Datum: 03.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 04.06.2019
4 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH
5 Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2020
6 Anfragen und Mitteilungen
6.1 Anfragen
6.2 Mitteilungen
6.2.1 Diverse Personalangelegenheiten

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 03.09.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 03.09.2019 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 04.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 03.09.2019 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 04.06.2019.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 04.06.2019.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 04.06.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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4. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 03.09.2019 ö 4
Verwaltungsausschuss 27/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 25.09.2019 8

Sachverhalt

I.
Seit dem Jahr 2012 ist durch Gesellschafterbeschluss die personelle Besetzung in der Gesellschaft durch Veränderungen und Erweiterungen der zu erledigenden Aufgaben um eine dritte Stelle aufgestockt worden. Die Gesellschafter haben dafür alle einen jährlichen Sonderzuschuss (60.000,-€/a) geleistet, der neben den üblichen verlorenen Jahreszuschüssen nach § 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages zu leisten ist. Die Regelung des Sonderzuschusses war bisher bis zum 31.12.2022 befristet. Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 24. Juni 2019 einstimmig beschlossen, diese Befristung der Stelle aufzuheben, da das Aufgabenspektrum im Leistungsportfolio der Wirtschaftsförderung unverzichtbar geworden ist, und sich für die Zukunft ein nachhaltiger Bedarf der dritten Vollzeitstelle abzeichnet. Dementsprechend kann ein unbefristeter Arbeitsplatz angeboten werden.
 
Vor diesem Hintergrund soll ab dem Jahr 2020 der bisherige Sonderzuschuss in den Zuschuss nach § 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages integriert werden.
 
Derzeit leisten die Samtgemeinden und Gemeinden nach § 15 Abs. 2 Zuschussbeträge von bis zu 0,50 EUR je Einwohner, Städte von bis zu 0,25 EUR je Einwohner. Für die Ermittlung der Einwohnerzahlen der Samtgemeinden, Gemeinden und Städte gilt die amtliche Fortschreibung der Wohnbevölkerung nach dem Stichtag des 31.12. des Vorjahres durch den Landkreis Stade.
 
Um den Sonderzuschuss in den Grundzuschuss zu überführen, sind die Zuschussbeträge für die Samtgemeinden und Gemeinden auf 0,64 EUR je Einwohner, für Städte auf 0,32 EUR je Einwohner zu erhöhen. Der Landkreis Stade zahlt dann einen Zuschussbetrag von bis zu 2.600,00 EUR je Anteil, höchstens aber – entsprechend 49 Anteilen – bis zu 127.000,00 EUR.
 
Für die weiteren Gesellschafter werden die Zuschüsse von bis zu 2.600,00 EUR je Anteil im Sinne von § 4 Abs. 3 betragen. Im Übrigen ergeben sich die Beträge aus der folgenden Tabelle:
 
 
 
 
 
 
Firma
Einw.
30.06.2018
Grundzuschuss
§ 15 Abs. 2 in EUR
Sonderzuschuss
3. Stelle
Summe Spalte
2 und 3
Grundzuschuss
ab  2020 in EUR
Landkreis Stade

98.000,00 €
29.096,05 €
127.096,05 €
127.000,00 €
Hansestadt Stade
47.364
11.841,00 €
3.426,13 €
15.267,13 €
15.156,48 €
Hansestadt
Buxtehude
39.970
9.992,50 €
2.950,28 €
12.942,78 €
12.790,40 €
Samtgemeinde
Nordkehdingen
7.362
3.681,00 €
1.108,92 €
4.789,92 €
4.711,68 €
Gemeinde Drochtersen
11.215
5.607,50 €
1.760,16 €
7.367,66 €
7.177,60 €
Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
18.199
9.099,50 €
2.592,22 €
11.691,72 €
11.647,36 €
SamtgemeindeFredenbeck
12.667
6.333,50 €
1.877,59 €
8.211,09 €
8.106,88 €
Samtgemeinde Harsefeld
21.472
10.736,00 €
3.003,72 €
13.739,72 €
13.742,08 €
Samtgemeinde Horneburg
12.623
6.311,50 €
1.730,47 €
8.041,97 €
8.078,72 €
Samtgemeinde Lühe
9.979
4.989,50 €
1.470,39 €
6.459,89 €
6.386,56 €
Samtgemeinde Apensen
9.398
4.699,00 €
1.222,33 €
5.92133 €
6.014,72 €
Gemeinde Jork
12.084
6.042,00 €
1.745,47 €
7.787,47 €
7.733,76 €
Kreissparkasse Stade

