In Gesprächen mit den Leiterinnen der Kindertagesstätten ist wiederholt deutlich geworden, dass insbesondere mit dem Blick auf die Belegung und die damit einhergehende hohe Auslastung der Betreuung Bedarf an Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich gegeben ist. Dieser Bedarf wird mittlerweile gegenüber der Vergangenheit als gestiegen eingeschätzt, da mittlerweile umfangreiche und andauernde Vertretungssituationen festzustellen sind.
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertagesstätten, der sich aus dem SGB VIII und dem Kindertagesstättengesetz (KitaG) ergibt, hat einerseits eine immer größere Bedeutung durch die starke Zunahme der berufstätigen Eltern. Auf der anderen Seite sind die dafür notwendigen Fachkräfte zu nicht geringen Zeitanteilen mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Wäsche machen, Abwaschen, Geschirrspüler ein-und ausräumen, die Gruppe nach dem Mittagessen reinigen, Geschirr aufdecken, etc. befasst und können so keine oder nur eine eingeschränkte Arbeit mit den Kindern vornehmen. Diese Problematik wurde den Leiterinnen der Kindergärten auch in verschiedenen Mitarbeitergesprächen, die im Rahmen der LOB geführt wurden, seitens der Mitarbeiterinnen deutlich aufgezeigt.
In der Vergangenheit konnten die hauswirtschaftlich geprägten Tätigkeiten zumindest teilweise durch AGH-Kräfte (so genannte „Ein- Euro-Jobber) erledigt werden. Diese Stellen sind jedoch wiederum teilweise seitens des Jobcenters nicht mehr anerkannt worden oder aufgrund der Arbeitsmarktlage nicht besetzbar.
Die Gemeinde Drochtersen versteht sich als familienfreundliche Gemeinde, was u.a. durch das - auch weiter auszubauende - Angebot an Plätzen für die Kinderbetreuung deutlich wird. Die Entlastung des fachlichen Personals für die eigentliche Arbeit, den eigentlichen Auftrag wäre einerseits ein weiteres Signal mit Blick auf die Familienfreundlichkeit, andererseits würde die Gemeinde als Arbeitgeberin nicht nur ein Signal an das Fachpersonal senden, sondern deutlich machen, dass die Belange erkannt und anerkannt sowie im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt werden.
Eine überschlägige Einschätzung zeigt auf, dass eine hauswirtschaftliche Unterstützung in den Einrichtungen, in denen ein Ganztagsbetrieb angeboten wird, folgenden Bedarf nach sich ziehen würde:
- Kindergarten Drochtersen 5 Stunden täglich/25 Stunden wöchentlich
- Kindergarten Assel 5 Stunden täglich/25 Stunden wöchentlich
- Kindergarten Dornbusch 3 Stunden täglich/15 Stunden wöchentlich
(Eine Abstufung erfolgt hier aufgrund der Belegungszahlen.)
Die Umsetzung eines solchen Modells ab August 2019 würde einen Finanzbedarf von etwa 18.000 € für das Jahr 2019 und von 43.200 Euro ab dem Jahr 2020 bedeuten. Zuschüsse für diesen Personalaufwand werden seitens des Landes nicht gewährt, da es sich nicht um Fachpersonal im Sinne des KitaG handelt. Ggf. sind Fördermöglichkeiten über das Teilhabechancengesetz möglich, die Verwaltung steht hierzu im Kontakt mit dem Jobcenter.
Die Beteiligung des Personalrates erfolgt parallel.