Datum: 22.10.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 18.09.2019
4 Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen auf der Insel Schwarztonnensand
5 Bebauungsplan Nr. 91 “Wegefährels“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a.) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 91 “Wegefährels“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung b.) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB c.) Planungskosten
6 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 “Gewerbegebiet Nindorf“ im vereinfachten Verfahren mit einer beschränkten Beteiligung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) a.) Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 “Gewerbegebiet Nindorf“ als Satzung nebst Begründung b.) Beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit (Grundstückseigentümer) und Behörden (Landkreis Stade und Straßenbaulastträger) gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB
7 Antrag auf Freigabe der Friedhofserweiterungsfläche
8 Maßnahmen gegen das Insektensterben in der Gemeinde Drochtersen
9 Ankauf einer potentiellen Ausgleichsfläche im Dornbuschermoor
10 Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2020 - Ergebnis-/ Finanzhaushalt
10.1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
11 Anfragen und Mitteilungen
11.1 Anfragen
11.2 Mitteilungen

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift 20191022.pdf

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 22.10.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn bittet Frau Dipl.-Ing. Lorenz, Frau Röder und Frau Graeser vom Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg sich kurz vorzustellen.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 22.10.2019 ö 2

Diskussionsverlauf

Herr Manfred Mahler (vom Kirchenvorstand Drochtersen) teilt mit, dass er, wenn Top 7 behandelt wird, hierzu gerne ein Statement abgeben möchte.

Von Herrn Markus Hatecke (Vertreter Jägergemeinschaft) wird mitgeteilt, dass die Jägergemeinschaft 3 – 4 Hektar Blühwiesengestaltung bereits vorgenommen hat und fragt nach, ob  die Möglichkeit besteht, eine Blühwiese auf der Ausgleichsfläche (Top 9) herzustellen.

Hierzu teilt der Bürgermeister Mike Eckhoff mit, dass man sich dieses vorstellen könnte, aber zuerst ist diese Fläche als Ausgleichsfläche zu behandeln.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 18.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 22.10.2019 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 18.09.2019.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 18.09.2019 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 3

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4. Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen auf der Insel Schwarztonnensand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 22.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Fahrrinnenanpassung (FAP) der Unter-Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe werden in verschiedenen Gebieten in Schleswig-Holstein und Niedersachsen Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen (terrestrisch und aquatisch) durchgeführt. Maßnahmen werden u.a. auch auf der Insel Schwarztonnensand durchgeführt. Diese bestehen größtenteils aus Erdarbeiten z. B. zur Schaffung von Mulden bzw. zur Herstellung eines Offenbodenbereichs. Es werden auch Initialpflanzungen von Weiden durchgeführt sowie standortfremde Gehölze und die bestehenden Sandfangzäune entfernt. Zur Unterbringung der Bodenmassen wird im Süden der Insel, neben dem Offenbodenbereich, ein Dünengelände hergestellt.
Folgende Entwicklungsziele sollen durch die baulichen Umsetzungen erreicht werden:
  • Entwicklung von Tide-Weiden-Auwald im Komplex mit Röhrichten und feuchten Hochstaudenfluren im Norden der Insel

sowie
  • Herstellung und Erhaltung eines Offenbodenbereiches zur Förderung von offenbodenbrütenden Vogelarten (z.B. Seeschwalben, aber auch andere Offenlandarten) im Süden der Insel

Generell dienen die Ziele und Maßnahmen sowohl der Kompensation als auch der Verbesserung des Erhaltungszustands und der Kohärenz des FFH-Lebensraumtyps 1130.
Der Bauzeitraum ist ab dem 01.07.2019 (Abhängigkeit: Brutaktivitäten) bis voraussichtlich 28.02.2020 geplant. Gemäß den Angaben der beauftragten Baufirma zum Bauablauf werden die wesentlichen Erdbauarbeiten bis voraussichtlich Mitte Oktober 2019 abgeschlossen sein.
Die landschaftspflegerische Ausführungsplanung, welche die Grundlage für die bauliche Umsetzung darstellt, wurde mit den zuständigen Naturschutzbehörden – Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Stade sowie dem Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutzschutz - abgestimmt.
Angrenzend zur Insel Schwarztonnensand liegen weitere Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen der FAP, die aquatischen Maßnahmen „Schwarztonnensander Nebenelbe“ und „Barnkruger Loch“ sowie die semiterrestrische Maßnahme „Ufer Asseler Sand“.
Unter dem Link https://www.kuestendaten.de/Tideelbe/DE/Projekte/FRA20XX/Kompensationsmassnahmen/Kompensationsmassnahmen_node.html können Informationen zu den aufgeführten Maßnahmengebieten abgerufen werden.

