Nachrücken der Ersatzperson Bernd Mattern /Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG & Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG
Daten angezeigt aus Sitzung: 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 17.06.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats | 17.06.2020 | ö | 5 |
Sachverhalt
Aufgrund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 11.09.2016 rückt Herr Bernd Mattern für das verstorbene Ratsmitglied Martin Bremert nach.
Herr Mattern ist gem. § 60 NKomVG zu verpflichten. Ebenfalls ist eine Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Nach dem Tode des Ratsherrn Martin Bremert rückt Herr Bernd Mattern aufgrund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl 2016 als Mitglied des Rates nach. In diesem Zusammenhang nimmt der Bürgermeister die Pflichtbelehrung des Herrn Bernd Mattern vor und macht dies aktenkundig. Gleichzeitig wird Herrn Mattern das Taschenbuch für Ratsmitglieder ausgehändigt.
Datenstand vom 07.07.2020 07:35 Uhr