1. Nachtragshaushalt 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 36/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 26.05.2020 9
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 15.1

Sachverhalt

Mit Blick auf die Vorgaben des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird ein Nachtragshaushalt - bzw. dem Wortlaut des Gesetzes folgend eine Nachtragshaushaltssatzung - für unsere Gemeinde notwendig, da bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen und zu leisten sind. Die Vorgabe aus § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG wird als gegeben angesehen. Grund hierfür sind einerseits durch die Corona-Pandemie bedingte Anpassungen, andererseits jedoch auch Entwicklungen im Bereich der Investitionen, die als erheblich verstanden werden können. Nicht zuletzt sollen mit dem 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 auch Veränderungen des Stellenplanes vorgenommen werden.

A - Ausführungen zu einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier zu Erträgen bzw. Einzahlungen)

  1. Benutzungsgebühren Kindergärten
Bedingt durch die Corona-Pandemie waren und sind die Kindergärten der Gemeinde geschlossen. Während eine Notbetreuung erfolgte und erfolgt, ist der Regelbetrieb für die Dauer von mehreren Monaten ausgesetzt, wobei zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht bekannt ist, wann ein Regelbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Neben diesen Ausführungen wird auf die Vorlage zur Beschlussfassung hinsichtlich des Erlasses der Benutzungsgebühren verwiesen. In den gemeindlichen Nachtragshaushalt wurden Mindererträge und- Einzahlungen in Höhe von 45.900 € eingerechnet, was dem Verzicht von Gebühren für vier Monate entspricht.

  1. Benutzungsgebühren Hallenbad
Seitens der Verwaltung wird für den Nachtragshaushalt mit einem Rückgang der Eintrittsgelder in Höhe von 12.500 € gerechnet.

  1. Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer ist mit erheblichen Einschnitten zu rechnen. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den ursprünglichen Haushaltsansatz um 800.000 € zu verringern. Für eine Erläuterung ist zunächst zurückzublicken auf die Ansatzbildung im Ursprungshaushalt. Seinerzeit wurde im ersten Entwurf ein Betrag von ca. 4,77 Millionen € aufgenommen, der sich mit Blick auf die zu dem Zeitpunkt bekannten Vorauszahlungen für das Jahr 2020 ergab. Dieser Betrag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen auf 5,7 Millionen € erhöht, da gegenüber der Verwaltung eine erhebliche Veranlagung angekündigt worden war, die sich als verlässlich und somit planbar erwiesen hatte.

Im Zeitraum beginnend ab den seinerzeitigen Haushaltsplanberatungen bis zum heutigen Tage haben sich naturgemäß viele Veränderungen ergeben. Dies nicht nur bedingt durch die Corona-Pandemie, sondern auch durch fortlaufend eingehende Veranlagungen des Finanzamtes, die dann wiederum als Grundlage der Veranlagung für die Gewerbesteuern oder deren Vorauszahlung zu verstehen sind.

Aktuell liegt das Anordnungssoll bei ca. 4,2 Millionen €. Dieses ergibt sich aus Vorauszahlungen (ca. 3,76 Millionen €) und Veranlagungen für vergangene Jahre. Hierin berücksichtigt sind bereits umgesetzte Herabsetzungen der Gewerbesteuervorauszahlungen in Höhe von ca. 762.000 €.
Der Verwaltung ist bekannt, dass weitere Vorauszahlungsanpassungen beantragt wurden, die in der Folge die Erträge um weitere ca. 464.000 € verringern. Es wird empfohlen, zur Sicherheit weitere
10 % der verbleibenden Vorauszahlungen abzuziehen, da nicht auszuschließen ist, dass weitere Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen folgen werden.
Während eine weitere ergebnisverschlechternde Veranlagung für ein früheres Veranlagungsjahr in Höhe von ca. 52.000 € noch zu buchen ist, werden jedoch auch zwei deutlich das Ergebnis verbessernde Buchungen erfolgen, die mit insgesamt ca. 1,578 Millionen € zu Buche schlagen.

Alles in allem wird ein neuer Gesamtansatz in Höhe von 4.900.000 € empfohlen.

  1. Anteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer
Mit Einschnitten bei diesen beiden Positionen ist zu rechnen, da sich bedingt durch die Pandemie das jeweilige Aufkommen verringern wird. Wie auch bei der Position der Gewerbesteuer wird empfohlen, vorsichtig zu planen; die Ansätze sollten jeweils um ein Zwölftel verringert werden.

