Datum: 04.06.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 12.03.2019
4 Breitbandausbau in der Gemeinde Drochtersen – Mögliche Kooperation mit der Deutsche Glasfaser Business GmbH
5 Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
6 1. Nachtragshaushaltsplan 2019
7 Anfragen und Mitteilungen
7.1 Anfragen
7.1.1 Obstweg - Falsche Darstellung im Routenplaner (Google Maps)
7.2 Mitteilungen
7.2.1 Personelle Informationen Rathaus

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 11/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.06.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 11/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.06.2019 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 12.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 11/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.06.2019 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 12.03.2019.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 12.03.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

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4. Breitbandausbau in der Gemeinde Drochtersen – Mögliche Kooperation mit der Deutsche Glasfaser Business GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 11/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.06.2019 ö 4
Verwaltungsausschuss 26/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 12.06.2019 21

Sachverhalt

Mit der Vorlage zum Tagesordnungspunkt „Breitbandausbau-Sachstandsbericht“ der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 12. März wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass man sich im Austausch mit dem Unternehmen Deutsche Glasfaser Business GmbH hinsichtlich eines möglichen Tätigwerdens im Gemeindegebiet befindet. Diese Information wurde im Rahmen der Ausschusssitzung aufgenommen und ergebnisoffen thematisiert.

Die Markterkundung seitens des Unternehmens sowie grundsätzliche Klärungen zwischen dem Unternehmen und der Verwaltung, insbesondere zu einer beabsichtigten mindertiefen Verlegung der Glasfaserkabel, sind erfolgt, so dass im Rahmen der Ausschusssitzung über eine mögliche Kooperation mit der Deutsche Glasfaser Business GmbH informiert werden soll. Das mögliche Engagement würde eigenwirtschaftlich und neben den bestehenden Förderverfahren erfolgen.

