Neuausschreibung der Konzessionsverträge - Beschluss über die Zuschlagskriterien und Ausschreibungsunterlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 36/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 26.05.2020 4
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 12

Sachverhalt

Im April 2021 laufen die Konzessionsverträge über den Strom- und Gasnetzbetrieb gemäß § 46 Abs. 2 EnWG im Gemeindegebiet aus. Für die rechtlich anspruchsvolle und oftmals strittige Vergabe der Konzessionsverträge bedient sich die Gemeinde einer externen rechtlichen Beratung. Auf die entsprechenden Beratungen im Jahr 2018 sowie den Beschluss, für die rechtliche Hinzuziehung Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, wird verwiesen.

Nach Durchführung eines Vergabeverfahrens wurde der Auftrag für die rechtliche Beratung an die Rechtsanwaltskanzlei Jung Rechtsanwälte aus Frechen erteilt. Seit Übernahme des Mandats erfolgten Abstimmungsgespräche, abgestimmter Schriftverkehr mit dem aktuellen Konzessionsnehmer sowie die Aufhebung der zunächst bekanntgemachten Verfahren. Die Aufhebung erfolgte nach rechtlichem Austausch und der damit einhergehenden Empfehlung, da die Bekanntmachung ausschließlich im Bundesanzeiger und nicht darüber hinaus im EU-Amtsblatt erfolgte. Durch die Aufhebung der ersten Verfahren und die erfolgten Neubekanntmachungen im EU-Amtsblatt und im Bundesanzeiger wurde sichergestellt, dass die getrennt zu führenden Verfahren Strom und Gas möglichst rechtssicher ablaufen und nicht aus einem solchen Grunde angegriffen werden können.

Mittlerweile läuft die Abgabefrist für Interessenbekundungen und die damit verbundene Prüfung der Eignung potenzieller Bewerber. Die Frist für diese endet am 16. Juli. In der Folge werden die Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben und geeignet sind, das Strom- und/oder Gasnetz zu betreiben, aufgefordert, erste – indikative - Angebote abzugeben. Diese Aufforderung wird einhergehen mit der Übersendung der Ausschreibungsunterlagen. Die Ausschreibungsunterlagen beinhalten unter anderem den Entwurf des jeweiligen Konzessionsvertrages und daneben die maßgeblichen Zuschlagskriterien nebst Gewichtung und Bewertungssystematik. Die Praxis zeigt, dass insbesondere die Benennung und Gewichtung der Zuschlagskriterien von letztendlich unterlegenen Bietern angegriffen wird. Die vorgeschlagenen Zuschlagskriterien nebst Gewichtung und Bewertungssystematik, die wie die weiteren maßgeblichen Unterlagen der Vorlage als Anlagen beigefügt sind, sind nach aktueller Rechtslage und Behördenpraxis aus Sicht der die gemeindeberatenden Rechtsanwaltskanzlei zulässig und geeignet, um ein möglichst rechtsfehlerfreies Vergabeverfahren durchführen zu können.

Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung und Bewertungssystematik können nach Mitteilung gegenüber den Bietern im weiteren Verfahrensverlauf grundsätzlich nicht mehr geändert werden.

Es ist beabsichtigt, Frau Rechtsanwältin Dr. Jung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses über Video-, oder Telefonkonferenz hinzu zu schalten. Neben einer kurzen Präsentation zur Thematik steht Frau Dr. Jung in der Folge auch für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung und Bewertungssystematik sowie die den Unternehmen zur Verfügung zu stellenden Ausschreibungsunterlagen wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt (alternativ: und mit den in der Sitzung erfolgten Änderungen) zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erklärt, dass im Jahr 2021 die Konzessionsverträge über den Strom- und Gasnetzbetrieb gemäß § 46 Abs. 2 EnWG im Gemeindegebiet auslaufen.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.05.2020 wurden per Videokonferenz rechtliche Erläuterungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Jung Rechtsanwälte gegeben. Nach Prüfung der eingehenden Interessenbekundungen erfolgen weitere Verfahrensschritte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung und Bewertungssystematik sowie die den Unternehmen zur Verfügung zu stellenden Ausschreibungsunterlagen wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt (alternativ: und mit den in der Sitzung erfolgten Änderungen) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 07.07.2020 07:35 Uhr