Datum: 18.06.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 28.05.2018
4 Bebauungsplan Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i. V. m. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) a.) Vorstellung und Annahme des Satzungsentwurfes mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung b.) Beschluss über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
5 Grundstücksübertragung Mühlenhafener Straße 28 (Gemarkung Drochtersen, Flur 8, Flurstück 94/11); Größe 32 qm
6 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme: Aktive Stadt- und Ortsteilzentren „Drochtersen – Ortskern“
7 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen - Gemeinbedarfsfläche "Feuerwehr/Rettungswache" a) Vorstellung und Annahme des Planentwurfes der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen - Gemeinbedarfsfläche "Feuerwehr/Rettungswache" - nebst Begründung und Umweltbericht b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
8 Anfragen und Mitteilungen
8.1 Anfragen
8.1.1 Bebauungsplanverfahren 60 A „Zur Elbaussicht“
8.2 Mitteilungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung.pdf
Download Niederschrift GUT 20180618.pdf

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 18.06.2018 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

zum Seitenanfang

2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 18.06.2018 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

zum Seitenanfang

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 28.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 18.06.2018 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 28.05.2018 .

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 28.05.2018 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

zum Seitenanfang

4. Bebauungsplan Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i. V. m. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) a.) Vorstellung und Annahme des Satzungsentwurfes mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung b.) Beschluss über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 18.06.2018 ö 4
Verwaltungsausschuss 15/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 20.06.2018 3

Sachverhalt

Um den zukünftigen Bedarf bzw. die vorhandene Nachfrage an Bauland/Wohnbaugrundstücken in der Ortschaft Assel decken zu können, soll ein neues Baugebiet in unmittelbarer Nähe zum Friedhof ausgewiesen werden. Auf der vorgesehenen Fläche sollen ca. 24 dorftypische Baugrundstücke entstehen. Mit dieser Planung soll die wohnbauliche Eigenentwicklung der Ortschaft Assel vorbereitet werden.

Des Weiteren ist im nördlichen Bereich des Plangebietes eine Stellplatzfläche für den benachbarten Friedhof angedacht.

Auf der Fläche soll nunmehr die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse wird auf zwei Vollgeschosse und die Grundflächenzahl auf 0,35 festgesetzt. Die Geschossflächenzahl soll 0,5 betragen. Die maximale Firsthöhe soll 9,50 m und die maximale Traufhöhe soll 6,50 m betragen. Die Mindestgröße für Einzelhäuser beträgt 600 qm und für Doppelhausgrundstücke je Haushälfte 350 qm. In Einzelhäusern sind zwei Wohnungen und in Doppelhaushälften ist jeweils eine Wohnung zulässig.

Das Baugebiet soll über die Johann-Grodtmann-Straße und die Peerkoppel erreichbar sein. Anhand einer geplanten Zuwegung ist auch ein zukünftiger Anschluss in Richtung der Straßen “Im Ring“ / “Asseler Feldstraße“ möglich.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Es ist kein Umweltbericht zu erstellen.

Hinsichtlich der Schallimmissionen (Sportplatz) wurde durch das Ing.-Büro Bonk-Maire-Hoppmann ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Hinsichtlich der Lichtimmissionen (Flutlichtanlage Sportplatz Assel) wurde ebenfalls ein entsprechendes Gutachten erarbeitet. Die hieraus abgeleiteten Ergebnisse/Vorgaben wurden in Satzungsentwurf bzw. die Begründung eingearbeitet bzw. berücksichtigt.