In der Sitzung wird ein Vertreter des Unternehmens zugegen sein, um über den aktuellen Stand, mögliche Ausbaugebiete, die Vorstellungen des Unternehmens und die Abläufe bei einer Kooperation zu informieren. Der für eine Kooperation notwendige Vertrag wird im Rahmen der Sitzung durch den Unternehmensvertreter vorgestellt. Sollte eine Kooperation zwischen Gemeinde und dem Unternehmen empfohlen werden, wäre über den Vertrag in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 12. Juni zu beschließen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, eine Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel des eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaus mit der Deutsche Glasfaser Business GmbH abzuschließen.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt Herr Braetsch von der Firma Deutsche Glasfaser das Wort und erklärt das Vorhaben. In einer Kooperation mit der Gemeinde Drochtersen sollen bestimmte Bereiche des Gemeindegebiets mit reiner Glasfasertechnik bis zur Haustür ausgestattet werden.
Einleitend erklärt er hierzu, dass das Projekt in der SG Lühe bereits begonnen wurde und man sich dort in der vierten und letzten Projektphase befindet. In der Gemeinde Drochtersen befindet man sich derzeit in der 2. Projektphase.
Die erste Phase besteht aus der Analyse der Realisierbarkeit des Netzausbaus anhand regionaler Gegebenheiten. Hier wurde seitens der Deutschen Glasfaser ein Ausbaugebiet (auch: Polygon) ermittelt, welches sich quer durch die Gemeinde Drochtersen entlang der L111 zieht (Barnkrug, Assel, Ritsch, Drochtersen, Nindorf, Dornbusch). Das Ausbaugebiet / Polygon betrifft auch sämtliche Gemeindestraßen, die von der L111 aus erreichbar sind. Die Ortschaften Krautsand, Hüll oder auch die Moorgebiete wären hiervon zunächst nicht betroffen, da sie von der Deutschen Glasfaser nicht wirtschaftlich erschlossen werden können.
In der zweiten Phase wird eine mögliche Kooperation zwischen der Gemeinde und der Deutschen Glasfaser abgestimmt und vereinbart. Die Deutsche Glasfaser möchte in der Regel für das vorher klar definierte Ausbaugebiet / Polygon die Nutzungsrechte für eine Laufzeit von 30 Jahren, angelehnt an die Abschreibungsdauer der Glasfaserleitungen. Für die Gemeinde entstehen im Gegenzug keine Kosten für den Ausbau des Netzes. Die Finanzierung findet ausschließlich privatrechtlich statt. Die Nutzungsrechte beziehen sich darauf, dass die Deutsche Glasfaser in Abstimmung mit der Gemeinde innerhalb des Polygons berechtigt ist, unter den öffentlichen Gehwegen oder im Seitenstreifen, in Ausnahmefällen auch in der Straße, mindertiefe Glasfaserleitungen zu verlegen. Der Vorteil ist, dass diese Leitungen bis zum Hausanschluss verlegt werden, so dass keinerlei Leistungseinbußen entstehen, wie es bei der herkömmlichen Breitbandanbindung mit den Kupferleitungen bis zum Haus regelmäßig der Fall ist. Dadurch sind Anbindungen von 1.000 Mbit/s möglich. Allerdings können die Hausrouter oftmals diese Leistung nicht weitergeben. Derzeit werden vermehrt Verträge mit 200 Mbit/s geschlossen.
Eine Schwierigkeit könnte noch sein, dass derzeit die Stadt Stade kein großes Interesse an einer Kooperation zeigt. Zwischen den in Bau befindlichen Leitungen der SG Lühe und einer möglichen Kooperation mit der Gemeinde Drochtersen liegen Gebiete der Stadt Stade, für die für eine Verbindung zwischen den beiden geplanten Gebieten (Lühe / Drochtersen) eine Kooperation mit der Stadt Stade zwingend notwendig ist. Kommt diese nicht zustande, wäre auch eine Kooperation mit der Gemeinde Drochtersen vorerst gescheitert. Seitens der Verwaltung wird von Herrn Eckhoff zugesagt, dass Gespräche mit der Stadt Stade mit der Empfehlung einer Kooperation geplant sind.
Um den Ausbau letztendlich wirtschaftlich betrieben zu können, ist es zudem erforderlich, dass rund 40 % der Haushalte innerhalb des Polygons Verträge mit der Deutschen Glasfaser abschließen. Wird diese Quote nicht erreicht, würde das Projekt ebenfalls scheitern. Diese Nachfragebündelung stellt gleichzeitig die dritte Phase dar, in der das Projekt beworben wird, Bürgerinformationsabende stattfinden und ein Team der Deutschen Glasfaser von Tür zu Tür geht, um für die Deutsche Glasfaser als Kooperationspartner der Gemeinde zu werben und Vorverträge abzuschließen. So soll die Mindestzahl von Verträgen für einen wirtschaftlichen Ausbau erzielt werden.
Sollte es zu der vierten Phase kommen, findet dann die Planung, Projektierung und der Ausbau statt. All das immer in Absprache mit der Gemeinde um minimale Beeinträchtigungen beim Ausbau zu erzielen.
Voraussetzung für eine Zusammenarbeit ist seitens der Deutschen Glasfaser ein Kooperationsvertrag mit der Gemeinde, der im Wesentlichen folgende Regelungen enthält:
-        Nutzungsrecht im gesamten Gemeindegebiet
-        Klare Definition der Ausbaugebiete (Polygone) – diese können nachträglich ergänzt / erweitert werden, wenn beispielsweise Neubaugebiete geplant werden.
-        Laufzeit: 30 Jahre
-        Keine Finanzielle Beteiligung durch die Gemeinde
-        Grundlage ist der wirtschaftliche Ausbau (mind. 40 % der Haushalte im Polygon, sonst kein Ausbau).
Im Anschluss an den Vortrag steht Herr Braetsch für Fragen und Antworten zu Verfügung (einige Antworten wurden in den vorigen Absätzen bereits berücksichtigt).
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Kai Schildt, mit welchem zeitlichen Rahmen eine Umsetzung des Projektes erfolgt, teilt Herr Braetsch mit, dass unter der Voraussetzung einer Kooperation mit der Stadt Stade innerhalb von 15 Monaten bis maximal 2 Jahren das Ausbaugebiet fertig erschlossen wird. 3 Monate dauert ca. die Bewerbung von Vorverträgen, um die Mindestquote zu erreichen (von Tür zu Tür). Weitere 2-3 Monate werden für den Bauantrag incl. deren Genehmigung benötigt. Die Bauphase selbst dauert ca. 6 Monate, wobei die Baukapazitäten insbesondere im Tiefbau derzeit sehr knapp sind. Daher wurde der Zeitrahmen mit bis zu 2 Jahren vorsichtig angesetzt.
Das Ausschussmitglied Martin Bremert möchte im Falle einer Insolvenz der Firma Deutsche Glasfaser wissen, welche Folgen für die Gemeinde eintreten würden. Herr Braetsch teilt dazu mit, dass die Leitungen vorhanden wären und auch bleiben würden. Es würde eine Versteigerung des Vermögens an einen anderen Anbieter erfolgen. Für die Gemeinde und ihre Bürger entstehen dadurch keine Nachteile, sodass Bedenken in diese Richtung unbegründet sind.
Rolf Suhr erkundigt sich nach dem Aufbau von so genannten POPs (Points of presence) und Verteilerkästen. Von den POPs sind laut Herrn Braetsch für das geplante Polygon in der Gemeinde Drochtersen 1-2 Stück vorgesehen. Dabei handelt es sich um etwa garagengroße Container, die die aktive Technik für die Glasfaserleitungen beinhalten. Hinzu kommen übliche  reine Verteilerkästen, wie man sie auch von der EWE bzw. der Telekom in der Gemeinde schon kennt. Deren Standort/e wären ebenfalls mit der Gemeinde Drochtersen abzustimmen.
Nachdem Herr Braetsch den Sitzungsraum verlassen hat, wird seitens des Ausschusses weiter diskutiert.
Das Ausschussmitglied Klaus Tiedemann spricht sich für einen Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser aus, zumal Konkurrenz das Geschäft belebt. Seiner Meinung nach wirkt die EWE beim weiteren Ausbau eher träge.
Auch das Ausschussmitglied Kai Schildt spricht sich für eine Kooperation aus. Bei den anstehenden Förderprojekten kann sich die Gemeinde so auch vermehrt für die weiteren, mit Breitband schwach versorgten Gebiete innerhalb der Gemeinde einsetzen.
Bernd Mattern vermutet einen Haken beim Abschluss eines Kooperationsvertrages. Herr Braetsch hat dazu erläutert, dass diese Vereinbarung mit der langen Laufzeit auch benötigt wird, um Kredite von den Banken zu bekommen, auch wenn bereits ohne Kredite erhebliche Mittel für den Ausbau zur Verfügung stehen. Laut Herrn Mattern investieren Banken selten in Wagniskapital.
Herr Krüger antwortet, dass mit der im Entwurf vorliegenden Kooperationsvereinbarung vorrangig das Nutzungsrecht über die Laufzeit von 30 Jahren zugunsten der Deutschen Glasfaser gesichert wird, der Kooperationsgedanke jedoch ebenfalls im Vordergrund steht. Für jede kleinere Baumaßnahme ist dann, wie auch sonst im öffentlichen Raum üblich, beispielsweise eine Aufgrabungsanzeige etc. erforderlich.
Herr Krüger erklärt weiterhin, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG) eine solche Vereinbarung, wie sie von der Deutschen Glasfaser gewünscht  wird, nicht zwingend abzuschließen ist. Sie wird aber von ihm empfohlen, um den Kooperationsgedanken zu unterstreichen. Auch Herr Eckhoff befürwortet eine solche Vereinbarung, da z.B. bei der Bedarfsermittlung durch das Team der Deutschen Glasfaser bei den Haustürbesuchen eine ganz andere Wirkung auf die Einwohner erzielt wird, wenn das Team als Kooperationspartner der Gemeinde unterwegs ist. Diese Erfahrungen haben sich auch in der Vergangenheit bei der Erstellung von Straßenplänen gezeigt, die von Sponsoren (Betrieben aus der Gemeinde) finanziert wurden. Die Skepsis gegenüber dem beworbenen Produkt ist so wesentlich geringer.
Herr Mehlis gibt zu bedenken, dass die größte Schwierigkeit bei der Umsetzung des Projektes darin liegt, die Stadt Stade als Kooperationspartner der Deutschen Glasfaser zu überzeugen, da ohne deren Mitarbeit das Projekt in der Gemeinde Drochtersen gar nicht erst begonnen wird.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, eine Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel des eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaus mit der Deutsche Glasfaser Business GmbH abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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5. Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 11/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.06.2019 ö 5
Verwaltungsausschuss 26/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 12.06.2019 22
Gemeinderat 14/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 26.06.2019 ö 8

