Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten
Daten angezeigt aus Sitzung:
16/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 29.01.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Frau Annette Brinkmann hat mit Schreiben vom 5. Januar 2020, eingegangen am 6. Januar 2020, mitgeteilt, ihr Amt als Gleichstellungsbeauftragte niederzulegen. Gleichzeitig bittet Sie um Abberufung durch den Gemeinderat.
Da die Tätigkeit durch Frau Brinkmann nebenamtlich ausgeführt wird, ist das entsprechende Arbeitsverhältnis zu beenden.
In der Zwischenzeit erfolgte ein Austausch hinsichtlich der Modalitäten der Arbeitsverträge. Hier wurde sich, auch mit Blick auf die Aufgabenwahrnehmung im Kindertagesstättenbereich, auf einen Aufhebungsvertrag mit Ablauf des 04.02.2020 verständigt. Bezüglich des Arbeitsvertrages als Gleichstellungsbeauftragte erfolgte die Verhandlung des Aufhebungsvertrages unter Vorbehalt der dem Gemeinderat obliegenden Beschlussfassung.
Es ist die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt, Frau Annette Brinkmann mit Ablauf des 04.02.2020 aus dem Amt als Gleichstellungsbeauftragte abzuberufen. Das Arbeitsverhältnis ist entsprechend zu beenden.
Diskussionsverlauf
Es gab keine weiteren Fragen dazu. Der Bürgermeister teilte mit, dass die Gemeinde eine neue Gleichstellungsbeauftragte
sucht und ein Ausschreibungsverfahren einleiten wird.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, Frau Annette Brinkmann mit Ablauf des 04.02.2020 aus dem Amt als Gleichstellungsbeauftragte abzuberufen. Das Arbeitsverhältnis ist entsprechend zu beenden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 13.02.2020 16:09 Uhr