Datum: 05.06.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 21.05.2019
4 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2013 des Landkreises Stade (Sachlicher Teilabschnitt Windenergie)
5 Dorfentwicklung Ritsch, Assel, Wethe, Barnkrug
6 Anfragen und Mitteilungen
6.1 Anfragen
6.2 Mitteilungen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 05.06.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 05.06.2019 ö 2

Diskussionsverlauf

Herr Morgenstern erläutert seinen Wunsch nach Aufnahme des Gebietes Nindorf/Theisbrügge in die Windkraftplanungen des Landkreises Stade. Er bittet um Unterstützung durch die Gemeinde Drochtersen. Mit dem Betrieb neuer Anlagen (evtl. auch Bürgerwindkraftanlagen) wäre u. a. auch die Einnahme von erheblichen Gewerbesteuern verbunden.
Hierzu teilt der Bürgermeister Mike Eckhoff mit, dass diese Thematik noch innerhalb des TOP 4 beraten wird. Bei der Gewerbesteuer sind die Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen, Kreis- und Gewerbesteuerumlage nicht zu vernachlässigen.

Von mehreren Anwohnern der Straße “Krummenwege“ wird mitgeteilt, dass sie sich gegen die von Herrn Morgenstern gewünschte Planung aussprechen. Sie befürchten u. a. weitere Lärmbeeinträchtigungen, die Verstärkung des “Diskoeffektes“ und die Zerstörung der Natur (z. B. Verlust der Lebensräume für Kraniche und Fledermäuse).
Der Bürgermeister Mike Eckhoff teilt hierzu mit, dass sich auch Privatpersonen/Anwohner am Auslegungsverfahren beteiligen können. Eine entsprechende Stellungnahme ist an den Landkreis Stade zu richten.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 21.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 05.06.2019 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 21.05.2019.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 21.05.2019 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4. 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2013 des Landkreises Stade (Sachlicher Teilabschnitt Windenergie)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 05.06.2019 ö 4
Verwaltungsausschuss 26/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 12.06.2019 26

Sachverhalt

Durch den Landkreis Stade wurden die Planunterlagen zur 1. Änderung des RROP 2013 (Sachlicher Teilabschnitt Windenergie) übersandt. Die Gemeinde kann hierzu eine Stellungnahme bis zum 01.07.2019 abgeben.

Anlass für die 1. Änderung des RROP 2013 ist neben Aktualisierungen, insbesondere die Neuaufstellung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie. Dieser war durch Urteil des OVG Lüneburg für unwirksam erklärt worden. Das bedeutet, dass Windenergieanlagen (WEA) grundsätzlich gemäß § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB im gesamten Außenbereich privilegiert zulässig sind. Daher beabsichtigt der Landkreis Stade durch das vorliegende Konzept die Steuerungswirkung durch die Ausweisung von Vorranggebieten für WEA wiederherzustellen. Der Landkreis will somit die Möglichkeit schaffen, Flächen mit Konzentrationswirkung auszuweisen. Außerhalb dieser Flächen wären raumbedeutsame WEA somit grundsätzlich nicht zulässig.
Diese Bündelung dient u. a. dem Schutz der Landschaft, der Reduzierung des Flächenverbrauchs und dem Schutz der Einwohner vor Emissionen.

U. a. durch Auswahl/Anwendung der harten (Flächen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht zur Verfügung stehen / z. B. Naturschutzgebiete, Baudenkmäler, Landschaftsschutzgebiete usw.) und weichen (planerische Zielsetzungen) Tabuzonen erfolgte die Ermittlung der Potentialflächenkomplexe. Diese wurden dann einer Einzelfallbetrachtung unterzogen und abschließend wurde geprüft, ob der Windenergie substanziell genügend Raum verschafft wurde.

Die Gemeinde Drochtersen betreffend, wurden die Potentialflächenkomplexe Nr. 31, 37, 38, 47 und 48 untersucht (siehe Anlagen 1 bis 5).

Im Rahmen der Anwendung der weichen Tabuzonen sind u. a. 800 m Abstand zu besonders schützenswerter Wohnnutzung (z. B. reine und allgemeine Wohngebiete in rechtskräftigen Bebauungsplänen), 800 m Abstand zu in F-Plänen dargestellten besonders schützenswerten Wohnnutzungen, 600 m Abstand zu Gewerbe- und Industriegebieten  (rechtskräftige B-Pläne mit untergeordneter Wohnnutzung) und 600 m zu Splittersiedlungen/wohngenutzte Einzelgebäude außerhalb von Siedlungsflächen mit gemeindlichen Entwicklungspotentialen und Außenbereichssatzungen einzuhalten (siehe Anlage 6).

Im Einzelfall kann aus fachlichen Gründen bzw. aus örtlichen städtebaulichen Gründen bei der bauleitplanerischen Konkretisierung geringfügig davon abgewichen werden.

