Datum: 23.10.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Bau und Verkehr
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 18.06.2019
4 Honorarforderung des Architekten Schütze
5 Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V.
6 Veränderung der Straßenbeleuchtungszeiten
7 Schnellbusverbindung nach Stade
8 Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2020 - Ergebnis-/ Finanzhaushalt
8.1 Sanierung/Verbreiterung des Gehweges an der L 111 (neuer Feuerwehrstandort bis zur LSA Lilienstraße)
8.2 Pilotprojekt Digitalisierung Regenwasserkanalnetz
8.3 Ergebnis- und Finanzhaushalt
9 Anfragen und Mitteilungen
9.1 Anfragen
9.1.1 Verkehrssicherheit Postkutschenweg
9.1.2 Ortsschild Hüll
9.1.3 Sachstand zur Sanierung des Schulsteiges
9.2 Mitteilungen
9.2.1 Brücke über das Ritscher Schleusenfleet
9.2.2 Zone 30 für den Leuchtturmweg
9.2.3 Plattdeutsche Straßennamensschilder für den Ortsteil Hüll
9.2.4 Baumaßnahmen an Radwegen der K27 und K65
9.2.5 Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße - Sachstand

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie die Tagesordnung festgestellt. Das Ausschussmitglied Rolf Suhr erkundigt sich danach, ob der Tagesordnungspunkt 4 eher nicht-öffentlich zu behandeln wäre. Der Bürgermeister erwähnt den Grundsatz der Öffentlichkeit sowie die Kriterien zur Beratung über Prozessangelegenheiten in nicht-öffentlicher Sitzung. Demnach ist die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn die Gefahr droht, dass durch Veröffentlichung der Positionierung(en) die Stellung der Kommune im weiteren Verfahren geschwächt würde. Auf Nachfrage hält Rolf Suhr nicht an einer Behandlung in nicht-öffentlicher Sitzung fest.

Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 2

Diskussionsverlauf

  1. Herr Reiner Wilke erfragt den Sachstand zur Sanierung der Brücke über das Asseler Fleet. Heino von Busch erläutert, dass die Verwaltung auf die wasserrechtliche Erlaubnis des Landkreises Stade wartet, damit im Anschluss die Ausschreibung durchgeführt werden kann.

  1. Herr Reiner Wilke erkundigt sich weiterhin nach dem Sachstand zum Baugebiet in Assel. Die Baugenehmigung für das Regenwasser-Rückhaltebecken liegt der Verwaltung vor. Die Submission findet am 19.12.2019 statt. Je nach Wetterlage wird mit einer Bauzeit von 7-8 Monaten, bzw. einer Fertigstellung im 3. Quartal 2020 gerechnet. Der Bürgermeister Mike Eckhoff fügt hinzu, dass auf der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus die Auslegung für ein weiteres Baugebiet in Assel (Innenverdichtung am Asseler Fleet) beschlossen wurde.

  1. Auf weitere Nachfrage des Herrn Reiner Wilke informiert der Bürgermeister Mike Eckhoff darüber, dass Gespräche mit den Nettomarktbetreibern und den Fraktionen stattgefunden haben. Die Thematik wird zunächst innerhalb der Fraktionen weiter beraten. Nachdem der Bürgermeister Mike Eckhoff den zeitlichen Ablauf vom Aufstellungsbeschluss bis zum tatsächlichen Bau dargestellt hat,  einigt man sich darauf, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bau und Verkehr diesen Ablauf anhand eines Zeitstrahls aufzuzeigen.  

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 18.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 18.06.2019 .

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 18.06.2019 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4. Honorarforderung des Architekten Schütze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 4
Verwaltungsausschuss 29/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 13.11.2019 7

Sachverhalt

Das ab 2006 für die Gemeinde Drochtersen mit der Planung der Sanierung des Hallenbades tätige Ingenieurbüro Schütze und Partner aus Hildesheim hat der Gemeinde Drochtersen im Februar 2016 über ein vom ihm eingeschaltetes Notariat und Anwaltsbüro eine Aufforderung zur Zahlung eines aus der 2. Honorarabschlagsrechnung gekürzten Betrages für geleistete Architekten-leistungen bis zur Aufhebung der Ausschreibung 2009 übersandt.

Die Gemeinde hat daraufhin wiederholt um die Zusendung prüffähiger Unterlagen/Nachweise für die Forderungen gebeten.

