Datum: 17.09.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Krautsand
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 20.06.2018
4 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
5 Nachrücken der Ersatzperson Uwe Heinsohn /Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG & Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG
6 Neubesetzung des Verwaltungsausschusses und der Ratsausschüsse nach § 71 NKomVG und sonstige Ausschüsse
7 Bericht der Gleichstellungsbeauftragten
8 Erbbaurechtsvertrag Schießstand und Turn- und Festhalle Dornbusch
9 Sanierung des Hallenbades - Teilnahme am Projektaufruf 2018 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
10 Netzbeteiligungsmodell der EWE
11 Annahme von Spenden
12 Bericht des Bürgermeisters
13 Anträge und Anfragen
14 Schließung der Sitzung

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2018 ö 1

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung legen die Anwesenden auf Bitten des Ratsvorsitzenden Reiner Heinsohn eine Gedenkminute für das verstorbene Ratsmitglied Marc Hagenah ein.
Im Anschluss erinnert der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt in einem kurzen Nachruf an Marc Hagenah, der durch seine menschlich einwandfreie Art sehr beliebt war und sich zielorientiert und strukturiert wertvoll als Mitgliedes des Rates eingesetzt hat.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2018 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 20.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2018 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 20.06.2018 .

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 20.06.2018 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4. Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2018 ö 4

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff erklärt, dass nach der letzten Sitzung des Rates am 27.08.2018 und am heutigen Tage Sitzung des Verwaltungsausschusses stattgefunden haben.
Er berichtet, dass im Rahmen der Neufassung der Naturschutzverordnung über das Naturschutzgebiet „Asselersand“ seitens der Gemeinde Drochtersen eine Stellungnahme erarbeitet wurde, die vom Verwaltungsausschuss zur Weiterleitung an den Landkreis Stade beschlossen wurde.
Im Rahmen der heutigen Sitzung des Verwaltungsausschusses wurden alle TOP’s, die sich heute auf der Tagesordnung des Rates befinden, beraten. Der Haushaltsplan für 2019 wurde frühzeitig eingebracht und zur Beratung in die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen. Der Rat wird  dann Ende 11/2018 den Haushalt verabschieden.

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5. Nachrücken der Ersatzperson Uwe Heinsohn /Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG & Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2018 ö 5

Sachverhalt

Aufgrund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 11.09.2016 rückt Herr Uwe Heinsohn für das verstorbene Ratsmitglied Marc Hagenah nach.
Herr Heinsohn ist gem. § 60 NKomVG zu verpflichten. Ebenfalls ist eine Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Nach dem Tode des Ratsherrn Marc Hagenah rückt Herr Uwe Heinsohn aufgrund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl 2016 als Mitglied des Rates nach. Herr Heinsohn wurde bereits nach der Kommunalwahl als ratsfremdes Ausschussmitglied verpflichtet.

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6. Neubesetzung des Verwaltungsausschusses und der Ratsausschüsse nach § 71 NKomVG und sonstige Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2018 ö 6

Sachverhalt

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 30.08.2018 Änderungen der Ausschussbesetzungen mitgeteilt, die aufgrund des Todes von Ratsherrn Marc Hagenah und das Nachrücken von Herrn Uwe Heinsohn notwendig waren.

Stellv. Mitglied im Verwaltungsausschuss

Holger Krohne

Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Uwe Heinsohn

stellv. Ausschussvorsitzender:
Dr. Hannes Hatecke

Feuerschutzausschuss

Uwe Heinsohn
Ausschussmitglied für Bau und Verkehr
(ratsfremdes Ausschussmitglied)
            N.N.

Ausschussvorsitzender:
Matthias König

Ausschuss für Schule und Bildung

Gabriele Dammers
Stellv. Mitglied im Kreisverband des NSGB

Gabriele Dammers

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stellt die Neubesetzung der Ratsausschüsse fest:
Stellv. Mitglied im Verwaltungsausschuss

Holger Krohne

Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Uwe Heinsohn

stellv. Ausschussvorsitzender:
Dr. Hannes Hatecke

Feuerschutzausschuss

Uwe Heinsohn
Ausschussmitglied für Bau und Verkehr
(ratsfremdes Ausschussmitglied)
            N.N.

