Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  15/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Durch die Verwaltung wurde ein erster Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 erstellt. Dieser Entwurf wird in der Sitzung des Ausschusses in die Beratung eingebracht.

Der erste Entwurf für den Haushalt des kommenden Jahres weist einerseits die bekannten und nachvollziehbaren Unsicherheiten auf, die mit der gewohnt frühen und rechtzeitigen Einbringung des Haushaltes - also dem Zeitpunkt - einhergehen. Daneben steht der Entwurf unter den Eindrücken und prognostizierten finanziellen Auswirkungen der angeschobenen und in Vorbereitung befindlichen finanzintensiven und großen Projekte sowie den möglichen Auswirkungen der Coronapandemie. Gerade letzterer Aspekt wurde bereits im ersten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 aufgegriffen; die bis zum Tage der Vorlagenerstellung bekannten Prognosen wurden in das vorliegende Papier eingearbeitet.

Der Ergebnishaushalt schließt im ersten Entwurf mit einem deutlichen Defizit in Höhe von 1.154.000 € ab. Ein schlichter Verweis für einen Haushaltsausgleich über die immer noch gut gefüllte Überschussrücklage greift zum jetzigen Zeitpunkt zu kurz, da auch die Abschlüsse der mittelfristigen Planung defizitär ausfallen. Gleichwohl muss, selbst bei vorsichtiger und defensiver Herangehensweise, zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde sich in einer strukturellen Problemlage befindet.
Hier bleiben zunächst vielmehr die weiter zu gewinnenden Erkenntnisse während der Haushaltsplanberatungen abzuwarten. Dies bezieht sich sowohl auf die hier stattfindenden Beratungen als auch auf Erkenntnisse, die noch von Bund und/oder Land (zum Beispiel aufgrund der im September stattfindenden außerordentlichen Steuerschätzung) zu gewinnen sind.

Die Spielräume für die anstehenden Haushaltsplanberatungen sind deutlich eingeschränkt. Hier können sich mit Blick auf die anstehenden Beratungen, insbesondere auf den Finanzausgleich, auf die Anteile an Einkommen- und Umsatzsteuer und auf die kommunalen Steuern Entwicklungen und möglicherweise auch Spielräume ergeben. Daneben ist noch mehr und wohl auch noch früher im Jahr mit einem ersten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 zu rechnen, dieser scheint bereits heute gewisser als in den anderen Jahren.

Weitere Anpassungen und Veränderungen sind insbesondere auch bezogen auf den anstehenden Ersatzneubau für das Hallenbad denkbar bzw. zu erwarten. Hier gibt es aufgrund der Antragstellung für Mittel aus einem neuen Förderprogramm einen geänderten Bauzeitenplan. Je nach entsprechender Entscheidung durch die Fördermittelgeber können sich die Zahlen im Ergebnis- und Finanzhaushalt noch deutlich verändern. Dies bezogen auf den Zeitraum der anstehenden Investitionen und daneben auch auf die möglichen finanziellen Auswirkungen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind Änderungen jedoch nicht belastbar zu prognostizieren, sodass sich bislang keine Veränderungen zu den Vorjahren bezogen auf dieses Projekt ergeben. Um handlungsfähig zu sein, wurden zum jetzigen Zeitpunkt konsequenterweise auch die sich aus den Verpflichtungsermächtigungen ergebenden investiven Beträge nicht in Folgehaushaltsjahre umgesetzt. Im Ergebnishaushalt wurden allerdings mit der ganzjährigen Öffnung gegenüber der bislang kalkulierten halbjährlichen Öffnung einhergehende Aufwendungen (Unterhaltung, Bewirtschaftung) und Erträge (Gebühren) eingeplant.