Folgende Unterlagen sind der Vorlage beigefügt:

- Satzungsentwurf (Mai 2018)
- Begründung zum Bebauungsplan (Mai 2018)
- Naturschutzfachliche Vorbewertung (Bartels Umweltplanung vom 27.07.2017)
- Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie Berücksichtigung und Einarbeitung in die Planung (26.04.2018)
- Schalltechnisches Gutachten (Ing.-Büro Bonk-Maire-Hoppmann GbR vom 20.12.2017)
- Baugrunduntersuchung und -beurteilung (Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Michael Beuße mbH vom   02.03.2018
- Gutachten / Prognose potentieller Lichtimmissionen durch eine vorhandene Sportplatzbeleuchtung in einem Neubaugebiet B-Plan Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ (Dipl.-Ing. Peter Reuff vom 29.03.2018)
- Stellungnahme Ing. Büro Neumann vom 05.10.2017 zur verkehrlichen Erschließung
- Entwässerungskonzept Ing.-Büro Neumann vom 16.05.2018

Die im frühzeitigen Verfahren eingegangen Stellungnahmen wurden anhand der vorliegenden Tabelle in die Planunterlagen eingearbeitet bzw. berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

Derzeit ist von folgenden vorläufigen Kosten auszugehen (teilweise abhängig von den Ausschreibungsergebnissen im Vergabeverfahren):

Ankauf Grundstück (12,00 €/qm x 24.895 qm)                        =    298.740,00 €
Grunderwerbssteuer (5 %)                                                =      14.937,00 €        
Vermessungskosten                                                        =      35.000,00 €
Planungskosten (Bauleitplanung)                                        =      15.000,00 €
Gutachten (Schall, Licht, Boden, Entwässerung, Verkehr)                =      10.000,00 €
Erschließungskosten inkl. Honorare (ohne Parkplatz Friedhof)        = 1.670.000,00 €
Sonstige Kosten (Notar, Gericht, Plangrundlage usw.)                =        5.000,00 €         

Gesamtkosten (vorläufig)                                                = 2.048.677,00 €        

Abzüglich 10 % Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand (ohne Bauleitplanung und der damit verbundenen Gutachten): 2.023.677,00 € ./. 10% (202.367,70 €) = 1.821.309,30 €

1.821.309,30 € : 18.330 qm (zu veräußernde Wohnbaufläche) = 99,36 €/qm (Grundstückspreis pro Quadratmeter)

Die Planunterlagen werden in Sitzung durch das Planungsbüro Cappel + Kranzhoff erläutert werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

  1. Die Annahme des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung ist anhand einer Planauflage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen und gleichzeitig ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden durchzuführen. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Verlängerung der Auslegungsfrist liegt nicht vor.

Diskussionsverlauf

Herr Cappel stellt anhand einer Präsentation den aktuellen Planungsstand zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 „Assel - Am Friedhof“ vor. Eine freiwillige frühzeitige Beteiligung wurde durchgeführt, deren Ergebnisse in den Planentwurf und die Begründung eingearbeitet worden sind  (Anwendung des Verfahrens gem. § 13 b BauGB erfordert keine frühzeitige Beteiligung). Naturschutzbelange, Themen der Oberflächenentwässerung, Licht- und Lärmimmissionen sind u.a. untersucht worden und in die Planung eingeflossen. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, wie eine Grabenerhaltung, die Sicherstellung des landwirtschaftlichen Verkehrs und die Zuwegungen zum Schoolpad und Friedhof, sind ebenfalls berücksichtigt worden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes richten sich bei der Art und dem Maß der baulichen Nutzung an die Festsetzungen der umliegenden Wohngebiete in Assel.
Herr Dalchau erläutert zwei Varianten der Entwässerungsplanung. Im Planentwurf findet die konservative und wirtschaftlichste Variante mit einem Regenrückhaltebecken Anwendung. Das gedrosselte Wasser wird mit einer Pumpe zum nächsten Schachtbauwerk und danach zum Vorfluter weitergeleitet.
Hinsichtlich des Schallgutachtens wird darauf hingewiesen, dass die Anlagen zum Gutachten noch in das Ratsinformationssystem eingestellt werden. Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf wird entsprechend angepasst und zusätzlich um das Entwässerungskonzept und die verkehrliche Stellungnahme vom Ingenieurbüro Neumann Engineering GmbH ergänzt.