Ohne weiter auf die nachgeforderten Unterlagen einzugehen hat das eingeschaltete Notariat und Anwaltsbüro der Gemeinde mit Datum vom 23.09.2016 ein Angebot zur pauschalen Abgeltung der Honorarforderungen übersendet.

Diese wurde von der Gemeinde mit Schreiben vom 24.10.2016 mit der Begründung fehlender prüffähiger Unterlagen/Nachweise wiederum abgelehnt.

Zwei Jahre später erhielt die Gemeinde am 28.11.2018 über das eingeschaltete Notariat und Anwaltsbüro eine Schlussrechnung des Ingenieurbüros vom 15.11.2018 mit der Aufforderung auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, jedoch wiederum ohne die prüffähigen Unterlagen/Nachweise. An dieser Stelle hat die Verwaltung sich eines Rechtbeistandes bedient.

Der Verzicht der Einrede zur Verjährung und die Zahlung der Schlussrechnung wurden von der Gemeinde zurückgewiesen, weil Abrechnungsunterlagen, die zur Prüfung der Honorarschlussrechnung benötigt werden, fehlten.

Daraufhin hat das Architekturbüro am 20.12.2018 Klage beim Landgereicht Stade gegen die Gemeinde Drochtersen zur Zahlung der Honorarforderung gestellt.

Vom Rechtsbeistand der Gemeinde wurde am 01.03.2019 die Klageerwiderung eingereicht.

Das Landgericht hat daraufhin eine gerichtliche Mediation vor einem Güterichter vorgeschlagen. Beide Parteien stimmten der Mediation zu. Sie fand im Landgericht in Stade statt.
In der Güteverhandlung wurde ein Vergleich (siehe Anlage 1) geschlossen. Der Gemeinde Drochtersen bleibt ein Widerruf dieses Vergleichs bis zum 30.11.2019 vorbehalten.
In der Anlage 2, dem Schreiben des Rechtsbeistandes der Gemeinde Drochtersen vom 06.09.2019, werden die Forderungen des Architekturbüros Schütze eingehend erläutert.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert die Sachlage und begrüßt Herrn Hämmer, Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Schröder und Partner m. b. B. aus Stade, als Rechtsbeistand der Gemeinde.
Im Januar 2019 hat das Büro Schütze & Partner Klage eingereicht, im März 2019 hat das Landgericht Stade die Güteverhandlung terminiert. Die Mediation fand am 04.09.2019 statt, an der neben dem Bürgermeister auch Heino von Busch und Herr Hämmer teilgenommen haben. Bei der Mediation wurde durch die Teilnehmer zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei der Entscheidung, ob der Vergleich angenommen wird oder nicht, nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt – also dass der Verwaltungsausschuss für den abschließenden Beschluss zuständig ist. Fraglich ist, ob die Forderung des Büros Schütze & Partner angemessen und ob eine Beauftragung der Leistungsphase 8 erfolgt ist.
Heino von Busch erläutert, dass das Vorhaben mit der 2006 erstellten Modernisierungsstudie begonnen hat. Im ersten Sanierungsschritt wurde damals die Warmwasseraufbereitung erneuert, im zweiten Schritt wurde die Dach- und Fassadensanierung ausgeschrieben. Aufgrund fehlender Haushaltsmittel musste die Ausschreibung aufgehoben werden. Eine vom Büro Schütze & Partner vorgelegte 2. Abschlagsrechnung wurde aufgrund fehlender Unterlagen gekürzt. Nachdem lange Zeit nichts weiter geschah, hat das Büro 2018 durch die Kanzlei Rechtsanwälte Krüger, Schütze & Kollegen eine Schlussrechnung eingereicht. Neben der Leistungsphase 8 berechnet das Büro auch entgangenen Gewinn. Der Verzicht der Einrede zur Verjährung wurde von der Gemeinde zurückgewiesen.