Sachverhalt

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Bericht zur am 12.09.2018 durchgeführten unvermuteten Kassenprüfung angemerkt, dass die bestehende Richtlinie für die Aufnahme von Krediten vom 27.01.2010 sich noch auf die nicht mehr gültigen Rechtsvorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) bezieht. Die Richtlinie ist daher auf die aktuellen Rechtsgrundlagen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und an die Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) anzupassen.

Neben diesen Änderungen wurden einzelne Absätze an den entsprechenden Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) zur „Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften einschließlich ihrer Sonder- und Treuhandvermögen“ vom 13.12.2017 – 33.1-10245/1 (Nds. MBl. 2018 S. 844, VORIS 20300) angepasst.

Dabei handelt es sich um unwesentliche redaktionelle Veränderungen. Sowohl die bisherige Fassung vom 27.01.2010 als auch der Entwurf der neuen Fassung sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Gemäß §§ 58 Absatz 1 Nr. 15 und 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG hat die Gemeinde eine solche Richtlinie aufzustellen, die vom Gemeinderat zu beschließen ist. Die Richtlinie kann am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft treten.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den vorliegenden Entwurf der „Richtlinie für die Gemeinde Drochtersen zur Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG“ zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Herr Krüger erläutert kurz die Vorlage und geht auf die E-Mail des ratsfremden Ausschussmitgliedes Bernd Mattern vom 29.05.2019 ein.

Herr Mattern weist in der Mail darauf hin, dass der  § 4 Abs. 2 des Richtlinienentwurfs sehr hart formuliert ist.  Mündlich ergänzt Herr Mattern, dass er mit der Mail nur davor warnen möchte, dass eventuell insbesondere größere Banken kein Kreditangebot mehr abgeben, da für die Banken ein größeres Risiko besteht, wenn das Recht des Kreditgläubigers, die Forderung an einen anderen abzutreten, nur mit Zustimmung der Gemeinde Drochtersen erfolgen darf. Daraus könnte sich ein reduzierter Kreis von Angebotsabgaben für Kredite ergeben, was möglicherweise von den Rechnungsprüfern  bemängelt werden könnte.

Seitens der Verwaltung erfolgte aufgrund des Hinweises durch Herrn Mattern ein Austausch. Im Ergebnis soll die Formulierung wie bisher bestehen bleiben, da der Gemeinde dadurch ein erweitertes Recht eingeräumt wird, so Herr Krüger.

Der Bürgermeister ergänzt, dass zum Angebotskreis auch in der Regel die Förderbank KfW gehört und von dort Angebote abgegeben werden. Die KfW lässt sich vor Angebotsabgabe auch jeweils die Richtlinie zusenden.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den vorliegenden Entwurf der „Richtlinie für die Gemeinde Drochtersen zur Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG“ zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. 1. Nachtragshaushaltsplan 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 11/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.06.2019 ö 6
Verwaltungsausschuss 26/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 12.06.2019 23
Gemeinderat 14/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 26.06.2019 ö 9

Sachverhalt

Grundsätzliche Vorbemerkungen

Mit Blick auf die Vorgaben des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird ein Nachtragshaushalt - bzw. dem Wortlaut des Gesetzes folgend eine Nachtragshaushaltssatzung - für unsere Gemeinde notwendig, da bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen und zu leisten sind. Die Vorgabe aus § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG wird als gegeben angesehen. Grund hierfür sind Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Planung des (ursprünglichen und in Umsetzung befindlichen) Haushaltes entweder in der Sache oder in ihrer finanziellen Ausgestaltung nicht oder nicht hinreichend bekannt waren.