Das Ausschussmitglied Marc Hagenah interessiert, ob eine Erweiterung des Regenrückhaltebeckens im Falle einer Vergrößerung des Baugebietes möglich ist. Herr Dalchau bestätigt die Erweiterungsmöglichkeiten.
Der Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen möchte wissen, ob die Regenwasserleitung in der Peerkoppel das zusätzliche Wasser aus dem neuen Baugebiet aufnehmen kann. Herr Dalchau erklärt, dass aufgrund der Drosselung die bestehende Leitung das Regenwasser aufnehmen kann. 

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

  1. Die Annahme des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung ist anhand einer Planauflage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen und gleichzeitig ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden durchzuführen. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Verlängerung der Auslegungsfrist liegt nicht vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

5. Grundstücksübertragung Mühlenhafener Straße 28 (Gemarkung Drochtersen, Flur 8, Flurstück 94/11); Größe 32 qm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 18.06.2018 ö 5
Verwaltungsausschuss 15/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 20.06.2018 4

Sachverhalt

Im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages (für ein Wohngebäude in der Mühlenhafener Straße) wurden die Flurstücke 14/12 und 17/39 (beide Gemarkung Drochtersen, Flur 8) an Frau Kristin Hammann und Herrn Florian Frenzel verkauft.
Im Nachgang des Kaufvertrages wurde festgestellt, dass sich das mittendrin liegende Flurstück 94/11 (siehe Lageplan) im Eigentum der Gemeinde Drochtersen befindet. Das Flurstück war wohl in der Vergangenheit ein Teilstück eines Grabens. Der Graben ist schon seit längerer Zeit (Jahrzehnte) nicht mehr vorhanden.

Bei den Nachbargrundstücken wurden bereits teilweise im Jahr 1974 die Grabenanteile an die betreffenden Eigentümer (kostenlos unter Übernahme der Vermessungskosten) übertragen. Warum das Flurstück 94/11 seinerzeit nicht auch übertragen wurde, ist hier nicht bekannt. Mit der Bitte um Bereinigung in dieser Sache, beantragt der bisherige Eigentümer der eingangs genannten Flurstücke die kostenlose Übertragung des Flurstücks 94/11 an die neuen Eigentümer.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, das Flurstück 94/11 kostenlos an Frau Kristin Frenzel und Herrn Florian Frenzel zu verkaufen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Herr Eckhoff erklärt, dass eine 32 m² große Parzelle an die Anlieger übertragen werden soll. Es handelt sich dabei um ein früheres Grabenflurstück. Allen anderen Anliegern entlang des alten Grabens wurde die jeweilige Parzelle bereits vor mehreren Jahren kostenlos übertragen.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, das Flurstück 94/11 kostenlos an Frau Kristin Frenzel und Herrn Florian Frenzel zu verkaufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

6. Städtebauliche Sanierungsmaßnahme: Aktive Stadt- und Ortsteilzentren „Drochtersen – Ortskern“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 18.06.2018 ö 6
Verwaltungsausschuss 15/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 20.06.2018 5