Ausschussvorsitzender:
Matthias König

Ausschuss für Schule und Bildung

Gabriele Dammers
Stellv. Mitglied im Kreisverband des NSGB

Gabriele Dammers

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Neubesetzung der Ratsausschüsse fest:
Stellv. Mitglied im Verwaltungsausschuss

Holger Krohne

Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Uwe Heinsohn

stellv. Ausschussvorsitzender:
Dr. Hannes Hatecke

Feuerschutzausschuss

Uwe Heinsohn
Ausschussmitglied für Bau und Verkehr
(ratsfremdes Ausschussmitglied)
            N.N.

Ausschussvorsitzender:
Matthias König

Ausschuss für Schule und Bildung

Gabriele Dammers
Stellv. Mitglied im Kreisverband des NSGB

Gabriele Dammers

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2018 ö 7

Diskussionsverlauf

Die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Drochtersen gibt den Mitgliedern des Rates einen Tätigkeitsbericht über das vergangene Jahr (Anlage zum Protokoll).
Sie berichtet weiterhin von einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Väterreport“, der bei Interesse unter www.bmfsjf.de zu finden ist bzw. bei Frau Brinkmann eingesehen werden kann.
Anschließend bedanken sich die Fraktionsvorsitzenden bei Frau Brinkmann für ihr  ausgezeichnetes Engagement und die konstruktive Zusammenarbeit.

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8. Erbbaurechtsvertrag Schießstand und Turn- und Festhalle Dornbusch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.09.2018 ö 4
Verwaltungsausschuss 17/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 17.09.2018 3
Gemeinderat 10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2018 ö 8

Sachverhalt

Der Schützenverein Dornbusch ist Eigentümerin von Erbbaurechten, die in den Erbbaugrundbüchern von Drochtersen wie folgt verzeichnet sind:
  1. Erbbaugrundbuch Blatt 1740        9/3 (Schießstand)        1.430 qm
  2. Erbbaugrundbuch Blatt 1739        9/6        283 qm
  3. Erbbaugrundbuch Blatt 1456        9/5        1.270 qm
  4. Erbbaugrundbuch Blatt 2197        19/45, 19/53        53 und 147 qm
Auf diesen Flurstücken befinden sich der Schießstand und die Festhalle, die der Schützenverein Dornbusch errichtet hat und betreibt.

Maßgeblich für die Erbbaurechte sind folgende Verträge:

° vom 13.3.1967, UR Nr. 168/67 Notar Bansemer, betr. Flurstück 9/5
° vom 12.6.1967, UR Nr. 384/67 Notar Bansemer, Ergänzung zu Vertrag v. 13.3.1967
° vom 15.8.1967, UR Nr. 597/67 Notar Bansemer, Ergänzung zu Vertrag v.13.3.1967
° vom 24.4.1972, UR Nr. 344/72 Notar Bansemer, betr. Flurstück 9/6
° vom 24.4.1972, UR Nr. 345/72 Notar Bansemer, betr. Flurstück 9/3
° vom 19.3.1979, UR Nr. 412/79 Notar Bansemer, betr. Flurstück 19/45 u.19/53
° vom 25.3.1975, betr. Flurstück 9/5 und 9/6

Die Erbbaurechte enden wie folgt:

° bezüglich der Flurstücke 9/3, 9/5 und 9/6 am 28.2.2019
° bezüglich der Flurstücke 19/45 und 19/53 am 31.12.2078

Die Festhalle steht zudem auch auf folgenden, im Eigentum der Gemeinde Drochtersen stehenden Grundstücken, an denen Erbbaurechte bisher nicht begründet worden sind:

5.        Grundbuch Blatt 3206        8/54        6.922 qm
6.        Grundbuch Blatt 1468        19/64        11 qm

Es bestehen daher bezüglich der Gebäude verschiedene Rechtszustände. Diese sollen mit dem beigefügten Vertragsentwurf vom 13.06.2018 zur Änderung und Ergänzung eines Erbbaurechts zusammengefasst, vereinheitlicht (u.a. Laufzeit) und ergänzt werden. Auch das anstehende Ende von Teilen der Erbbaurechte zum 28.02.2019 erfordert kurzfristig eine neue Vereinbarung. Der grundsätzliche Entwurf stammt vom Notar Wilfried Eggers und wurde von hier nach mehreren Gesprächsterminen mit dem Schützenverein seit dem Jahr 2015 konkretisiert.

