Datum: 12.03.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 16.11.2018
4 Organisationsuntersuchung für den Bauhof
5 Breitbandausbau - Sachstandsbericht
6 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der gemeindlichen Friedhofskapellen in Drochtersen, Assel und Hüll
7 Anfragen und Mitteilungen
7.1 Anfragen
7.2 Mitteilungen
7.2.1 Schulhausmeister Grundschule Dornbusch / Hausmeister Sportzentrum Drochtersen
7.2.2 Personalsituation Vorzimmer Bürgermeister
7.2.3 Tiefbauingenieur für die Gemeindeverwaltung
7.2.4 Neue/r Auszubildende/r 2020 in der Gemeindeverwaltung

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12.03.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des  Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

zum Seitenanfang

2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12.03.2019 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

zum Seitenanfang

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 16.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12.03.2019 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 06.11.2018.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 06.11.2018 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

4. Organisationsuntersuchung für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12.03.2019 ö 4
Verwaltungsausschuss 23/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 27.03.2019 4

Sachverhalt

Die Thematik wurde zuletzt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen und daneben in einem eigenen Tagesordnungspunkt in der Ausschusssitzung am 06.11.2018 behandelt. Mittlerweile liegt die Endfassung des Organisationsgutachtens der Fa. Schneider & Zajontz vor. Dieses ist der Vorlage als Anlage beigefügt und wird in der Sitzung vom Gutachter, Herrn Kollvitz, vorgestellt.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2019 wurden bereits erste Weichen aufgrund vorliegender Erkenntnisse gestellt mit der Schaffung einer weiteren Vollzeitstelle und der Mittelbereitstellung für die Ersatzbeschaffung eines Kompakt-Traktors sowie der Anschaffung einer Fräse, einer Greifschaufel und eines Arbeitskorbes (jeweils versehen mit einem Sperrvermerk). Das Gutachten zeigt nunmehr auf, dass – in Abhängigkeit von weiteren Faktoren – weiterer Stellenbedarf ebenso festgestellt wurde wie die Notwendigkeit weiterer Investitionen in Maschinen und Gebäude.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, das Organisationsgutachten zur Grundlage für die weitere Entwicklung des gemeindlichen Bauhofes zu machen. Abzuleitende Maßnahmen sollen in den kommenden Haushaltsplanberatungen mit Blick auf Stellenbedarfe und Investitionen sowie den damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, wie z.B. die Erstellung eines Baumkatasters, berücksichtigt werden.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einleitung durch den Ausschussvorsitzenden übernimmt der Gutachter, Herr Kollvitz, von der Firma Schneider & Zajontz das Wort und erläutert ausführlich das vorliegende Gutachten.
Im Ergebnis wurde zur Personalsituation festgestellt, dass zurzeit 1,89 Stellen zur Erfüllung der Aufgaben beim Bauhof fehlen (Nachträgliche Anmerkung dazu: 1 Stelle davon wurde bereits im Stellenplan des Haushaltsplans 2019 zusätzlich eingeplant, so dass zunächst ein Bedarf von rund 0,89 Stellen besteht – siehe Seite 25 des Gutachtens).
