Datum: 03.04.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kehdinger Bürgerhaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:51 Uhr bis 19:53 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
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ö
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1 |
Beschlussempfehlung
Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden
werden keine Einwände erhoben.
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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
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ö
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2 |
Diskussionsverlauf
Der Zuhörer Herr Rambow spricht ein Lob an Heino von Busch bezüglich der Erneuerung von defekten Kantsteinen einer Beetanlage an der Landessstr. 111 auf Höhe der Einmündung in die Barnkruger Hafenstraße aus. Auf
Nachfrage durch Herrn von Busch bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr scheint der Auftrag vergeben worden zu sein.
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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 28.11.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
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ö
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3 |
Beschlussempfehlung
Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 28.11.2018.
Beschluss
Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 28.11.2018
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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4. Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
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ö
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4 |
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister berichtet, dass der Verwaltungsausschuss am 30.01.219 die Bezuschussung des WSV Barnkrug für die Beschaffung eines Gerätes zur Tiefenerhaltung beschlossen hat.
Auch über den Antrag der Vereine Ritscher Yacht Club e.V. (RYC), Wassersportverein Assel e.V. (WSVA), Wassersportverein Drochtersen Elbe e.V. (WSDE) und DLRG-Drochtersen auf Bezuschussung für die Instandsetzung/Reparatur des gemeinsam genutzten Pontons an der Schwimmsteganlage Ruthenstrom wurde positiv entschieden.
Der Bürgermeister berichtet weiter, dass der Rad- und Fußweg von der Einmündung Brückenweg im Bereich des geplanten Feuerwehrgerätehauses im Rahmen der Neubaumaßnahme zu sanieren bzw. zu verbreitern ist. Für den weiteren Verlauf vom Feuerwehrgerätehaus bis zur Lichtsignalanlage Lilienstraße ist durch die Verwaltung eine Kostenschätzung zu erstellen.
Der Bürgermeister informiert über die Situation des Bauhofes bezüglich Stellenbedarf und Investition für die
Unterbringung der Mitarbeiter (Sozialräume etc.). Der Verwaltungsausschuss hat am 27.03.2019 beschlossen das Organisationsgutachten dafür zur Grundlage zu nehmen.
Am 27.03.2019 wurde im Verwaltungsausschuss beschlossen, die Verwaltung mit dem Kauf eines neuen WC-Containers zu beauftragen.
Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, zum Schulbeginn 2020/2021 für die Frühbetreuung in der Grundschule Assel eine Stelle im Stellenplan einzurichten und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.
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5. Umbesetzung der Ratsausschüsse nach § 71 NKomVG und sonstige Ausschüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
|
ö
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5 |
Sachverhalt
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 15.01.2019 Umbesetzungen bei den nachfolgenden Ausschüssen mitgeteilt:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft
und Personal
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Bisheriger Vorsitzender:
Kai Schildt
Neuer Vorsitzender:
Matthias Mehlis
|
Ausschussmitglied für Bau und Verkehr
(ratsfremdes Ausschussmitglied)
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Rainer Fick scheidet aus
Neu: Ulf Nehring
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Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat stellt die Umbesetzung der Ratsausschüsse fest:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft
und Personal
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Bisheriger Vorsitzender:
Kai Schildt
Neuer Vorsitzender:
Matthias Mehlis
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Ausschussmitglied für Bau und Verkehr
(ratsfremdes Ausschussmitglied)
|
Rainer Fick scheidet aus
Neu: Ulf Nehring
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Beschluss
Der Gemeinderat stellt die Umbesetzung der Ratsausschüsse fest:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft
und Personal
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Bisheriger Vorsitzender:
Kai Schildt
Matthias Mehlis
|
Ausschussmitglied für Bau und Verkehr
(ratsfremdes Ausschussmitglied)
|
Rainer Fick scheidet aus
Neu: Ulf Nehring
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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6. Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von frei laufenden Katzen in der Gemeinde Drochtersen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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12.02.2019
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ö
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4 |
Verwaltungsausschuss
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22/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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27.02.2019
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nö
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3 |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
|
ö
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6 |
Sachverhalt
Der Rat der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 18.06.2014 nach intensiver Auseinandersetzung mit der Thematik beschlossen, sich mit dem Thema der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen erneut zu beschäftigen, sobald über die Rechtsverordnung der Landesregierung abschließend beraten wurde.
