Datum: 21.01.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 22.10.2019
4 Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 75 - Triftweg/Grefenstraße-Süd
5 Aufbau eines Klimaschutzmanagements
6 Anträge
7 Anfragen und Mitteilungen
7.1 Anfragen
7.2 Mitteilungen
7.2.1 „Tourismus in der Gemeinde Drochtersen“ (Top 6, Antrag 4)
7.2.2 Klage Eggers gegen Landkreis Stade (Errichtung von 2 Windkraftanlagen)
7.2.3 SuedLink

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung.pdf
Download Niederschrift GUT 20200121.pdf

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21.01.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

zum Seitenanfang

2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21.01.2020 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

zum Seitenanfang

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 22.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21.01.2020 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 22.10.2019.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 22.10.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

zum Seitenanfang

4. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 75 - Triftweg/Grefenstraße-Süd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21.01.2020 ö 4
Verwaltungsausschuss 31/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.01.2020 3
Gemeinderat 16/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 29.01.2020 ö 5

Sachverhalt

Am 24.10.2018 wurde u. a. der 1. Nachtrag zum Städtebaulicher Vertrag „Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 75 Triftweg/Grefenstraße-Süd“ vom 10. März 2017/25. April 2017 beschlossen.

In § 2 Abs. 1 wurde der § 8 neu gefasst. Hier sind in Absatz 2 die Reihenfolge der Vermarktung und der Veräußerung festgelegt.

In § 2 Abs. 3 wurde der § 10 (Verkaufspreise) neu gefasst. In Absatz 1 und 4 ist die Höhe des Verkaufspreises geregelt und in Absatz 2 die Beteiligung der Gemeinde, um gestalterische Zielvorstellungen bei der Veräußerung im Bauabschnitt 1 einzubringen.

Aufgrund des Baufortschritts der Erschließungsanlagen und von Gesprächen, wurde zu diesen genannten Punkten eine Neufassung erarbeitet (siehe Anlage).

  1. Reihenfolge der Vermarktung und Veräußerung
Im Abschnitt 1 ist der Bau von Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Im Abschnitt 2 ist der Bau von Einfamilienhäusern vorgesehen. Nach der bisherigen Regelung kann erst mit der Vermarktung und Veräußerung des Abschnittes 2 begonnen werden, wenn 70% der Grundstücke im Abschnitt 1 veräußert und/oder bebaut sind. Ziel muss es aber auch sein, dass der Bau von Einfamilienhäusern möglich ist.

  1. Kaufpreis
Aufgrund des Baufortschritts der Erschließungsanlagen hat sich die Kostenseite konkretisiert und es wurde ein Neuregelung angestrebt, um den Grundstückspreis konkret festzulegen und auch eine Abstufung für den Bereich der Einfamilienhäuser zu erzielen.

Mit der Prüfung und Beurteilung der Kostenseite ist unsere Rechtsanwältin, Frau Gremmel-Petzold, beauftragt. Hier wird während der Sitzung weiterer Vortrag erfolgen.

  1. Verfahren Beteiligung Veräußerung
Ziel der Gemeinde Drochtersen war es, auf die Gestaltung der größeren Gebäudeeinheiten Einfluss zu nehmen. Von der jetzigen Regelung sind jedoch alle Grundstücke im Abschnitt 1 umfasst, so dass selbst auf Gebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten die Gemeinde zu beteiligen ist. Dies stellt sich als nicht praktikabel dar, so dass die Regelung nun darauf abzielt, dass die Gemeinde bei Gebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten zu beteiligen ist.