Nach der Erzielung einer grundsätzlichen Einigkeit mit dem Schützenverein fand dort am 10.08.2018 die außerordentliche Generalversammlung statt. Der vorliegende Vertragsentwurf wurde durch die Versammlung einstimmig zur Unterzeichnung freigegeben, so dass nun eine Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien der Gemeinde Drochtersen erfolgen kann.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Vertragsentwurf zum Erbbaurecht für den Schießstand und die Turn- und Festhalle in Dornbusch zur Unterzeichnung freizugeben.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert, dass in Abstimmung mit dem Schützenverein Dornbusch das ursprünglich unübersichtliche Vertragswerk durch einen neuen Vertragsentwurf konkretisiert wurde.  
Ratsherr Kai Schildt begrüßt den Vertragsentwurf, der dem Schützenvereins Dornbusch Planungssicherheit verleiht und dem bereits im Rahmen einer außerordentlichen Generalversammlung zugestimmt wurde.
Für die CDU-Fraktion stellt Ratsherr Dr. Hannes Hatecke heraus, dass durch das neue Vertragswerk für den Schützenverein geregelte Verhältnisse für die Zukunft bestehen  und somit ein guter Ausblick für das Vereinsleben geschaffen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Vertragsentwurf zum Erbbaurecht für den Schießstand und die Turn- und Festhalle in Dornbusch zur Unterzeichnung freizugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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9. Sanierung des Hallenbades - Teilnahme am Projektaufruf 2018 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.09.2018 ö 5
Verwaltungsausschuss 17/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 17.09.2018 4
Gemeinderat 10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2018 ö 9

Sachverhalt

Am 31. Juli 2018 wurde seitens des Bundes die mittlerweile dritte Förderrunde im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht. Mit 100 Millionen Euro sollen bis 2022 Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadtteilentwicklungspolitik zur Verfügung gestellt werden. Aktiv angesprochen sind mit dem Projektaufruf unter anderem Einrichtungen wie Schwimmbäder oder Sportstätten. Projektvorschläge für Förderprojekte, die bis zum Jahr 2022 umzusetzen sind, sind bis zum 31. August 2018 einzureichen.
Die Gemeinde hatte sich mit dem Projekt „Sanierung des Hallenbades“ im Rahmen des ersten Förderaufrufes im Jahr 2015 erfolglos um eine Förderung beworben. Der zweite Förderaufruf richtete sich an Antragsteller, die beim ersten Förderverfahren ebenfalls erfolglos waren, im Ranking jedoch über anderen Antragstellern, wie der Gemeinde, standen.
Nunmehr soll eine erneute Teilnahme erfolgen. Die Sanierung des Hallenbades stellt für die Gemeinde insbesondere in finanzieller Hinsicht eine große Herausforderung dar, so dass mit der erneuten Teilnahme der Versuch unternommen werden soll, eine Bundesförderung in beträchtlicher Höhe (45 %) zu erhalten. Der Antrag wird einhergehen mit einer aktualisierten Anpassung der in 2015 angedachten Planungen, wobei die in der Zwischenzeit gewonnenen Erkenntnisse hilfreich sein sollten und einfließen werden.
Die Teilnahme am Projektaufruf ist durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates zu billigen bzw. festzustellen. Der seitens des Bundesinstituts als notwendig erachtete Ratsbeschluss ist mittels entsprechender Unterlage bis zum 20. September 2018 dem Bundesinstitut vorzulegen/nachzureichen.
Daneben ist im Rahmen des Förderverfahrens ein Ratsbeschluss notwendig, aus dem hervorgeht, dass die Gemeinde den kommunalen Finanzierungsanteil tragen wird. Während die bislang vorliegenden Unterlagen hinsichtlich der zeitlichen Notwendigkeit dieses Ratsbeschlusses unterschiedliche Informationen beinhalten, wird es seitens der Verwaltung als keineswegs schädlich, sondern vielmehr hilfreich angesehen, einen solchen Ratsbeschluss (auch) bereits zum jetzigen Zeitpunkt herbeizuführen. Mit Blick auf den einzureichenden Antrag wird sich die Kostenschätzung auf 5 Millionen Euro belaufen, so dass der gemeindliche Anteil 2,75 Millionen Euro betragen würde.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:

a) Die Gemeinde Drochtersen nimmt mit dem Projektvorschlag „Ersatzneubau des Hallenbades“ am Projektaufruf 2018 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teil.