Das RROP ist Grundlage für die erforderliche Anpassung der Bauleitpläne der Gemeinden an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung (§ 1 Abs. 4 Baugesetzbuch) und Grundlage für die den Gemeinden vorbehaltene lagegenaue Festlegung der raumbeanspruchenden Planungen und Maßnahmen im örtlichen Bereich. Auf die Anpassungspflicht der Gemeinden im Rahmen des § 17 Nds. Raumordnungsgesetz wird hingewiesen.
Die für die Ausweisung von Vorranggebieten geeigneten Flächen für die Nutzung der Windenergie sind in der zeichnerischen Darstellung als Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt (siehe Anlage 7). Außerhalb der Vorranggebiete sind weitere raumbedeutsame Windenergieanlagen nicht zulässig. Anlagen mit einer Gesamthöhe von 50 m und mehr können grundsätzlich als raumbedeutsam angesehen werden.

Die Konkretisierung der Vorranggebiete soll durch die gemeindliche Bauleitplanung erfolgen. Die Festlegung der maximalen Gesamthöhe der WEA in den Vorranggebieten erfolgt aus städtebaulichen Gründen grundsätzlich durch die Bauleitplanung der Gemeinden.

Die Anlagen innerhalb eines Windparks sollen nach Art und Größe einheitlich gestaltet werden. Hiervon kann in Einzelfällen beim Repowering vorübergehend abgewichen werden. Die Vorranggebiete sollen so groß gefasst sein, dass mindestens drei WEA errichtet werden können.

Beim Repowering im Vorranggebiet Drochtersen sind die Abstände zu den Autobahnen in der Bauleitplanung entsprechend den rechtlichen Vorgaben und technischen Möglichkeiten im Einzelfall zwischen den Beteiligten und den Betroffenen zu regeln.

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 31.01.2018 hatte die Gemeinde Drochtersen bereits eine Stellungnahme zu den allgemeinen Planungsabsichten abgegeben (siehe Anlage 8).

Mit vorliegender 1. Änderung des RROP 2013 (nach Prüfung der Potentialflächenkomplexe) sind derzeit im Gebiet der Gemeinde Drochtersen zwei Teilgebiete in Ritsch (3 Teilflächen im Bereich rund um das Autobahnkreuz der A20/A26) und in Drochtersen (mit Erweiterung der sogenannten Nase) vorgesehen (siehe Anlage 7). Das ursprünglich im RROP 2013 vorgesehene Vorranggebiet Drochtersen (2 Teilbereiche) ist aus Anlage 9 erkenntlich.
Der Bereich Hüll ist nicht mehr vorgesehen. Der Bereich Theisbrügge/Nindorf ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Die im RROP 2013 vorgesehene Erweiterung des Vorranggebietes Drochtersen (Nase) beruhte in der seinerzeitigen Fassung auf folgende Begründung:

Im Vorranggebiet Windenergienutzung Drochtersen ist das nord-westliche Teilgebiet dem Repowern der vier Altanlagen im ehemaligen Gebiet Ritsch vorbehalten. Nachrangig kann die Fläche zum Repowern weiterer Altanlagen aus dem Gemeindegebiet genutzt werden.

Die vorgenannte Begründung wird nicht mehr aufrecht erhalten. Nunmehr ist auch das erweiterte Gebiet (Nase), trotz gegenteiliger Stellungnahme der Gemeinde Drochtersen, grundsätzlich für weitere WEA vorgesehen.

Wie bereits mit E-Mail vom 26.04.2019 hingewiesen wurde, können die entsprechenden Unterlagen auf der Internetseite (www.landkreis-stade.de/RROP2013_1Aenderung_Windenergie) des Landkreises Stade eingesehen werden.
Die Rübsamen Windenergie GmbH hat in einem Gespräch mit der Verwaltung und den Fraktionsvorsitzenden angeregt, die Windvorrangfläche in der Potenzialfläche 31 im Bereich Drochtersen-Theisbrügge erhalten bleibt und dies gegenüber dem Landkreis Stade vorträgt. Ein Schriftstück der Rübsamen Windenergie GmbH ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die im Entwurf vorliegende Stellungnahme zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Frau Pönitz und Herr Grotthoff vom Landkreis Stade erläutern den Sachstand und das Planverfahren zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP). Die Gemeinde kann eine Stellungnahme bis zum 01. Juli 2019 abgegeben sein. Die Auswertung/Abwägung aller eingegangen Stellungnahmen wird voraussichtlich im Herbst 2019 erfolgen.