Durch Kontrollmaßnahmen im Rahmen von Verkehrssicherungspflichten der Gemeinde (Spielplatzkontrollen, Baumkontrollen, Straßen- und Wegekontrollen) würde ein weiterer Stellenbedarf von fast einer Vollzeitstelle entstehen (siehe S. 27 des Gutachtens).
Zur Personalbedarfsermittlung wurde neben der Berechnung, wie sie im Gutachten dargestellt ist, auch noch eine zweite Sichtweise angewandt, die sich insbesondere nach der Siedlungs-/Verkehrsfläche der Gemeinde richtet. Die Einwohnerzahl ist dabei z.B. nur zweitrangig. Auch nach dieser Sichtweise ergibt sich der ermittelte Personalbedarf.
Zur Ausstattung des Bauhofes teilt Herr Kollvitz mit, dass der vorhandene Bestand der Fahrzeuge und Maschinen des Bauhofes durchaus akzeptabel ist. Hier ist nur darauf zu achten, dass die Fahrzeuge/Maschinen nicht überaltern und regelmäßig erneuert werden. Es wird angemerkt, dass die personelle Situation allerdings keine Kapazitäten zu umfangreichen Wartungs- und Pflegearbeiten der Fahrzeuge/Maschinen zulässt.
Zur Gebäudesituation wird festgestellt, dass die Halle als Unterstand der Fahrzeuge und Maschinen durchaus in Ordnung ist. Allerdings wird ein großer Handlungsbedarf bei der Unterbringung der Bauhofmitarbeiter, insbesondere im Sanitärbereich, beim Personalraum und beim Büro des Bauhofleiters, gesehen. Ein zeitgemäßes Umfeld diene auch der Motivation der Mitarbeiter.
Weiterhin fehlt es dem Bauhofleiter an geeigneten Möglichkeiten, eine Personaleinsatzplanung vorzunehmen und Dokumentationen / Tagesberichte detailliert zu erstellen. Hier wird der Einsatz einer Bauhofsoftware empfohlen. Auch mit Blick auf eine in einem späteren Zuge umzusetzende Kosten- und Leistungsrechnung ist ein Softwareeinsatz unumgänglich. Erfahrungsgemäß wird für einen Bauhof mit 10 Mitarbeitern eine Verwaltungskraft benötigt, um die Daten der Software zu pflegen.
Als abschließendes Gesamtfazit stellt Herr Kollvitz fest, dass der Bauhof derzeit grundsätzlich nicht schlecht aufgestellt ist, jedoch dringender Handlungsbedarf beim Personal (Schaffung weiterer Stellen) und bei der Unterbringung im Gebäude gesehen wird. Es sollte versucht werden, die technische Ausstattung regelmäßig zu erneuern.
Frau Petersen teilt seitens der CDU-Fraktion mit, dass die Ergebnisse des Gutachtens absolut nachvollziehbar sind. In Bezug auf die Aktualität der Fahrzeuge/Maschinen könne man sich an den üblichen Nutzungsdauern orientieren.
Vom Ausschussmitglied Matthias Mehlis wird die Nachvollziehbarkeit ebenfalls bestätigt. Für ihn stellt auch der Personalbedarf eine vorrangige Rolle dar, da auch hier die Motivation der Mitarbeiter höher ist, wenn durch Stellenerweiterung eine dauerhafte Überbelastung vermieden werden kann. Zudem sieht Herr Mehlis auch eine Fürsorgepflicht der Gemeinde als Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeitern des Bauhofes.
Auf seine Nachfrage, wie z.B. der wesentliche Zeitbedarf bei der Spielplatzkontrolle ermittelt wurde, teilt Herr Kollvitz mit, dass hier pauschale Empfehlungen der KGSt herangezogen wurden. Spielplätze unterliegen einem hohen Sicherheitsstandard, so dass es zu diesem hohen Zeitbedarf kommt.
