Bebauungsplan Nr. 91 „Wegefährels“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Abwägung eingegangene Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 91 „Wegefährels“


Daten angezeigt aus Sitzung:  17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 34/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 12.05.2020 3
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 8

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2019 neben der Aufstellung auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden für den Bebauungsplan Nr. 91 „Wegefährels“ beschlossen.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 02.12.2019 bis 15.01.2020.
Die Firma Harald und Jan Suhr GbR, Barnkruger Straße 35, 21706 Drochtersen beabsichtigt, in einem überwiegend unbeplanten Innenbereich eine Nachverdichtung durch die Errichtung von Wohngebäuden zu ermöglichen. Auf einem Teil der Fläche sind noch alte bestehende Gebäude abzubrechen, so dass dann die Gesamtfläche für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern genutzt werden kann (Allgemeines Wohngebiet). Die Grundflächenzahl soll 0,4, bei einer Geschossflächenzahl von 0,5, betragen. Es sollen max. zwei Vollgeschosse zulässig sein. Die Traufhöhe soll mit 6 m und die Firsthöhe mit 9 m festgesetzt werden. Die Mindestgröße für Baugrundstücke soll 600 qm für Einzelhausgrundstücke und 400 qm für Doppelhausgrundstücke betragen. Die Erschließung soll ab der öffentlichen Stichstraße vom Wegefährels über private Verkehrsflächen erfolgen. Eine fußläufige Anbindung an die Straße „Am Asseler Fleet“ ist geplant.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes stellte eine Maßnahme der Innenentwicklung dar, so dass hier die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgte. Dementsprechend wurde von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 bzw. §4 Abs. 2 BauGB. Eine frühzeitige Beteiligung wurde nicht vorgeschaltet.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und deren Einarbeitung ist aus der beigefügten Auflistung zu entnehmen (siehe Anlage 1). Der daraus angepasste Satzungsentwurf nebst Begründung liegt als Anlagen 2 und 3 bei. Eine Erläuterung wird in der Sitzung durch Herrn Cappel erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:
  1. Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägungen, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.


Der Gemeinderat beschließt:
b.        Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 91 „Wegefährels“ mit der Begründung wird angenommen und bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 (nebst Begründung) mit örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung und textlichen Festsetzungen als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister weist darauf hin,  dass Herr Lühwink Fragen zur öffentlichen Beteiligung nach der Sitzung beantworten kann.
Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Cornelius van Lessen, merkt an, dass im Hinblick auf den Naturschutz im Bebauungsplan Steingärten nicht mehr zulässig sein sollten.
Der Bürgermeister erwidert daraufhin, dass in diesem Fall möglicherweise ein neues Auslegungsverfahren erforderlich ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:
  1. Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägungen, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.


Der Gemeinderat beschließt:
b.        Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 91 „Wegefährels“ mit der Begründung wird angenommen und bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 (nebst Begründung) mit örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung und textlichen Festsetzungen als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 07.07.2020 07:35 Uhr