Durch die Änderung der sogenannten Subdelegationsverordnung durch das Land Niedersachsen mit Wirkung vom 01.04.2017 werden die Gemeinden nunmehr ermächtigt, für ihr Gebiet die Kennzeichnung, Registrierung oder Kastration von freilaufenden Katzen auf Grundlage des Tierschutzgesetzes (§ 13 b) durch Erlass einer entsprechenden Verordnung vorzuschreiben. Dies hat die „Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade“ mit Schreiben vom 01.01.2018 zum Anlass genommen, erneut einen Antrag auf Einführung einer Katzenschutzverordnung für den Bereich der Gemeinde Drochtersen zu stellen. Im Nachgang zu diesem Antrag stellt die Initiative bei Erlass einer Katzenschutzverordnung die Unterstützung durch den Tierschutzverein „Vier Pfoten“ durch Katzenkastrationsaktionen in Aussicht.
Eine Kastrationsverordnung soll das Ziel verfolgen, dass Hauskatzen kastriert werden müssen, wenn es sich um sogenannte Freigängerkatzen handelt, d.h. wenn sie unkontrollierten freien Auslauf haben. Gleichzeitig sollte die Verordnung eine Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung der Hauskatzen beinhalten, um aufgefundene Tiere schneller an den Besitzer zurückführen zu können, wodurch Einsparungen bei der Unterbringung und tierärztlichen Versorgung von Fundtieren erreicht werden könnten,.
Der Vorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Niedersachsen, Herr Dieter Ruhnke, wird in der Sitzung zum Thema „Einführung einer Katzenschutzverordnung“ aus Sicht des Tierschutzes berichten.
Ein Entwurf einer entsprechenden Verordnung ist dieser Vorlage beigefügt. Ferner ist ein Schreiben des zuständigen Nds. Landwirtschaftsministeriums beigefügt, in dem grundsätzliche Aussagen zum Thema Katzenschutzverordnung getroffen werden.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von freilebenden und freilaufenden Katzen in der Gemeinde Drochtersen (Katzenschutzverordnung).
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister Mike Eckhoff nimmt Bezug auf die Vorträge zu dieser Thematik durch Herrn Ruhnke und Frau Haak in der Fachausschusssitzung am 12.02.2019. Durch die Fachvorträge, die ausführliche Auseinandersetzung mit dem Gefahrenpotential, die weitergehenden Informationen, die von Frau Rambow und von der Tierarztpraxis Eva Schnorr zur Verfügung gestellt wurden sowie die eigenen Erfahrungen der Verwaltung mit durchschnittlich 20 Fundkatzen im Jahr wurde sich hinreichend mit der Situation auseinandergesetzt. Somit könne die Verordnung aus Sicht der Verwaltung verabschiedet werden. Sofern in der Sitzung des Gemeinderates noch Fragen auftauchen
, steht Frau Haak von der Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade zur Verfügung.
Das Ratsmitglied Dr. Hannes Hatecke verdeutlicht das Für und Wider einer solchen Verordnung. Neben den Kosten, die auf Katzenbesitzer zukommen, gehen mit der Verordnung einige Vorteile einher, wie beispielsweise die Steigerung des Tierwohls. Auch die Krankheiten, die auf Menschen übertragbar sind (Toxoplasmose, insbesondere gefährlich für Schwangere), sind nicht außer Acht zu lassen. Weiterhin wird die Zuordnung verloren gegangener Katzen durch die Kennzeichnungspflicht erleichtert.
Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen bezieht sich auf die Zulässigkeit der Verordnung in Bezug auf deren Rechtsmäßigkeit. Der Antwort der Nds. Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die schriftliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Kai Seefried (Blatt 5, Frage 11) ist zu entnehmen, dass vor dem Erlass einer solchen Verordnung andere geeignete Maßnahmen durchzuführen sind, wie beispielsweise der Aufruf zur freiwilligen Kastration. Weiterhin ist auf Seite 32 unter Ziffer 25 des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 29.08.2012 zu lesen, dass eine bundesweite Regelung aufgrund des regional unterschiedlichen Ausmaßes unverhältnismäßig wäre. Nur wo nachweislich eine entsprechende Problematik besteht, sind entsprechende Regelungen erforderlich. Ob entsprechende Regelungen erforderlich und verhältnismäßig sind, müssen die Landesregierungen für ihre jeweiligen Gebiete entscheiden und begründen. Dies sei dem Vortragenden nicht bekannt, daher lehnt er die Verordnung persönlich und lediglich vor dem rechtlichen Hintergrund ab.
Der Landtagsabgeordnete Kai Seefried bezieht sich auf intensive Diskussionen in den letzten Jahren und führt aus, dass die Landesregierung es ausdrücklich unterstützt, dass entsprechende Regelungen örtlich zu treffen sind. Mit Blick auf die Öffentlichkeitsarbeit, die Informationen der ehrenamtlichen Tierschützer und der Tierärztin sei das Erlassen dieser Verordnung begründet. Er dankt den Ehrenamtlichen für den anerkennenswerten Einsatz.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Kai Schildt schließt sich diesen Ausführungen an. Er macht deutlich, dass die Ehrenamtlichen und der Tierschutz mit dem Erlass dieser Verordnung unterstützt werden sollen.
Frau Cornelia Haak bezieht sich auf die Ausführungen des Ratsmitgliedes Cornelius van Lessen und informiert über die bereits seit vielen Jahren durchgeführten Katzenkastrationen. In Bezug auf einen Fall von 20 sterbenskranken Katzen an einer Örtlichkeit im Theisbrüggermoor wurde deutlich, dass nur mit sporadischen Kastrationen keine Nachhaltigkeit erreicht werden kann. Ebenso können Fundtiere, wie zuvor bereits ausgeführt wurde, wesentlich schneller an die Halter zurückgegeben werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von freilebenden und freilaufenden Katzen in der Gemeinde Drochtersen (Katzenschutzverordnung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 4, Enthaltungen: 0
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7. 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der gemeindlichen Friedhofskapellen in Drochtersen, Assel und Hüll
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
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10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal
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12.03.2019
|
ö
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|
6 |
Verwaltungsausschuss
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23/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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27.03.2019
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nö
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6 |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
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ö
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|
7 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Drochtersen hat eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der gemeindlichen Friedhofskapellen in Drochtersen, Assel und Hüll erlassen (Stand: 4. Änderungssatzung vom 01. Januar 2012).
Die Rechnungslegung und die Gebührenkalkulation erfolgt seitens der Gemeinde Drochtersen. Die Organisation zur Nutzung der Einrichtungen der gemeindlichen Friedhofskapellen obliegt weiterhin der jeweiligen Kirchengemeinde.
Grundsätzlich soll gemäß § 5 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) der Kalkulationszeitraum für eine Gebührenrechnung drei Jahre nicht überschreiten.
Seitens der Gemeindeverwaltung wurde im Jahre 2018 eine Gebührenberechnung für die Friedhofskapellen vorgenommen. Die Zusammenstellung ist der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt. Daraus hat sich ergeben, dass seit der letzten Änderung zum 01.01.2012 jährlich ein Defizit erzielt wird. Alleine für die betrachteten drei vergangenen Jahre 2015 bis 2017 ergibt sich demnach ein Defizit in Höhe von insgesamt 9.215,83 €. Das Defizit der Jahre 2012 – 2014 belief sich auf 12.314,01 €.
Ebenfalls ist festzustellen, dass künftig ein jährlicher Aufwand in Höhe von durchschnittlich 25.161,18 € für die Friedhofskapellen zu erwarten ist.
Für die Inanspruchnahme der Friedhofskapellen wird derzeit eine einheitliche Gebühr in Höhe von 255,00 € erhoben. Dabei erfolgt keine Differenzierung zwischen der tatsächlichen Nutzung der Leichenkammer, des Aufbahrungsraumes und der Aussegnungshalle.