Die Einbringung des Nachtragshaushaltes erfolgt mit dieser Vorlage. In den kommenden Ausschusssitzungen werden u.a. haushaltsrelevante Tagesordnungspunkte beraten, die teilweise bereits Eingang in das Änderungspapier (Vergleich des Nachtragshaushaltes zum Ursprungshaushalt) gefunden haben. Dies auch wie in vorangegangenen Beratungen nicht, um für die Gremien vermeintlich bindende Fakten zu schaffen, sondern um entsprechende Auswirkungen aufzuzeigen. Aufgrund der aktuell noch in Ausschreibung und/ oder Beratung befindlichen Themen, sind nicht sämtlich bekannte Positionen bereits eingearbeitet.

Im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 04.06.2019 wird zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 12.06.2019 und im Anschluss daran zur Sitzung des Gemeinderates am 26.06.2019 ein angepasstes Änderungspapier ebenso zur Verfügung gestellt, wie die 1. Nachtragshaushaltssatzung und ein Gesamtwerk incl. der notwendigen Anlagen.

Zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal werden weitere Informationen insbesondere zur Kreditaufnahme erfolgen. Hier war zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen und der Vorlage eine Berechnung, die im Ergebnis verlässliches Zahlenmaterial mit sich bringt, noch nicht möglich. Dies gerade auch mit Blick auf das derzeit laufende Ausschreibungsverfahren für die vorübergehende Einrichtung eines Kindergartens in Containerbauweise. Hier werden weitere Erkenntnisse (und Beschlüsse) abgewartet, eingearbeitet und entsprechend zur Verfügung gestellt.



Ausführungen zu einzelnen Positionen

a) Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage
Seitens des Landes wurden mit Blick auf den Kommunalen Finanzausgleich 2019 mittlerweile die endgültigen Berechnungsgrundlagen veröffentlicht. Im Vergleich zu den Haushaltsplanberatungen Ende 2018 ist insbesondere der Grundbetrag deutlich gestiegen. Die Berechnung der Auswirkungen ergibt, dass die Schlüsselzuweisungen um etwa 435.000 € steigen werden. Bekanntlich haben die Schlüsselzuweisungen in der Folge entsprechende Auswirkungen auf die Kreisumlage. Diese steigt entsprechend um 191.800 €.

b) Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage
Die Gewerbesteuererträge entwickeln sich nach aktuellem Stand äußerst positiv, so dass der Haushaltsansatz überschritten wird. Die festzustellenden Mehrerträge basieren dabei auf einer Reihe von Einmaleffekten, die sich aufgrund der Veranlagung für Schiffsveräußerungen in den Vorjahren (incl. freiwilliger Vorauszahlungen) und hoher Nachzahlungen für vorangegangene Jahre ergeben haben. Ebenso hat die Abarbeitung von festgestellten Rückständen entsprechend dazu beigetragen, dass sich das Ergebnis zum jetzigen Zeitpunkt positiv darstellt.
Seitens der Verwaltung wird eine Ansatzerhöhung um 500.000 € empfohlen. Dies einerseits unter dem Eindruck der aktuell guten Ertragslage, andererseits aber auch mit Blick darauf, dass wir uns erst im Monat Mai befinden, weitere Einmaleffekte nicht eingeplant werden können und sollen sowie Erkenntnisse vorliegen, dass gegebenenfalls im Bereich der so genannten Tonnagebesteuerung, bei der Auflösung der Unterschiedsbeträge auch mögliche Erstattungen durch die Gemeinde anstehen könnten.

Ein höherer Gewerbesteuerertrag hat zugleich einen höheren Aufwand bei der Gewerbesteuerumlage zur Folge. Diese steigt aufgrund des höheren Messbetrages um 85.000 €.
       
c) Kinderbetreuung
Während die finanzintensive Beschaffung von Containern für eine Übergangslösung bislang noch nicht eingeplant werden kann, wurden im Nachtragshaushalt Positionen für das benötigte Personal und damit einhergehend Aufwendungen sowie Erträge durch die Finanzhilfen von Land und Landkreis berücksichtigt.
Neben weiteren eher geringen Anpassungen für die Inbetriebnahme des Waldkindergartens wurden auch Finanzhilfen für die Sprachbildung und Sprachförderung eingearbeitet. Diese Aufgabe wurde von den Grundschulen auf die Kindergärten verlagert. Diese Verlagerung erfolgt auf der Ertragsseite mit einer Finanzhilfe, die dem jeweiligen Kindergarten zugerechnet wird. Die Übernahme der Aufgabe geht daneben aus monetärer Sicht auch mit Aufwänden einher. Für jede Krippen-und Kindergartengruppe ist wöchentlich eine Stunde zusätzlichen Personalaufwands einzurechnen. Dies ergibt einen zusätzlichen Stellenbedarf von 0,62 Vollzeitstellen. Hierdurch wird ein Aufwand von ca. 13.500 € entstehen, zudem ist der Stellenplan entsprechend anzupassen.

