Datum: 23.05.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Bau und Verkehr
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 16.01.2019
4 Übernahme von fiskalischen Straßen auf dem Asselersand durch die Gemeinde Drochtersen
5 Vorstellung der Machbarkeitsstudie Klappbrücke Dornbusch
6 Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße
7 Umsetzung eines Schaltschrankens bei der Lichtsignalanlage an der L 111/Ecke Schulstraße
8 Erweiterung der Straßenbeleuchtung
9 Auftragserteilung „Technischer Berater Hallenbad Drochtersen“
10 Anfragen und Mitteilungen
10.1 Anfragen
10.1.1 Sachstand Sanierung Draackenstieg (ZILE)
10.1.2 Wegführung an der Deichlücke Richtung Krautsand
10.2 Mitteilungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung.pdf
Download Niederschrift.pdf

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.05.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden  die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

zum Seitenanfang

2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.05.2019 ö 2

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Matthias König eröffnet die Einwohnerfragestunde. Eingangs erfragt der Zuhörer Markus Hatecke, ob während des Tagesordnungspunktes 5 (Vorstellung der Machbarkeitsstudie Klappbrücke Dornbusch) noch Fragen möglich sind. Dies wird vom Ausschussvorsitzenden bejaht.

In Bezug auf den Tagesordnungspunkt 6 (Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße) bittet Jörg Funck um eine offizielle Stellungnahme zu seinem Schreiben an die Verwaltung. In diesem Schreiben bittet er darum, dass seine  betrieblichen Belange während der Bauphase beachtet werden (beispielsweise die Erreichbarkeit seines Betriebes für LKWs). Heino von Busch erläutert, dass Gespräche diesbezüglich mit dem Planungsbüro geführt wurden. Der Bürgermeister Mike Eckhoff fügt hinzu, dass man im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins unter Hinzuziehung des Planungsbüros Lösungen besprechen wird.

zum Seitenanfang

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 16.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.05.2019 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 16.01.2019 .

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 16.01.2019 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

zum Seitenanfang

4. Übernahme von fiskalischen Straßen auf dem Asselersand durch die Gemeinde Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.05.2019 ö 4
Verwaltungsausschuss 26/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 12.06.2019 9