Durchschnittlich wurden die Friedhofskapellen in den betrachteten Jahren 2015 bis 2017 pro Jahr 64 mal in Anspruch genommen.
Um eine Kostendeckung zu erzielen, müsste bei vorausgesetzt gleicher Inanspruchnahme eine Gebühr in Höhe von 393,14 € (25.161,18 € : 64 Nutzungen) festgesetzt werden - unter Berücksichtigung des aufgebauten Defizites der vergangenen drei Jahre (2015 bis 2017) sogar 441,14 €, um auch das Defizit in den kommenden drei Jahren wieder auszugleichen.
Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings auch, dass die Bestattungsunternehmen inzwischen ähnliche Möglichkeiten anbieten (Rund-um-Service aus einer Hand) und dadurch die Zahl der Nutzungen der Kapellen vermutlich eher rückläufig zu erwarten ist.
Von solch großen Gebührensprüngen zwecks Deckung der Aufwendungen (von 255 € auf rund 393 € bzw. sogar 441 €) wird seitens der Gemeindeverwaltung abgeraten. Stattdessen wird vorgeschlagen, eine moderate Steigerung der Gebühren für die Kapellennutzung trotz dann vorhandener Kostenunterdeckung zu beschließen. Hier könnte beispielsweise eine jährliche Steigerung um 5 € für die kommenden drei Jahre (Kalkulationszeitraum) in Betracht kommen. Dies entspräche einer etwaigen jährlichen Steigerungsrate von rund 2 %.
Die Gebühr für die Kapellennutzung würde in diesem Fall wie folgt festgesetzt:
Bisher (seit 01.01.2012): 255,00 €
Ab dem 01.05.2019: 260,00 €
Ab dem 01.01.2020: 265,00 €
Ab dem 01.01.2021: 270,00 €
Eine entsprechende 5. Änderungssatzung (Anlage 2) ist ebenfalls beigefügt.
Die nicht gedeckten jährlichen Aufwendungen sowie die aufgebauten Defizite der Vorjahre wären dann aus dem gemeindlichen Haushalt zu decken.
In einem Gespräch mit den Kirchenvorständen bzw. mit Vertretern der Kirchengemeinden im Februar 2019 wurde u.a. auch dieses Thema erörtert. Eine vorgeschlagene moderate Gebührenerhöhung für die Inanspruchnahme der Friedhofskapellen wurde dabei einheitlich befürwortet.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der gemeindlichen Friedhofskapellen in Drochtersen, Assel und Hüll, Gemeinde Drochtersen, mit der Änderung, dass ab dem 01.05.2019 eine einmalige Erhöhung auf 270 € je Inanspruchnahme der Kapellen erfolgt.
Diskussionsverlauf
Nach Gesprächen mit dem Kirchenvorstand bzw. mit Vertretern der Kirchengemeinden und den Fraktionen erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Kai Schildt, dass eine moderate Gebührenerhöhung einheitlich befürwortet wird.
Auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt bevorzugt die moderate Erhöhung.
Die Erhöhung soll jedoch statt ab dem 01.05.2019 erst ab dem 01.01.2020 gelten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der gemeindlichen Friedhofskapellen in Drochtersen, Assel und Hüll, Gemeinde Drochtersen, mit der Änderung, dass ab dem 01.01.2020 eine einmalige Erhöhung auf 270 € je Inanspruchnahme der Kapel
len erfolgt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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8. 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Landmaschinenhandel“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ im Parallelverfahren
a) Behandlung der insgesamt eingegangenen Stellungnahmen zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 “Landmaschinenhandel“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ (Gesamtabwägungsbeschluss) aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
b) Feststellungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen “Landmaschinenhandel“
c) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (nebst Begründung und Umweltbericht)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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12.02.2019
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ö
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|
5 |
Verwaltungsausschuss
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22/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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27.02.2019
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nö
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|
4 |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
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ö
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8 |
Sachverhalt
Ziele/Anlass der Planung
Im Ortsteil Hüll befindet sich ein Betrieb mit Landmaschinenhandel und Werkstatt (Gehrden 13), der sich erweitern möchte. Aufgrund der bestehenden innerörtlichen Verhältnisse ist eine Erweiterung am selben Standort nicht möglich.