Das Büro Schütze & Partner hat die Gemeinde Drochtersen auf Zahlung von 68.579,43 € verklagt. Dies beinhaltet eine Forderung aus den Leistungsphasen 1 – 7 nach der HOAI in Höhe von 27.587,88 € sowie einen Anspruch auf entgangenen Gewinn in Höhe von 40.991,55 € für die (fragliche) Beauftragung der Leistungsphase 8. Damals wurden durch das Büro Schütze & Partner diverse Kostenschätzungen vorgelegt mit unterschiedlichen Sanierungsformen des Hallenbades. Demnach ist allein die Frage nach der Höhe der anrechenbaren Kosten schwierig. Laut Herrn Hämmer ist ein Anspruch in Höhe von 7.523,67 € nach Prüfung der Unterlagen seitens der Gemeinde als Resthonorar unstrittig.
Das Büro Schütze & Partner stützt die Forderung nach entgangenem Gewinn auf die Leistungsphase 8, dessen Grundlage der Generalplanungsvertrag ist, den die Gemeinde nicht unterschrieben hat. Der Kläger ist darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass die Leistungsphase 8 beauftragt wurde. Gelingt ihm dieser Beweis, dann ist der Anspruch auf entgangenen Gewinn begründet, wobei die Höhe fraglich bleibt. Nach der dreistündigen Güteverhandlung wurde ein Vergleich geschlossen, der – nach Einschätzung des Herrn Hämmer – im Vergleich zu der geforderten Summe sowie dem Restrisiko angemessen ist.
Nach Nachfrage des Ausschussmitgliedes Martin Bremert erklärt Heino von Busch, dass die Leistungsphasen 1-7 unstrittig beauftragt wurden. Die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) wurde nicht beauftragt, da es aufgrund der Ausschreibungsaufhebung nie erforderlich war. Das Ausschussmitglied Wilfried Barwig spricht sich für den Vergleich aus (Zahlung von 25.000,-- € durch die Gemeinde an das Büro Schütze & Partner). Das Ausschussmitglied Jens Schütt schließt sich diesen Ausführungen für die CDU-Fraktion an.
Das Ausschussmitglied Heino Baumgarten spricht sich ebenfalls für die Zustimmung zum Vergleich aus. Nachdem er die Unsicherheit in Bezug auf die Beauftragung der Leistungsphase 8 hinterfragt, führt Herr Hämmer aus, dass der Generalplanungsvertrag unstrittig nicht unterschrieben wurde. Laut Herrn Schütze ist dies jedoch nicht notwendig. Der nicht unterschriebene Vertrag ist ein Indiz für eine Nicht-Einigung. Herr Schütze zieht daraus jedoch Parallelen dazu, dass es sich um eine Art der kaufmännischen Bestätigung handelt. Er bezieht sich auf diverse Schreiben während der letzten Jahre, wo die Leistungsphase 8 thematisiert wurde. Heino von Busch fügt hinzu, dass die Gemeinde seitdem nur noch stufenweise beauftragt. Die Wichtigkeit der stufenweise Beauftragung wird durch den CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Schütt hervorgehoben.  