d) Mehraufwand Lizenzen
Für die Umstellung der Betriebssysteme auf den PC´s der Verwaltung von Windows 7 auf Windows 10 sind grundsätzlich Mittel für dieses Jahr veranschlagt worden. Aufgrund aktueller Preisabfragen zeigt sich, dass die veranschlagten Mittel nicht auskömmlich sind, so dass eine Ansatzerhöhung vorgenommen werden soll.

e) Digitalpakt Schulen
Mittlerweile liegen Hinweise zur Umsetzung des Digitalpakts Schule in Niedersachsen vor. Ein entsprechender Richtlinienentwurf geht in Kürze in die Anhörung. Die vorliegenden Erkenntnisse zeigen auf, dass der Schulträger für jede Schule zumindest einen Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € erhalten soll. Daneben soll es weitere finanzielle Unterstützungen geben, deren Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau berechnet werden kann. Vorsorglich werden in den Schulbudgets jeweils 30.000 € als Ertrag und Aufwand eingeplant. Sollte es hier zu höheren zweckgebundenen Erträgen kommen, können diese entsprechend verausgabt werden.

f) Leitbild
Bezugnehmend auf die Sitzung der Arbeitsgruppe „Leitbild für die Gemeinde Drochtersen“ am 14. März 2019 hat es nach einer vergaberechtlichen Prüfung eine Angebotseinholung bei den im Rahmen der genannten Sitzung vortragenden NSI Consult GmbH gegeben. Dem liegt zugrunde, dass es Einvernehmen in der Arbeitsgruppe gab, einen von externen Partnern begleiteten Leitbildprozess zu installieren und entsprechende Haushaltsmittel über den Nachtrag zur Verfügung zu stellen. Das Angebot sowie ein entsprechend vorbereiteter Projektplan sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
       
g) Ärztliche Versorgung
Als Aufwandsposition sollen vorsorglich 10.000 € aufgenommen werden für die potentielle finanzielle Förderung eines ausländischen Arztes, der im Rahmen einer Ausbildungsassistenz in einer Drochterser Praxis tätig werden möchte. Vor Erteilung einer Berufserlaubnis werden einerseits die im Ausland erlangten Abschlüsse geprüft, andererseits dient eine hier vor Ort stattfindende Ausbildungsassistenz als Überbrückung bis zum Abschluss dieses Prüfverfahrens zur Erlangung der erstmaligen deutschen Approbation. Eine Förderung durch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen ist in diesem Stadium nicht möglich, würde aber bei der sich nach der Erteilung der Approbation anschließenden Weiterbildung erfolgen können. Vorsorglich soll dieser Betrag aufgenommen werden, um finanziell handlungsfähig zu sein. Dies vor allem mit Blick auf die ärztliche Versorgung in der Gemeinde, die für die Zukunft entsprechend gefördert werden könnte.

h) Klassearbeiten Anleger Krautsand
Für die notwendigen Klassearbeiten für den Ponton waren Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € eingeplant. Die Ausschreibung und die letztendliche Durchführung der Arbeiten hat einen Mehraufwand in Höhe von 44.000 € nach sich gezogen und wurden zunächst aus dem Budget aufgefangen. Die Klassearbeiten waren verpflichtend notwendig, da ein Einsatz des Pontons ansonsten nicht zulässig ist.

i) Personalaufwand und Stellenplan
An anderer Stelle wurde in dieser Vorlage bereits eingegangen auf Personal Aufwände für die Übergangslösung des Kindergartens und die Sprachförderung. Ebenso wurde darauf eingegangen, dass für diese Positionen auch Erträge generiert und eingeplant werden. Der Personalaufwand und auch der Stellenplan bringen jedoch auch aufgrund anderer Entwicklungen Erweiterungen mit sich. Folgende Positionen führen zu diesen Erweiterungen:
  • höhere Eingruppierung für die Leiterin und die ständige Vertreterin des Kindergartens Assel (bedingt durch entsprechende Belegungszahlen),
  • notwendige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit bei der Leiterin des Waldkindergartens um fünf Wochenstunden,
  • Einrichtung von Hauswirtschaftsstellen in den Kindergärten Drochtersen, Dornbusch und Assel (hier ist die Beratung im Fachausschuss letztlich noch abzuwarten),
  • Aufnahme und Einrechnung von Frühbetreuungen an den drei Grundschulen,
  • Einrichtung von 0,58 Stellen für die Reinigung in den Grundschulen und Kindergärten Drochtersen und Assel auf Basis von Abrufarbeitsverträgen (notwendig aufgrund in der Vergangenheit festzustellender und langanhaltender Vertretungssituationen),
  • Einrichtung einer halben Stelle für die Reinigung des neu entstehenden Kindergartens und
  • Aufnahme von 1,89 weiteren Stellen für den Bauhof (Umsetzung des Organisationsgutachtens).

Daneben sollten aus Sicht der Verwaltung drei Vollzeitstellen mit Blick auf das Teilhabechancengesetz eingerichtet werden. Die Regelungen dieses seit Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetzes ziehen Fördermöglichkeiten für Menschen nach sich, die unterschiedlich lange nicht im Berufsleben standen. Seitens potenziell Einzustellender sind eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen, die seitens des Jobcenters im Bedarfsfall geprüft werden. Das Teilhabechancengesetz soll letztlich auch die AGH-Kräfte, umgangssprachlich Ein-Euro-Jobber genannt, ersetzen.
Hier gibt es für Arbeitgeber durchaus interessante Fördermöglichkeiten, die jedoch anders als bei den AGH-Kräften auch eigenen Aufwand mit sich bringen. Es ist festzustellen, dass an den Schulen, in den Kindergärten und auch auf dem Bauhof diese AGH-Kräfte weggebrochen sind, was die Aufgabenerfüllung nicht erleichtert, sondern vielmehr erschwert. Um handlungsfähig zu sein und von den Möglichkeiten der Förderung Gebrauch machen zu können, wird seitens der Verwaltung empfohlen, drei Stellen einzurichten, was mit einem Aufwand für 2019 in Höhe von 42.600 € einhergeht. Dem würden nach einer überschlägigen Berechnung Erstattungen in Höhe von 35.400 € entgegenstehen.