Um dem Betrieb eine Erweiterung zu ermöglichen, soll eine Betriebsverlagerung um ca. 800 m auf das Flurstück 40/4 ermöglicht werden. Im Rahmen des Parallelverfahrens ist mit der Änderung des Flächennutzungsplanes eine Darstellung als gewerbliche Baufläche und im Bebauungsplan die Festsetzung als Gewerbegebiet vorgesehen. Die Grundflächenzahl soll 0,8, die Traufhöhe 8 m und die Firsthöhe 10 m betragen. Die Erschließung würde über die Kreisstraße 65 (Grüne Straße/Gehrden) erfolgen.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 14.11.2018 beschlossen, die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Landmaschinenhandel“ nebst Begründung sowie den Bebauungsplan Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die entsprechenden Behörden zu beteiligen.
In der Zeit vom 26.11.2018 bis einschließlich 02.01.2019 lagen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Es wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Parallel fand auch die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen mit entsprechender Abwägung liegen der Vorlage bei.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt:
a) Gesamtabwägungsbeschluss
Die während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden
(§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes “Landmaschinenhandel“ und des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ einzuarbeiten.
b) Feststellungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes “Landmaschinenhandel“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes “Landmaschinenhandel“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.
c) Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) ist als Satzung zu beschließen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt:
a) Gesamtabwägungsbeschluss
Die während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden
(§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes “Landmaschinenhandel“ und des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss 2
b) Feststellungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes “Landmaschinenhandel“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes “Landmaschinenhandel“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss 3
c) Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) ist als Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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9. Ankauf einer potentiellen Ausgleichsfläche
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
19.03.2019
|
ö
|
|
6 |
Verwaltungsausschuss
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23/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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27.03.2019
|
nö
|
|
10 |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
|
03.04.2019
|
ö
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9 |
Sachverhalt
Nach Vorbereitung durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus (23.10.2017) und dem Verwaltungsausschuss (15.11.2017) beschloss der Gemeinderat am 29.11.2017 den Kauf einer potentiellen Ausgleichsfläche von Frau Britta Morgenstern. Es sollten 72.600 qm zum Preis von 1,50 €/qm erworben werden. Die Haushaltsmittel wurden zur Verfügung gestellt. Dieses Angebot wurde mittlerweile seitens Frau Morgenstern zurückgezogen.
Nunmehr liegt der Gemeinde Drochtersen ein Angebot zum Kauf von potentiellen Ausgleichsflächen (Gemarkung Wischhafen, Flurstücke 4/1, 4/2 und 3/1 der Flur 26 und Flurstück 112/11 der Flur 22) in einer Gesamtgröße von 63.413 qm von Frau Ilse Freudenthal, Birkenstraße 63, 21737 Wischhafen und Herrn Wilfried Freudenthal, Birkenstraße 5d, 21737 Wischhafen, vor.
Der Kaufpreis soll 1,50 €/qm betragen. Somit wäre ein Grundstückspreis in Höhe von 95.119,50 € zu zahlen.
Des Weiteren wären 5 % Grunderwerbssteuer (4.755,98 €) sowie Notar- und Gerichtskosten zu tragen.
Die Haushaltsmittel stehen nach wie vor zur Verfügung.
Die Flächen wurden bereits durch den Dipl.-Biologen -Herrn Bülow- bewertet und sind als Ausgleichsflächen nutzbar.
Derzeit hält die Gemeinde Drochtersen knapp 30 ha an Ausgleichsflächen in ihrem Bestand. Davon sind ca. 29 ha für Ausgleichs-/Kompensationsmaßnahmen der vorhandenen Bauleitpläne vergeben und somit steht noch ca. 1 ha zur Verfügung. Die o. g. Flächen würden somit im Flächenpool der Gemeinde Drochtersen für zukünftige Projekte zur Verfügung stehen.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt, die entsprechenden Flächen von Frau Ilse Freudenthal und Herrn Wilfried Freudenthal zu erwerben.