Sachverhalt

Im Mai 2016 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr das erste Mal eine Mitteilung an die Gemeinde Drochtersen gesandt, in der sie mitteilte, dass beabsichtigt ist, für die Kompensationsmaßnahmen für den 5. Abschnitt der A 26 Eigentumsflächen des Landes Niedersachsen  (Domänenverwaltung) auf Asselersand anzukaufen. Durch dieses Gebiet verläuft u. a. die Straße Asselersand, die der Erschließung der auf Asselersand angesiedelten Wohnhäuser und landwirtschaftlichen Betriebe dient. Außerdem ist die Straße ein vom Landkreis Stade ausgewiesener Radweg. Die Gemeinde wurde gebeten zu bestätigen, dass die Straßenbaulast dieser Straße bei der Gemeinde Drochtersen liegt. Die Gemeinde hat dieses nicht bestätigt, da die Straße im Eigentum und der Baulast des Landes Niedersachsen steht. Daraufhin erfolgte im Juni 2016 die erste Anfrage an die Gemeinde Drochtersen, ob die Straße Asselersand einschließlich der Brücke über die Barnkruger Binnenelbe (siehe Anlage 1) nicht in das Eigentum der Gemeinde Drochtersen übergehen muss und die Eigentumsverhältnisse nicht durch einen Antrag beim Grundbuchamt berichtigt werden muss.
Die Gemeinde hat daraufhin einen umfangreichen Fragenkatalog zu den Abmessungen, dem Aufbau einschließlich Untergrund und evtl. Altlasten, den angrenzenden Bepflanzungen, Gräben, Durchlässen und zur Höhe des Ablösebetrages an die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gesandt, um hierüber Aussagen zu erhalten, bevor Beratungen zur Übernahme in den Fachausschüssen der Gemeinde durchgeführt werden können.
Trotz mehrmaliger Nachfragen erhielten wir erst im November 2016 eine Antwort verbunden mit der Frage, ob die Straße Asselersand gewidmet ist, was die Gemeinde noch am gleichen Tage verneinte.
Nach einem Personalwechsel bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr fand am 21.08.2018 ein Gespräch zwischen der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Gemeinde Drochtersen in dieser Sache statt, in welchem die Gemeinde die Notwendigkeit der Beantwortung des 2016 zugesandten Fragenkataloges verdeutlichte.
Am 29.01.2019 erhielt die Gemeinde Drochtersen eine Ablöseberechnung für Straßen und Wege auf dem Asselersand, welche ein erweitertes Straßennetz beinhaltete (siehe Anlage 2), mit dem kompletten Deichverteidigungsweg vom Hof von Essen bis zum Siel am Ruthenstrom, jedoch ohne weitere Beantwortung unseres Fragenkataloges.
Auf nochmalige Nachfrage der Gemeinde erhielt die Verwaltung am 26.03.2109 eine E-Mail der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit einer korrigierten Berechnung der kapitalisierten Erhaltungskosten, die als Ablösesumme für die Straßen an die Gemeinde Drochtersen gezahlt werden soll (siehe Anlage 3). Im Anschreiben wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, dass die Gemeinde Drochtersen die in der Anlage 2  blau, gelb, rot, rosa und grün gekennzeichneten Straßen einschließlich der Straßenseitengräben und des Straßenbegleitgrüns sowie der Brücke über der Barnkruger Binnenelbe sowie aller Regenwasserdurchlässe (Siele) übernehmen soll. Eine Grundinstandsetzung der Straßen vor der Übernahme durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr findet nicht statt, diese ist in der Berechnung berücksichtigt. Die letzte Brückenprüfung durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr fand im Jahr 2015 statt. Die Verkehrssicherungspflicht einschließlich des Baumbestandes rechts und links der Straßen geht auf die Gemeinde Drochtersen über. Hier wurde von der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr angeboten, im Zuge der Rodungsarbeiten der Obstplantagen den vorhandenen Baumbestand begutachten und, falls erforderlich, abgängige Bäume beseitigen zu lassen.
Die durchgeführte chemische Untersuchung des Straßenaufbaues hat keine Grenzwertüberschreitungen und somit keine Belastungen des Oberbaues ergeben. Die betroffenen Straßen und Weg werden vor der Sitzung durch den Ausschuss für Bau und Verkehr besichtigt.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Matthias König nimmt Bezug auf die Wegebereisung, die im Vorwege der Sitzung stattgefunden hat und erteilt Frau Wilke und Herrn Schröder von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr das Wort. Herr Schröder erläutert die Thematik anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage). Er nimmt Bezug auf die öffentliche Auslegung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur A26, Abschnitt 5, wobei Einwendungen bis zum 22.05.2019 mitgeteilt werden konnten. Die Planfeststellungsbehörde in Hannover arbeitet nun die eingegangenen Einwendungen ab, eine Erörterung ist bis Mitte 2020 geplant, ein Planfeststellungsbeschluss soll bis Ende 2021 erwirkt werden .

In Bezug auf die Fortführung der Grunderwerbsverhandlungen wurde ein Interessenbekundungsverfahren mit interessierten Landwirten geführt, wer Interesse hat, unter den Rahmenbedingungen die Flächen weiter zu bewirtschaften.

Frau Wilke führt aus, dass auf die Gesamtlänge von 1.900 m eine Ablösesumme berechnet wurde. Es sind überwiegend Tragdeckschichten im Mittel  von 11-12 cm vorhanden. Die Brücke, die mit übernommen werden würde, hat bei der Brückenhauptprüfung im Jahr 2015 die Note 2,9 erhalten. Anhand eines Lageplanes erklärt Frau Wilke, dass 3 Hofstände auf dem Asselersand im Privateigentum liegen, lediglich ein Hof befindet sich in Domänenverwaltung.

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erfragt die Gewährleistung der Erreichbarkeit der Höfe, sofern die Gemeinde Drochtersen die Straße nicht übernehmen würde, es handelt sich hierbei nicht um eine öffentlich gewidmete Straße. Frau Wilke appelliert an das gemeindliche Interesse an der Widmung dieser Straßen auch in Bezug auf die touristische Nutzung. Sollte die Gemeinde Drochtersen sich gegen eine Übernahme entscheiden, so würde die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht wohlmöglich auf die Eigentümer bzw. Pächter übertragen werden. Möglicherweise wäre das Anbringen einer Schranke denkbar.

