Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, 03.11.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

I.
Die Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH ist im November 2000 gegründet worden und hat ihre Arbeit am 02. Januar 2001 aufgenommen. Sie hat ihr Dienstleistungsangebot über die Jahre stetig weiterentwickelt und beschäftigt derzeit drei Mitarbeiter. Auf Einwohner umgerechnet gehört die Wirtschaftsförderung damit trotzdem noch mit Abstand zu den finanziell am schwächsten aufgestellten Wirtschaftsförderungseinrichtungen im Elbe-Weser-Dreieck und auch in Niedersachsen. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt über die Zuschüsse der insgesamt 15 Gesellschafter. Eine regelmäßige Anhebung der Beiträge hat es seit Gründung der GmbH nicht gegeben. Hingegen sind die Preise gemäß der allgemeinen Kostensteigerungsrate im Vergleichszeitraum um 25,4 % gemäß Angabe des Statistischen Bundesamtes gestiegen.  
 
Vor diesem Hintergrund soll ab dem Jahr 2021 der bisherige Zuschuss nach § 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags um 11,3 % erhöht werden. Dies entspricht einer Erhöhung des Gesamtbudgets der GmbH um rund 30.000,00 EUR.  
 
Derzeit leisten die Samtgemeinden und Gemeinden nach § 15 Abs. 2 Zuschussbeträge von bis zu 0,64 EUR je Einwohner, Städte von bis zu 0,32 EUR je Einwohner. Für die Ermittlung der Einwohnerzahlen der Samtgemeinden, Gemeinden und Städte gilt die amtliche Fortschreibung der Wohnbevölkerung nach dem Stichtag des 31.12. des Vorjahres durch den Landkreis Stade.
 
Um die Budgetanpassung durchzuführen, sind die Zuschussbeträge für die Samtgemeinden und Gemeinden auf 0,71 EUR je Einwohner, für Städte auf 0,35 EUR je Einwohner zu erhöhen. Der Landkreis Stade zahlt dann einen Zuschussbetrag von bis zu 2.900,00 EUR je Anteil, höchstens aber – entsprechend 49 Anteilen – bis zu 142.000,00 EUR.
 
Für die weiteren Gesellschafter werden die Zuschüsse von bis zu 3.000,00 EUR je Anteil im Sinne von § 4 Abs. 3 betragen. Im Übrigen ergeben sich die Beträge aus der folgenden Tabelle:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Einw.
30.06.2019
Einw. 30.06.2020 
Grundzuschuss 2020 § 15 Abs. 2 in EUR
Grundzuschuss ab 2021 in EUR
 
47.672
 
47.669
127.000,00 € 15.255,04 €
141.000,00 €



16.684,15 €
40.215
40.122
12.868,80 €
14.042,70 €
7.319
 
7.336
4.684,16 €
5.208,56 €
11.185
11.121
7.158,40 €
7.895,91 €
18.317
 
18.519
 
11.722,50 €
13.148,49 €
12.661
12.761
8.103,04 €
9.060,31 €

21.927

22.382

14.033,28 €

15.891,22 €
 
12.918
13.215
8.267,52 €
9.382,65 €
 
10.044
10.063
6.428,16 €
7.144,73 €
 
9.426
9.558
6.032,64 €
6.786,18 €
12.272
12.241
7.854,08 €
8.691,11 €
 
 
20.000,00 €
22.500,00 €
 
 
13.000,00 €
14.500,00 €
 
 
2.600,00 €
3.000,00 €
 
203.956
 
 
204.987
 
 
265.007,62 €
 
 



294.936,01 €
 
 Gesellschafter
Landkreis Stade
Hansestadt Stade
Hansestadt Buxtehude

Samtgemeinde  
Nordkehdingen
Gemeinde Drochtersen
Samtgemeinde Oldendorf-
Himmelpforten
Samtgemeinde Fredenbeck
Samtgemeinde Harsefeld

Samtgemeinde Horneburg
Samtgemeinde Lühe

Samtgemeinde Apensen
Gemeinde Jork


Kreissparkasse Stade
Sparkasse Stade-Altes
Land
VolksbankStade-Cuxhaven
 
 
 
 
§ 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages ist entsprechend neu zu fassen.
 
 II.
Entsprechend den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises sind darüber hinaus weitere kleinere Anpassungen des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen. Dies betrifft folgende Punkte:
 
 

 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr 

In der 25. Gesellschafterversammlung am 26. Juni 2019 wurde eine unmissverständliche Formulierung hinsichtlich der Weiterführung der GmbH nach den ersten vier Jahren nach Gründung der Gesellschaft gestrichen. Dieser Regelungsbedarf ergab sich aus § 3 Abs. 1. Auf diese gestrichene, unmissverständliche Formulierung zur Vier-Jahres-Frist wird in § 3 Abs. 2 des aktuellen Gesellschaftsvertrags noch immer Bezug genommen. Die Regelung kann zukünftig herausgenommen werden.
 

 Jahresabschluss 

Die Regelung zur Prüfung des Jahresabschlusses nimmt Bezug auf einen falschen Paragraphen. Rechtsgrundlage ist nicht § 124 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), sondern § 158 Abs. 1. Der Paragraph ist entsprechend zu aktualisieren.   
Die Gesellschafterversammlung hat am 18.11.2020 einstimmig beschlossen, diese o. g. Änderungen insgesamt zu vollziehen und den Geschäftsführer beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Änderung des Gesellschaftsvertrages einzuleiten. Vor diesem Hintergrund wird derzeit die Zustimmung aller Gesellschafter herbeigeführt.
 

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass den vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH zugestimmt wird.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende fasst kurz den Sachverhalt zusammen. Der Vorlage ist zu entnehmen, dass die Erhöhung des bisherigen Zuschusses nach § 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags um 11.3 % einem Jahresbetrag von etwa 700,00 € für die Gemeinde Drochtersen entspricht. Der Bürgermeister Mike Eckhoff macht darauf aufmerksam, dass es lange keine Anpassung der Zuschüsse gab.

Der Ausschussvorsitzende Matthias Mehlis sieht diese Erhöhung und die redaktionellen Änderungen als unkritisch.

Das Ratsmitglied Cornelius van Lessen fragt nach, aus welchem Grund sich die Zuschussbeträge je Einwohner für die Samtgemeinde und Gemeinden und die der Hansestädte unterscheiden.
Der Bürgermeister erläutert, dass es bei der Gründung der Gesellschaft Diskussionen bezüglich der Zuschussbeträge gab. Den Hansestädten musste preislich entgegen gekommen werden, sonst hätten sie sich der Gesellschaft damals nicht angeschlossen.

Das Ratsmitglied Bernd Mattern erfragt, wie die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung  Landkreis Stade GmbH verläuft. Mike Eckhoff entgegnet, dass bisher nur Positives zu berichten ist. Seit März 2020 ist Matthias Reichert als neuer Geschäftsführer der Gesellschaft tätig. Er unterstützt bei Fragen rund um die Themen Zuschüsse und Coronahilfen. In der Vergangenheit gab es Beratungssprechtage.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass den vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH zugestimmt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 11.11.2020 08:06 Uhr