Das Ausschussmitglied Dieter Middeke erkundigt sich u.a. danach, ob es für die Einsatzplanung durch den Bauhofleiter, die ca. 1/3 der Arbeitszeit ausmachen kann, sinnvoll wäre, sich die Organisation in anderen Bauhöfen anzusehen. Herr Kollvitz bestätigt die Sinnhaftigkeit und könnte entsprechend vermitteln bzw. Kontakte nennen.
Das Ausschussmitglied Dr. Hannes Hatecke schlägt auch andere Möglichkeiten zur Entlastung des Bauhofes vor. Als Beispiele nennt er den Einsatz größerer Mülleimer, dessen Leerung weniger häufig erforderlich wäre oder Bepflanzungen, die langsamer wachsen und somit einen geringeren Pflegebedarf darstellen. Herr Kollvitz merkt dazu an, dass dies in Bezug auf das Gutachten nur geringe Auswirkungen hat.
Auch zur im Gutachten vorgeschlagenen Integration der Schulhausmeister zum Bauhof findet im Rahmen dieses TOPs eine rege Diskussion statt. Herr Mehlis erklärt, dass für die SPD-Fraktion ein Poolmodell nicht in Frage kommt. Allerdings ist dies ein Thema, welches erst im zweiten Schritt nach Umsetzung der dringenden Handlungsempfehlungen (Personalaufstockung, ggf. Erstellung eines Baumkatasters, Verbesserung der Unterbringungssituation etc.) diskutiert werden sollte.
Abschließend resümiert der Bürgermeister die Ergebnisse des Gutachtens. Eine spätere Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung muss sicherlich zu gegebener Zeit thematisiert werden. Er teilt zudem mit, dass auch in der jetzigen Konstellation bei Problemsituationen (überfüllte Mülleimer, Krähen-Thematik) praktikable Lösungen gesucht und in der Regel auch gefunden und umgesetzt werden.
Vorrangig geht es aber um die dringenden Handlungsempfehlungen.
Zur Personalsituation wurde bereits im Haushalt 2019 eine zusätzliche Stelle eingeplant, die entsprechend besetzt werden kann. Zusätzlich sollte in den Beratungen zum Nachtragshaushaltsplan 2019 über eine zusätzliche Saisonkraft sowie die Bereitstellung einer weiteren Stelle für Kontrollmaßnahmen entsprechend der Zusammenfassung auf S. 31 des Gutachtens diskutiert werden.
Zur Ausstattung des Bauhofes mit Fahrzeugen und Maschinen teilt Herr Eckhoff zudem mit, dass die Gemeindeverwaltung diesbezüglich im regelmäßigen Austausch mit dem Bauhofleiter, Herrn Viemann, steht. Hier stehen bereits Mittel im Haushalt für den Austausch von zwei Fahrzeugen/Maschinen, die im Gutachten auf S. 28 „rot“ markiert sind, zur Verfügung.
Bei der erforderlichen Erneuerung der Unterbringung kann, so Herr Eckhoff, mit Sicherheit gesagt werden, dass dieses noch nicht im Rahmen der Nachtragsberatungen für das Jahr 2019 behandelt wird, da u.a. noch keine Zahlen zum benötigten Investitionsvolumen vorliegen. Eher soll eine lösungsorientierte Befassung der Thematik für den Haushaltsplan 2020 erfolgen.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, das Organisationsgutachten zur Grundlage für die weitere Entwicklung des gemeindlichen Bauhofes zu machen. Abzuleitende Maßnahmen sollen in den kommenden Haushaltsplanberatungen mit Blick auf Stellenbedarfe und Investitionen sowie den damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, wie z.B. die Erstellung eines Baumkatasters, berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