Das Ratsmitglied Heino Baumgarten spricht sich dafür aus, wenigstens die auf dem Lageplan blau markierte Straße zu übernehmen, um die Erreichbarkeit des Deichverteidigungsweges zu sichern. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Kai Schildt nimmt Bezug auf mögliche hydraulische Arbeiten und Abholzungen, die seitens der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr möglicherweise bis Ende 2021 entlang der Strecke geplant sind. In diesem Zuge wird die Straße mit schwerem Gerät befahren. Hierzu erklärt Herr Schröder, dass der Zustand im Rahmen einer Beweissicherung vorher festgestellt wird, damit im Nachgang mögliche Schäden vor der Übernahme durch die Gemeinde Drochtersen auf Kosten der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beseitigt werden können.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt spricht prioritär die Erreichbarkeit des Deichverteidigungsweges und der dort ansässigen Höfe an, insbesondere auch aus Gründen des Brandschutzes. Mit Blick auf die Übernahme der Straßen gibt er zu bedenken, dass es für Drochtersen als ländlich strukturierte Gemeinde ohnehin eine gewisse Herausforderung sei, das eigene Straßennetz instand zu halten. Das Anbringen einer Schranke ist seiner Ansicht nach fraglich. Dem schließt sich das Ratsmitglied Peter Dieter-Völckers an. Herr Schröder führt aus, dass das Anbringen einer Schranke schwer vorstellbar sei, jedoch wird das Risiko der Verkehrssicherungspflicht, sofern die Straße nicht von der Gemeinde Drochtersen übernommen wird, minimiert.

Die Nachfrage des Ratsmitgliedes Martin Bremert, ob der Deichverband in dieser Thematik involviert ist, wird von Herrn Schröder bejaht. Der Deichverband hat im Verfahren deichrechtliche Einwendungen hervorgebracht, die in der Planfeststellung entsprechend festgehalten werden.

Auf Nachfrage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Kai Schildt erläutert Heino von Busch, dass im Jahr 2016 lediglich die Übernahme der blau markierten Straße angedacht war bzw. von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr angefragt wurde. Mit der Übersendung der aktuellen Planunterlagen kamen die weiteren Abschnitte dazu. Heino von Busch führt weiter in Bezug auf die Wegebereisung aus, dass die knapp 2 km lange Strecke beinah überall beidseitig von Gräben umgehen ist, die einer Reinigung und Pflege bedürfen, ebenso wie der vorhandene Baumbestand. Fraglich ist, ob ein Winterdienst organisiert werden muss.

Der Bürgermeister Mike Eckhoff fasst zusammen, möglicherweise nur die blau und gelb markierten Straßen zu übernehmen und den rosa, grün und rot markierten Bereich an die Eigentümer zu übertragen. Das Ratsmitglied Rolf Suhr weist darauf hin, dass laut Planunterlagen das hintere Ende des gelben Bereiches im privaten Eigentum liegt.  

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt eine Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss, nachdem zusätzliche Informationen hinsichtlich der möglichen Übernahme von Teilen der betroffenen Straßen beschafft wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

5. Vorstellung der Machbarkeitsstudie Klappbrücke Dornbusch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.05.2019 ö 5
Verwaltungsausschuss 26/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 12.06.2019 10

Sachverhalt

Mit der Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 25.10.2017 wurde den Ausschussmitgliedern die Historie der Klappbrücke und die notwendigen Sanierungsarbeiten an der Klappbrücke Dornbusch erläutert. Weiterhin wurde dargestellt, dass eine Nutzung des Hafens Dornbusch für Sportboote und Schifffahrt außer vom Traditionsschiff „Käpt‘n Klünder“ zurzeit nicht mehr stattfindet. Es wurde deshalb vorgeschlagen, eine Machbarkeitsstudie in der Planungstiefe Vorplanung nach der HOAI erstellen zu lassen. Parallel dazu sollten die Kosten für die erforderliche Sanierung der Klappbrücke ermittelt werden.
Im Haushaltsplan 2018 wurden 20.000,00 € für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie eingesetzt.
Im Rahmen einer freihändigen Vergabe wurden 3 Honorarangebote eingeholt. Den Auftrag erhielt das Ingenieurbüro Dr. Meyer, Wessels und Partner aus Quickborn.
Das Ingenieurbüro hat die Machbarkeitsstudie fertiggestellt (siehe Anlage). Die Studie wird in der Sitzung vorgestellt und das Ingenieurbüro steht für Fragen zur Verfügung.  