Diskussionsverlauf
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt spricht sich positiv darüber aus, dass durch den Kauf der Ausgleichsflächen Land für zukünftige Projekte zur Verfügung steht
.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die entsprechenden Flächen von Frau Ilse Freudenthal und Herrn Wilfried Freudenthal zu erwerben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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10. Bebauungsplan Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
a) Beschluss über den Erschließungsvertrag zum Baugebiet “Dornbusch – am Sportplatz“
b) Abschluss eines Immissionsschutzvertrages (Flutlichtanalage) zwischen dem Vorhabenträger, der Gemeinde Drochtersen und dem Sportverein Dornbusch e. V.
c) Behandlung der insgesamt eingegangenen Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) / Gesamtabwägungsbeschluss
d) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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19.03.2019
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ö
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5 |
Verwaltungsausschuss
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23/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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27.03.2019
|
nö
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9 |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
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ö
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10 |
Sachverhalt
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in der Sitzung am 14.11.2018 die Annahme des geänderten Planentwurfes und die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Planentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 03.12.2018 bis 07.01.2019. Parallel erfolgte die erneute Beteiligung der Behörden.
Allgemeine Ziele und Zwecke:
Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Innerhalb des Plangebietes sind ca. 8 Wohngebäude mit einer Grundstücksgröße zwischen 860 und 2.030 qm geplant. Die zulässige Zahl der Wohnungen soll auf maximal zwei Wohnungen je Einzelhaus und eine Wohnung je Doppelhaushälfte festgesetzt werden. Die Möglichkeit einer Einliegerwohnung wird damit offen gehalten. Die Grundflächenzahl wird mit 0,2 festgesetzt. Je Einzelhaus wird eine Mindestgrundstücksgröße mit 800 qm und je Doppelhaushälfte von 400 qm erforderlich. Die Zahl der Vollgeschosse wird auf eins festgesetzt. Abweichend von der eingeschossigen Bauweise sind zwei Vollgeschosse zulässig, wenn die Dachneigung bis maximal 20 Grad beträgt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Es ist kein Umweltbericht zu erstellen.
Im Rahmen der Auslegungs-/Beteiligungsverfahren gingen u. a. Stellungnahmen zu den Thematiken “Lichtimmissionen Flutlichtanlage Sportplatz Dornbusch“ und “Schallimmissionen/Lärmrichtwerte“ (hervorgerufen durch die Sportplatznutzung, das Feuerwehrübungsgelände, den Schießstand und eine Obstanbauberegnungsanlage) ein.
Zur Abarbeitung/Klärung der vorgenannten Thematiken wurden ergänzende Gutachten/Stellungnahmen erarbeitet und in die Planunterlagen/Entwürfe eingearbeitet.
Als wesentliche Änderungen sind u. a. zu nennen, dass vor Baubeginn der Wohnhäuser der bereits vorhandene Lärmschutzwall auf 3m erhöht werden (textliche Festsetzung 1.7) und das die vorhandene Flutlichtanlage die maßgeblichen Beleuchtungsstärken (textliche Festsetzung 1.6) einhalten müssen. Zur Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte wird eine Umrüstung der Flutlichtanlage erforderlich werden.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist aus der beigefügten Auflistung zu entnehmen und wird mit dem geänderten Satzungsentwurf nebst Begründung durch das Planungsbüro Elbberg in der Sitzung erläutert werden.
Zur Umsetzung des Bebauungsplangebietes ist der Abschluss eines entsprechenden Erschließungsvertrages notwendig. Hierbei sind insbesondere der Anschluss an das vorhandene Straßenerschließungssystem und die Ver- und Entsorgungsanlagen zu berücksichtigen.
Des Weiteren ist der Abschluss eines Immissionsschutzvertrages zwischen dem Vorhabenträger, der Gemeinde Drochtersen und dem Sportverein Dornbusch e. V. zur notwendigen Umrüstung der vorhandenen Flutlichtanlage vorgesehen. Zur Einhaltung der maßgeblichen Beleuchtungsstärken sind die 6 vorhandenen Leuchtmittel der Flutlichtanlage auszutauschen. Die Gesamtkosten werden ca. 15.000,00 € betragen. Der Immissionsschutzvertrag sieht eine Aufteilung von je 50% der Kosten für den Vorhabenträger und die Gemeinde Drochtersen vor. Dem Sportverein entstehen keine Kosten.
