Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 75 - Triftweg/Grefenstraße-Süd


Daten angezeigt aus Sitzung:  16/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 29.01.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Am 24.10.2018 wurde u. a. der 1. Nachtrag zum Städtebaulicher Vertrag „Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 75 Triftweg/Grefenstraße-Süd“ vom 10. März 2017/25. April 2017 beschlossen.

In § 2 Abs. 1 wurde der § 8 neu gefasst. Hier sind in Absatz 2 die Reihenfolge der Vermarktung und der Veräußerung festgelegt.

In § 2 Abs. 3 wurde der § 10 (Verkaufspreise) neu gefasst. In Absatz 1 und 4 ist die Höhe des Verkaufspreises geregelt und in Absatz 2 die Beteiligung der Gemeinde, um gestalterische Zielvorstellungen bei der Veräußerung im Bauabschnitt 1 einzubringen.

Aufgrund des Baufortschritts der Erschließungsanlagen und von Gesprächen, wurde zu diesen genannten Punkten eine Neufassung erarbeitet (siehe Anlage).

  1. Reihenfolge der Vermarktung und Veräußerung
Im Abschnitt 1 ist der Bau von Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Im Abschnitt 2 ist der Bau von Einfamilienhäusern vorgesehen. Nach der bisherigen Regelung kann erst mit der Vermarktung und Veräußerung des Abschnittes 2 begonnen werden, wenn 70% der Grundstücke im Abschnitt 1 veräußert und/oder bebaut sind. Ziel muss es aber auch sein, dass der Bau von Einfamilienhäusern möglich ist.

  1. Kaufpreis
Aufgrund des Baufortschritts der Erschließungsanlagen hat sich die Kostenseite konkretisiert und es wurde ein Neuregelung angestrebt, um den Grundstückspreis konkret festzulegen und auch eine Abstufung für den Bereich der Einfamilienhäuser zu erzielen.

Mit der Prüfung und Beurteilung der Kostenseite ist unsere Rechtsanwältin, Frau Gremmel-Petzold, beauftragt. Hier wird während der Sitzung weiterer Vortrag erfolgen.

  1. Verfahren Beteiligung Veräußerung
Ziel der Gemeinde Drochtersen war es, auf die Gestaltung der größeren Gebäudeeinheiten Einfluss zu nehmen. Von der jetzigen Regelung sind jedoch alle Grundstücke im Abschnitt 1 umfasst, so dass selbst auf Gebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten die Gemeinde zu beteiligen ist. Dies stellt sich als nicht praktikabel dar, so dass die Regelung nun darauf abzielt, dass die Gemeinde bei Gebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten zu beteiligen ist.