5. Breitbandausbau - Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12.03.2019 ö 5
Verwaltungsausschuss 23/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 27.03.2019 5

Sachverhalt

Im Nachgang zum Sachstandsbericht bezüglich des Breitbandausbaus in der Ausschusssitzung am 06.11.2018 gab es weiteren, umfangreichen E-Mail-Verkehr zu diesem wichtigen Thema. Seitens der FWG-Fraktion wurde beantragt, dass die Thematik erneut im Ausschuss behandelt wird. Zur Vorbereitung wird der E-Mail-Verkehr als Anlage zur Verfügung gestellt.

Inhaltlich kann dem Schriftverkehr zum jetzigen Zeitpunkt hinzugefügt werden, dass es neue Entwicklungen zum noch in der Ausschreibung befindlichen Förderverfahren gibt. Es besteht die Möglichkeit, weitere Adressen nachzumelden, wovon die Gemeinde Gebrauch gemacht hat. In der Sitzung kann hierzu Näheres mitgeteilt werden, da zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch geprüft wird, ob weitere zusätzliche Adressen nachgemeldet werden.

Die Gemeinde befindet sich daneben im Austausch mit dem Unternehmen Deutsche Glasfaser, das in der Samtgemeinde Lühe großflächig tätig geworden ist. Das Unternehmen hat deutlich gemacht, grundsätzlich Interesse am Ausbau eines Glasfasernetzes im Gemeindegebiet zu haben. Den Stand der Gespräche abwartend, können hierzu in der Sitzung ggf. weitere Informationen gegeben werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Diskussionsverlauf

Herr Krüger teilt einleitend mit, dass sich gegenüber des Sachstandsberichts in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 16.11.2018 durch Herrn Muth / Fa. EWE, nur geringe Veränderungen ergeben haben.
Er erläutert nochmal das vorhandene Kooperationsmodell mit dem Landkreis Stade, der die einzelnen Förderverfahren federführend für die Kommunen im Landkreis begleitet. Bei den Förderverfahren  werden die Wirtschaftlichkeitslücken, die den Telekommunikationsunternehmen  (TK-Unternehmen) bei der Breitbandanbindung von so genannten „weißen Flecken“ entstehen, durch Gelder der Fördermittelgeber und der beteiligten Kommunen aufgefüllt.
Seitens der Gemeinde Drochtersen stehen hierfür bereits insgesamt 430.000 € für das 1. bereits abgeschlossene aber noch nicht abgerechnete und für das 2. in der Ausschreibung befindliche Förderverfahren bereit.
Für das 2. Förderverfahren wurden ursprünglich 217 Adressen in der Gemeinde Drochtersen gemeldet. Weitere ca. 80 Adressen wurden dem Landkreis in der vergangenen Woche nachgemeldet. Die Begründung liegt darin, dass die ursprüngliche Meldung auf älteren Datengrundlagen der TK-Unternehmen beruhte. So wurden z.B. Neubauten darin noch nicht erfasst.
Ziel ist es natürlich, so viele Adressen wie möglich zu nennen. Dabei ist auch aus wirtschaftlicher Sicht abzuwägen, mit welchen Mitteln eine größtmögliche Anzahl von Adressen an das Breitbandnetz angebunden werden können. Das kann im Einzelfall bei sehr langen Anbindungswegen auf Grund der Höhe der Kosten im Verhältnis der dann angeschlossenen Adressen bedeuten, dass eine Nennung in dem aktuellen Förderverfahren möglicherweise nicht erfolgt ist.