Sachverhalt

Die Alte Apotheke in der Schulstraße 1, 21706 Drochtersen, gehört zu den Ortsbild prägenden Gebäuden im Ortskern von Drochtersen. Es wurde im Jahr 1790 in der Fachwerkbauweise errichtet. Das Gebäude weist Mängel und Missstände im Sinne des § 177 Baugesetzbuch (BauGB) auf und soll im Rahmen der Durchführung der Sanierung modernisiert und instand gesetzt werden.
Die Eigentümerin der Schulstraße 1 (Flurstück 41/10, 1.031 m²) beabsichtigt, das Hauptdach zurückzubauen und das Steildach zu modernisieren. Der Fachwerkgiebel, die Ostfassade und die Heizungsanlagen sollen zudem erneuert werden. Die geschätzten förderungsfähigen Kosten liegen bei ca. 180.700 €.
Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahme
               in Höhe von        222.398,19 €
               abzüglich nicht förderfähige Kosten        21.589,45 €                        200.808,74 €        
               abzüglich pauschal Kosten der unterlassenen Instandhaltung                entsprechend § 177 (4) BauGB        20.080,87 €                förderfähige Modernisierungskosten        180.727,87 €
Das Architekturbüro K. Waldfogel wird das Modernisierungsvorhaben im Rahmen der Sitzung zusammenfassend vorstellen.
Bei privaten Modernisierungsmaßnahmen sehen die aktuellen Fördergrundsätze für die Ortskernsanierung grundsätzlich eine 30%ige Förderung der förderfähigen Kosten des Vorhabens vor. Die o.g. Gesamtkosten wurden auf der Grundlage der Modernisierungsuntersuchung ermittelt (s. Anlage). Die Prüfung der förderfähigen Kosten ergibt einen Zuschuss in Höhe von 54.210 €. Der gemeindliche Anteil am Zuschuss beträgt 1/3 und ergibt 18.070 €. Der endgültige Betrag wird auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt.
Bei der durchzuführenden Maßnahme handelt es sich um eine förderfähige Maßnahme, die der Erreichung der Ziele der Sanierung in Sinne des Förderprogramms Aktive Stadt- und Ortsteilzentren dient. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahme soll zwischen der Eigentümerin und der Gemeinde der beiliegende Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag geschlossen werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, das Modernisierungsvorhaben „Alte Apotheke – Schulstraße 1“ mit 30% der förderungsfähigen Kosten zu bezuschussen und einen entsprechenden Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Diskussionsverlauf

Der Architekt Klaus Waldvogel erläutert die geplante Modernisierungsmaßnahme für das Gebäude Schulstraße 1, 21706 Drochtersen. Er führt die aktuellen Mängel an den Fassaden (Pilzbefall), am Dach (Feuchtigkeit, Dämmung) und der ineffizienten Heizungsanalage auf. Es handelt sich um eine Gesamtinvestition von ca. 220.000 € brutto.
Frau Schmutte (Sanierungsträger BauBeCon) informiert über die Förderfähigkeit der Maßnahme. Nach Abzug der nicht förderfähigen Kosten von ca. 21.000 € und der Kosten für unterlassene Instandsetzung verbleibt ein förderfähiger Betrag von ca. 180.000 €. 30 % der förderfähigen Kosten (ca. 54.000 €) sollen zu je einem Drittel vom Bund, Land und der Gemeinde finanziert werden.

Der Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen möchte wissen, warum eine Heizungsanlage förderfähig ist.
Frau Schmutte erklärt, dass eine Heizungsanlage zum Erhalt des Gebäudes dient und deren Effizienz wichtig sei. Der Fördergeldgeber unterstützt den Umbau / die Umrüstung zu einer energieeffizienten Heizungsanlage.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, das Modernisierungsvorhaben „Alte Apotheke – Schulstraße 1“ mit 30% der förderungsfähigen Kosten zu bezuschussen und einen entsprechenden Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

7. 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen - Gemeinbedarfsfläche "Feuerwehr/Rettungswache" a) Vorstellung und Annahme des Planentwurfes der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen - Gemeinbedarfsfläche "Feuerwehr/Rettungswache" - nebst Begründung und Umweltbericht b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 18.06.2018 ö 7

Sachverhalt

Ziel / Anlass der Planung:
Die Gemeinde Drochtersen plant, das gemeindeeigene Flurstück 30/14, Flur 8 der Gemarkung Drochtersen (ca. 0,5 ha) als neuen Standort der Ortsfeuerwehr Drochtersen zu nutzen. Ziel ist die Sicherung sowohl des Standortes als auch der Erweiterungsmöglichkeiten der Ortsfeuerwehr. Der aktuelle Standort am „Alter Hof“ ermöglicht keine Erweiterungen und entspricht nicht mehr den normgerechten Anforderungen.

