Datum: 21.05.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:28 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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21.05.2019
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Sachverhalt
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.
Diskussionsverlauf
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.
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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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21.05.2019
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Diskussionsverlauf
Die Sitzung wird zur Einwohnerfragestunde unterbrochen. Von den anwesenden Gästen werden keine Fragen gestellt.
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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 19.03.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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21.05.2019
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3 |
Beschlussempfehlung
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 19.03.2019.
Beschluss
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 19.03.2019
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1
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4. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Dornbusch - Alter Weg 10-22“
a) Vorstellung und Annahme des Satzungsentwurfs
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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21.05.2019
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4 |
Verwaltungsausschuss
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26/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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12.06.2019
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nö
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6 |
Sachverhalt
Frau Bettina Schildt, Alter Weg 10, 21706 Drochtersen, möchte auf einem Teil des Flurstücks 100/2 (Gemarkung Drochtersen, Flur 11) Wohnbebauung realisieren. Da es sich bei dieser Fläche (die im Flächennutzungsplan bereits als Mischbaufläche ausgewiesen wird) um eine sogenannte Außenbereichsfläche im Innenbereich handelt, kann aufgrund der derzeitigen Situation seitens des Landkreises Stade keine Baugenehmigung erteilt werden.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis Stade kann Baurecht jedoch, wie auch bereits im südwestlich angrenzenden Bereich, durch eine Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Aussicht gestellt werden. Dementsprechend wurden die anliegend beigefügten Unterlagen durch das Planungsbüro ELBBERG erstellt.
Bei der Aufstellung von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB sind gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2+3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) entsprechend anzuwenden. Dies bedeutet, dass auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet werden kann. Es besteht keine Pflicht zur Umweltprüfung.
Die Planungskosten sind durch Frau Schildt zu tragen, ein entsprechender städtebaulicher Vertrag (Kostenübernahmevertrag) gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist schriftlich (§ 11 Abs. 3 BauGB) abzuschließen.
Beschlussempfehlung
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass
a) der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Dornbusch - Alter Weg 10-22“ mit Begründung angenommen wird und
b) der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Dornbusch – Alter Weg 10-22“ mit Begründung anhand einer Planauflage gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist und gleichzeitig gem. § 4 Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Behörden durchgeführt wird.
Diskussionsverlauf
Herr Kruse vom Planungsbüro Elbberg stellt das Vorhaben kurz anhand einer Präsentation (siehe Anlage 1) vor.
Beschluss 1
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass
a) der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Dornbusch - Alter Weg 10-22“ mit Begründung angenommen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss 2
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass
b) der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Dornbusch – Alter Weg 10-22“ mit Begründung anhand einer Planauflage gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist und gleichzeitig gem. § 4 Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Behörden durchgeführt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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5. 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 “Drochtersen Sietwende / zwischen der Häuserzeile Deichreihe und der Landesstraße 111“
a.) Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 “Drochtersen Sietwende / zwischen der Häuserzeile Deichreihe und der Landesstraße 111“
b.) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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21.05.2019
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Verwaltungsausschuss
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26/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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12.06.2019
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Sachverhalt
Mit dieser 3. Bebauungsplanänderung wird das Ziel verfolgt, durch Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksflächen auf dem Flurstück 66/12 (Flur 7 der Gemarkung Drochtersen), ein weiteres Baugrundstück zu schaffen (siehe Anlagen). Dieses stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar, so dass hier die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen wird. Hierfür gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Dementsprechend wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden wird gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgen. Eine frühzeitige Beteiligung wird nicht vorgeschaltet.
Die entsprechenden Planunterlagen werden in der Sitzung durch das Planungsbüro cappel + kranzhoff, vertreten durch Herrn Uwe Cappel, vorgestellt bzw. erläutert.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger. Ein entsprechender Kosten-übernahmevertrag wurde bereits abgeschlossen.
