1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 “Gewerbegebiet Nindorf“ im vereinfachten Verfahren mit einer beschränkten Beteiligung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) a.) Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 “Gewerbegebiet Nindorf“ als Satzung nebst Begründung b.) Beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit (Grundstückseigentümer) und Behörden (Landkreis Stade und Straßenbaulastträger) gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  23/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Seitens der Firma CoNet wurde bereits im Jahre 2017 versucht im Grünstreifen rechts der Straße „Nindorfer Deichfeld“ ein Werbeschild aufzustellen. Die hierfür im Rahmen eines Bauantrages beantragte und seitens der Gemeinde Drochtersen befürwortete Befreiung wurde vom Landkreis Stade als Genehmigungsbehörde abgelehnt.

Da seitens der Gemeinde Drochtersen im Einmündungsbereich eines Gewerbegebietes eine Werbanlage, mit Hinweis auf die dort ansässigen Firmen, als durchaus zweckmäßig gesehen wird, wurde hier das Gespräch mit dem Landkreis Stade gesucht. Ergebnis war, das es lediglich einer Änderung der örtlichen Bauvorschriften (Ergänzung um eine entsprechende Ausnahmeregelung) im Bebauungsplan bedarf. Da alle anderen im Bebauungsplan getroffenen Regelungen unberührt bleiben, kann hierfür eine beschränkte Beteiligung erfolgen.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden wird gemäß § 3 Abs. 2 bzw. §4 Abs. 2 BauGB beschränkt erfolgen.

Die entsprechenden Planunterlagen werden in der Sitzung durch das Planungsbüro cappel + kranzhoff, vertreten durch Herrn Uwe Cappel, vorgestellt bzw. erläutert.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a.)        Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 “Gewerbegebiet Nindorf“ als Satzung nebst Begründung

b.)        Die beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit (Grundstückseigentümer) und Behörden (Landkreis Stade und Straßenbaulastträger) gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn erörtert kurz den Sachstand und übergibt das Wort an Herrn Cappel.

Herr Cappel erklärt, dass diese Planung hinfällig sei, da nunmehr angedacht ist, dass Nebengrundstück, welches nicht im Bebauungsplan liegt, zu bebauen. Die Planung hierfür ist in Arbeit.

Datenstand vom 04.11.2019 11:04 Uhr