15.000,00 €
4.453,48 €
19.453,48 €
20.000,00 €
Sparkasse Stade-Altes Land

10.000,00 €
2.968,99 €
12.968,99 €
13.000,00 €
Volksbank Stade-Cuxhaven

2.000,00 €
593,80  €
2.593,80 €
2.600,00 €


202.333
204.333,00 €
60.000,00 €
264.333,00 €
264.146,24 €

§ 15 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages ist entsprechend neu zu fassen.
 
 II.
Entsprechend der Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises sind darüber hinaus weitere kleinere Anpassungen des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen. Dies betrifft folgende Punkte:
 

Jahresabschluss 

Die Satzung trägt in § 14 Abs. 2 noch einen Verweis zur nicht mehr gültigen Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO). Dieser Verweis ist hinsichtlich des NKomVG zu aktualisieren.
 

Wirtschaftsplan 

Laut § 16 ist für den Wirtschaftsplan ein Erfolgsplan, ein Finanzplan und eine Stellenübersicht erforderlich. In den Vorjahren wurde keine Finanzplanung erstellt, weil nicht erforderlich, aktuell besteht der Wirtschaftsplan aus einem Erfolgsplan für 2019 und der Stellenübersicht.
Der Gesellschaftervertrag sollte dahingehend angepasst werden, auf den Finanzplan zu verzichten, da die GmbH keine nennenswerten Investitionen und Umsätze abbildet.  
          

Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr 

Weiterhin ist in § 3 eine Regelung enthalten, dass nach vier Jahren eine Überprüfung über die Weiterführung der Gesellschaft erfolgen soll. Es wird nicht deutlich, dass sich diese Regelung auf die ersten vier Jahre nach der Gründung der Gesellschaft bezieht und ist daher missverständlich. Die Regelung kann zukünftig herausgenommen werden.  
Die Gesellschafterversammlung hat am 24.06.2019 einstimmig beschlossen, diese o. g. Änderungen insgesamt zu vollziehen und den Geschäftsführer beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Änderung des Gesellschaftsvertrages einzuleiten. Vor diesem Hintergrund wird derzeit die Zustimmung aller Gesellschafter herbeigeführt.
 

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende erläutert die Beschlussvorlage. Seit dem Jahr 2012 ist durch Gesellschafterbeschluss der Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH die personelle Besetzung in der Gesellschaft durch Veränderungen und Erweiterungen der zu erledigenden Aufgaben um eine befristete dritte Stelle aufgestockt worden. Die Gesellschafter haben dafür alle einen jährlichen Sonderzuschuss (60.000,-€/a) geleistet, der neben den üblichen Jahreszuschüssen nach § 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages zu leisten ist.
Die Gesellschafterversammlung hat im Juni 2019 einstimmig beschlossen, die Befristung der Stelle aufzuheben, da sich für die Zukunft ein nachhaltiger Bedarf der dritten Vollzeitstelle abzeichnet und somit eine unbefristete Stelle angeboten werden kann.
Vor diesem Hintergrund soll ab dem Jahr 2020 der bisherige Sonderzuschuss in den Zuschuss nach § 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages integriert werden.

Um den Sonderzuschuss in den Grundzuschuss zu überführen, sind die Zuschussbeträge für die Samtgemeinden und Gemeinden auf 0,64 EUR je Einwohner, für Städte auf 0,32 EUR je Einwohner zu erhöhen.

