Grundlage für die Haushaltsplanberatungen im Feuerschutzausschuss für das Haushaltsjahr 2022 ist das Produkt 12601 „Brand- und Katastrophenschutz“.
Die Haushaltsansätze bleiben im Vergleich zu den Vorjahren im Wesentlichen unverändert.
Ein Veränderung ergibt sich durch die Aufnahme von Mehraufwendungen in Höhe von 3.000 € für die Kostenübernahme für eine SMS/App-Zusatzalarmierung in den Haushaltsentwurf.
Seit 2013 wird zusätzlich zu der Alarmierung über Digitale Meldeempfänger eine Alarm-SMS an die Einsatzkräfte übermittelt. Über den Zeitraum der Nutzung dieses System hat sich dieser zusätzliche Alarmierungsweg bewährt und etabliert. Die Kosten für die SMS-Versendung trug bisher der Landkreis Stade.
Mit Ablauf dieses Jahres wird das System durch den Anbieter eingestellt. Nachfolge-System ist eine App-Lösung namens „Groupalarm“. Einsatzkräfte können sich eine App auf Ihr Smartphone laden und erhalten darüber die von der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle generierten Alarmierungsdaten. Die Übersendung von SMS ist weiterhin möglich, aber voraussichtlich in weniger Fällen als bisher erforderlich.
Im Rahmen der Umstellung wird der Landkreis Stade das neue System nicht mehr aus eigenen Mitteln finanzieren, sodass das neue System durch die Gemeinde Drochtersen zu finanzieren wäre. Es ist mit Mehrkosten in Höhe von 3.000 € zu rechnen.
Mit Blick auf die bisherigen Erfahrungen mit dem Vorgängersystem wird die Übernahme dieser Kosten seitens Feuerwehr und Verwaltung als sinnvoll erachtet, um eine jederzeitige Erreichbarkeit von Einsatzkräften, auch im Falle eines Nicht-Auslösens der Digitalen Meldeempfänger, sicherzustellen.
Zunächst nachrichtlich ist zudem darauf hinzuweisen, dass gemäß des von den politischen Gremien der Gemeinde Drochtersen verabschiedeten Feuerwehrbedarfsplans (Stand 25.09.2020) die Ersatzbeschaffung des bei der Ortsfeuerwehr Dornbusch stationierten Löschgruppenfahrzeugs ansteht. Hierbei handelt es sich um ein 32 Jahre altes Fahrzeug. Nach entsprechenden Markterkundungen und Gesprächen zwischen Feuerwehr und Verwaltung werden im Laufe des Jahres 2022 hierzu weitere Informationen folgen. Eine Abbildung dieser investiven Maßnahmen kann nach entsprechender Beschlussfassung ggf. über einen eventuellen Nachtragshaushalt erfolgen.
Über folgende Maßnahme ist seitens des Feuerschutzausschusses noch zu beraten:
Sirenenförderprogramm des Bundes
Eine wesentliche Erkenntnis aus der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist, dass der vorhandene Warnmittelmix ausgebaut werden muss und insbesondere die Sirene als Warnmittel nach wie vor einen hohen Stellenwert besitzt. Aus diesem Grund stellt der Bund den Ländern im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes 2020-2022 insgesamt 88 Mio. Euro für die Förderung der Sireneninfrastruktur zur Verfügung. Auf Niedersachsen entfallen dabei 8.092.540 Euro. Fördermittelgeber ist das Nds. Innenministerium, vertreten durch das Nds. Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz.
Anders als in vielen anderen Ländern und Kommunen setzt der Landkreis Stade und auch die Gemeinde Drochtersen seit jeher auf das Warnmittel „Sirene“ zur Warnung der Bevölkerung bzw. Alarmierung der Feuerwehren. So erfolgte ein flächendeckender Rückbau der Sireneninfrastruktur, wie vielerorts üblich, nach Ende des „Kalten Krieges“ hier nicht.
Dennoch gibt es aufgrund der städtebaulichen Entwicklung auch in der Gemeinde Drochtersen Bereiche, in denen die Wahrnehmbarkeit von Sirenen eingeschränkt sein kann. Die Wahrnehmbarkeit soll in den betreffenden Bereichen verbessert werden, um im Ereignisfall (z. B. Sturmfluten) eine flächendeckende Warnung zu ermöglichen. Betroffen sind hier die Bereiche Assel (Bereiche Apfelstieg und Peerkoppel) sowie Hüll (Bereiche Draackenstieg und Niederhüll).
Zugleich soll das Förderprogramm dazu genutzt werden, die auf einem Wohngebäude befindliche Sirene in Ritsch (Wiesenstraße) durch eine Mastsirene zu ersetzen, um erforderliche Wartungen und Inspektionen zu vereinfachen. Diese Mastsirene soll auf einem kommunalen Grundstück in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Standort errichtet werden.
Pro Mastsirene ist eine Förderung in Höhe von 17.350 Euro möglich.
Ein erstes Angebot, das seitens der Verwaltung zur Kostenschätzung eingeholt wurde, beläuft sich auf ca. 14.000 Euro (für fünf Sirenen mithin 70.000 €), sodass diese Maßnahmen unter idealen Bedingungen nahezu kostenneutral ausgeführt werden können.
Die Fördermittel werden allerdings nach dem „Windhund“-Verfahren verteilt. Daher wurden die o. g. Sirenen seitens der Verwaltung bereits gegenüber dem Landkreis Stade, über den das Verfahren als untere Katastrophenschutzbehörde abgewickelt wird, für das Fördermittelprogramm angemeldet.
Ob diese Anträge bei der Verteilung der Fördermittel berücksichtigt werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden. Es wird von einer Vielzahl von Förderanträgen ausgegangen.
Sollte nur eine Teilförderung bewilligt werden oder die Förderanträge abgelehnt werden, könnte ggf. eine Aufteilung auf mehrere Haushaltsjahre unter Berücksichtigung einer noch zu erstellenden Prioritätenliste zur Finanzierung dieser Maßnahme erfolgen.