Mit Blick auf die Kreditaufnahmeermächtigung ist eine Diskrepanz zwischen der in der Anlage errechneten und benötigten Kreditaufnahme in Höhe von 3.671.000 € und der im Finanzhaushalt (Zeile 34) geplanten Ermächtigung in Höhe von 2.869.000 € festzustellen. Deutlich wird also, dass der aktuell prognostizierte Betrag für die Kreditaufnahme höher ist als der, der in die Planungen fließt. Dies hängt damit zusammen, dass die Kreditaufnahme letztlich nicht höher sein darf als das Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeile 32). Hierzu kann mitgeteilt werden, dass die aktuellen Entwicklungen dieses Haushaltsjahres die berechtigte Hoffnung erlauben, dass die liquiden Mittel am Ende dieses Haushaltsjahres höher sind als in der Planung des ersten Nachtragshaushalts.
Hier fließen z.B. Unterstützungsleistungen des Landes ebenso ein wie angekündigte und zu erwartende Mehrerträge und -einzahlungen bei der Gewerbesteuer durch die Wiederaufnahme von bislang heruntergesetzten Vorauszahlungen. Diese Entwicklung wird seitens der Verwaltung genauestens beobachtet und mit den entsprechenden Ständen in die Haushaltsplanberatungen einfließen.
Jedoch zeigt sich auch die Erwirtschaftung der Tilgung der Kredite für die Jahre 2021, 2023 und 2024 als Herausforderung, da die Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18) in diesen Jahren unter der kalkulierten Tilgung liegen. Zu dieser Momentaufnahme bleiben ebenfalls die weiteren Erkenntnisse und Entwicklungen abzuwarten, da der erste Haushaltsplanentwurf – wie bereits geschildert – mit mehreren Unwägbarkeiten einhergeht.

Wie bereits dargestellt, lässt der aktuelle Stand kaum Spielräume für weitere Gestaltungen zu. Seitens der Verwaltung wurden für den ersten Entwurf - wie auch in den Vorjahren - bereits einige Positionen eingearbeitet, die nicht dazu dienen sollen, vollendete Tatsachen zu schaffen, sondern nach sachlicher Betrachtung als notwendig für das kommende Haushaltsjahr erachtet wurden und werden. Es handelt sich dabei um folgende Punkte:

  • Erhöhung Ansatz Straßenunterhaltung gegenüber dem Pauschalansatz um 50.000 €
  • Ansatzbildung für weitere rechtliche Begleitung bei der Vergabe der Konzessionsverträge um 15.000 €
  • Erhöhung Aufwandsentschädigung Feuerwehr (Anpassung des Ansatzes, der in Vorjahren mehrfach überschritten wurde um 15.000 €)
  • Anschaffungen Grundschulen Drochtersen und Assel (nicht gegenstandsgebunden, 3.100 €)
  • Erwerb Großkopierer Grundschule Assel (4.200 €)
  • Schränke für Kindergarten an der Eiche (1.600 €)
  • Erhöhung Ansatz für Veranstaltungen und Märkte (u.a. Blütenfest, Kunstmarkt) aufgrund mehrfacher Überschreitungen in der Vergangenheit auf 17.000 €
  • Beschaffung eines Frontmähers und Anhängers für Grundschule und Kita Dornbusch (3.600 €)

Zu beratende Positionen
Den vorstehenden Ausführungen folgend wäre es diesbezüglich z.B. denkbar, eine Beratung vorzunehmen und eine Mittelbereitstellung für einen 1. Nachtragshaushalt (sofern dieser entsprechende Spielräume beinhaltet) zu empfehlen.