Herr Krüger erläutert anschließend nochmal die beiden Verfahren zur Breitbandanbindung per Glasfasertechnik (FTTH) bzw. über Kabelverzweiger (FTTC). Bei den Kabelverzweigern ist zu berücksichtigen, dass, je länger der Weg vom Kabelverzweiger zum Hausanschluss ist, mit einem steigenden Leistungsverlust zu rechnen ist.
Die laufenden Gespräche mit der Firma Deutsche Glasfaser haben gezeigt, dass die Firma ein grundsätzliches Interesse zeigt, neben der SG Lühe auch in der Gemeinde Drochtersen tätig zu werden. Dazu werden aber noch diverse Faktoren geprüft. Sollte ein Ausbau durch die Firma spruchreifer werden, so wird dieses Thema in die politischen Gremien eingebracht.
Allerdings bezieht sich der mögliche Breitbandausbau durch die Firma Deutsche Glasfaser über eine Glasfaseranbindung nur auf Kerngebiete in der Gemeinde, nicht also auf ländliche Bereiche wie die Moorgebiete. Hier wird seitens der TK-Unternehmen in der Regel ein Ausbau über Kabelverzweiger vorgezogen.
Allerdings hat der Bund für 2020 ein weiteres Förderverfahren in Aussicht gestellt.
Seitens Herrn Krüger wird zu dem bereits abgeschlossenen 1. Förderverfahren mitgeteilt, dass die EWE die Sonderaktion für die Herstellung vergünstigter Hausanschlüsse im Fördergebiet des 1. Verfahrens bis zum 31.03.2019 verlängert hat.
Herrn Krüger ist es zudem wichtig, klarzustellen, dass durch den der Beschlussvorlage beigefügten E-Mailverkehr mit Herrn van Lessen der Eindruck entstehen könnte, dass die Gemeindeverwaltung und Herr van Lessen in dieser wichtigen Thematik gegeneinander arbeiten würden. Dies ist nicht der Fall. Beide verfolgen das Ziel, möglichst alle Haushalte in der Gemeinde Drochtersen mit schnellem Internet versorgen zu können. Die Gemeindeverwaltung handelt nach Beschlusslage.
Auch der Bürgermeister sieht den Breitbandausbau als sehr wichtiges Thema an, zumal auch das Thema Homeoffice mehr und mehr an Bedeutung gewinnt. Er weist vorsorglich darauf hin, dass die diesbezüglich seitens der Gemeinde Drochtersen zur Verfügung gestellten Mittel möglicherweise nicht ausreichen werden. Seiner Meinung nach ist es auch keine Ungleichbehandlung, wenn es tatsächlich zu einem Engagement durch die Deutsche Glasfaser in den Kerngebieten der Gemeinde Drochtersen kommt. So könne dann seitens der Gemeinde bei weiteren Förderverfahren der Breitbandausbau verstärkt in den ländlicheren Bereichen wie den Moorgebieten gefördert werden.
Allerdings sollte seiner Meinung nach das Thema Breitbandversorgung grundsätzlich kein Thema für einzelne Kommunen sein, sondern entsprechend von höherer Stelle wie die Grundversorgung von Strom, Gas und Wasser behandelt werden.
Dem stimmt das Ausschussmitglied Cornelius van Lessen zu und kritisiert scharf, dass es grenzwertig sei, dass den einzelnen Kommunen abverlangt wird, große Unternehmen (zum Teil AGs) bei deren Leitungsausbau mit Geldern aus dem Gemeindehaushalt zu unterstützen.
Die Ausschussmitglieder sind sich in diesem Punkt einig, dass der Breitbandausbau ein ganz wichtiges Thema ist und eigentlich überregional geordnet und geregelt gehört.