  1. Schlüsselzuweisungen
Mittlerweile ist die Festsetzung des Grundbetrages erfolgt. Dies führt an dieser Stelle zu einem Mehrertrag in Höhe von 43.000 €.

  1. Zuweisung für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
Hier hat die Berechnung des Landes ergeben, dass die Gemeinde Mehrerträge in Höhe von 2.700 € erzielen wird.

B - Ausführungen zu einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier zu Aufwänden bzw. Auszahlungen)

  1. Personalbedingter Mehraufwand beim Produkt 11105
  • Mehraufwände ergeben sich aufgrund unterschiedlicher Positionen. Einerseits waren Anpassungen vorzunehmen mit Bezug auf die zunächst geplanten Zahlen zum Ausscheiden eines Bauingenieurs und zur Einstellung des neuen Bauingenieurs. Daneben erfolgte ein Austausch mit dem ausscheidenden Bauingenieur zu einer Anschlussbeschäftigung bei der Gemeinde, um diese auch weiterhin bei bestimmten Projekten zu unterstützen. Eine Anschlussbeschäftigung mit 8 Stunden Arbeitszeit/ Woche ist vorstellbar.

  • Seitens der Verwaltung wird die Schaffung einer neuen Stelle für den Fachbereich Finanzen und Personal eingebracht. Bedingt durch Personalwechsel und sich ändernde Aufgabenstellungen ist seit geraumer Zeit ein Anstieg der Belastungen festzustellen. Wiederkehrende Zeiten intensiver Einarbeitungen, die Aufarbeitung von Rückständen und ein steigender Bedarf im Bereich der Anlagenbuchhaltung haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass zum Beispiel Jahresabschlüsse nicht mehr priorisiert bearbeitet werden konnten.
    Daneben stehen mit den Neuregelungen zum § 2b Umsatzsteuergesetz, sich aus dem Leitbildprozess ergebender notwendiger Tätigkeiten im Bereich Controlling und Berichtswesen, der beabsichtigten Umstellung der Finanzsoftware, Aufgabenbereichen der Digitalisierung und weiterer Themen wie möglichen Auswirkungen der Grundsteuerreform Aufgabenstellungen bevor, die personell nicht befriedigend bearbeitet werden können.

    Die aus Sicht der Verwaltung einzurichtende Stelle könnte daneben auch als Datenschutzkoordinator und/oder als Verantwortliche/r für die Redaktion des Internetauftritts fungieren.

    Während eine Bewertung der Stelle noch vorzunehmen wäre, wird verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 9b oder 9c, bzw. eine Besoldung nach A9 erfolgen sollte. Grund dafür ist, dass die oben genannten Aufgaben einer abgeschlossenen Hochschulbildung bzw. dem erfolgreichen Abschluss des A2-Lehrganges oder aber mit Blick auf die Ernennung einer/eines Beamten/Beamten der Voraussetzungen für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei (ehemals gehobener Dienst) bedürfen werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte es sich um eine Vollzeitstelle handeln. Einerseits brachten und bringen es neue Aufgaben mit sich, dass Ressourcen nachzusteuern sind. Daneben wies bereits die Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 2013 darauf hin, dass die Personaldecke auch bei Ausweisung einer zusätzlichen halben Stelle im Fachdienst Finanzen äußerst angespannt bleibt. Der Organisationsuntersuchung lag wiederum eine Personalbedarfsermittlung zugrunde, die u.a. aufzeigte, dass die Zusammenlegung von Aufgaben des früheren Hauptamtes mit den Aufgaben der Kämmerei zu Überlastungen bei den Führungskräften führen. Hier wurde seinerzeit grundsätzlich reagiert und eine Anpassung der Stelleninhalte vorgenommen. Gleichwohl zeigt die Praxis, dass eine – wenn auch flexible – Wahrnehmung anhand der Stellenbeschreibungen in den vergangenen Jahren nicht mehr möglich war. Dies findet seine Begründung wiederum in Personalwechseln, Ausfallzeiten, wiederkehrenden intensiven Einarbeitungszeiträumen, der Aufarbeitung entstandener Rückstände und hinzugekommenen Aufgaben.