Neben den hier genannten, auf die personelle Ausstattung bezogenen, Themen steht zudem eine Personalangelegenheit zur Beratung an, die ebenfalls Auswirkungen auf den Stellenplan und den Personalaufwand haben kann.

Bei entsprechenden Beschlüssen ist der Stellenplan in der Folge anzupassen.

Investitionen

j) Ausgleichsfläche
Für den Erwerb einer Ausgleichsfläche in Dornbuschermoor sollen 50.000 € zur Verfügung gestellt werden.

k) Fahrzeuge und Maschinen
Für das Sportzentrum in Drochtersen ist eine Ersatzbeschaffung eines Kompakt-Traktors notwendig. Hierfür sollen 35.000 € eingeplant werden. Der Bauhof benötigt einen neuen Geräteträger, der mit 15.000 € zu Buche schlagen wird - durch die Inzahlungnahme des Altgerätes wird eine Einzahlung von 1.500 € erwartet.

l) Schulneubau – Erwerb eines Gebäudes
hier wird einerseits auf die stattgefundenen Beratungen und Beschlüsse verwiesen, die in der Folge dazu führen, dass die grundsätzlich für die Zukunft erhöhte Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2020 absinkt, da Zahlungen für diese Maßnahme bereits diesem Jahr erfolgen müssen. Diese neue Aufteilung ist ebenso eingearbeitet wie eine Umsetzung innerhalb des Haushaltes (Zuweisung zu einem anderen Produkt).        


m) Zuschuss D/A Kunstrasenplatz
Auch hier kann auf die kürzlich stattgefundenen Beratungen verwiesen werden. Der Zuschussbetrag wurde entsprechend in den Nachtragshaushalt eingearbeitet.

n) ZILE-Anträge – Sanierungen Draackenstieg und Landernweg
Im Haushalt für das Jahr 2019 wurden Mittel bereitgestellt für die Sanierung von Teilstücken der beiden genannten Straßen. Ebenfalls eingeplant wurden entsprechende Zuwendungen des Landes über die ZILE-Richtlinie. Während zunächst erfreulicherweise die Förderbeträge angestiegen sind, zeigte sich in der Folge, dass die Auszahlungspositionen sich leider deutlich erhöhen. Geschuldet der konjunkturellen Lage und aufgrund geringer technischer Änderungen ist mit neuen Zahlen zu rechnen.

Letztlich ist zu entscheiden, ob an den Maßnahmen festgehalten werden soll. Dafür spricht sicherlich die immer noch bestehende Förderkulisse, dagegen könnte die enorme Kostensteigerung sprechen. Die folgende Tabelle soll einen Überblick geben:


Draackenstieg
Landernweg
Haushalt 2019 Auszahlung

395.000 €
360.500 €
Haushalt 2019 Förderung

209.000 €
190.000 €
Erhöhte Förderung

248.000 €
226.800 €
Aktuelle Kosten
635.000 € (nach Ausschreibung) = + 240.000 €

475.500 € (nach akt. Kostenschätzung) = + 115.000 €

o) Sanierung Parkstreifen an der L 111
Durch das Land werden Radwege an der L111 in Assel saniert. Die Sanierung der Radwege wurde durch die Gemeinde wiederkehrend angefragt und erbeten. Im gleichen Zuge müssen die Parkstreifen, die direkt zwischen Radweg und Fahrbahn liegen, saniert werden. Für diesen Bereich ist die Gemeinde unterhaltungspflichtig. Eine Umsetzung der Maßnahme geht mit Kosten in Höhe von 100.000 € einher.

p) Digitaler Fahrgastanzeiger
Für diese Maßnahme wurden im Haushaltsjahr 2017 Mittel eingeplant. Die Umsetzung der Maßnahme ließ dann jedoch auf sich warten. Der entsprechende Haushaltsrest wurde zwischenzeitlich gestrichen, da nicht bekannt war, wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Anfang dieses Jahres teilte der Landkreis mit, dass die Installation in diesem Jahr erfolgen soll. Entsprechend – und vereinbarungsgemäß - sind Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. An Auszahlungen werden 17.000 € fällig, an Einzahlungen werden 12.700 € eingearbeitet.

q) Neubau Weg Deichüberquerung
Für den Neubau als Ersatz für die vom Deichverband beseitigte Deichüberfahrt im Bereich der Straße an der Deichlücke entstehen der Gemeinde Kosten in Höhe von 10.000 €, die im Nachtragshaushalt entsprechend eingeplant sind.  

r) Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße
Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2019 empfohlen, im Nachtragshaushaltsplan zusätzlich 75.000 € für den Ausbau der Straße zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag entspricht den entstandenen Mehrkosten abzüglich der noch vorhandenen Reste. Die Erhöhung der investiven Auszahlung ist in dem beigefügten Papier noch nicht eingearbeitet.