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, dem Vergleich zuzustimmen und dem Büro Schütze & Partner einen Betrag in Höhe von 25.000,-- € zu zahlen (Resthonorar 7.523,67 € und entgangener Gewinn 17.476,33 €).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

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5. Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 5
Verwaltungsausschuss 29/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 13.11.2019 8

Sachverhalt

Die FWG-Fraktion Drochtersen beantragt per Email vom 20.06.2019:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 
der Gemeinderat möge beschließen:
 
Die Gemeinde Drochtersen wird Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V. (AGFK Niedersachsen/Bremen).
 
Zweck des Vereins ist die systematische Förderung der Nahmobilität, schwerpunktmäßig die des Radverkehrs. Ziel ist, den Verkehrsanteil des Radverkehrs zu erhöhen und die Verkehrssicherheit des Radverkehrs zu verbessern.
 
Der Jahresbeitrag für die Gemeinde Drochtersen beträgt 800,—€.
 
Begründung:
 
Die Radwegesituation in der Gemeinde Drochtersen ist nach wie vor stark verbesserungswürdig. Viele Radwege sind zu schmal, sie befinden sich in einem desolaten Zustand. Die Kreuzungsbereiche mit PKW-Verkehr sind nach wie vor nicht ausreichend gekennzeichnet und gefährlich. Daher ist es sinnvoll, sich sachverständig beraten zu lassen.
Im Landkreis Stade ist bislang lediglich der Flecken Harsefeld Mitglied des Vereins. Daraus ist schon erkennbar, wie stiefmütterlich die Interessen der Radfahrer/innen behandelt werden.“

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Peter Dieter-Völckers spricht sich mit Bezug auf den Klimaschutz für den Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V. (AGFK Niedersachsen/Bremen) aus. Das Ausschussmitglied Wilfried Barwig schlägt für die SPD-Fraktion vor, zunächst einen Vertreter des Vereins einzuladen. Da der Flecken Harsefeld Mitglied ist, könnte man sich auch auf dem kurzen Dienstweg mit der Verwaltung dort austauschen. Für dieses Vorgehen spricht sich auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt aus, ebenso wie das Ausschussmitglied Rolf Suhr.
Das Ausschussmitglied Heino Baumgarten erwähnt die Bestätigung des Landrates dahingehend, dass der Radweg an der K 12/K 27 im Rahmen des geplanten Autobahnkreuzes realisiert werden soll.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt zu vertagen und einen Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V. zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bau und Verkehr einzuladen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. Veränderung der Straßenbeleuchtungszeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 6
Verwaltungsausschuss 29/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 13.11.2019 9

Sachverhalt

In den Vorjahren wurden Teile der Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt.

Im Jahr 2013 wurden 275 Leuchtstellen umgerüstet und im Jahr 2018 216 Leuchtstellen, sodass jetzt von den am 11.2019 1127 vorhandenen Leuchten 491 getauscht wurden.

Laut Beratungen in den Fachausschüssen sollen die durch die LED Umstellung eingesparten Stromkosten für die Verlängerung der Beleuchtungsschaltzeiten verwendet werden.

Die jährlichen Stromkosten für die Straßenbeleuchtung seit 2012 vor dem Beginn der Umrüstung auf LED variieren stark (siehe anliegende Tabelle). Während sie 2013 zunächst nach dem 1. Sanierungsschritt von 54.801,30 € (2013) auf 35.605.08 € (2014) sanken, stiegen sie 2015 wieder auf insgesamt 43.443,21 € an, was auf die Erhöhung des Verbrauchspreises zurückzuführen ist. Nach Vertragswechsel von der EWE zur EVI 2016 sanken die jährlichen Kosten 2016 auf 36.916,67 €/Jahr.

Im Jahr 2017 stiegen die Kosten wieder auf 45.685,11 €/Jahr. Nach dem 2. Sanierungsschritt zur Umrüstung auf LED 2018 fielen die Stromverbrauchkosten der Straßenbeleuchtung 2018 dann wieder auf 38.541,42 €/Jahr. Somit ergaben sich aus dem 2. Sanierungsschritt Einsparungen in Höhe von ca. 7.000,00 €/Jahr. Die gesamten Einsparungen seit Beginn der Sanierung der Straßenbeleuchtung 2013 belaufen sich trotz Strompreisanpassungen auf ca. 16.300,00 €.

Mit den eingesparten Kosten kann die Verlängerung der Beleuchtungsschaltzeit ohne Schaltpause bei den zurzeit gültigen Stromtarifen kostenneutral geschaltet werden. Für die Einrichtung der neuen Schaltzeiten werden nach Beschlussfassung ca. 3 Wochen benötigt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die Straßenbeleuchtungszeiten dahingehend ändern zu lassen, dass die Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden durchleuchtet, also keine nächtliche Abschaltung mehr erfolgt.

Diskussionsverlauf

Heino von Busch erläutert, dass für eine weitere Förderung der Umrüstung auf LED-Beleuchtung keine Schaltpausen mehr vorhanden sein dürfen. Die Förderung setzt eine Einsparung von 80 % voraus.

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Rolf Suhr erklärt Heino von Busch, dass nach und nach die abgängigen Straßenlampen, für die auch keine Ersatzteile beschafft werden können, umgestellt werden.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die Straßenbeleuchtungszeiten dahingehend ändern zu lassen, dass die Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden durchleuchtet, also keine nächtliche Abschaltung mehr erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Schnellbusverbindung nach Stade

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 7
Verwaltungsausschuss 29/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 13.11.2019 10

Sachverhalt

Die FWG-Fraktion Drochtersen beantragt mit Email vom 13.08.2019:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 
wir haben am 7. Juni 2017 den Antrag gestellt auf die Einrichtung einer Schnellbusverbindung nach Stade und zurück.
 