  • Daneben sollen im Stellenplan zwei weitere Änderungen dargestellt werden, die in diesem Jahr jedoch nicht (mehr) finanzintensiv werden. Einerseits soll zum 1.1.2021 die nach Besetzung der Stelle des Fachbereichsleiters Ordnung und Soziales erfolgen, so dass der Nachfolgerin/dem Nachfolger eine dreimonatige Einarbeitungszeit gewährt werden kann, bevor der jetzige Stelleninhaber in den Ruhestand geht. Diese Anpassung ist im jetzigen Stellenplan vorzunehmen, um im Laufe dieses Jahres entsprechend ausschreiben und die Stelle zum 1.1.2021 besetzen zu können.
    Andererseits wird Bezug genommen auf die bereits erfolgte Mitteilung, dass dem jetzigen Auszubildenden zum Verwaltungsfachangestellten beginnend ab August ein duales Studium ermöglicht werden soll. Hierfür ist eine Anpassung des Stellenplanes dahingehend notwendig, dass dieses Studium im Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt.

  1. Besondere Aufwendungen für Beschäftigte und Erwerb geringwertiger Gegenstände
Bedingt durch die Pandemie liegt ein Mehrbedarf beim Erwerb von Handschuhen, Desinfektionsmitteln und Masken vor. Zudem sind Kosten entstanden für den Erwerb von Kunststoffscheiben, die als Trennwände in mehreren Büros im Rathaus und in Schulen installiert wurden. Daneben wird ein Betrag von 5.000 € vorgesehen, um für einen eventuellen Erwerb von benötigter Hardware oder Technik handlungsfähig zu sein.

  1. Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
Um eine möglichst zeitnahe Abarbeitung der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 zu erreichen, soll ein darauf spezialisiertes Unternehmen die Verwaltung unterstützen.

  1. Zusätzliche Stunden Reinigungspersonal neues Schulgebäude
Mit Bezug des neuen Schulgebäudes ist eine größere Fläche zu reinigen, als dies beim jetzigen Pavillon der Fall ist. Insofern sind zusätzliche Stunden für die Reinigung einzuplanen.

  1. Notunterkunft Schäferstieg 1a
Es ist ein Austausch der Heizungsanlage vorzunehmen.

  1. Bauhof
Für den Bauhof sind Spinde und ein Schrank anzuschaffen sowie der Sanitärraum zu sanieren.

  1. Grundschule Dornbusch
Die Grundschule nutzt derzeit eine kostenlose Version von IServ. Nach Abebben der Pandemie soll das Produkt weiterhin eingesetzt werden, wird dann jedoch zu bezahlen sein.

  1. Abwasserbeseitigung
Aus Gründen der Abwasserreinigung wird auf der Abwasserreinigungsanlage ein Ionisator betrieben. Die hierfür anfallenden Kosten wurden veranschlagt. Hierzu ist anzumerken, dass es sich bei der Abwasserbeseitigung um einen Gebührenhaushalt handelt. Die Mehraufwendungen werden im Rahmen der folgenden Gebührenkalkulation in die Abrechnung einbezogen und grundsätzlich über die Abwassergebühren getragen.

  1. Straßenunterhaltung
Der Pauschalansatz soll um 50.000 € erhöht werden.

  1. Verkehrssicherungspflicht
Seitens der Gemeinde ist mittels Gefährdungsbeurteilungen zu überprüfen, ob Gefahren von öffentlichen Gewässern ausgehen. Hierfür soll eine Begutachtung beauftragt werden.

  1. Gewerbesteuerumlage
Diese sinkt aufgrund der sinkenden Gewerbesteuererträge auf 429.000 €.

  1. Entschuldungsfond
Die Berechnung durch das Land Niedersachsen hat einen etwas geringeren Aufwand ergeben.

  1. Kreisumlage
Bedingt durch die höhere Schlüsselzuweisung steigt auch die an den Kreis abzuführende Umlage.

C – Jahresergebnis und Haushaltsausgleich
Gemäß § 110 Abs. 4 NKomVG soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Gemeinde sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.

Nach § 110 Abs. 5 NKomVG ist die Verpflichtung nach § 110 Abs. 4 NKomVG auch erfüllt,
- wenn voraussichtliche Fehlbeträge im ordentlichen und im außerordentlichen
Ergebnis mit Überschussrücklagen (gem. § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG) verrechnet
werden können oder
- wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit Überschüssen
im außerordentlichen Ergebnis oder
- wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis mit
Überschüssen im ordentlichen Ergebnis gedeckt werden kann oder
- wenn nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die vorgetragenen
Fehlbeträge spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr
ausgeglichen werden können.