In Absprache mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg wird Frau Dipl.-Ing. Lorenz die Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen Insel Schwarztonnensand, Schwarztonnensander Nebenelbe einschl. Ufer Asseler Sand und Barnkruger Loch sowie deren Bauabläufe vorstellen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn erörtert kurz den Sachstand und übergibt das Wort an Frau Dipl.-Ing. Lorenz, Frau Röder und Frau Graeser.

Frau Röder erörtert anhand einer Präsentation nochmals die Sachlage. Diese Präsentation liegt dieser Niederschrift bei. Bereits im Jahre 2003 wurde hierfür der Antrag gestellt. Durch die Klagen von den Umweltverbänden kam es daher zu einem Baustopp und erst im Jahre 2012 konnte es in die Umsetzung gehen. Im Sommer 2019 war nunmehr der offizielle Starttermin.

Nun übernimmt Frau Lorenz das Wort. Sie erörtert weiter anhand der vorhandenen Präsentation. Sie erklärt, dass es zwei verschiedene Muldenarten gibt. Ferner teilt sie mit, dass der Aushub auf der Insel verleibt. Hieraus werden Dünenlandschaften entstehen. Bestimmte Pflanzen (z.B. Kartoffel-Rose) wurden entfernt. Sandfangzäune aus PVC werden bzw. sind zum Teil schon entfernt worden. Die Erdarbeiten sind voraussichtlich Ende November 2019 beendet. Den Auftrag hierfür hat die Firma Schlichtmann aus Balje erhalten. Sie arbeiten zurzeit 5 Tage die Woche. Anhand von Fotoaufnahmen (Stand: September 2019) macht Frau Lorenz deutlich, was bereits alles schon erfolgt ist.

Nun wird das Wort an Frau Röder übergeben. Sie erklärt, dass die Baggerarbeiten nur in dem Zeitraum von März bis November erfolgen können. Hierbei sind die Brut- und Rastvögel zu beachten, welches mit der Naturschutzbehörde abgestimmt wurde. Es wird eine Uferschlenze (teichartige Erweiterung) geben, welche eine Größe von ca. 2 – 3 Fußballfeldern hat.

Vom Bürgermeister Mike Eckhoff wird mitgeteilt, dass es einen alten Antrag von der Hafengemeinschaft Barnkrug gibt, in dem sie keine Entschlammung im Barnkruger Hafen möchten. Bezüglich der Spundwand, welche unter Denkmalschutz steht, gibt es eine Machbarkeitsstudie.

Frau Röder teilt mit, dass Sicherungspeilungen vorgenommen werden. Bestimmte Peilungen werden 2 bzw.4 mal jährlich vorgenommen.

Der Bürgermeister Mike Eckhoff fragt nach, ob es eine Beweissicherung gibt. Ferner fragt er nach, ob die Möglichkeit besteht, den entnommenen Sand am  Strand abzulagern. Bezüglich der Beweissicherung wird dieses von Frau Röder verneint. Die Sandablagerung am Strand ist auch leider nicht möglich, da in manchen Bereichen Kampfmittelverdachtsflächen sind.

Es wird nachgefragt, ob Schwarztonnensand nunmehr für die Öffentlichkeit betreten werden darf. Dieses wird von Frau Lorenz verneint, da Schwarztonnensand Naturschutzgebiet ist. Es würde aber eventuell möglich sein, eine Besichtigung (bis max. 10 Personen) vorzunehmen.  