Dieser Antrag wurde an die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen GmbH weitergeleitet. Diese antwortete für uns nicht unerwartet, dass der Antrag/Wunsch auf Einrichtung einer solchen Verbindung abgelehnt wird.
 
Die FWG-Drochtersen beharrte damals nicht auf die Durchsetzung des Antrages, er wurde zurückgestellt.
 
Soweit ersichtlich soll wohl spätestens mit dem Winterfahrplan 2019/2020 die Taktung des S-Bahnverkehrs dichter werden, wenn ich es richtig gelesen habe.
 
Eine Bahnverbindung von Drochtersen nach Stade und zurück gibt es nicht.
 
Die Busverbindungen von Nordkehdingen über Drochtersen nach Stade und zurück entsprechen nicht mehr den Bedürfnissen der Menschen in der Region hier. Dies hat zur Folge, dass insbesondere auch bei den überhöhten Grundstückspreisen in Drochtersen junge Menschen dort bauen und hinziehen, wo ein Bahnanschluss in der Nähe ist. Gerade dies habe ich erfahren bei der Verteilung der Flyer anlässlich des Pokalspiels am 10. August 2019 vor dem Kehdinger Stadion.
 
Es ist abzusehen, dass unsere Gemeinde immer mehr Vorteile verliert, wenn nicht der ÖVPN ausgebaut wird. Dazu gehört auch eine verdichtete Taktung der Busse nach Stade und zurück, mindestens angepasst der Taktung der S-Bahn. Gerade der ländliche Bereich ist hier schon mehr als abgehängt, was mittlerweile verstanden ist.
Auch aus Gründen der Umweltverträglichkeit ist in Kehdingen der öffentliche Nahverkehr zu verdichten, die Zeit ist da.
 
Es ist für uns kaum vorstellbar, dass sich Politik und Verwaltung in der Gemeinde Drochtersen sich der Lösung dieses Problems weiter verschließen.
 
Wir beantragen daher erneut, dass sich der zuständige Ausschuss für Bau und Verkehr erneut dieser Thematik annimmt.“

Der Landkreis Stade hat mit Schreiben vom 09.10.2019 (siehe Anlage) eine Stellungnahme abgegeben.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Rolf Suhr erläutert den Antrag. Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Wilfried Barwig macht er deutlich, dass es nicht um eine Busverbindung geht, die Haltestellen auslässt, um schneller in Stade anzukommen (Schnellbusverbindung), sondern um die zeitlich engere Taktung der Fahrtzeiten.

Das Ausschussmitglied Heino Baumgarten spricht die Verstärkung der Linie 2025 in den letzten Jahren an, die Weiterentwicklung des Nahverkehrs im ländlichen Raum bleibt jedoch nach wie vor Thema. Die Gemeinde kann den Landkreis auffordern, weitere Linien einzurichten (unter Angabe  welcher Linie und zu welcher Zeit). Der Bürgermeister Mike Eckhoff hat mit Vertretern der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gesprochen, ein Problem ist die Verbindung von Stade nach Drochtersen zwischen 20:00 Uhr und 00:40 Uhr. Hier sollte eine engere Taktung geprüft bzw. ein zusätzlicher Bus für die Abendstunden eingerichtet werden.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, einen Antrag an den Landkreis Stade auf Prüfung der zeitlichen Verdichtung der Buslinie 2025 zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8. Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2020 - Ergebnis-/ Finanzhaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 8
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8.1. Sanierung/Verbreiterung des Gehweges an der L 111 (neuer Feuerwehrstandort bis zur LSA Lilienstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 8.1
Verwaltungsausschuss 29/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 13.11.2019 11