b) Die Gemeinde Drochtersen stellt den kommunalen Finanzierungsanteil, der bei einer Förderung durch das Programm bei 55 % liegt und somit 3.547.500 Euro (brutto) betragen würde, bereit.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff teilt mit, dass die Gemeinde darauf hofft, dass man im Bundesprogramm für die Sanierung des Hallenbades Berücksichtigung findet. Im Falle einer Förderung muss sich die Gemeinde bereit erklären, 55 % der entstehenden Kosten zu übernehmen. Bis zum Ende der Woche muss ein entsprechender Ratsbeschluss vorliegen. Eine Entscheidung in dem Förderverfahren wird für Ende Oktober 2018 erwartet.
Unabhängig von der Förderung werden derzeit Gespräche mit dem Fachbüro sowie der Rechtsberatung geführt und eine Vergabe der funktionalen Leistungsbeschreibung erfolgt .  
Bei den Fraktionsvorsitzenden besteht uneingeschränktes Einvernehmen darüber, dass der Schwerpunkt auf einem Ersatzneubau des Hallenbades liegen sollte. Politische Vertreter in den Parlamenten sollten um entsprechende Unterstützung zur Aufnahme der Gemeinde in das Förderprogramm gebeten werden.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt hält die heutige Beschlussfassung als Signal an die Bürger im Hinblick auf die weitere Verfestigung der Absichten zur Sanierung bzw. Neubau des Hallenbades.
Für die SPD-Fraktion stellt der Vorsitzende Heino Baumgarten fest, dass die Planungen zeitgleich weitergehen und es somit zu keinen Verzögerungen im Verfahren kommen sollte. Für seine Fraktion ist es außerordentlich wichtig, den Bürgern aufzuzeigen, dass eine Sanierung bzw. ein Ersatzneubau verwirklicht werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:

a) Die Gemeinde Drochtersen nimmt mit dem Projektvorschlag „Ersatzneubau des Hallenbades“ am Projektaufruf 2018 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt:

b) Die Gemeinde Drochtersen stellt den kommunalen Finanzierungsanteil, der bei einer Förderung durch das Programm bei 55 % liegt und somit 3.547.500 Euro (brutto) betragen würde, bereit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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10. Netzbeteiligungsmodell der EWE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.09.2018 ö 7
Verwaltungsausschuss 17/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 17.09.2018 6
Gemeinderat 10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2018 ö 10

Sachverhalt

Seitens der EWE wurde der Gemeinde ein verbindliches Angebot zur kommunalen Beteiligungsmöglichkeit an der EWE Netz GmbH übermittelt. Demnach wird der Gemeinde (, da ein Netzbetriebsverhältnis – Konzessionsvertrag – besteht) angeboten, sich bis zum Ende der Zeichnungsfrist (26.10.2018) mit einem Mindestanteil in Höhe von ca. 10.100 € an der EWE Netz GmbH zu beteiligen. Die Zeichnung des Anteils würde über die kommunale Netzbeteiligung Nordwest (KNN) erfolgen. Über die Beteiligung der Kommunen an der KNN sind diese dann mittelbar mit maximal 25,1 % an der EWE Netz GmbH beteiligt. Über die Beteiligung kann eine entsprechende Einflussnahme auf das operative Geschäft erfolgen.

Während die Gemeinde sich im Rahmen der ersten Phase der Beteiligungsmöglichkeit (2013) nicht für eine solche entschieden hat, bestünde nunmehr die Möglichkeit, in der zweiten Phase einen Anteil (bzw. grundsätzlich auch mehrere Anteile) zu zeichnen. Seitens der KNN werden die wesentlichen Fakten und Vorteile für die Gemeinde wie folgt zusammengefasst:

-        82 Städte und Gemeinden der Region machen bereits mit.
-        Die Anteile sind reserviert. Die Höhe des Anteils, den eine einzelne Kommune erwerben kann, richtet sich nach der Zahl der Einwohner und der Fläche.
-        Bereits mit einer Einstiegsbeteiligung ab ca. 10.000 € kann sich die Kommune an der KNN und damit an der EWE Netz GmbH beteiligen.
-        Auf die Beteiligung erhält die Kommune eine von der EWE AG bis 2028 garantierte Dividende von 3,57 % pro Jahr.
-        Über Vertreter der KNN ist die Gemeinde im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der EWE Netz GmbH vertreten.
-        Durch eine intensive Kommunikation wäre die Gemeinde über bedeutende Veränderungen bei der EWE Netz GmbH und der EWE AG immer zeitnah informiert.

Zusammenfassend wird die Beteiligungsmöglichkeit als Chance bezeichnet, um Miteigentümer am Netz von EWE zu werden, ohne operative Risiken schultern zu müssen.

