Bebauungsplan Nr. 91 “Wegefährels“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a.) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 91 “Wegefährels“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung b.) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB c.) Planungskosten


Daten angezeigt aus Sitzung:  23/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die Firma Harald und Jan Suhr GbR, Barnkruger Straße 35, 21706 Drochtersen beabsichtigt, in einem überwiegend unbeplantem Innenbereich eine Nachverdichtung durch die Errichtung von Wohngebäuden zu ermöglichen. Auf einem Teil der Fläche sind noch alte bestehende Gebäude abzubrechen, so dass dann die Gesamtfläche für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern genutzt werden kann (Allgemeines Wohngebiet). Die Grundflächenzahl soll 0,4, bei einer Geschossflächenzahl von 0,5, betragen. Es sollen max. zwei Vollgeschosse zulässig sein. Die Traufhöhe soll mit 6 m und die Firsthöhe mit 9 m festgesetzt werden. Die Mindestgröße für Baugrundstücke soll 600 qm für Einzelhausgrundstücke und 400 qm für Doppelhausgrundstücke betragen. Die Erschließung soll ab der öffentlichen Stichstraße vom Wegefährels über private Verkehrsflächen erfolgen. Eine fußläufige Anbindung an die Straße „Am Asseler Fleet“ ist geplant.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar, so dass hier die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen wird. Hierfür gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Dementsprechend wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden wird gemäß § 3 Abs. 2 bzw. §4 Abs. 2 BauGB erfolgen. Eine frühzeitige Beteiligung wird nicht vorgeschaltet.

Die entsprechenden Planunterlagen werden in der Sitzung durch das Planungsbüro cappel + kranzhoff, vertreten durch Herrn Uwe Cappel, vorgestellt bzw. erläutert.

Die Kosten des Verfahrens sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Ein entsprechender Kostenübernahmevertrag wird abgeschlossen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a.)        Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 91 “Wegefährels“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung

b.)        Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

c.)        Die Planungskosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn erörtert kurz den Sachstand und übergibt das Wort an Herrn Cappel.

Herr Cappel erörtert anhand einer Präsentation nochmals die Sachlage, welches auch aus der Vorlage hervorgeht. Herr Cappel teilt mit, dass die Müllfahrzeuge nicht in die Straße einfahren können.

Das Ausschussmitglied Cornelius van Lessen fragt nach, warum Müllfahrzeuge dort nicht einfahren dürfen, aber Rettungsfahrzeuge. Hierzu teilt Herr Cappel mit, dass Müllfahrzeuge nicht ohne Einweiser rückwärtsfahren dürfen.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a.)        Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 91 “Wegefährels“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b.)        Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c.)        Die Planungskosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 04.11.2019 11:04 Uhr