Der Ergebnishaushalt der Gemeinde Drochtersen weist für das Haushaltsjahr 2020 ein
negatives Jahresergebnis von 809.600 € aus.

Die Verpflichtung zum Ausgleich ist erfüllt, da die voraussichtlichen Fehlbeträge mit den Überschussrücklagen verrechnet werden können. Ebenso kann der Haushaltsausgleich durch einen Ausgleich der vorgetragenen Fehlbeträge spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr erfolgen.


D - Ausführungen zu einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier Investitionen)

  1. Neubaugebiet Assel
Es liegen Erkenntnisse vor, die die Erschließung und den Endausbau des Neubaugebietes betreffen. Demnach ergeben sich aufgrund höherer Ausschreibungsergebnisse Mehrkosten in Höhe von 500.000 €, für die Installation einer Enteisungsanlage in Höhe von 100.000 € und für den Endausbau in Höhe von 300.000 €. Demgegenüber stehen entsprechende Mehreinzahlungen in Höhe von 692.000 €.

  1. WC-Container Krautsand
Für die Anschaffung des WC-Containers werden nach erfolgter Ausschreibung 7.000 € mehr fällig.

  1. Hallenbad und Dreifachturnhalle
Für die Folgejahre einzuplanen sind einerseits Mittel für die externe Projektsteuerung. Daneben entstehen für die geplante Anbindung der Dreifachturnhalle an die Strom- und Wärmeerzeugung durch das im Hallenbad geplante Blockheizkraftwerk für eine größere Dimensionierung und die Verlegung von Leitungen höhere Investitionskosten (auf die Beschlussfassung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.05.2020 wird verwiesen).

  1. Neubau Feuerwehrgerätehaus
Für die notwendige Spundwand und die Errichtung der Außenanlagen sowie die Anpassung des Honorars sind Mittel in den entsprechenden Höhen nachzusteuern.

  1. Spielplätze
Für die Einfriedung mehrerer Spielplätze ist der Ansatz entsprechend aufzustocken.

  1. Ausbau Dornbuscher Hafenstraße
Der Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße verteuert sich aufgrund eines höheren Ausschreibungsergebnisses und durch den Anstieg von Planungskosten.

E – Kreditaufnahme
Die ursprüngliche Kreditaufnahmeaufnahmeermächtigung für das Jahr 2020 belief sich auf 4.343.000 €. Dem lag bei der Planung ein Endbestand der liquiden Mittel von ca. 3,5 Millionen € zum 31.12.2019 zugrunde. Hauptsächlich die Entwicklung der Gewerbesteuer im vergangenen Jahr bescherte der Gemeinde deutlich höhere Mehreinzahlungen, so dass sich die liquiden Mittel am Ende des Jahres auf ca. 6,7 Millionen € beliefen. Dieser Betrag kommt der Finanzierung der gemeindlichen Vorhaben zugute. Bedingt durch dieses finanzielle Polster sinkt die ursprüngliche Kreditaufnahmeermächtigung der Gemeinde im 1. Nachtragshaushalt auf 2.488.000 €.

F – Fazit
Insbesondere bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie entwickeln sich die Erträge und Aufwendungen der Gemeinde in diesem Jahr nicht wie geplant, sondern in einen negativen Bereich. Das ursprünglich positiv geplante Jahresergebnis wird aller Voraussicht nach deutlich negativ eintreten.

Während die Ansätze vorsichtig und defensiv geplant wurden, bleibt festzuhalten, dass im Laufe des Jahres eventuell das Ergebnis verbessernde Begleitumstände eintreten können, die jedoch nicht planbar sind (zum Beispiel Umsetzung der Forderung nach einem finanziellen Rettungsschirm für die Kommunen).

Ein Haushaltsausgleich kann über den Rückgriff auf die Überschussrücklagen erreicht werden.

Im Bereich der Investitionen entstehen nicht unerhebliche Mehrbelastungen. Bedingt durch vorliegende liquide Mittel, die hauptsächlich aus deutlich höheren als geplanten Gewerbesteuerzahlungen im Jahr 2019 stammen, verringert sich die ursprünglich geplante Kreditaufnahmeermächtigung von 4.343.000 € auf 2.488.000 €.


Der Vorlage sind das Änderungspapier sowie der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung als Anlagen beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, den 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 und den Stellenplan.