Allerdings, so Herr Mehlis, ergibt sich aus der tabellarischen Darstellung der Vorlage, dass zunächst für die Gemeinde Drochtersen keine höheren Belastungen zu erwarten sind als bisher.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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5. Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 03.09.2019 ö 5
Verwaltungsausschuss 27/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 25.09.2019 9

Sachverhalt

Durch die Verwaltung wird derzeit der Entwurf für den Haushaltsplan für das Jahr 2020 erstellt. Anders als in den Vorjahren, wird mit der Sitzungseinladung noch kein Entwurf versandt, da dieser sich noch in der Erstellung befindet und noch keinen entsprechenden Stand aufweist. Die Unterlagen sollen in der der Sitzung vorausgehenden Kalenderwoche zur Verfügung gestellt werden.
In der Ausschusssitzung wird der Haushaltsplan für das Jahr 2020 sodann eingebracht. Seitens der Verwaltung werden in der Sitzung entsprechende Ausführungen erfolgen, sodass der Haushaltsentwurf in der Folge zur Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen werden kann.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den eingebrachten Haushaltsentwurf zur Kenntnis zu nehmen und zur Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse zu verweisen.

Diskussionsverlauf

Herr Krüger erläutert, dass am heutigen Tage der 1. Entwurf des Haushaltsplanes fertiggestellt wurde und dieser bereits im Ratsinformationssystem einsehbar ist. Dieser Entwurf enthält bereits Änderungen zu den am Freitag, 30.08.2019, zu diesem Tagesordnungspunkt bereitgestellten Unterlagen. Es haben sich neue Erkenntnisse ergeben, die eine höhere Kreisumlage und eine niedrigere Schlüsselzuweisung zur Folge haben. Beides führt zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses, so dass der heutige Entwurf nunmehr einen Fehlbetrag von 321.400 € ausweist.

In dem Entwurf sind außer der Fortführung der beiden großen Maßnahmen „Neubau Feuerwehrgerätehaus Drochtersen“ und „Schulerweiterung KGS“, deren Mittel (insgesamt 4.100.500 €) aus dem Nachtragshaushaltsplan 2019 über eine Verpflichtungsermächtigung im Jahre 2020 bereitgestellt werden sowie der Fortführung der Maßnahme „Klappbrücke Dornbusch“ (33.400 €) noch keine wesentlichen Investitionen eingeplant. Herr Krüger stellte allen Ausschussmitgliedern eine Tischvorlage mit noch zu beratenden Themen zur Verfügung, über deren Umsetzung in den jeweiligen Fachausschüssen zu beraten und zu beschließen sein wird. Diese Tischvorlage wird Anlage zum Protokoll.
Ebenfalls wurde im 1. Entwurf die Verwendung der Steuermehreinnahmen noch nicht berücksichtigt. Bei der Straßenunterhaltung (150.000 €) und bei der Unterhaltung der Gebäude (260.000 €) wurden bisher nur die Sockelbeträge angesetzt.

Herr Krüger weist darauf hin, dass in dem 1. Entwurf noch eine fehlerhafte Zahl für die Kreditaufnahme enthalten ist (116.500 €). Diese Zahl ist noch zu überarbeiten, da u.a. auch die Haushaltsreste aus den Vorjahren noch zu überprüfen sind. Tendenziell wird sich die Summe für die Kreditaufnahme aber im Rahmen der Kosten für die beiden großen Maßnahmen (Feuerwehrgerätehaus Drochtersen und Schulerweiterung), also um ca. 4 Mio. € bewegen. Hier erfolgt entsprechend noch eine Anpassung/Korrektur.

Anschließend zeigt Herr Krüger den Ausschussmitgliedern anhand einer Tabelle die Stände der Erträge bei den Steuern und Abgaben im Vergleich des Ansatzes zum tatsächlichen Soll im Jahre 2019. Hier ist positiv anzumerken, dass zum jetzigen Zeitpunkt bereits alle Ansätze erreicht werden. Bei der Gewerbesteuer liegen die tatsächlichen Erträge (ca. 7,1 Mio.€) im Jahr 2019 sogar erheblich über dem Ansatz aus dem 1. Nachtragshaushalt (5,85 Mio.). Die Mehrerträge in Höhe von rund 1,25 Mio. € sind auf mehrere Einmaleffekte zurückzuführen, die insbesondere bei Schifffahrtsbetrieben entstanden sind.