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende gibt eingangs den Zuhörerinnen und Zuhörern die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Markus Hatecke bezieht sich auf vorhandene mechanische und Korrosionsschäden an der Klappbrücke laut Schadensanalyse und erfragt die Gewichtung. Seiner Ansicht nach wäre der größte Schaden im mechanischen Bereich vorhanden. Weiterbin bittet er darum, auf die in der Studie beschriebene Gewichtsbegrenzung von 12 to einzugehen. Er erfragt, ob es vom wissenschaftlichen Vorgehen her ratsam wäre, sich Gedanken über ein Gesamtkonzept von der L111 bis zum Ortsteil Krautsand zu machen, um auf der gesamten Länge eine gewisse Tragfähigkeit zu gewährleisten. Herr Dr. Meyer vom Büro Dr. Meyer, Wessels & Partner GbR, welches die Machbarkeitsstudie erarbeitet hat, führt hierzu aus, dass das Bauwerk 32 Jahre alt ist. Ein fachmännisch ausgeführter Korrosionsschutz hält aus Erfahrung 30-40 Jahre, demnach wird er bei der Klappbrücke Dornbusch in den nächsten Jahren stark nachlassen und sollte bei einer Sanierung mit erneuert werden.

Auf Nachfrage des Herrn Markus Hatecke, ob der Korrosionsschutz dem Stand der Technik entspricht, erläutert Heino von Busch, dass der Korrosionsschutz schon in mehreren Brückenprüfungen beanstandet wurde. Die stärksten Schäden waren am Waagebalken vorhanden. Diese werden bereits saniert. Die Beschichtung der verzinkten Stahlträger des Traggerüsts löst sich größtenteils ab. Zu den mechanischen Schäden führt Heino von Busch aus, dass in den Prüfberichten auch Schäden an den Lagern dargestellt sind. Der Brückenbelag ist ebenfalls abgängig.

Der Vorstand sowie Mitglieder des Verein zur Erhaltung vom Käpt`n Klünder äußern ihre Bedenken hinsichtlich eines Rückbaus der Klappbrücke. Dornbusch sei der letzte beschiffbare Hafen in der Gemeinde Drochtersen, der im Rahmen der maritimen Landschaft Unterelbe zu erhalten sei. Nach eingehender Diskussion fasst der Bürgermeister Mike Eckhoff zusammen, dass bei der Machbarkeitsstudie alle Möglichkeiten betrachtet werden sollten, die theoretisch machbar wären. Die Variante 1, wonach der Bestand instandgesetzt werden würde, scheint den Wünschen der Gemeinde Drochtersen und den Nutzern des Hafens recht nah zu kommen. Auf der Gesamtstrecke von der L111 b is zum Ortsteil Dornbusch eine einheitliche Traglastbegrenzung zu erreichen sei aufgrund der Historie und der abschnittsweise unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten schwierig.

Herr Dr. Meyer führt aus, dass der gewichtsmäßige Unterschied zwischen Holz- und Stahlbelag nicht groß sei (12 mm Holz zu 15 mm Stahl). Auch von der Tragfähigkeit sei Stahl vergleichbar mit einem Holzbohlenbelag, sodass keine Lastminderungen zu erwarten sind. Sofern die Brücke auf 12 to Gewichtsbelastung ausgelegt ist, wird dies auch zukünftig so sein. Anschließend erläutert Herr Dr. Meyer die Varianten 1 bis 3 baulich anhand von Planunterlagen und finanziell anhand einer Kostengegenüberstellung.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt hebt die Wichtigkeit der Klappbrücke sowie des Hafens hervor und favorisiert für seine Fraktion die Variante 1.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Kai Schildt schließt sich den Ausführungen an. Er regt an, eventuell andere Fördertöpfe für Häfen abzufragen. Der Bürgermeister Mike Eckhoff greift das Thema Fördertöpfe auf, beim ursprünglichen Bau der Klappbrücke wurden seinerzeit Fördermittel generiert, deren Zweckbindungsfrist demnächst ablaufen wird.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Variante 1 aus der Machbarkeitsstudie (Instandsetzung durch eine Stahlkonstruktion mit Dünnbelag und neuem Korrosionsschutz) weiter zu verfolgen. Weiterhin wird die Verwaltung mit der Prüfung von eventuellen Fördermöglichkeiten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

6. Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.05.2019 ö 6
Verwaltungsausschuss 26/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 12.06.2019 11

Sachverhalt

Nach Fertigstellung der Ausführungsplanung und Erstellung der Leistungsbeschreibung einschließlich des Kostenanschlages ergeben sich für die Baumaßnahme Mehrkosten in Höhe von 93.455,46 € gegenüber der Kostenschätzung vom 28.06.2018 für die Baukosten und 13.407,31 € Mehrkosten für das Honorar. Es entstehen Gesamtmehrkosten in Höhe von 106.852,77 € brutto.
Die Mehrkosten sind zum einen der konjunkturellen Preisentwicklung im Straßenbau, zum anderen zusätzlich erforderlicher Leistungen geschuldet, die sich bei der Ausführungsplanung ergeben haben, wie z. B. Regenwassergrundstückshausanschlüsse, ein Leerrohr für das Straßenbeleuchtungskabel und ein LwL-Kabel, ein Zaun auf der Winkelstützwand, eine Dränage zur Fahrbahnentwässerung, die Bodenverbesserung unter der Fahrbahn und eine Hochbordanlage an der Einmündung zur L111 in Richtung Drochtersen.
Im Haushalt 2019 sind für die Baumaßnahme inklusive Honorar 226.000,00 € eingeplant. Aus dem Haushaltsjahr 2018 stehen Haushaltsreste für die Planungsleistungen in Höhe von 30.000,00 € zur Verfügung, Somit ergibt sich ein Mehrbedarf für die Fertigstellung der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt von 70.309,87 €.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, im Nachtragshaushaltsplan 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 75.000,00 € bereit zu stellen.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, im Nachtragshaushaltsplan 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 75.000,00 € bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

7. Umsetzung eines Schaltschrankens bei der Lichtsignalanlage an der L 111/Ecke Schulstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.05.2019 ö 7
Verwaltungsausschuss 26/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 12.06.2019 12

Sachverhalt

Seitens der CDU Fraktion wurde mit Datum vom 02.02.2019 (siehe Anlage 1) der Antrag an die Verwaltung gestellt, den Schaltkasten der Lichtsignalanlage (LSA) an der L 111/Ecke Schulstraße zu versetzen.
Der Schaltkasten wurde im Zuge der Ortsanierung an seinem bisherigen Standort belassen (siehe Foto Anlage 2), weil ein Versetzen neben den kombinierten Geh- und Radweg zu erheblichen Mehrkosten und Zeitverzögerungen in Folge der dort vorhanden Erdkabel und Wurzeln der Straßenbäume geführt hätte. Der zuständige Baulastträger, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, welche die Baumaßnahme begleitet hat und die Straße und den Radweg mittlerweile in der Unterhaltung übernommen hat, war und ist mit dem Standort im Radweg einverstanden. Zur Begründung wurde dargelegt, dass auch in anderen Bereichen des Radwegs standortbezogene Einengungen vorhanden sind und auch zulässig sind (Beispiele: Eingangspodest bei Herrn Gallas, Behindertenrampe Tourismusbüro Drochtersen).
Von der Verwaltung wurde ein Angebot für die Versetzung des Schaltkastens eingeholt. Die Angebotssumme beläuft sich auf geschätzte 6.000,00 € bis 8.000,00 €. Eine genaue Summe kann auf Grund der vorhandenen Versorgungsleitungen und deren eventuell erforderlicher Umlegung sowie des vorhandenen Wurzelwerkes der dort vorhandenen Bäume nicht gemacht werden, weil die Firmen die Arbeiten nur zum Nachweis anbieten. Die Kosten wären von der Gemeinde Drochtersen zu übernehmen.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Anhand eines Fotos erläutert Heino von Busch die Beschlussvorlage. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt begründet die Antragsstellung. Warum der Schaltkasten bei der Abnahme nicht thematisiert oder während der Bauphase nicht optisch durch eine andere Wegführung eingegrenzt wurde, erschließe sich ihm  nicht.