zum Seitenanfang

6. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der gemeindlichen Friedhofskapellen in Drochtersen, Assel und Hüll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12.03.2019 ö 6
Verwaltungsausschuss 23/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 27.03.2019 6
Gemeinderat 13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 03.04.2019 ö 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Drochtersen hat eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der gemeindlichen Friedhofskapellen in Drochtersen, Assel und Hüll erlassen (Stand: 4. Änderungssatzung vom 01. Januar 2012).
Die Rechnungslegung und die Gebührenkalkulation erfolgt seitens der Gemeinde Drochtersen. Die Organisation zur Nutzung der Einrichtungen der gemeindlichen Friedhofskapellen obliegt weiterhin der jeweiligen Kirchengemeinde.
Grundsätzlich soll gemäß § 5 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) der Kalkulationszeitraum für eine Gebührenrechnung drei Jahre nicht überschreiten.
Seitens der Gemeindeverwaltung wurde im Jahre 2018 eine Gebührenberechnung für die Friedhofskapellen vorgenommen. Die Zusammenstellung ist der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt. Daraus hat sich ergeben, dass seit der letzten Änderung zum 01.01.2012 jährlich ein Defizit erzielt wird. Alleine für die betrachteten drei vergangenen Jahre 2015 bis 2017 ergibt sich demnach ein Defizit in Höhe von insgesamt 9.215,83 €. Das Defizit der Jahre 2012 – 2014 belief sich auf 12.314,01 €.
Ebenfalls ist festzustellen, dass künftig ein jährlicher Aufwand in Höhe von durchschnittlich 25.161,18 € für die Friedhofskapellen zu erwarten ist.
Für die Inanspruchnahme der Friedhofskapellen wird derzeit eine einheitliche Gebühr in Höhe von 255,00 € erhoben. Dabei erfolgt keine Differenzierung zwischen der tatsächlichen Nutzung der Leichenkammer, des Aufbahrungsraumes und der Aussegnungshalle.
Durchschnittlich wurden die Friedhofskapellen in den betrachteten Jahren 2015 bis 2017 pro Jahr 64 mal in Anspruch genommen.
Um eine Kostendeckung zu erzielen, müsste bei vorausgesetzt gleicher Inanspruchnahme eine Gebühr in Höhe von 393,14 € (25.161,18 € : 64 Nutzungen) festgesetzt werden - unter Berücksichtigung des aufgebauten Defizites der vergangenen drei Jahre (2015 bis 2017) sogar 441,14 €, um auch das Defizit in den kommenden drei Jahren wieder auszugleichen.
Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings auch, dass die Bestattungsunternehmen inzwischen ähnliche Möglichkeiten anbieten (Rund-um-Service aus einer Hand) und dadurch die Zahl der Nutzungen der Kapellen vermutlich eher rückläufig zu erwarten ist.
Von solch großen Gebührensprüngen zwecks Deckung der Aufwendungen (von 255 € auf rund 393 € bzw. sogar 441 €) wird seitens der Gemeindeverwaltung abgeraten. Stattdessen wird vorgeschlagen, eine moderate Steigerung der Gebühren für die Kapellennutzung trotz dann vorhandener Kostenunterdeckung zu beschließen. Hier könnte beispielsweise eine jährliche Steigerung um 5 € für die kommenden drei Jahre (Kalkulationszeitraum) in Betracht kommen. Dies entspräche einer etwaigen jährlichen Steigerungsrate von rund 2 %.
Die Gebühr für die Kapellennutzung würde in diesem Fall wie folgt festgesetzt:
Bisher (seit 01.01.2012):        255,00 €
Ab dem 01.05.2019:        260,00 €
Ab dem 01.01.2020:        265,00 €
Ab dem 01.01.2021:        270,00 €
Eine entsprechende 5. Änderungssatzung (Anlage 2) ist ebenfalls beigefügt.
Die nicht gedeckten jährlichen Aufwendungen sowie die aufgebauten Defizite der Vorjahre wären dann aus dem gemeindlichen Haushalt zu decken.
In einem Gespräch mit den Kirchenvorständen bzw. mit Vertretern der Kirchengemeinden im Februar 2019 wurde u.a. auch dieses Thema erörtert. Eine vorgeschlagene moderate Gebührenerhöhung für die Inanspruchnahme der Friedhofskapellen wurde dabei einheitlich befürwortet.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der gemeindlichen Friedhofskapellen in Drochtersen, Assel und Hüll, Gemeinde Drochtersen, zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Einleitend teilt Herr Krüger mit, dass die Kostendeckung von Gebühren eine Soll-Vorschrift ist und mit der vorgeschlagenen moderaten jährlichen Gebührenerhebung von 5 € für die Inanspruchnahme der Friedhofskapellen bewusst eine Kostenunterdeckung in Kauf genommen werden soll. Näheres hierzu ist der Beschlussvorlage zu entnehmen. Außerdem gab es kürzlich auch einen guten Austausch mit Vertretern der Kirchengemeinden, die einer moderaten Gebührenerhöhung ebenfalls positiv gegenüber stehen.
Auf Nachfrage von Frau Petersen, welcher Aufwand unter „Interne Leistungsbeziehungen“ zu verstehen ist, teilt der Bürgermeister mit, dass es sich hierbei um Abschreibungen  und Bewirtschaftungskosten aus dem Produkt Gebäudemanagement handelt.
Die CDU-Fraktion unterstützt die vorgeschlagene moderate jährliche Erhöhung der Nutzungsgebühr, so Frau Petersen weiter.
Das Ausschussmitglied Matthias Mehlis teilt die Meinung der moderaten Erhöhung, schlägt aber vor, auf die jährliche Erhöhung um jeweils 5 € zu verzichten und die Gebühr ab dem 01.05.2019 direkt auf 270 € zu erhöhen. In Anbetracht der bisherigen Nutzungsgebühr von 255 € handelt es sich auch so um eine moderate Steigerung, so Herr Mehlis.
Eine Anfrage vom Ausschussmitglied van Lessen, ob das entstehende Defizit nicht von der Kirche getragen werden kann, wird verneint, da die Trägerschaft der Kapellen in der Hand der Gemeinde liegt. Zudem steht es den Trauernden frei, ob eine Trauerfeier mit der Kirche stattfindet oder nicht.
 