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5. Bebauungsplan Nr. 91 “Wegefährels“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a.) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 91 “Wegefährels“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung b.) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB c.) Planungskosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 22.10.2019 ö 5
Verwaltungsausschuss 29/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 13.11.2019 4

Sachverhalt

Die Firma Harald und Jan Suhr GbR, Barnkruger Straße 35, 21706 Drochtersen beabsichtigt, in einem überwiegend unbeplantem Innenbereich eine Nachverdichtung durch die Errichtung von Wohngebäuden zu ermöglichen. Auf einem Teil der Fläche sind noch alte bestehende Gebäude abzubrechen, so dass dann die Gesamtfläche für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern genutzt werden kann (Allgemeines Wohngebiet). Die Grundflächenzahl soll 0,4, bei einer Geschossflächenzahl von 0,5, betragen. Es sollen max. zwei Vollgeschosse zulässig sein. Die Traufhöhe soll mit 6 m und die Firsthöhe mit 9 m festgesetzt werden. Die Mindestgröße für Baugrundstücke soll 600 qm für Einzelhausgrundstücke und 400 qm für Doppelhausgrundstücke betragen. Die Erschließung soll ab der öffentlichen Stichstraße vom Wegefährels über private Verkehrsflächen erfolgen. Eine fußläufige Anbindung an die Straße „Am Asseler Fleet“ ist geplant.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar, so dass hier die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen wird. Hierfür gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Dementsprechend wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden wird gemäß § 3 Abs. 2 bzw. §4 Abs. 2 BauGB erfolgen. Eine frühzeitige Beteiligung wird nicht vorgeschaltet.

Die entsprechenden Planunterlagen werden in der Sitzung durch das Planungsbüro cappel + kranzhoff, vertreten durch Herrn Uwe Cappel, vorgestellt bzw. erläutert.

Die Kosten des Verfahrens sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Ein entsprechender Kostenübernahmevertrag wird abgeschlossen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a.)        Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 91 “Wegefährels“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung

b.)        Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

c.)        Die Planungskosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn erörtert kurz den Sachstand und übergibt das Wort an Herrn Cappel.

Herr Cappel erörtert anhand einer Präsentation nochmals die Sachlage, welches auch aus der Vorlage hervorgeht. Herr Cappel teilt mit, dass die Müllfahrzeuge nicht in die Straße einfahren können.

Das Ausschussmitglied Cornelius van Lessen fragt nach, warum Müllfahrzeuge dort nicht einfahren dürfen, aber Rettungsfahrzeuge. Hierzu teilt Herr Cappel mit, dass Müllfahrzeuge nicht ohne Einweiser rückwärtsfahren dürfen.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a.)        Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 91 “Wegefährels“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b.)        Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c.)        Die Planungskosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 “Gewerbegebiet Nindorf“ im vereinfachten Verfahren mit einer beschränkten Beteiligung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) a.) Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 “Gewerbegebiet Nindorf“ als Satzung nebst Begründung b.) Beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit (Grundstückseigentümer) und Behörden (Landkreis Stade und Straßenbaulastträger) gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 22.10.2019 ö 6

Sachverhalt

Seitens der Firma CoNet wurde bereits im Jahre 2017 versucht im Grünstreifen rechts der Straße „Nindorfer Deichfeld“ ein Werbeschild aufzustellen. Die hierfür im Rahmen eines Bauantrages beantragte und seitens der Gemeinde Drochtersen befürwortete Befreiung wurde vom Landkreis Stade als Genehmigungsbehörde abgelehnt.

Da seitens der Gemeinde Drochtersen im Einmündungsbereich eines Gewerbegebietes eine Werbanlage, mit Hinweis auf die dort ansässigen Firmen, als durchaus zweckmäßig gesehen wird, wurde hier das Gespräch mit dem Landkreis Stade gesucht. Ergebnis war, das es lediglich einer Änderung der örtlichen Bauvorschriften (Ergänzung um eine entsprechende Ausnahmeregelung) im Bebauungsplan bedarf. Da alle anderen im Bebauungsplan getroffenen Regelungen unberührt bleiben, kann hierfür eine beschränkte Beteiligung erfolgen.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden wird gemäß § 3 Abs. 2 bzw. §4 Abs. 2 BauGB beschränkt erfolgen.

Die entsprechenden Planunterlagen werden in der Sitzung durch das Planungsbüro cappel + kranzhoff, vertreten durch Herrn Uwe Cappel, vorgestellt bzw. erläutert.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a.)        Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 “Gewerbegebiet Nindorf“ als Satzung nebst Begründung

b.)        Die beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit (Grundstückseigentümer) und Behörden (Landkreis Stade und Straßenbaulastträger) gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn erörtert kurz den Sachstand und übergibt das Wort an Herrn Cappel.