Herr Grotthoff erklärt anhand einer Präsentation (ist der Niederschrift beigefügt) die maßgeblichen Grundlagen der Planungen. Er erläutert insbesondere die harten und weichen Tabuzonen, die Potentialflächenkomplexe und die vorgeschlagenen Vorranggebiete für Windenergie.  
Die Landkreisvertreter gehen davon aus, dass mit der vorgestellten Planung der Windenergie substanziell genügend Raum verschafft wird.
Herr Grotthoff fordert auch die anwesenden Privatpersonen auf, sich am öffentlichen Auslegungsverfahren zu beteiligen. Insbesondere naturschutzfachliche Belange (z. B. das Vorkommen von be sonderen Tier-/Vogelarten) sollten dem Landkreis Stade mitgeteilt werden. Auch die privaten Stellungnahmen sind im Abwägungsverfahren zu berücksichtigen.

Nach kurzer Diskussion stimmen die anwesenden Ausschussmitglieder darüber ein, dass im Bereich Nindorf/Theisbrügge keine Vorrangfläche für Windenergieanlagen vorgesehen werden solle.

Der Bürgermeister führt nochmals aus, dass die vorgesehene “Nase“ nicht Wille der Gemeinde sei und abgelehnt wird. Die angedachten Repoweringmaßnahmen im Bereich des geplanten Autobahnkreuzes werden positiv bewertet.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die im Entwurf vorliegende Stellungnahme zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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5. Dorfentwicklung Ritsch, Assel, Wethe, Barnkrug

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 05.06.2019 ö 5
Verwaltungsausschuss 26/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 12.06.2019 27

Sachverhalt

In verschiedenen Gesprächen wurde die Weiterentwicklung des Ortsteils Barnkrug angeregt. Es wurde Kontakt zu Herrn Varoga vom Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (Geschäftsstelle Bremerhaven) aufgenommen, der mitteilte, dass es derzeit ein Dorfentwicklungsprogramm des Landes nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) gibt. Hierbei haben jedoch einzelne Ortsteile keine Aussicht auf Aufnahme, so dass die Überlegung in Richtung einer Verbunddorferneuerung ging. Da hier wenigstens 3 Ortsteile eingebunden sein müssen, wurde als mögliches Modell die Einbindung der Ortsteile Ritsch, Assel, Wethe und Barnkrug in Betracht gezogen.
Für die Aufnahme in das Dortentwicklungsprogramm ist ein qualifizierter und sehr umfangreicher Aufnahmeantrag zu stellen, so dass hierfür ein Planungsbüro (günstigstes vorliegendes Angebot über 7.021,00 € brutto als Festpreis) eingeschaltet werden sollte. Hierzu wurden, im Rahmen der freihändigen Vergabe, 3 Planungsbüros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Günstigster Anbieter war die Sweco GmbH, die auch schon die Dorferneuerungen in Hüll und Krautsand begleitet hat. Mit Hilfe des Planungsbüros sollen dann mögliche private und öffentliche Maßnahmen und Projekte (unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger) erarbeitet und dokumentiert werden, um einen aussagekräftigen, schlüssigen und vor allem erfolgversprechenden Antrag einzureichen. Die Antragseinreichung müsste bis zum 01.08.2020 erfolgen, damit dieser dann in dem Auswahlverfahren für 2021 Berücksichtigung findet.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass für die Verbunddorferneuerung der Ortsteile Ritsch, Assel, Wethe und Barnkrug durch Einschaltung des Planungsbüros Sweco GmbH ein Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm bis zum 01.08.2020 gestellt wird.

Diskussionsverlauf

Vom Bürgermeister Mike Eckhoff wird noch einmal kurz die Sachlage erörtert. Mit den neuen Fördervorgaben werden nunmehr nicht mehr einzelne Dörfer, sondern Verbunddorfentwicklungen gefördert.

Herr Paus teilt mit, dass er hier bereits bei den Dorfentwicklungsprogrammen Krautsand und Hüll mitgewirkt hat. Anhand einer Präsentation erörtert er noch mal die neue Förderkulisse. Es ist ein umfangreicher Aufnahmeantrag bis spätestens 01.08.2020 abzugeben. In diese Verbunddorfentwicklung sollten die Ortschaften Ritsch, Assel, Wethe und Barnkrug integriert werden. Der Bereich Ritschermoor ist im Betrachtungsraum zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Verfahrens werden die Bedarfe für öffentliche und private Maßnahmen zu ermitteln sein. Die Bevölkerung ist eng in das Verfahren einzubinden und zu beteiligen.
Die bereits durchgeführten Fördermaßnahmen in Hüll und Krautsand lassen beispielhaft erkennen, welche positiven Auswirkungen bei Aufnahme in das Programm zu erwarten sind.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass für die Verbunddorferneuerung der Ortsteile Ritsch, Assel, Wethe und Barnkrug durch Einschaltung des Planungsbüros Sweco GmbH ein Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm bis zum 01.08.2020 gestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 05.06.2019 ö 6
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6.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 05.06.2019 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Es wurden keine Anfragen gestellt.

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6.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 05.06.2019 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Es we rden keine Mitteilungen gemacht.

Datenstand vom 13.06.2019 08:22 Uhr