02.2020 stattgefunden hat, ist von den Ortsbrandmeistern und ihren Vertretern mehrheitlich empfohlen worden, Herrn Peter Lühwink für die Wiederwahl als Gemeindebrandmeister vorzuschlagen.
Über die Wahl des Gemeindebrandmeisters und die damit verbundene Ernennung beschließt der Rat der Gemeinde nach Anhörung des Kreisbrandmeisters.  

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Peter Lühwink, geb. am 12.11.1970, wohnhaft Fasanenweg 74, 21706 Drochtersen zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Drochtersen zu ernennen und ab 01.07.2020 für eine weitere Amtszeit von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass Herr Peter Lühwink seit dem 01.07.2008 das Amt des Gemeindebrandmeisters ausübt.
Er berichtet, dass es in der Gemeinde Drochtersen 6 Ortsfeuerwehren mit 200 Aktiven, 4 Jugend- und eine Kinderfeuerwehr gibt. Des Weiteren informiert er die Anwesenden über den geplanten Neubau des Feuerwehrhauses in Drochtersen bzw. den Umbau in Hüll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Peter Lühwink, geb. am 12.11.1970, wohnhaft Fasanenweg 74, 21706 Drochtersen zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Drochtersen zu ernennen und ab 01.07.2020 für eine weitere Amtszeit von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 07.07.2020 07:35 Uhr