Herr Cappel erklärt, dass diese Planung hinfällig sei, da nunmehr angedacht ist, dass Nebengrundstück, welches nicht im Bebauungsplan liegt, zu bebauen. Die Planung hierfür ist in Arbeit.

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7. Antrag auf Freigabe der Friedhofserweiterungsfläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 22.10.2019 ö 7
Verwaltungsausschuss 29/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 13.11.2019 5

Sachverhalt

Mit Antrag vom 07.10.2019 beantragt der Vorstand der Kirchengemeinde Drochtersen die Freigabe der Friedhofserweiterungsfläche vor dem Baugebiet der Fa. Bernhardt (Teilstück vom Flurstück 89/2) für die Erstellung eines Friedwaldes (Antrag ist beigefügt).

Hierbei handelt es sich um die Fläche, für die, aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion vom 02.05.2019, der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 25.09.2019 beschlossen hat, eine Bauleitplanung durchgeführt werden soll.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Herr Manfred Mahler teilt mit, dass am 18. September 2019 die Bauleitplanung beantragt wurde. Mit der CDU war noch Beratungsbedarf, welcher bis 15. Oktober 2019 nicht erfolgt ist. Herr Mahler macht noch einmal deutlich, dass durch Sponsorengelder dort ein „grünes Klassenzimmer“ ab 2009 entstanden ist. Daher wäre es sinnvoller, einen Friedwald dort herzurichten. Ferner wird darüber nachgedacht, ein Gerätehaus mit Sozialraum dort zu errichten.

Zu den Fragen der FWG in der E-Mail vom 11.10.2019:

1. Wie und in welchem Umfang ist die Fläche von der Kirchengemeinde genutzt worden? Liegt dort auch Aushub von den Gräbern?
 
2. Wie viele Grabstellen sind derzeit noch auf dem kirchlichen Friedhof und auf der Friedhofsfläche, soweit sie im Eigentum der Gemeinde steht, noch frei?
 
3. Wie viele Grabstellen werden jährlich benötigt?
 
4. Wie viele Grabstellen werden jährlich frei, weil die Liegezeit abgelaufen ist?
 
5. Wie viele Grabstellen werden noch genutzt, obwohl die Liegezeit abgelaufen ist?


nimmt Herr Mahler wie folgt Stellung:

Zu 1.        Ja
       
Zu 2.        wird noch erarbeitet

Zu 3.        ca. 60 – 70

Zu 4.        wird noch erarbeitet

Zu 5.        wird noch erarbeitet

Von Herrn Bernhard Pippirs wird mitgeteilt, dass es sich bei den 60 – 70 Personen um Kirchenmitglieder handelt. 20 Personen kommen noch ca. hinzu, welche nicht in der Kirche sind. Diese können hier beerdigt werden, wenn der Vorstand zustimmt.

Der Bürgermeister Mike Eckhoff teilt mit, dass nunmehr verschiedene Aspekte vorgetragen worden sind. Es wäre in diesem Punkt sinnvoll, dass noch ein gemeinsames Gespräch zwischen dem Kirchenvorstand, den Fraktionen und der Gemeindeverwaltung stattfinden sollte. Eine Einladung wird entsprechend Anfang 2020 erfolgen.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus beschließt, diesen Tagesordnungspunkt nach weiteren Beratungen erneut zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8. Maßnahmen gegen das Insektensterben in der Gemeinde Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 22.10.2019 ö 8
Verwaltungsausschuss 29/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 13.11.2019 13.5

Sachverhalt

Die FWG-Drochtersen beantragt per Email vom 19.09.2019:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FWG-Drochtersen beantragt, weitere gemeindeeigene Flächen zur Verfügung zu stellen, um mit gezielten Maßnahmen dem Insektensterben entgegenzuwirken. Eine Blühwiese nur hinter dem Rathaus anzulegen, reicht nicht.
Ferner sollte ein Handlungskonzept entwickelt werden, zum Nachpflanzen von Bäumen und Hecken sowie Blühstreifen entlang der Gemeindestraßen in Abstimmung und unter Beteiligung der Bevölkerung. Ferner sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Verwaltung auf Nachfrage den Menschen Beratungshilfe anbieten kann, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wo nachgebessert werden kann.
Zur Begründung braucht eigentlich nicht viel vorgetragen werden mit Ausnahme der Tatsache, dass schon viele Grundstückseigentümer in der Gemeinde Drochtersen Nischen in ihren Gärten gefunden und Pflanzen angebaut haben, die dem Insektensterben entgegenwirken. Dies reicht bei Weitem noch nicht aus.“

