Sanierung/Verbreiterung des Gehweges an der L 111 (neuer Feuerwehrstandort bis zur LSA Lilienstraße)


Daten angezeigt aus Sitzung:  12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr, 23.10.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Laut Beschluss des Fachausschusses und des Verwaltungsausschusses vom 30.01.2019 ist die Verwaltung aufgefordert, eine Kostenschätzung für die Verbreiterung des Gehwegs vom Standort des neuen Feuerwehrgerätehauses bis zur Lichtsignalanlage an der Lilienstraße zu erstellen.
Die empfohlene Breite eine kombinierten Geh- und Radweges innerorts mit Hochbordanlage beträgt 3,25 m einschließlich des Sicherheitsstreifens von 75 cm. Diese empfohlene Breite lässt sich nicht im gesamten betrachteten Bereich verwirklichen. Zum einen stehen die Flächen im Bereich des neu zu erstellenden Feuerwehrgerätehauses nicht zur Verfügung, da hier die Flächen von der Feuerwehr benötigt werden. An anderen Stellen, wie bei Haus Nr. 84 und Haus Nr. 54, sind die Erweiterungsflächen in Privatbesitz und müssten erworben werden. Die Kosten hierfür wurden bisher nicht berücksichtigt. In den Brückenbereichen stehen die Breiten ebenfalls nicht zur Verfügung. Im weiteren Verlauf sind notwendige Sicherungsmaßnahmen an vorhandenen Straßengräben oder deren Verfüllung und die Neuordnung der Straßen- und Gehwegentwässerung zu berücksichtigen. Diese Kosten sind ebenso wie die anfallenden Kosten für die Entfernung und Neuerstellung von Zäunen und Hecken nicht berücksichtigt.
Der Aufbau des vorhandenen Gehweges besteht aus einem Sandbett von ca. 20 cm Stärke, auf dem 8 cm starke Rechteckverbundsteine verlegt sind. Im Falle einer Verbreiterung ohne Verstärkung des Unterbaues im gesamten Gehwegbereich ist mit unterschiedlichen Setzungen zu rechnen, sodass es bereits kurzfristig zu Versackungen und Stolperstellen im neu verlegten Pflaster des Gehweges kommen kann. Es wird daher vorgeschlagen, den gesamten Unterbau des vorhandenen Gehweges zu erneuern und zu verstärken, sodass auch beim Überfahren des Gehweges mit Kleintransporten, wie Paketdienste etc., keine Versackungen entstehen. Der Aufbau ist analog zu den neu erstellten Gehwegen in der Ortsdurchfahrt geplant.
In der Sitzung wird die Eigentumssituation an Hand von Lageplänen und Luftbildaufnahmen dargestellt. Weiterhin werden die möglichen neuen Gehwegbreiten ohne Grunderwerb erläutert.
Die vorläufige grobe Kostenschätzung ergibt sich bei einer Gesamtlänge von 485 m wie folgt:
  • Rückbau vorhandener Gehweg mit Hochbordanlage, B = 1,5m          geschätzt        21.900,00 €
  • Neubau Geh-Radweg mit Hochbordanlage, B = 3,25 m                geschätzt       381.570,00 €
  • Erneuerung der Straßeneinläufe 20 Stück                                      geschätzt         12.400,00 €
  • Baustelleneinrichtung                                                          5%                      20.800,00 €
  • Verkehrssicherung                                                      3 %                    12.500,00 €
                                                                                                                               449.170,00 €
+ 19% MwSt.          85.342,30 €                                                                                                                                                534.512,30 €

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau bezüglich einer möglichen Reduzierung der Breite des neuen Geh– Radweges zu führen, den Erhalt der Genehmigung der Verfüllung der Straßengräben zu prüfen und Gespräche mit den angrenzenden Eigentümern zum Grunderwerb zu führen und danach eine detaillierte Kostenschätzung und Entwurfsplanung für die Sanierung/Verbreiterung des Gehweges zu erstellen. Für die Planungen sind Haushaltsmittel im Nachtragshaushalt 2020 einzuplanen.

Diskussionsverlauf

Heino von Busch erläutert die Beschlussvorlage. Ohne Maßnahmen zu treffen, kann an keiner Stelle die geforderte Breite von 3,25 m erreicht werden. An zwei Stellen ist ein Grunderwerb notwendig. Die Oberflächenentwässerung erfolgt derzeit über Einzelabläufe, die in die hinteren Ländereien entwässern. Bei einer Erneuerung des Gehweges muss ein neuer Regenwasserkanal verlegt werden. Von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist kein Zuschuss in Aussicht.

Nach einem kurzen Austausch sprechen sich die Ausschussmitglieder mit Blick auf die Großprojekte dafür aus, zunächst den Gehweg im Bereich des Standortes des neuen Feuerwehrgerätehauses im Rahmen der Baumaßnahme zu erneuern.

Auf Nachfrage des CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Schütt erklärt Heino von Busch, dass bei einem kombinierten Geh- und Radweg eine Breite von 3,25 m vorgeschrieben ist. Punktuell könnte man die Breite einschränkten. Weiterhin spricht er eine mögliche Querung der L111 auf Höhe der Aral-Tankstelle an, damit insbesondere Schulkinder die Fahrbahn passieren und auf dem kombinierten Geh- und Radweg auf der Seite in Fahrtrichtung Stade zur Schule fahren können.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau bezüglich einer Querungshilfe an der L111 im Bereich der Aral-Tankstelle (beispielsweise mittels einer Lichtsignalanlage und/oder eines Zebrastreifens) zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 04.11.2019 10:28 Uhr