Beschlussempfehlung
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
a.) Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 “Drochtersen Sietwende / zwischen der Häuserzeile Deichreihe und der Landesstraße L 111“
b.) Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Herr Cappel vom Planungsbüro Cappel + Kranzhoff stellt das Vorhaben kurz anhand einer Präsentation (siehe Anlage 2) vor.
Beschluss 1
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
a.) Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 “Drochtersen Sietwende / zwischen der Häuserzeile Deichreihe und der Landesstraße L 111“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss 2
b.) Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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6. Höchstspannungsleitungen von Brunsbüttel nach Großgartach (Vorhaben Nr. 3) und von Wilster nach Grafenrheinfeld (Vorhaben Nr. 4) / SuedLink
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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21.05.2019
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Verwaltungsausschuss
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26/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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12.06.2019
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Sachverhalt
Die Tennet TSO GmbH und TransnetBW GmbH planen als Übertragungsnetzbetreiber zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich einer sicheren Energieversorgung das Übertragungsnetz auszubauen. Dazu ist die Umsetzung von zwei Leitungsvorhaben vorgesehen. Es handelt sich um folgende Vorhaben:
-Höchstspannungsleitung zwischen Brunsbüttel und Großgartach (Vorhaben 3)
-Höchstspannungsleitung zwischen Wilster und Grafenrheinfeld (Vorhaben 4)
Beide Vorhaben werden in Kooperation geplant und unter der Bezeichnung SuedLink im Projektbezug zusammengefasst. Beide SuedLink-Verbindungen haben zusammen eine Übertragungskapazität von 4 Gigawatt. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2025 geplant.
Für das Vorhaben (Raumordnung/Trassenkorridore) findet nunmehr die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die entsprechenden Unterlagen können vom 25.04.2019 bis 24.05.2019 eingesehen und eine Stellungnahme kann bis 24.06.2019 abgegeben werden.
Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist die Bundesnetzagentur.
Im noch nachfolgenden Planfeststellungsverfahren erfolgt nach Festlegung des Trassenkorridors noch der konkrete Verlauf der Leitungstrasse. Die Verlegung der Leitungen soll grundsätzlich per Erdkabel erfolgen.
Im Gemeindegebiet der Gemeinde Drochtersen verläuft der Vorschlagskorridor (Abschnitt 23a) von Wischhafen/Neuland über Hüll nach Burweg.
Als Alternativstrecken könnten die Abschnitte 25a, 25b oder 337 (von Wischhafen/Neuland über Dornbuschermoor, Aschhorn, Drochtersermoor, Gauensiekermoor, Asselermoor) oder eine Elbquerung bei Barnkrug (Abschnitt 26) in Frage kommen (siehe Anlagen 1 – 5).
Im laufenden Verfahren wurden bereits u. a. durch den Landkreis Stade (raumrelevante Belange wie z. B. Torfabbaugebiete, FFH-Gebiete, Natura 2000-Gebiete, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete usw.) und die Gemeinde Drochtersen frühzeitig Hinweise/Anregungen/Bedenken zu den Planungen mitgeteilt. Des Weiteren wurden den Vorhabenträgern die maßgeblichen bestehenden und im Verfahren befindlichen Bauleitpläne/-verfahren zur Kenntnis übermittelt.
Die mit Stellungnahme der Gemeinde Drochtersen vom 30.06.2017 (siehe Anlage 6) vorgetragenen Hinweise/Anregungen/Bedenken sollten im nun laufenden Beteiligungsverfahren nochmals mitgeteilt werden.
Beschlussempfehlung
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass die anliegende Stellungnahme vom 30.06.2017 nochmals im Beteiligungsverfahren an die Bundesnetzagentur abzugeben ist.
Diskussionsverlauf
Frau Reimer von der Tennet TSO GmbH und TransnetBW GmbH stellt anhand einer Präsentation (siehe Anlage 3) den bisherigen Verfahrensverlauf, den aktuellen Sachstand und den weiteren Ablauf vor.