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Vom Ausschussvorsitzenden Reiner Heinsohn wird noch kurz der Sachstand erörtert. Das Ausschussmitglied Cornelius van Lessen teilt mit, dass nicht nur der Autoverkehr am Insektensterben schuld hat. Als Ausschuss kann man diese Situation nicht effektiv beurteilen. Diese Ausarbeitung müsste, nach seiner Meinung, von einem Experten durchgeführt werden.

Der Bürgermeister Mike Eckhoff teilt mit, dass die Flächen beim Rathaus der Wählergemeinschaft nicht ausreichen. Man hat sich auch schon mit den Sportfischervereinen in Verbindung gesetzt. Eine Möglichkeit wäre auch, einen Blühstreifen am Landernweg herzustellen.

Nach einer weiteren kurzen Diskussion wird folgender Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den Anträgen der Wählergemeinschaft und der SPD zuzustimmen mit den besprochenen Änderungen (5.000,-- €).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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9. Ankauf einer potentiellen Ausgleichsfläche im Dornbuschermoor

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 22.10.2019 ö 9
Verwaltungsausschuss 29/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 13.11.2019 6
Gemeinderat 15/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 27.11.2019 ö 11

Sachverhalt

Die Erbengemeinschaft des verstorbenen Herrn Otto Witt bietet der Gemeinde Drochtersen den Kauf einer potentiellen Ausgleichsfläche (Gemarkung Drochtersen, Flur 16, Flurstücke 185/57, 48/3, 51/1 und 55/1) mit einer Größe von 49.862 qm an (siehe beigefügte Karte). Der Kaufpreis soll 1,50 €/qm betragen. Somit wäre ein Grundstückspreis in Höhe von 74.793,00 € zu zahlen.

Des Weiteren wären 5% Grunderwerbsteuer (3.739,65 €) sowie Notar- und Gerichtskosten zu tragen.

Haushaltsmittel stehen in Höhe von 84.031,32 € (davon 9.031,32 € Rest aus 2018) ausreichend zur Verfügung.

Die Flächen wurden bereits durch den Dipl.-Biologen Herrn Bülow bewertet und sind in einer Größe von 46.534,3 qm (93,3 %) als Ausgleichsflächen nutzbar.

Derzeit hält die Gemeinde Drochtersen ca. 36 ha an Ausgleichsflächen in ihrem Bestand. Davon sind ca. 29 ha für Ausgleichs-/Kompensationsmaßnahmen der vorhandenen Bauleitpläne vergeben und somit stehen noch ca. 7 ha zur Verfügung. Die o.g. Flächen würden somit im Flächenpool der Gemeinde Drochtersen für zukünftige Projekte zur Verfügung stehen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die entsprechenden Flächen, zu einem Quadratmeterpreis von 1,50 €, von der Erbengemeinschaft Witt zu erwerben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn erörtert noch kurz den Sachstand.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die entsprechenden Flächen, zu einem Quadratmeterpreis von 1,50 €, von der Erbengemeinschaft Witt zu erwerben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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10. Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2020 - Ergebnis-/ Finanzhaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 22.10.2019 ö 10
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10.1. Ergebnis- und Finanzhaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 22.10.2019 ö 10.1

Sachverhalt

Grundlage für die Haushaltsplanberatungen im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus für das Haushaltsjahr 2020 sind die Produkte

11108        Grundstücksverwaltung (unbebaut),
51101        Räumliche Planung und Entwicklung,
57501        Tourismus,
53810        Abwasserbeseitigung und
54701        ÖPNV.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vorbehalten.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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11. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 22.10.2019 ö 11
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11.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 22.10.2019 ö 11.1

Diskussionsverlauf

Es werden keinen Anfragen gestellt.

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11.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 22.10.2019 ö 11.2

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff teilt zu Top 4 mit, dass es vor der Sommerpause eine Mitteilung der WSV gab, dass keine Uferspülung erfolgt. Laut Gutachten hat eine Verschlechterung des Strandes sich so nicht ergeben.

Datenstand vom 04.11.2019 11:04 Uhr