Sachverhalt

Laut Beschluss des Fachausschusses und des Verwaltungsausschusses vom 30.01.2019 ist die Verwaltung aufgefordert, eine Kostenschätzung für die Verbreiterung des Gehwegs vom Standort des neuen Feuerwehrgerätehauses bis zur Lichtsignalanlage an der Lilienstraße zu erstellen.
Die empfohlene Breite eine kombinierten Geh- und Radweges innerorts mit Hochbordanlage beträgt 3,25 m einschließlich des Sicherheitsstreifens von 75 cm. Diese empfohlene Breite lässt sich nicht im gesamten betrachteten Bereich verwirklichen. Zum einen stehen die Flächen im Bereich des neu zu erstellenden Feuerwehrgerätehauses nicht zur Verfügung, da hier die Flächen von der Feuerwehr benötigt werden. An anderen Stellen, wie bei Haus Nr. 84 und Haus Nr. 54, sind die Erweiterungsflächen in Privatbesitz und müssten erworben werden. Die Kosten hierfür wurden bisher nicht berücksichtigt. In den Brückenbereichen stehen die Breiten ebenfalls nicht zur Verfügung. Im weiteren Verlauf sind notwendige Sicherungsmaßnahmen an vorhandenen Straßengräben oder deren Verfüllung und die Neuordnung der Straßen- und Gehwegentwässerung zu berücksichtigen. Diese Kosten sind ebenso wie die anfallenden Kosten für die Entfernung und Neuerstellung von Zäunen und Hecken nicht berücksichtigt.
Der Aufbau des vorhandenen Gehweges besteht aus einem Sandbett von ca. 20 cm Stärke, auf dem 8 cm starke Rechteckverbundsteine verlegt sind. Im Falle einer Verbreiterung ohne Verstärkung des Unterbaues im gesamten Gehwegbereich ist mit unterschiedlichen Setzungen zu rechnen, sodass es bereits kurzfristig zu Versackungen und Stolperstellen im neu verlegten Pflaster des Gehweges kommen kann. Es wird daher vorgeschlagen, den gesamten Unterbau des vorhandenen Gehweges zu erneuern und zu verstärken, sodass auch beim Überfahren des Gehweges mit Kleintransporten, wie Paketdienste etc., keine Versackungen entstehen. Der Aufbau ist analog zu den neu erstellten Gehwegen in der Ortsdurchfahrt geplant.
In der Sitzung wird die Eigentumssituation an Hand von Lageplänen und Luftbildaufnahmen dargestellt. Weiterhin werden die möglichen neuen Gehwegbreiten ohne Grunderwerb erläutert.
Die vorläufige grobe Kostenschätzung ergibt sich bei einer Gesamtlänge von 485 m wie folgt:
  • Rückbau vorhandener Gehweg mit Hochbordanlage, B = 1,5m          geschätzt        21.900,00 €
  • Neubau Geh-Radweg mit Hochbordanlage, B = 3,25 m                geschätzt       381.570,00 €
  • Erneuerung der Straßeneinläufe 20 Stück                                      geschätzt         12.400,00 €
  • Baustelleneinrichtung                                                          5%                      20.800,00 €
  • Verkehrssicherung                                                      3 %                    12.500,00 €
                                                                                                                               449.170,00 €
+ 19% MwSt.          85.342,30 €                                                                                                                                                534.512,30 €

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau bezüglich einer möglichen Reduzierung der Breite des neuen Geh– Radweges zu führen, den Erhalt der Genehmigung der Verfüllung der Straßengräben zu prüfen und Gespräche mit den angrenzenden Eigentümern zum Grunderwerb zu führen und danach eine detaillierte Kostenschätzung und Entwurfsplanung für die Sanierung/Verbreiterung des Gehweges zu erstellen. Für die Planungen sind Haushaltsmittel im Nachtragshaushalt 2020 einzuplanen.

Diskussionsverlauf

Heino von Busch erläutert die Beschlussvorlage. Ohne Maßnahmen zu treffen, kann an keiner Stelle die geforderte Breite von 3,25 m erreicht werden. An zwei Stellen ist ein Grunderwerb notwendig. Die Oberflächenentwässerung erfolgt derzeit über Einzelabläufe, die in die hinteren Ländereien entwässern. Bei einer Erneuerung des Gehweges muss ein neuer Regenwasserkanal verlegt werden. Von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist kein Zuschuss in Aussicht.

Nach einem kurzen Austausch sprechen sich die Ausschussmitglieder mit Blick auf die Großprojekte dafür aus, zunächst den Gehweg im Bereich des Standortes des neuen Feuerwehrgerätehauses im Rahmen der Baumaßnahme zu erneuern.