Einschätzungen zur finanziellen Lage

Der vorgelegte Entwurf für den Nachtragshaushalt führt nach aktuellem Stand im Ergebnishaushalt zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses von 101.900 € auf 564.680 €. Diese Steigerung ergibt sich aufgrund von Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen.

Ebenfalls enthält der Nachtragshaushalt eine Reihe von zusätzlichen Investitionen, die die Auszahlungen für Investitionstätigkeit nachvollziehbar um etwa 1,433 Mio € ansteigen lassen. Gleichzeitig sinken in diesem Zuge die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2020.

Der errechnete Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit zeigt auf, dass auch dieser ansteigt und die Gemeinde auch weiterhin in die Lage versetzen wird, die aufgenommenen und aufzunehmenden Kredite zu tilgen.

Ausführungen zur Finanzierungstätigkeit und damit zur sich ändernden Kreditaufnahme können zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht verlässlich gegeben werden. Diese folgen im Laufe der Beratungen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 und den Stellenplan zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Herr Krüger verweist einleitend auf die ausführliche Vorlage zur Einbringung des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2019.
Seit der Versendung der Vorlage sind inzwischen weitere Änderungen u.a. aus den zwischenzeitlichen Ausschusssitzungen bekanntgeworden, die im vorliegenden Änderungspapier noch nicht berücksichtigt werden konnten.
Dazu gehört der Erwerb von Containern als Übergangslösung für die Kinderbetreuung in Drochtersen. Hier sind Erwerbskosten in Höhe von 630.000 € in den Nachtragshaushalt aufzunehmen. Hinzu kommen 10.000 € für eine Küche sowie 70.000 € für die Ersteinrichtung.
Neu bzw. wieder aufgenommen werden im Finanzhaushalt noch Mittel, die bereits für das Jahr 2016 angesetzt wurden, deren Reste aber nur für zwei Jahre (bis Ende 2018) übernommen werden konnten, da die Maßnahmen noch nicht begonnen wurden. Dazu gehören Leader-Projekte (Stichwort Häfen: Auszahlungen: 200.000 €, Einzahlungen 100.000 €) und die Fenstererneuerung in der Heimatstube Assel (Auszahlungen 80.000 € und Einzahlung aus dem Programm „Denkmalschutz“ 24.000 €).
Auch die weitere Bezuschussung der Stader Tafel in Drochtersen mit 4.000 € wurde aufgenommen.
Nicht unerwähnt bleiben sollen neu eingeplante Mittel in Höhe von zusätzlich 500 € für das Hallenbad, mit denen spezielle Aktionen / Veranstaltungen im Hallenbad attraktiver gestaltet werden können (z.B. Popcornmaschine, Leihe Hüpfburg etc.).
Weitere 11.000 € sind zusätzlich für die Schulsozialarbeit bereitzustellen.
Die Kreditaufnahme wird, so Herr Krüger, von rund 3,5 Mio. € auf rund 4,5 Mio. € angehoben. Die Steigerung um rund 1 Mio. € spiegelt aber nicht die zusätzlichen Investitionen wieder. Im 1. Nachtragshaushalt sind zusätzliche Investitionen von rund 2,4 Mio. € vorgesehen, z.B. bedingt durch den Containerankauf als Übergangslösung für die Kinderbetreuung in Drochtersen (+710.000 €) sowie für den Erwerb des Schulneubaus (Penny-Markt), für den durch Vertragsabschluss in diesem Jahr bereits erste Raten zu zahlen sind und auch Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar etc.) fällig geworden sind (+ rund 900.000 €). Die Übernahme des Grundstücks mit dem fertiggestellten Schulgebäude erfolgt erst nach Fertigstellung im Jahre 2020.
Dass der Kredit trotz der wesentlich höheren zusätzlichen Investitionen „nur“ um rund 1 Mio. € steigt, liegt u.a. an der gestiegenen Schlüsselzuweisung und der in diesem Jahr sehr guten Ertragslage bei der Gewerbesteuer, die jedoch insbesondere auf einmalige Effekte (z.B. Schiffsverkäufe) zurückzuführen sind. Die Gewerbesteuer bleibt aber weiterhin eine unsichere Variable, zumal beispielsweise im Vorjahr der Ertrags-Ansatz nicht erreicht werden konnte.
Insgesamt findet sich im 1. Nachtragshaushalt 2019 im Vergleich zum Ursprungshaushalt eine Ergebnisverbesserung von rund 400.000 € wieder.

Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit zeigt, dass die Tilgung der Kredite auch mittelfristig bedient werden kann.
Herr Krüger geht anschließend nochmal speziell auf die Themen Sanierung Draackenstieg und Sanierung Landernweg ein.
Während sich bei der kürzlich erfolgten Submission für die Sanierung des Landernweges zeigte, dass die tatsächlichen Kosten mit rund 400.000 € unter der zuletzt vorliegenden Kostenschätzung (475.500 €) liegen und somit eine noch akzeptable Kostensteigerung zum bisherigen Haushaltsansatz von 360.500 € zu verzeichnen ist, kommt es bei der Sanierung des Draackenstieges zu einer erheblichen Kostensteigerung. Bei beiden Maßnahmen stehen die ZILE-Förderbeträge fest (Draackenstieg 248.000 €, Landernweg 226.800 €). Sie werden auch nicht erhöht, wenn, wie in beiden Maßnahmen der Fall, die tatsächlichen Kosten höher ausfallen.
Im Falle der Sanierung des Draackenstieges würden nach der Ausschreibung Kosten in Höhe von rund 635.000 € entstehen. Bei einem feststehenden Förderbetrag von 248.000 € verbleibt ein gemeindlicher Eigenanteil von rund 387.000 € (im Ursprungshaushaltsplan betrug der Eigenanteil 186.000 €). Herr Krüger bittet die Fraktionen darum zu beraten, ob die Umsetzung der Maßnahme in dieser Form aufgrund der erheblich gestiegenen Kosten noch sinnvoll ist.
Das Ausschussmitglied Kai Schildt erklärt, dass im Draackenstieg laut dem Ratsmitglied Günter Andreas vor ca. 10 bis 15 Jahren stellenweise Ausbesserungen in Form einer neuen Deckschicht auf die damals vorhandene Straße ohne deren Rückbau bzw. ohne Austausch vorhandener Schichten erfolgt sind. Diese Stellen sind auch jetzt noch in einem guten Zustand. Auch auf die Gefahr hin, dass durch Sanierungsmaßnahmen in dieser Form die ZILE-Förderung wegfällt, sollte geprüft werden, ob so mit weniger Eigenmitteln ein akzeptabler Straßenzustand im Draackenstieg wiederhergestellt werden kann.
Auch das Ausschussmitglied Matthias König befürwortet eine kostengünstigere Lösung. Sollte eine Prüfung ergeben, dass eine günstigere Sanierungsvariante für den Draackenstieg in Frage kommt spricht er sich ausdrücklich dafür aus, dass auch die Straße Hüller Sietwende in dem Zuge mit saniert werden sollte, da es speziell in dieser Straße durch den sehr trockenen Sommer im vergangenen Jahr und dem moorigen Untergrund zu tlw. erheblichen Versackungen gekommen ist.
Bürgermeister Mike Eckhoff bestätigt den ebenfalls schlechten Zustand der Straße Hüller Sietwende – weist jedoch darauf hin, dass in der Gemeinde Drochtersen auch noch weitere Gemeindestraßen vorhanden sind, die einen noch schlechteren Zustand aufweisen, als die vorgenannten Straßen.
Auch der Bürgermeister hält günstigere Sanierungsmaßnahmen für denkbar. Gute Ergebnisse ergaben zuletzt die Sanierungen im Niederhüll oder auch durch den Wegezweckverband in der Seglerstraße. Hierzu werden seitens der Verwaltung kurzfristig Informationen eingeholt, inwieweit Sanierungen in dieser Form für den Draackenstieg und ggf. für die Hüller Sietwende in Frage kommen, damit diese Varianten in den Fraktionen und im Verwaltungsausschuss  zu den Haushaltsberatungen diskutiert werden können.
Unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zu günstigeren Alternativmöglichkeiten für die Sanierung des Draackenstieges können alle Fraktionen dem eingebrachten Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2019 so zustimmen.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 und den Stellenplan zu beschließen. Insbesondere für die Maßnahme Sanierung Draackenstieg sind Alternativmöglichkeiten zu prüfen, zu beraten und ggf. in den 1. Nachtragshaushalt mit einzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 11/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.06.2019 ö 7
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7.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 11/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.06.2019 ö 7.1
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7.1.1. Obstweg - Falsche Darstellung im Routenplaner (Google Maps)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 11/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.06.2019 ö 7.1.1

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Matthias König bemängelt, dass bei Google Maps die Adresse Obstweg 5 für die Firma Elbe-Obst nicht in Barnkrug, sondern in Nindorf liegt. Er bittet die Verwaltung darum, eine Korrektur bei Google zu erwirken, da er den Einfluss der Gemeinde als größer einschätzt als von Privatpersonen oder Firmen.
Herr Eckhoff teilt mit, dass es auch für die Gemeinde keine Ansprechpartner bei Google gibt und bisherige ähnliche Änderungswünsche trotz Meldung bei Google selten erfolgreich waren. Er wird es dennoch gerne erneut versuchen.
Weiterhin teilt er mit, dass die korrekten Daten beim Katasteramt vorliegen. Hier gibt es einen sehr guten Austausch, wenn es um Änderungen bezüglich der Katasterdaten geht (z.B. Hausnummeränderungen). Das Katasteramt setzt die Meldungen der Gemeinde Drochtersen zügig um. Zur Aktualität der Kartenanbieter (Routenplaner) hat die Gemeinde in der Regel keinen Einfluss, da diese sich die korrekten Daten vom Katasteramt besorgen müssen. Dazu gehört auch Google Maps.

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7.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 11/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.06.2019 ö 7.2
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7.2.1. Personelle Informationen Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 11/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 04.06.2019 ö 7.2.1

Diskussionsverlauf

Herr Eckhoff teilt mit, dass derzeit eine Stellenausschreibung für die Stelle des Tiefbauingenieurs läuft. Durch die frühzeitige Einstellung soll noch eine gewisse Einarbeitungszeit der Nachfolgerin / des Nachfolgers von Herrn von Busch,  der im kommenden Jahr die Verwaltung  verlassen wird, ermöglicht werden.

Weiterhin ist auch eine Neubesetzung der Stelle im Steuerbereich der Gemeindeverwaltung weiter fortgeschritten.

Datenstand vom 12.06.2019 08:09 Uhr