Da es sich hier nicht um einen Gefahrenpunkt handelt, sei es laut Ratsmitglied Heino Baumgarten eine Frage der Verhältnismäßigkeit, ob für das Versetzen 8.000,-- € ausgegeben werden sollten.
Der Ausschussvorsitzende Matthias König lässt über eine Sitzungsunterbrechung abstimmen. Bei einer Stimme dafür und 8 Enthaltungen wird die Sitzung für 5 Minuten unterbrochen.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den Schaltkasten der Lichtsignalanlage (LSA) an der L 111/Ecke Schulstraße gem. dem Antrag der CDU-Fraktion zu versetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

8. Erweiterung der Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.05.2019 ö 8
Verwaltungsausschuss 26/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 12.06.2019 13

Sachverhalt

Von einer Anliegerin der Gorch-Fock-Straße wurde ein Antrag auf Errichtung einer zusätzlichen Straßenlampe in der Gorch-Fock-Straße 13-27 gestellt.
In der Stichstraße der Gorch-Fock-Straße wurden im letzten Jahr mehrere Wohneinheiten fertiggestellt, die von Familien mit Kleinkindern sowie älteren Menschen mit Behinderungen bewohnt werden.
Die Stichstraße besitzt keine Straßenbeleuchtung, hat keinen geraden Streckenverlauf und zudem mündet eine weitere Stichstraße in diese Stichstraße ein (siehe Anlage Lageplan).
Eine Überprüfung hat ergeben, dass in der Stichstraße kein Straßenbeleuchtungskabel verlegt ist. Die Kostenschätzung für die Lieferung und Aufstellung einer LED Straßenlampe in der Kurve der Stichstraße gegenüber der Einmündung zum Haus Nr. 27 einschließlich Lieferung und Aufstellung der LED-Leuchte und Neuverlegung von 40 m Erdkabel belaufen sich auf ca. 4.500,00 €.
Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2019 für diese Maßnahme zur Verfügung.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die Lieferung und Montage einer zusätzlichen LED-Straßenlampe in der Stichstraße der Gorch-Fock-Straße zu beauftragen.

Diskussionsverlauf

Das Ratsmitglied Peter Dieter-Völckers berichtet über gute Erfahrungen, die mit der Solarbeleuchtung im Bereich des Friedhofes in Assel gemacht wurden und formuliert als Antrag, die beiden Solarleuchten - nach deren Wegfall in Assel aufgrund des Baugebiets - in der Gorch-Fock-Straße zu installieren. Auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Heino Baumgarten führt Heino von Busch aus, dass die Solarleuchten selbst bei 4 aufeinanderfolgenden Tagen ohne Sonneneinstrahlung leuchten.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die Montage und Installation der Solarleuchten vom Friedhof in Assel - nach deren Wegfall durch das neue Baugebiet - in der Gorch-Fock-Straße zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

zum Seitenanfang

9. Auftragserteilung „Technischer Berater Hallenbad Drochtersen“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.05.2019 ö 9
Verwaltungsausschuss 26/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 12.06.2019 14