Folgende Unterlagen sind der Vorlage beigefügt:
- Satzungsentwurf mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (08.01.2019)
- Begründung zum Bebauungsplan (08.01.2019)
- Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (08.01.2019)
- Abwägung der Stellungnahmen aus der ersten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17.09.2018
- Schalltechnisches Gutachten vom 11.09.2017 (Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Garbsen)
- Schalltechnisches Gutachten vom 06.06.2018 /Ergänzung Feuerwehrübungsplatz/Beregnungspumpe (Bonk-Maire-Hoppmann, Garbsen)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 29.05.2017 (Elbberg, Hamburg)
- Gutachten – Prognose zur Lichtimmission von zwei Spielfeldern vom 09.11.2017 (Peter Reuff, Hamburg)
- Gutachterliche Stellungnahme – Messung der Lichtimmissionen einer bestehenden Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Dornbusch vom 06.07.2018 (Peter Reuff, Hamburg)
- Stellungnahme / Messung der horizontalen Beleuchtungsstärke einer bestehenden Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Dornbusch vom 30.10.2018 (Peter Reuff, Hamburg)
- Entwurf Erschließungsvertrag
- Entwurf Immissionsschutzvertrag
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt:
a) Den Abschluss über den Erschließungsvertrag zum Baugebiet “Dornbusch – am Sportplatz“
b) Den Abschluss des Immissionsschutzvertrages zwischen dem Vorhabenträger, der Gemeinde Drochtersen und dem Sportverein Dornbusch e. V.
c) Die während der ersten und erneuten öffentlichen Auslegungen (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauB) und der ersten und erneuten Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägungen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ einzuarbeiten.
d) Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung nebst Begründung wird als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt nach Abschluss des unter a) genannten Erschließungsvertrages.
Diskussionsverlauf
Eingangs begibt sich das Ratsmitglied Dr. Hannes Hateck
e in den Zuschauerbereich.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt:
a) Den Abschluss über den Erschließungsvertrag zum Baugebiet “Dornbusch – am Sportplatz“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt:
b) Den Abschluss des Immissionsschutzvertrages zwischen dem Vorhabenträger, der Gemeinde Drochtersen und dem Sportverein Dornbusch e. V.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt:
c) Die während der ersten und erneuten öffentlichen Auslegungen (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauB) und der ersten und erneuten Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägungen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss 4
Der Gemeinderat beschließt:
d) Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung nebst Begründung wird als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt nach Abschluss des unter a) genannten Erschließungsvertrages.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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11. Ankauf Schulgebäude Drochtersen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Schule und Bildung
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05/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung
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20.03.2019
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ö
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4 |
Verwaltungsausschuss
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23/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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27.03.2019
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nö
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12 |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
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ö
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11 |
Sachverhalt
Im Verwaltungsausschuss am 14.11.2018 wurde bereits ein Grundsatzbeschluss zum Ankauf des Grundstücks Sietwender Straße 13-15 gefasst und über eine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2019 abgesichert.
In der Zwischenzeit wurden weitere Gespräche zwischen dem Eigentümer, der Schulleitung, dem Architekten und der Verwaltung geführt, um das Projekt zu konkretisieren. Es wurde eine funktionale Leistungsbeschreibung erarbeitet und diese dem Eigentümer übersandt, damit ein Angebot erstellt werden kann. Das Verfahren wurde eng durch den Rechtsanwalt, Herrn Dr. Finke, begleitet.
Der Kaufpreis beträgt aktuell 2.862.845,02 € (zzgl. Nebenkosten, wie z. B. Grunderwerbssteuer). Die Gestaltung der Außenanlagen/Parkplatzflächen ist im Preis nicht enthalten.