Auf Nachfrage des CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Schütt erklärt Heino von Busch, dass bei einem kombinierten Geh- und Radweg eine Breite von 3,25 m vorgeschrieben ist. Punktuell könnte man die Breite einschränkten. Weiterhin spricht er eine mögliche Querung der L111 auf Höhe der Aral-Tankstelle an, damit insbesondere Schulkinder die Fahrbahn passieren und auf dem kombinierten Geh- und Radweg auf der Seite in Fahrtrichtung Stade zur Schule fahren können.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau bezüglich einer Querungshilfe an der L111 im Bereich der Aral-Tankstelle (beispielsweise mittels einer Lichtsignalanlage und/oder eines Zebrastreifens) zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8.2. Pilotprojekt Digitalisierung Regenwasserkanalnetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 8.2
Verwaltungsausschuss 29/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 13.11.2019 13.6

Sachverhalt

Die vorhandenen Bestandsunterlagen der Verwaltung sind unvollständig. Für große Teile der Gemeinde liegen entweder gar keine oder nicht aktualisierte Papierübersichtspläne der Regenentwässerung vor. Lediglich aus den in den letzten 25 Jahren neu erstellten Neubaugebieten und durchgeführten Kanalsanierungsmaßnahmen liegen Einzelpläne vor. Auch gibt es nur für die vorgenannten Maßnahmen und weiteren einzelnen Kanalhaltungen TV-Untersuchungsergebnisse, die den Zustand der vorhandenen Regenwasserohre dokumentieren. Diese sind teilweise sehr veraltet und geben den tatsächlichen Zustand der Rohrleitungssystems nicht mehr wieder.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das gesamte Regenwasserkanalnetz aufzunehmen und zu digitalisieren, um in Zukunft ein aussagekräftiges Dokument zum Bestand und zur Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes in den Händen zu haben. Es wird vorgeschlagen, an Hand eines Pilotprojektes in Drochtersen, welches das Gebiet mit nördlicher Grenze 2. Deichlinie und südlicher Grenze L 111 sowie westlicher Grenze Großes Sietwender Schleusenfleth und östlicher Grenze der Krautsander Straße umfasst, die Digitalisierung zu beginnen.

In diesem Gebiet sollten zunächst alle öffentlichen und privaten Regenwasserkanäle sowie die noch vorhandenen offenen Vorfluter aufgenommen und vermessen werden (Position der Schächte, der Straßeneinläufe, der Ein– und Abläufe der Vorfluter, die Fließrichtung, die Durchmesser der Rohrleitungen sowie die Querschnitte der Vorfluter, usw.).

Anschließend sind die Daten in Datenbanken und in das Q-Gis-System der Bestandserfassung der Gemeindestraßen zu integrieren, womit die Datenerfassung zur Digitalisierung erfolgt wäre. In einem nächsten Schritt wären die Regenwasserkanale zu spülen und zu filmen, um deren Zustand festzustellen und zu dokumentieren.

Die geschätzten Kosten für das Pilotprojekt ergeben sich wie folgt:

  • Festlegung eines einheitlichen Ordnungssystems, Aufbau eines Informationssystems, Übernahme der Vermessungsdaten aus der örtlichen Vermessung, Übernahme der Daten durch Digitalisierung aus Plänen und Luftbildern, Erstellung von Befahrungsplänen für die Kanalbefahrung, Übertragung der Befahrungsdaten in das Kanalkataster, Erstellung von Bestandsplänen und Bereitstellung der Daten, Zustandsbewertung und Erstellung eines Sanierungskonzeptes                        ca.        15.100,00 €
  • Vermessungskosten                                ca.          4.000,00 €
  • Kanalreinigung und –filmung, ca. 3800 m        ca.        18.000,00 €
37.100,00 € Brutto
Die noch entstehenden Kosten für die Übertragung der digitalen Daten in die digitalen Datenbanken und Pläne des Q-Gis-Systems der Straßenzustandserfassung werden noch zur Sitzung ermittelt und vorgestellt.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Wilfried Barwig gibt zu bedenken, dass man schätzungsweise rd. 5.000,-- € pro km Kanal rechnen könne. Heino von Busch fügt hinzu, dass man, wenn man sich für das Pilotprojekt entscheidet, das gesamte Gebiet, was in der Vorlage bezeichnet wurde, betrachten sollte. Besonders in den Altbezirken ist die Entwässerungssituation stellenweise undurchsichtig. Zur Ermittlung der Digitalisierungskosten muss entschieden werden, welche Daten erfasst werden sollen. Die Leistungen zur Digitalisierung sind auszuschreiben. Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Heino Baumgarten erläutert Heino von Busch, dass ca. 60 % des Bestandes anhand von Plänen auf Papier vorhanden sind, diese sind unterschiedlich alt und wurden nie ergänzt.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Digitalisierung des Regenwasserkanalnetzes zu beauftragen und die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8.3. Ergebnis- und Finanzhaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 8.3