Über den NSGB erfolgte eine gutachterliche Stellungnahme zum Netzbeteiligungsangebot. Im Fazit wird u.a. festgestellt, dass das Modell und die entsprechende Vereinbarungen aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden sind. Eine Nachschusspflicht in der EWE Netz GmbH oder in der KNN ist nicht vorgesehen, die Haftung ist somit auf den Ausgabebetrag begrenzt. Aus kommunalrechtlicher Sicht ist es erforderlich dass die Beteiligung einen öffentlichen Zweck begründet. Diesbezüglich steht den Kommunen ein weiter Beurteilungsspielraum zu, so dass davon ausgegangen werden kann, dass dieser öffentliche Zweck bejaht werden kann. Letztlich wird festgestellt, dass durch jede Kommune individuell zu entscheiden ist, ob die zu erzielende Rendite angemessen und die Einflussnahmemöglichkeiten ausreichend sind.

Aus Sicht der Verwaltung, wäre eine Beteiligung in Höhe des Mindestanteils aufgrund der sich dadurch eher marginal ergebenen Einflussmöglichkeiten eher als Kapitalanlage zu verstehen. Dass auch diese sich aufgrund der geringen Beteiligung in Grenzen halten würde, ist offensichtlich. Der aktuelle Konzessionsvertrag läuft im April 2021 aus. Sollte es hier nach dem noch stattzufindenden Ausschreibungsverfahren zu einem Wechsel des Konzessionsnehmers kommen, wäre auch die in Rede stehende Netzbeteiligung rückabzuwickeln.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 wurden vorsorglich Mittel in Höhe von 10.100 € für eine mögliche Netzbeteiligung in den Haushalt eingestellt. Gleichzeitig wurde dargestellt, dass die inhaltliche Diskussion dadurch nicht vorweggenommen würde und im Jahr 2018 erfolgt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, dass eine Netzbeteiligung bei der EWE Netz GmbH nicht erfolgen soll.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Beratungen im Fachausschuss und Verwaltungsausschuss ergeben haben, dass sich die Gemeinde Drochtersen nicht an dem Netzbeteiligungsmodell der EWE Netz GmbH sollte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass eine Netzbeteiligung bei der EWE Netz GmbH nicht erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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11. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2018 ö 11

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden gemäß der Tischvorlage.

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Spenden vor.

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12. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2018 ö 12

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister berichtet, dass

a)  zum 01.08.2018 Herr Waldemar Klauser mit einer ½-Stelle im EDV-Bereich eingestellt wurde,
b) Frau Victoria Zander zum 01.08.2018 ihre Ausbildung in der Verwaltung der Gemeinde Drochtersen aufgenommen hat,
c) Frau Nolde im Fachbereich III ihr Arbeitsverhältnis zum 30.09.2018 gekündigt hat. Diese Stelle wurde entsprechend ausgeschrieben.
d)  der Deichverband Kehdingen-Oste die Deichüberfahrt im Ortszentrum an der Krautsander Straße zurückgebaut hat. Mit dem Deichverband wurden Gespräche geführt, um am Fuß des Deiches Richtung Krautsander Str. alternativ einen kleinen Ersatzweg einzurichten. Derzeit läuft ein entsprechendes Genehmigungsverfahren bei der Unteren Deichbehörde.

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13. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2018 ö 13

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Anträge vor.
Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen fragt nach, warum die Verwaltung im Bereich der Seglerstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für notwendig erachtet. Aus seiner Sicht gibt es keinen erkennbaren Grund, da sich die Straße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet. Bis zum Jahre 2014 galt eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei 50 km/h, aufgrund schlechter Straßenverhältnisse wurde diese auf 30 km/h reduziert. Nach erfolgten Baumaßnahmen zur Sanierung der Straße, sieht er keine Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Er erkundigt sich, ob nicht ein Ratsbeschluss erforderlich ist.
Der Bürgermeister erläutert, dass die Verwaltung geplant hat, nach Abschluss der Baumaßnahmen mit der Verkehrsbehörde und der Polizei im Rahmen einer Ende September stattfindenden Verkehrsschau die Situation zu begutachten und anschließend im Fachausschuss hätte beraten werden können. Ansatzpunkt war, dass Fachleute unter sachlichen Gesichtspunkten die richtige Geschwindigkeitsbegrenzung für die Seglerstraße festlegen sollen.
Aus seiner Sicht ist dieser Sachverhalt ein Geschäft der laufenden Verwaltung, die sich Gedanken um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer macht.

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14. Schließung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.09.2018 ö 14

Sachverhalt

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um           Uhr.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende  schließt die öffentliche Sitzung.

Datenstand vom 22.10.2018 09:37 Uhr