Folgende Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt:
- Funktionale Leistungsbeschreibung
Angebot des Grundstückseigentümers/Kostenaufstellung
Aktueller Grundriss
Entwurf des Notarvertrages
Im Weiteren wird auf die Vorlage zum Ausschuss für Bau und Verkehr vom 05.11.2018 verwiesen.
Der Grundstückseigentümer und auch der Architekt werden zur Sitzung anwesend sein, das Projekt vorstellen und auch für Fragen und Antworten zur Verfügung stehen.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Sietwender Straße 13-15 zu erwerben, die Verpflichtungsermächtigung von 2.556.000 € auf 2.863.000 € zzgl. 6,5% Nebenkosten zu erhöhen und die Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2020 bereitzustellen.
Diskussionsverlauf
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Kai Schildt bezieht sich auf gute Gespräche mit dem Eigentümer des Penny-Gebäudes. Im Gegensatz zu dem bedauerlichen, sozialen Aspekt für die Mitarbeiter des Penny-Marktes bringt der Kauf für die Gemeinde Drochtersen existenzielle Vorteile mit sich.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion Jens Schütt schließt sich dem an und fügt hinzu, dass neben der Steigerung der Attraktivität des Schulstandortes mit einer entsprechenden Gestaltung der Fassade und Außenanlage auch die Ortsmitte optisch verbessert wird.
Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen schließt sich den Ausführungen seiner Vorredner an. Mit Blick in die Vergangenheit hebt er hervor, dass seine Fraktion es bereits vor Jahren bemängelt habe, als das jetzige Penny-Gebäude damals an eine Firma aus Buxtehude verkauft wurde anstatt es als Gemeinde zu erwerben.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Sietwender Straße 13-15 zu erwerben, die Verpflichtungsermächtigung von 2.556.000 € auf 2.863.000 € zzgl. 6,5% Nebenkosten zu erhöhen und die Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2020 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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12. Annahme von Spenden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
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ö
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12 |
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden für das 1. Quartal 2019 gemäß der Tischvorlage.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
.
Diskussionsverlauf
Die Jahreslisten der eingegangen Sach- und Geldspenden 2018 liegen zur Einsichtnahme während der Ratssitzung aus.
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13. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
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ö
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13 |
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13.1. Blütenfest 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
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ö
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13.1 |
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister Mike Eckhoff informiert über das Blütenfest am kommenden Wochenende mit umfangreichem Programm in den Ortsteilen Dornbusch, Hüll und Drochtersen.
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13.2. Tag der offenen Tür im Rathaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
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ö
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|
13.2 |
Diskussionsverlauf
Am 05.05.2019 findet ein Tag der offenen Tür im Rathaus in Verbindung mit der Saisoneröffnung in der Kulturscheune statt.
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13.3. Informationsveranstaltung zum Baugebiet in der Grefenstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
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ö
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13.3 |
Diskussionsverlauf
Am 29.04.2019 wird Frau Friesen-Schulz eine Infoveranstaltung im Kehdinger Bürgerhaus zum Baugebiet in der Grefenstraße ausrichten.
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13.4. Fördermittel Hallenbadsanierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
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ö
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|
13.4 |
Diskussionsverlauf
Der Verwaltung liegt eine Nachricht darüber vor, dass sich die Entscheidung über die Fördermittel zur Hallenbadsanierung um einen Monat verzögern wird.
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13.5. Personelle Veränderungen im Hausmeisterbereich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
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ö
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13.5 |
Diskussionsverlauf
Der Hausmeister des Sportzentrums Drochtersen, Jan Nagel, wechselt in den Ortsteil Dornbusch (Grundschule, Kindergarten, Turnhalle). Zum 01.05.2019 wird Christopher Knack als Nachfolger für das Sportzentrum Drochtersen eingestellt.
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14. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
|
ö
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14 |
Sachverhalt
Es werden keine Anfragen gestellt.
Diskussionsverlauf
Es werden keine Anträge und
Anfragen gestellt.
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15. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
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03.04.2019
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ö
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15 |
Sachverhalt
Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.
Beschlussempfehlung
Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um Uhr.
Diskussionsverlauf
Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn
schließt die öffentliche Sitzung.
Datenstand vom 16.04.2019 11:08 Uhr