Die besonders gute Ertragslage in diesem Jahr hat jedoch zur Folge, dass z.B. die Kreisumlage im Folgejahr steigt. Im Jahre 2019 wird daher noch eine Rückstellung in Höhe von 750.000 € gebildet, die im Jahr 2020 wieder ertragswirksam aufgelöst wird. Daraus ergibt sich, dass für die Kreisumlage im Ergebnishaushalt 2020 ein um 750.000 € niedrigerer Aufwand eingeplant wird als bei der Auszahlung für die Kreisumlage im Finanzhaushalt.

Eine weitere Folge der besonders guten Ertragslage im Jahr 2019 ist, dass die Schlüsselzuweisung im Vergleich zum Vorjahr im Jahre 2020 nahezu halbiert wird (2020: 1.330.000 € statt 2019: 2.420.000 €).

Obwohl in diesem Jahr die Gewerbesteuererträge (derzeit rund 7,1 Mio. €) außerordentlich hoch ausfallen, sind im 1. Entwurf für das Jahr 2020 lediglich Erträge in Höhe von (vorsichtigen) 4.773.000 € eingeplant. Hier wurden die bisher feststehenden festgesetzten Gewerbesteuervorauszahlungen zu Grund gelegt, womit dann auch der Wegfall der Einmaleffekte berücksichtigt wurde.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stellt hingegen mit einem Ansatz von 5 Mio. € für 2020 eine feste Größe dar und weist auch für die Folgejahre jeweils eine Steigerung aus.

Es ist geplant, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen auch aktivierbare Eigenleistungen zu berücksichtigen. Dies würde den Ergebnishaushalt etwas entlasten.

Wie bereits erwähnt, schließt der vorliegende 1. Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2020 auch schon vor den anstehenden Beratungen in den Fachausschüssen mit einem Fehlbetrag in Höhe von 321.400 € ab. Dieser Fehlbetrag kann aber durch die vorhandene Überschussrücklage gedeckt werden, so dass der Haushaltsentwurf zum jetzigen Zeitpunkt als ausgeglichen gilt.

Herr Krüger bittet die Fraktionen mit Blick auf den bisher ermittelten Fehlbetrag vorsichtig in die Haushaltsberatungen zu gehen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass jede weitere investiv geplante Maßnahme den Kreditfinanzierungsbedarf erhöht. Insbesondere zum Thema Sanierung des Hallenbades kann es in den kommenden Wochen neue Erkenntnisse geben, die dann ggf. noch für den Haushalt 2020 zu berücksichtigen sind.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den eingebrachten Haushaltsentwurf zur Kenntnis zu nehmen und zur Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse zu verweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 03.09.2019 ö 6
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6.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 03.09.2019 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Anfragen vor.

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6.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 03.09.2019 ö 6.2
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6.2.1. Diverse Personalangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 03.09.2019 ö 6.2.1

Diskussionsverlauf

Herr Krüger informiert über diverse Personalthemen:
Auszubildende/r Verwaltungsfachangestellte/r 2020:
Es liegen diverse Bewerbungen vor. Zunächst starten im Herbst 2019 die entsprechenden Eignungstests ehe anschließend die Vorstellungsgespräche für eine endgültige Entscheidung geführt werden.
Teilhabechancengesetz:
Hinsichtlich der drei über den 1. Nachtragshaushalt 2019 geschaffenen Einstellungsmöglichkeiten für Beschäftigungen nach dem Teilhabechancengesetz teilt er mit, dass eine Einstellung zur Unterstützung der Hausmeister der Grundschulen Assel und Drochtersen bereits zum 01.09.2019 erfolgt ist. Kurzfristig erfolgt eine weitere Einstellung, so dass dann noch eine Stelle besetzt werden kann.

Hauswirtschaftsstellen

Obwohl eine Ausschreibung bislang nicht erfolgt ist, gibt es zahlreiche Initiativbewerbungen für die drei geschaffenen Stellen. Hier ist nunmehr mit dem Personalrat eine Vorgehensweise für das Verfahren festzulegen, woraufhin dann eine Besetzung vorgenommen werden kann.

Bauhof
Auch für die in diesem Bereich geschaffenen 1,89 Stellen liegen eine Reihe von Initiativbewerbungen vor. Für das Besetzungsverfahren ist zunächst ebenfalls die Vorgehensweise mit dem Personalrat abzustimmen.

Datenstand vom 11.09.2019 10:01 Uhr