Beschluss 1

Das Ausschussmitglied Matthias Mehlis stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, auf eine jährliche Steigerung der Gebühr um jeweils 5 € zu verzichten und ab dem 01.05.2019 eine Gebühr für die Inanspruchnahme der Kapellen in Höhe von 270 € zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der gemeindlichen Friedhofskapellen in Drochtersen, Assel und Hüll, Gemeinde Drochtersen, mit der Änderung zu beschließen, dass ab dem 01.05.2019 eine einmalige Erhöhung auf 270 € je Inanspruchnahme der Kapellen erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

7. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12.03.2019 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12.03.2019 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

zum Seitenanfang

7.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12.03.2019 ö 7.2
zum Seitenanfang

7.2.1. Schulhausmeister Grundschule Dornbusch / Hausmeister Sportzentrum Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12.03.2019 ö 7.2.1

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff teilt mit, dass der bisherige Hausmeister des Sportzentrums in Drochtersen, Jan Nagel, ab dem 01.04.2019 die Nachfolge des aus Altersgründen ausscheidenden Hausmeisters des Schulzentrums in Dornbusch , Bernd Thorborg, übernehmen wird.

Für die Nachfolge von Jan Nagel finden derzeit Vorstellungsgespräche statt.

zum Seitenanfang

7.2.2. Personalsituation Vorzimmer Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12.03.2019 ö 7.2.2

Diskussionsverlauf

Wie bereits in der vergangenen Ausschusssitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 0 6.11.2018 mitgeteilt wurde, ist Frau Liepack mit dem Wunsch an den Bürgermeister herangetreten, die wöchentliche Arbeitszeit auf 23 Stunden zu reduzieren. Dies wird ab dem 01.05.2019 umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird Frau Martina Mahler, zurzeit tätig als Leiterin der Gemeindebücherei, für 13 Stunden wöchentlich das Vorzimmer besetzen und unter anderem die Aufgabe Sitzungsdienst incl. Protokollführung von Frau Liepack übernehmen.

Frau Mahler bleibt mit den verbleibenden Stunden weiterhin in der Gemeindebücherei tätig. Die Zeit, die Frau Mahler dadurch in der Gemeindebücherei fehlt, wird durch das vorhandene Personal aufgefangen (Frau Gruber und Frau Mattern).

zum Seitenanfang

7.2.3. Tiefbauingenieur für die Gemeindeverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12.03.2019 ö 7.2.3

Diskussionsverlauf

Herr Krüger teilt auf schriftliche Nachfrage der FWG mit, dass in Bezug auf die Ende 2020 frei werdende Stelle im Bauamt (Herr von Busch scheidet aus Altersgründen aus) kurzfristig die Einstellung eines Tiefbauingenieurs ausgeschrieben werden soll. Ziel ist eine möglichst lange gemeinsame Einarbeitungsphase und gleichzeitig die frühzeitige Begleitung einiger jetzt beginnender Projekte (siehe Haushaltsplan 2019).

zum Seitenanfang

7.2.4. Neue/r Auszubildende/r 2020 in der Gemeindeverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12.03.2019 ö 7.2.4

Diskussionsverlauf

Seitens Herrn Krüger wird mitgeteilt, dass auch im Jahr 2020  die Einstellung einer/eines Auszubildenden zur/zum Verwaltungsfachangestellten für die Gemeindeverwaltung Drochtersen geplant ist.

Datenstand vom 15.03.2019 08:23 Uhr