Das Flurstück ist im Flächennutzungsplan als „Grünfläche – Ortsrandbepflanzung, Erhaltung und Anlage von Bewuchs zur Ortsgestaltung“ dargestellt. Mit der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes soll an dieser Stelle eine Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr / Rettungswache“ entstehen.

Der Verwaltungsausschuss hat hierzu in seiner Sitzung am 30.08.2017 folgende Beschlüsse gefasst:
  1. 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Feuerwehr / Rettungswache“
  2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die vorbenannten Beteiligungsverfahren fanden in der Zeit vom 04.04.2018 bis zum 07.05.2018 statt. Die entsprechende Abwägung (frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlichen Belange) ist der Vorlage beigefügt. Die Inhalte und Ergebnisse werden in der Sitzung vorgestellt.

Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a)        Die Annahme des vorgestellten Planentwurfes (nebst Begründung und Umweltbericht) der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr / Rettungswache“.

b) Den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr / Rettungswache“ nebst Begründung und Umweltbericht ist gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Diskussionsverlauf

Frau Nolde stellt den Planentwurf und die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes - Gemeindebedarfsfläche „Feuerwehr / Rettungswache“ vor. Stellungnahmen sind lediglich von den TÖB eingegangen. Hinweise und Anregungen wurden in die Begründung eingearbeitet. Die Stellungnahme des Umweltamtes (Landkreis Stade) wurde im Rahmen eines Umweltberichtes inklusive des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und einer vorläufigen Eingriffsregelung abgearbeitet. Zudem wurde eine aktuelle Biotoptypenkartierung erstellt, die nachträglich zur Sitzung diesem Protokoll beigefügt wird. Im nächsten Schritt kann die öffentliche Auslegung und Beteiligung der TÖB stattfinden.

Das Ausschussmitglied Marc Hagenah möchte wissen, ob bereits ein Entwurf des neuen Feuerwehrgerätehauses existiert und wie die Zufahrtsituation geplant ist.
Frau Nolde erklärt, dass ein erster Entwurf für die Fläche existiert, dieser allerdings noch überarbeitet wird. Die Erschließung erfolgt für Einsatzfahrzeuge und private PKW über die Landesstraße. Nach aktuellen Überlegungen sollen die privaten PKW östlich am Gebäude vorbei zu den Stellplätzen hinter dem Feuerwehrgerätehaus geführt werden.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a)        Die Annahme des vorgestellten Planentwurfes (nebst Begründung und Umweltbericht) der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr / Rettungswache“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b) Den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr / Rettungswache“ nebst Begründung und Umweltbericht ist gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

8. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 18.06.2018 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 18.06.2018 ö 8.1
zum Seitenanfang

8.1.1. Bebauungsplanverfahren 60 A „Zur Elbaussicht“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 18.06.2018 ö 8.1.1

Diskussionsverlauf

Im Rahmen des erteilten Bauvorbescheides zum Umbau des ehemaligen Hotels „Zur Elbaussicht“ fragt der Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen an, in wieweit die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 60a weitergeführt werden können und ob bzw. wie das benachbarte Flurstück in die Planungen mit einbezogen werden kann.
Hierzu erläutern der Bürgermeister Mike Eckhoff und Herr Kahl, dass das benachbarte Flurstück (ehemaliges Planvorhaben Elbidyll) nicht in die Planungen einbezogen werden kann, da das entsprechende Flurstück als Waldfläche festgesetzt ist.
Zudem müssten u.a. die Thematiken Oberflächenentwässerung, Erschließung und Abstand vom Wald bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden. Derzeit ist nicht ersichtlich, wie die Umsetzung vor Ort und die Kostenübernahme (durch private Eigentümer / Vorhabenträger) erfolgen kann.

zum Seitenanfang

8.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 18.06.2018 ö 8.2

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Mitteilungen vor.

Datenstand vom 20.06.2018 10:51 Uhr