Momentan befindet sich das Verfahren in der Raumordnung (Festlegung des Trassenkorridors), welches Anfang 2020 abgeschlossen sein soll. Hierzu können noch Stellungnahmen bis zum 24.06.2019 abgegeben werden.
Nach der Raumordnung folgt dann das Planfeststellungsverfahren, wobei auch der genaue Trassenverlauf im dann feststehenden Korridor festgelegt wird. Dieses soll bis 2021 erfolgen, so dass danach in 2021/22 mit der Bauphase begonnen werden kann (pro Kilometer 1-3 Monate). Hinsichtlich der Trasse wird im schlechtesten Fall ein Arbeitsstreifen von 55 m benötigt. Der Schutzstreifen beim bisherigen Verfahren (4 Gräben mit 8 Leitungen) würde eine Breite von 21-34m haben. Bei Anwendung eines neueren Verfahrens, welches sich derzeit noch in der Erprobung befindet, würden nur 2 Gräben mit 4 Leitungen benötigt werden und somit müsste der Schutzstreifen nur 11 – 18 m betragen. Bei Problemlagen ist auch eine geschlossene Bauweise (Durchschießen der Leitung) denkbar.
Frau Reimer beantwortet im Nachgang zu ihrer Präsentation zahlreiche Fragen sowohl aus dem Ausschuss als auch von anwesenden Gästen. Hauptschwerpunkt hierbei ist die Einbautiefe und deren Auswirkungen auf die vorhandene Drainage (spätere Absackungen nach Verfüllung und wer dann die Wiederherstellung trägt) als auch im Bereich der Obstbetriebe das Errichten der Stellagen für die Schutznetze. Bei beidem wird eine Arbeitstiefe von ca. 2 m benötigt. Auch die Entwässerung, der Baustellenverkehr und die Errichtung von Baustraßen waren Thema.
Auf Nachfrage erläutert Frau Reimer, dass das entstehende elektrische Feld komplett durch die Kabelummantelung abgeschirmt wird. Ein magnetisches Feld von ca. 100 NanoTesla entsteht direkt oberhalb der Leitung, wobei der gesetzliche Grenzwert bei 500 NanoTesla liegt. Wenige Meter neben der Trasse liegt der Wert wieder auf Höhe des Erdmagnetfeldes von 50 NanoTesla. Eine Gefährdung für Personen mit Herzschrittmachern besteht nicht.
Abschließend wurde sowohl von Frau Reimer als auch aus dem Ausschuss dringend dazu geraten, dass von der Trasse Betroffene auf jeden Fall, spätestens im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, ihre Bedenken, Probleme und Wünsche gegenüber dem Vorhabenträger äußern sollen.
Beschluss
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass die vorhandene Stellungnahme vom 30.06.2017 um die heute neu vorgebrachten Punkte ergänzt wird und nochmals im Beteiligungsverfahren an die Bundesnetzagentur abgegeben wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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7. Anfragen und Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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21.05.2019
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7.1. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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21.05.2019
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7.1 |
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister teilt auf die schriftliche Anfrage des Ausschussmitgliedes Uwe Heinsohn zum Sachstand Sanierung Landernweg mit, dass der Bereich von der Ritschermoor S
traße bis zum Gauensieker Fleet nicht in den Flurbereinigungsbereich fällt. Die Sanierung von der Ritscher Moorstraße bis zur Ortsgrenze Bützfleth wird derzeit vom ArL ausgeschrieben. Die Sanierung der Brücke über das Ritscher Schleusenfleet ist nach 2020 verschoben worden.
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7.2. Mitteilungen
Gremium
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
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21.05.2019
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7.2 |
Diskussionsverlauf
Darüber hinaus teilt der Bürgermeister mit, dass am 05.06.2019 eine weitere Sitzung dieses Ausschusses stattfindet. Schwerpunktthema wird das regionale Raumordnungsprogramm (RROP) im Zusammenhang mit der Windkraftenergie sein.
Datenstand vom 03.06.2019 09:08 Uhr