Des Weiteren wird während der Sitzung weiterer Vortrag zur möglichen Beurkundungspflicht des Erschließungsvertrages  erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt den im Entwurf vorliegenden 2. Nachtrag zum Städtebaulicher Vertrag „Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 75 – Triftweg/Grefenstraße-Süd“ vom 10. März 2017/25. April 2017.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn übergibt das Wort an den Bürgermeister Mike Eckhoff. Dieser gab kurz bekannt, dass in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am heutigen Tage folgendes beschlossen wurde. Der Grundstückspreis für den 2. Bauabschnitt soll von 150,00 EUR / pro m² auf 146,50 EUR / pro m² gesenkt werden.
Herr Dr. Hannes Hatecke erklärte dazu, dass für die CDU günstige Bauplätze sehr wichtig sind. Er mahnte in diesem Zusammenhang aber auch an, dass der Informationsfluss zur Partei sehr träge gewesen wäre. Es sind nicht alle Informationen nach der GUT-Sitzung sofort weitergegeben worden. Stellenweise sind erst im Laufe der Woche die angefragten Zahlen bei der CDU angekommen. Die restlichen Unklarheiten sind in der Sitzung vom Verwaltungssauschuss durch Frau RAe Gremmel-Petzold geklärt worden. Die CDU-Fraktion beantragt deshalb eine Kaufpreissenkung von 150,00 EUR / pro m² auf 146,50 EUR / pro m².
Für die SPD-Fraktion erklärte Herr Kai Schildt, dass die 150,00 EUR / pro m² eine sicherere Variante wären, da diese Variante mit der Vorhabensträgerin und zwischen den Rechtsbeiständen abgestimmt sind. Das gesamte Risiko würde bei Frau Friesen-Schulz liegen.
Für die FWG-Fraktion erklärte Herr van Lessen, dass sich seit damals nichts verbessert hätte. Die FWG hätte bereits den Beschluss vom 24.10.2018 abgelehnt. Sie lehnen auch den geänderten Vertrag in dieser Form ab.
Nach den Anhörungen der verschiedenen Fraktionen, erteilt der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn das Wort an Frau Anke Friesen-Schulz, damit sie Stellung dazu nehmen kann. Frau Friesen-Schulz nahm Bezug auf die Aussage von Herrn Dr. Hannes Hatecke bzgl. der Minderung des Grundstückpreises. Sie ist mit dem Vorschlag nicht einverstanden. Lt. den entstandenen bzw. entstehenden Kosten, könnte sie sogar einen Preis von 191,00 EUR / pro m² verlangen. Diesen Preis hätte sie sich nicht ausgedacht, sondern diesen hätte ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer nachgewiesen. Der Vorteil eines KFW40-Hauses darf nicht vernachlässigt werden. Dieses würde bedeuten, dass die Käufer pro Wohneinheit einen Tilgungszuschuss von bis zu 24.000,00 EUR von der KfW-Bank erhalten. Ihre Mitarbeiter und auch sie selbst sind bereits öffentlich angegriffen worden. Man bezichtigt sie auch der Lüge. Des Weiteren wird das Bauland schlecht geredet. Frau Friesen-Schulz machte auch noch mal deutlich, dass es keine weiteren Diskussionen über den Kaufpreis mit ihr geben wird.
Der Beigeordnete Herr Dr. Albert Boehlke gab zu bedenken, dass es keinen Sinn macht, über einen Antrag abzustimmen, wenn dieser sowieso im Papierkorb landet.
Herr van Lessen gab noch einmal zu bedenken, dass sich alle Eigentümer, ob sie wollen oder nicht, ans Fernwärmenetz anschließen lassen müssen.
Der Bürgermeister teilte mit, dass Frau Friesen-Schulz das komplette Risiko übernimmt und der Gemeinde eine Aufgabe abnimmt. Die Gemeinde kann / muss sich auch um andere größere Maßnahmen kümmern (z.B. Sanierung des Hallenbades, Fernwärme, Bildung).

Nach dem abgelehnten Beschluss übergibt der Ratsvorsitzende Herr Reiner Heinsohn das Wort an die Vorsitzenden der einzelnen Fraktionen.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Herr Kai Schildt vertritt den Standpunkt, dass der Vertrag eine sichere Vereinbarung ist, da Frau Friesen-Schulz das alleinige Risiko trägt.
Herr Jens Schütt (CDU) vertrat die Meinung, dass jetzt endlich mit der Werbung für das Baugebiet angefangen werden sollte.
Herr Dr. Hannes Hatecke (CDU) fand es schade, dass der Antrag, die Grundstückspreise von 150,00 EUR / pro m² auf 146,50 EUR / pro m² zu reduzieren, abgelehnt wurde. Die CDU wollte sich für günstige Bauplätze einsetzen. Dieses wäre aber nicht möglich gewesen.
Herr Cornelius van Lessen (FWG) erklärte, dass sich nichts verbessert hätte. Dieses hätte er bereits vor 2 Jahren mitgeteilt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den im Entwurf vorliegenden 2. Nachtrag zum Städtebaulicher Vertrag „Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 75 – Triftweg/Grefenstraße-Süd“ vom 10. März 2017/25. April 2017, mit der Änderung, dass der Betrag von 150,00 € in 146,50 € abgeändert wird. Alle anderen Formulierungen bleiben bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 16 , Enthaltungen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt den im Entwurf vorliegenden 2. Nachtrag zum Städtebaulicher Vertrag „Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 75 – Triftweg/Grefenstraße-Süd“ vom 10. März 2017/25. April 2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 4 , Enthaltungen: 1

Datenstand vom 13.02.2020 16:09 Uhr