Thema
Betrag
Ausschuss
Mitgliedschaft in der AG Fahrradfreundliche Kommunen Niedersachsen/ Bremen
800 €/ Jahr
Ausschuss für Bau und Verkehr
Errichtung einer Offengarage für Elektrofahrzeuge mit Solaranlage und Batterie (Antrag der FWG-Fraktion vom 9. März 2020)
wird ermittelt
Ausschuss für Bau und Verkehr
Sanierung Anlaufbahn und Sprunggrube Sportplatz Dornbusch
16.000 €
Ausschuss für Bau und Verkehr
Sanierung der Brücke Ritscher Schleusenfleth
wird ermittelt
Ausschuss für Bau und Verkehr
Sanierung Klappbrücke Dornbusch
wird ermittelt
Ausschuss für Bau und Verkehr
div. Anträge der Schulen und einer Kindertagestätte für Sanierungsmaßnahmen
39.500 €
Ausschuss für Bau und Verkehr
Buswartehäuschen Alter Weg
22.000 €
Ausschuss für Bau und Verkehr
Neubau Regenwasserkanal entlang
L 111 in Dornbusch incl. Geh- und Radweg
wird ermittelt
Ausschuss für Bau und Verkehr
Unterstützung kultureller Veranstaltungen in der Kulturscheune
basierend auf Ansätze 2018-2020: 5.000 €/ Jahr
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport


Anlagen
Dieser Vorlage sind als Anlage die Entwürfe des Vorberichtes incl. Haushaltssatzung und die Berechnung der Kreditaufnahmeermächtigung beigefügt. Ein vollständiger erster Haushaltsplanentwurf soll im Laufe des 7. Septembers über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den eingebrachten Haushaltsentwurf zur Kenntnis zu nehmen und zur Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse zu verweisen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende leitet diesen Tagesordnungspunkt ein und fasst die wesentlichen Punkte aus der Beschlussvorlage zusammen. Schon jetzt weist der Haushaltsplanentwurf 2021 im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag von über 1,1 Mio € aus. Auch die Folgejahre ergeben in der bisherigen Planung ein defizitäres Ergebnis. Die Ursache liegt in mehreren zu diesem Zeitpunkt der Planung herrschenden Ungewissheiten wie z.B. die Folgen der Corona-Pandemie (Gewerbesteuermindererträge, noch nicht vorliegende Orientierungsdaten etc.). Auch zu bereits beschlossenen Maßnahmen gibt es derzeit noch Ungewissheiten. So ist beispielsweise noch offen, ob die Gemeinde Drochtersen für den Neubau des Hallenbades eine Förderung bekommt (Siehe auch Mitteilung zu TOP 5.2.1).

Schon jetzt wird klar, dass ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 zwingend notwendig sein wird, da im Laufe der nächsten Wochen und Monate konkretere Zahlen vorliegen werden. Es ist denkbar, dass die Lage z.B. im Bereich der Steuereinnahmen sich trotz Corona doch positiver entwickelt, als bisher angenommen. Möglicherweise ergeben sich auch andere Finanzzuflüsse, die eine positivere Entwicklung - als die zum heutigen Zeitpunkt vorliegende Haushaltsplanung – ermöglichen könnten.

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Cornelius van Lessen teilt Bürgermeister Mike Eckhoff mit, dass das Haushaltsplanungsverfahren trotz der genannten Ungewissheiten wie geplant vorgenommen wird. Im Anschluss an die Verwaltungsausschusssitzung am 29.09.2020 werden sich die Fachausschüsse wie gewohnt mit den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2021 befassen. Im Laufe der Beratungen wird wie gewohnt ein Änderungspapier geführt, dem die Änderungen zum jetzigen Haushaltsplanentwurf entnommen werden können.

Die Vorteile der frühen Einbringung des Haushaltsplanes 2021 sollen auch trotz der besonderen Lage genutzt werden, um frühzeitig im Jahre 2021 handlungsfähig zu sein.

Der Kämmerer Herr Krüger ergänzt, dass die Haushaltsplanung für das Jahr 2021 und auch der kommenden Jahre aufgrund der aktuell pandemiebedingten unsicheren Situation eine besondere Herausforderung darstellt, die seitens der Verwaltung und auch der Politik mit der nötigen Ernsthaftigkeit angegangen wird.