Sachverhalt

Grundlage für die Haushaltsplanberatungen im Ausschuss für Bau und Verkehr für das Haushaltsjahr 2020 sind die Produkte

11111        Gebäudemanagement,
36601        Spielplätze,
57302        Bauhof,
54101        Gemeindestraßen,
54501        Straßenreinigung und Winterdienst/Straßenbeleuchtung,
54601        Parkplatzeinrichtungen,
54801        Schiffsanlegestelle,
55501        Wirtschaftswege,
55101        Öffentliches Grün/Wanderwege und
55201        Öffentliche Gewässer/Hafenanlagen.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Michael Krüger gibt den Hinweis, dass – bedingt durch die Personalsteigerung auf dem Bauhof – die Beschaffung eines weiteren Fahrzeuges notwendig ist (eine Art Caddy). Die Kosten werden derzeit ermittelt und über das Änderungspapier mitgeführt.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den Ergebnis- und Finanzhaushalt 2020 für die in der Vorlage genannten Produkte mit den dargestellten Änderungen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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9. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 9
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9.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 9.1
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9.1.1. Verkehrssicherheit Postkutschenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 9.1.1

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Peter Dieter-Völckers erfragt die Möglichkeit der Geschwindigkeitsreduzierung an der L111 auf Höhe des Postkutschenweges – jetzt, da die Rettungswache dort ihren Standort hat – auf 50 km/h . Der Bürgermeister informiert darüber, dass die Verwaltung dieses Anliegen weitergegeben hat und derzeit auf eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung wartet.

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9.1.2. Ortsschild Hüll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 9.1.2

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Günter Andreas erfragt, ob bekannt ist, wo das Ortsschild Hüll an der Großenwördener Straße auf Höhe der Einmündung Niederhüll geblieben ist. Dies ist der Verwaltung nicht bekannt, Heino von Busch wird die Angelegenheit prüfen.

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9.1.3. Sachstand zur Sanierung des Schulsteiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 9.1.3

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Heino Baumgarten erfragt den Sachstand zum Bau eines Gehweges im Schulsteig. Heino von Busch informiert über die derzeitige Vorbereitung der Ausschreibung. Für diese Maßnahme wird eine halbseitige Sperrung der Fahrbahn erforderlich.

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9.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 9.2
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9.2.1. Brücke über das Ritscher Schleusenfleet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 9.2.1

Diskussionsverlauf

Heino von Busch informiert darüber, dass eine Sanierung der Brücke über das Ritscher Schleusenfleet in der Johann-Grodtmann-Straße denkbar ist, jedoch mehr kosten würde als ein Neubau. Die Gewichtsbegrenzung wird jetzt auf 5,5 to festgesetzt.

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9.2.2. Zone 30 für den Leuchtturmweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 9.2.2

Diskussionsverlauf

Heino von Busch erwähnt, dass ein Antrag auf Einrichtung einer Zone 30 für den Leuchtturmweg beim Landkreis Stade gestellt wurde.

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9.2.3. Plattdeutsche Straßennamensschilder für den Ortsteil Hüll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 9.2.3

Diskussionsverlauf

Es wurde die Anfrage an die Verwaltung herangetragen, ob die Straßennamen in Hüll durch ein zusätzliches Straßennamensschild in plattdeutscher Schrift ergänzt werden können. Der Landkreis Stade wird hierzu eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

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9.2.4. Baumaßnahmen an Radwegen der K27 und K65

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 9.2.4

Diskussionsverlauf

Der Landkreis Stade hat auf Nachfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass die Sanierung der Abschnitte an der K65 erst 2020 erfolgen kann, ebenso wie die Sanierung der K27 des Bereiches Drochtersen.

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9.2.5. Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße - Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 23.10.2019 ö 9.2.5

Diskussionsverlauf

Heino von Busch informiert über die Veröffentlichung der Ausschreibung zur Sanierung der Dornbuscher Hafenstraße. Im Frühjahr 2020 soll planmäßig mit den Arbeiten begonnen werden.

Datenstand vom 04.11.2019 10:28 Uhr