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss beschloss am 26.04.2017, dass die Architektenleistungen (Leistungsphasen 1-9) für die Hallenbadsanierung ohne weiteren Anbau für Bewegungsbecken bzw. Warmwasserbecken als Eigenfinanzierer / Betreiber durch die Gemeinde Drochtersen ausgeschrieben sowie die anschließende Vergabe der Leistungsphasen 1-3 mit dem Ziel, maximale Baukosten in Höhe von rd. 5 Mio. € zu erzielen.
Im Arbeitskreis Hallenbad wurde durch die Anwaltskanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB die Vorteile eines Totalunternehmervertrages erläutert. Bei einem Totalunternehmervertrag bedient sich die Gemeinde nicht der Leistung eines Architekten, somit ist die Ausschreibung nach HOAI, wie am 26.04.2017 beschlossen, nicht notwendig. Die notwendigen Architektenleistungen werden von dem ausführenden Unternehmen (dem Totalunternehmer) erbracht. Im Vorwege muss eine Vertragsgrundlage für den Totalunternehmer geschaffen werde. Diese Leistung übernimmt ein technischer Berater.
Nach Ausschreibung der Leistungen eines technischen Beraters durch die Anwaltskanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB hat die Firma Constrata als einziger Teilnehmer an der Ausschreibung teilgenommen und ein Angebot abgeben. Nach Prüfung der Angebotssumme ist nach Aussage der Rechtsanwaltskanzlei, welche schon diverse Ausschreibungen in diesem Fachbereich begleitet hat, das Angebot wirtschaftlich.
In dem Angebot der Constrata Ingenieur-Gesellschaft mbH sind folgende Leistungen enthalten:
  • Bestandsaufnahme und Analyse der baulichen Gegebenheiten
  • Erarbeitung und Strukturierung eines geeigneten Realisierungskonzeptes
  • Regelmäßiges informieren und abstimmen mit dem AG
  • Teilnahme an und ggf. Protokollierung Projektbesprechungen, Planungsbesprechungen etc. Protokollieren der Projektbesprechungen mit dem AG
  • Erstellung aller technischer und wirtschaftlich notwendiger Vergabeunterlagen / Erarbeitung der Ausschreibungstexte
  • Mitwirken bei der Aufstellung / Gewichtung der Kriterien zur Vergabe an einen Totalunternehmer
  • Vorbereitung und Teilnahme an Abstimmungsgesprächen mit dem AG
  • Wertung und Prüfung der indikativen Angebote
  • Vorbereitung der Auftragserteilung
Die Angebotssumme der genannten Leistungen beträgt 129.000,00 €.
Die Angebotssumme ist bei der Ausführung der Leistungen im Bereich Ersatzneubau pauschaliert. Sollte im Laufe der Bestandsaufnahme entschieden werden, dass das vorhandene Schwimmbad saniert wird, so wird die Firma Constrata nach Aufwand abrechnen, da der Aufwand hierfür deutlich höher ist und nicht abgeschätzt werden kann.
Haushaltsmittel stehen in Höhe von 126.000,00 € zur Verfügung. Die Differenz (3.000,00 €) wird aus der laufenden Unterhaltung gedeckt.
Information zum Stand der Förderanträge:
  • Ein kürzlich gestellter Antrag auf Förderung durch Bundesmittel hatte keinen Erfolg und das Projekt wurde nicht in dem Förderprogramm aufgenommen.
  • Ein Förderantrag an das Land Niedersachsen wird zum Antragstermin des 31.03.2020 gestellt. Für diesen Antrag sind Teile aus oben genannten Leistung des technischen Beraters notwendig.  

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Verwaltung mit der Beauftragung des Angebotes der Firma Constrata Ingenieur-Gesellschaft mbH über 129.000,00 € zu beauftragen.

Diskussionsverlauf

Christian von Thun erläutert die Beschlussvorlage. Die Mitglieder des Ausschusses sprechen sich für das Vorankommen der Maßnahme aus und der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens hebt die Wichtigkeit hervor, den technischen Part der Ausschreibung durch ein fachlich versiertes Büro erstellen zu lassen.
Auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Rolf Suhr erklärt Christian von Thun, dass das Büro Balneatechnik bei ihren Planungen zur Hallenbadsanierung vor zwei Jahren Kosten in Höhe von rd. 11 Mio. € ermittelt hat.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Verwaltung mit der Beauftragung des Angebotes der Firma Constrata Ingenieur-Gesellschaft mbH über 129.000,00 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

10. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.05.2019 ö 10
zum Seitenanfang

10.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.05.2019 ö 10.1
zum Seitenanfang

10.1.1. Sachstand Sanierung Draackenstieg (ZILE)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.05.2019 ö 10.1.1

Diskussionsverlauf

In Anlehnung an eine schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion informiert der Bürgermeister Mike Eckhoff über die stattgefundene Ausschreibung zur Sanierung des Draackenstieges. Derzeit werden die Angebote ausgewertet. In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 04.06.2019 werden das Ergebnis im Detail und ein ggf. vorhandener Nachsteuerungsbedarf besprochen.  

zum Seitenanfang

10.1.2. Wegführung an der Deichlücke Richtung Krautsand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.05.2019 ö 10.1.2

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff informiert über die Fertigstellung des Ersatzweges am Deich in Drochtersen von der Deichstraße aus zur Krautsander Straße. Eine Beschilderung und ein Poller werden noch montiert.

zum Seitenanfang

10.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.05.2019 ö 10.2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Mitteilungen gemacht.

Datenstand vom 05.06.2019 08:34 Uhr