Die aktuelle Planung zeigt auf, dass die eingeplante Kreditaufnahme 2021 um rund 800.000 € unter dem tatsächlichen Bedarf liegt. Es gibt jedoch berechtigte Hoffnungen, dass diese fehlenden liquiden Mittel bereits in 2020 durch verschiedene Aspekte gedeckt sein können. Beispielsweise erhält die Gemeinde in der kommenden Woche eine pandemiebedingte allgemeine Landeszuwendung in Höhe von rund 120.000 €, die in der Planung nicht vorgesehen war. Die Gewerbesteuererträge entwickeln sich derzeit um ca. 500.000 € positiver als geplant (vorausgesetzt es folgt auch die tatsächliche Zahlung). Weiterhin finden Kreditaufnahmen später statt als bisher geplant, was geringere Zahlungen  bei den Zinsen und der Tilgungsleistung von mehreren tausend Euro zur Folge hat.

Es wird eine enge Abstimmung mit der Kommunalaufsicht stattfinden, inwieweit eine Genehmigungsfähigkeit des vorliegenden defizitären Haushaltsplanentwurfes  hergestellt werden kann. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob ein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden muss.

Einen „Spielraum“ für die zu beratenden Maßnahmen aus der Beschlussvorlage bietet der Haushaltsplanentwurf zu diesem Zeitpunkt nicht. Herr Krüger regt daher an, die zu beratenden Positionen gedanklich ins nächste Jahr zu verschieben, um sie bei den Haushaltsplanberatungen für den 1. Nachtrag 2021 wieder auf die Agenda zu holen.

Das Ausschussmitglied Dr. Hannes Hatecke teilt ebenfalls die Ansicht, dass derzeit kein Beratungsspielraum vorliegt und hofft auf eine bessere Situation bei den Beratungen zum Nachtragshaushalt 2021, sobald konkretere Zahlen zur finanziellen Entwicklung der Gemeinde vorliegen.

Seitens Herrn Schildt besteht die Hoffnung, dass die Gemeinde beim Hallenbadneubau bei den beantragten Zuwendungsmitteln Berücksichtigung findet (siehe auch TOP 5.2.1). Dadurch ergäbe sich eine erheblich verbesserte finanzielle Situation für die Gemeinde. Zudem wünscht er sich für die Haushaltsberatungen die gewohnte Tabelle „Verwendung der Steuermehreinnahmen“, die in den Vorjahren seit der Hebesatzerhöhung im Jahre 2014 bereitgestellt wurde.

Dem Ausschussmitglied Cornelius van Lessen bereitet die negative Einwohnerzahlentwicklung Sorge. Mit der Einwohnerzahl 11.143 am 31.03.2020 sind es alleine 33 Einwohner weniger als am Ende des Jahres 2019. Im Vergleich zum Jahresende 2015 (11.292 Einwohner) sind es sogar rund 150 Einwohner weniger. Auch im Rahmen der Leitbilderstellung wurde das Ziel der positiven Einwohnerentwicklung erörtert.

Aus Sicht von Herrn van Lessen sorgen beispielsweise überhöhte Baulandpreise, wie sie zuletzt in Assel am Friedhof aufgerufen wurden, nicht für einen Einwohnerzuwachs. Seitens der FWG wird daher angeregt, den ursprünglich geplanten Kaufpreis von unter 100 € zu erhalten, auch wenn das finanziell gesehen zunächst negative Folgen für die Gemeinde Drochtersen hätte. Es bestünde aber beispielsweise die Möglichkeit, eine Grundschuld im jeweiligen Grundbuch eintragen zu lassen, nach der bei einer Weiterveräußerung innerhalb der ersten 10 Jahre nach Übernahme des günstiger erworbenen Grundstücks die Differenz zum mittlerweile errechneten m²-Preis (rund 135  €) nachzuentrichten wäre.



 

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den eingebrachten Haushaltsentwurf zur Kenntnis zu nehmen und zur Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse zu verweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 02.10.2020 09:59 Uhr