Diskussionsverlauf

Der Kämmerer, Michael Krüger, stellt den Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes vor. Er geht insbesondere auf die Notwendigkeit der Erstellung eines Nachtrages und in der Folge auf einzelne Positionen ein, die hauptsächlich bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie für Mindererträge und Mehraufwendungen sorgen. Der defensiv gerechnete Nachtragshaushalt zeigt letztlich auf, dass die Gemeinde in diesem Jahr ein deutliches Minus im Ergebnis verzeichnen wird. Grund hierfür sind hauptsächlich Ausfälle bei Gebühren und der Gewerbesteuer sowie den Anteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer. Daneben gibt es Aufwandspositionen u.a. auch im Personal- und Unterhaltungsbereich, die ebenfalls zu Buche schlagen und das ursprünglich positiv geplante Ergebnis auf ein Minus von etwa 810.000 € steigen lassen. Der Haushaltsausgleich wird der Gemeinde durch einen Rückgriff auf die Überschussrücklage bzw. durch die positiven Zahlen der kommenden Jahre möglich sein.
Im investiven Bereich wird die Gemeinde weitere Mittel zur Verfügung stellen und nicht etwa aufgrund der Corona-Pandemie von Investitionen absehen. Mehrauszahlungen entstehen insbesondere für die Erschließung des Baugebietes in Assel, für den Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses in Drochtersen sowie den Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße. Die außerordentlich positive Lage bei der Gewerbesteuer im 4. Quartal 2019 kommt der Gemeinde dahingehend zugute, als dass trotz Mehrinvestitionen und negativem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit letztlich die Kreditaufnahmeermächtigung abgesenkt werden kann.

Herr Krüger stellt fest, dass die Auswirkungen der Coronapandemie die Gemeinde deutlich treffen, diese jedoch grundsätzlich solide aufgestellt ist. Neben dem aktuellen Zahlenwerk bleiben daneben positive Auswirkungen über den angekündigten Rettungsschirm von Bund und Land abzuwarten.
Ratsherr Matthias Mehlis erklärt, dass zurzeit außergewöhnliche Umstände bzw. Rahmenbedingungen vorliegen. Aus seiner Sicht ist es richtig, keine wichtigen Projekte (z.B. der Neubau des Hallenbads) anzuhalten. Die Gemeinde würde sich antizyklisch verhalten. Des Weiteren ist die Ausgangslage gut. Herr Mehlis bedankt sich beim Rat und der Verwaltung, dass die Gemeinde auch in einer Krisensituation handlungsfähig ist. Für die SPD ist ein Konjunkturprogramm von Bund und Land zwingend notwendig. Nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für Kommunen.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Jens Schütt, bedankt sich beim Bürgermeister und bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit im Rahmen der Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes. Er dankt Herrn Krüger für die hervorragende Präsentation. Die Gemeinde Drochtersen befindet sich aus seiner Sicht in einer sehr komfortablen haushaltstechnischen Situation. Die CDU-Fraktion hat großes Vertrauen in die Verwaltung und wird dem Nachtrag zustimmen.
Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Cornelius van Lessen, sieht im Gegensatz zum Ratsherren Matthias Mehlis kein antizyklisches Verhalten. Es sind Mehrkosten bei den einzelnen Sanierungsmaßnahmen angefallen (z.B. 40.000,00 EUR für die Hafenstraße in Dornbusch; 900.000,00 EUR für das Neubaugebiet in Assel; etc.).
Herr van Lessen kritisiert, dass der Weg zur Kirche (L111 – Kirche) mit 37.000,00 EUR aus den Gemeindemitteln saniert werden muss. Wenn der Weg aus Gemeindemittel saniert wird, soll die Kirche den Weg an die Gemeinde Drochtersen übertragen. Des Weiteren hinterfragt er die für 2021 geplante Maßnahme am Barnkruger Hafen. Auch wenn die FWG-Fraktion dem Nachtrag zustimmen wird, ist es der Fraktion wichtig, dass die Jahresabschlüsse für die Jahre 2017 und 2018 nicht durch externe Unterstützung erstellt werden. Er bezeichnet die Aufstellung der Jahresabschlüsse als Kernbereich von Kämmerer und Bürgermeister.
Der Fraktionsvorsitzende Kai Schildt widerspricht Herrn van Lessen bezgl. dem antizyklischen Verhalten. Die SPD sehe es positiv, dass keine Streichungen im Haushalt vorgesehen sind. Der Nachtragshaushalt ist solide, so dass  diesem zugestimmt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 und den Stellenplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 07.07.2020 07:35 Uhr