Des Weiteren wird während der Sitzung weiterer Vortrag zur möglichen Beurkundungspflicht des Erschließungsvertrages  erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den im Entwurf vorliegenden 2. Nachtrag zum Städtebaulicher Vertrag „Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 75 – Triftweg/Grefenstraße-Süd“ vom 10. März 2017/25. April 2017 zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Reiner Heinsohn übergibt das Wort an den Bürgermeister Mike Eckhoff. Dieser erörtert kurz noch einmal die Sachlage. Durch den vorliegenden Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag soll u. a. eine weitere Konkretisierung der Punkte

  1. Reihenfolge der Vermarktung und Veräußerung
  2. Kaufpreis
  3. Verfahren Beteiligung Veräußerung

erfolgen.  
Frau Gremmel-Petzold erläutert anschließend, dass sie die von Frau Friesen-Schulz/Treuhand Hannover vorgelegten Unterlagen eingehend geprüft hat. Aus Sicht von Frau Gremmel-Petzold ist es fraglich, dass ca. 170.000,00 € (Steuerberatungskosten, Rechtsanwaltskosten)  den Erschließungskosten zuzuschlagen/anrechenbar sind.
Grundsätzlich bestehen zwischen den Rechtsbeiständen unterschiedliche rechtliche Beurteilungen hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Leistungen zu den Erschließungskosten.
Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Cornelius van Lessen erklärt Frau Gremmel-Petzold, dass sie die vorgelegten Rechnungen/Belege nach der Höhe und Plausibilität, nicht aber die Angebote überprüft hat.
Hinsichtlich der Beurkundungspflicht der Erschließungsverträge/Nachträge bestehen ebenfalls unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Notwendigkeit der Beurkundung. Im Ergebnis wird seitens der Gemeinde Drochtersen (nach erfolgter Rechtsberatung) keine Beurkundungspflicht gesehen.

Das Ausschussmitglied Dr. Hannes Hatecke fragt nach der genauen Grundstücksgröße. Hierzu teilt ihm der Bürgermeister Mike Eckhoff mit, dass es sich hierbei um eine Größe von 40.268 m² handelt. Dr. Hannes Hatecke stellt daraufhin fest, dass sich somit ein Grundstückspreis von 163,00 €/m² (incl. 20% Aufschlag) ergibt.
Nach einer kurzen Diskussion stellt das Ausschussmitglied Dr. Hannes Hatecke den Antrag, diesen Antrag heute zurückzuweisen, um ihn nochmals in den einzelnen Fraktionen zu beraten.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen, den Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung wiederum an die Fraktionen zu verweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

5. Aufbau eines Klimaschutzmanagements

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21.01.2020 ö 5
Verwaltungsausschuss 31/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.01.2020 4

Sachverhalt

Im Rahmen des Förderprogramms "Nationale Klimaschutzinitiative" des Projektträgers Jülich, gibt es die Möglichkeit einer befristeten Förderung einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers auf kommunaler Ebene. Gefördert wird hierbei konkret die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen oder -manager sowie die Umsetzung erster Maßnahmen in den Bereichen:
a) Integrierter Klimaschutz
b) Klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung
c) Klimafreundliche Mobilität.
Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Sie müssen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure erstellt werden sowie eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument zum Controlling und Management enthalten.
Die Klimaschutzmanagerinnen und -manager tragen die Gesamtverantwortung für die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts. Sie koordinieren alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung, mit verwaltungsexternen Akteuren sowie externen Dienstleistern, informieren sowohl verwaltungsintern als auch extern über die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure.
Die Förderquote beträgt max. 65 % für einen Zeitraum von 24 Monaten. Voraussetzung der Förderung ist, dass die Stelle der Klimaschutzmanagerin bzw. des Klimaschutzmanagers mindestens mit 50 % der regulären tariflichen Arbeitszeit ausgestattet ist Ein Zusammenschluss von mehreren Antragstellern mit der Beschäftigung eines gemeinsamen Klimaschutzmanagers ist möglich. Hierfür wäre dem Antrag zusätzlich eine Kooperationsvereinbarung der teilnehmenden Kooperationspartner beizufügen.
Das Klimaschutzkonzept wäre spätestens 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums beim Projektträger Jülich einzureichen.
Nach einem Gespräch mit der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten ist geplant, dass die Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten die Beantragung übernimmt und dieses Projekt als Kooperationsprojekt gemeinsam geführt wird. Die Gemeinde Drochtersen hat sich entsprechend anteilig an den Kosten zu beteiligen (bei Vollzeitstelle rd. 10.000 €/Jahr).

Zusammenfassend lässt sich hierzu feststellen, dass der Klimaschutz zu Recht eine immer größere Bedeutung hat. Auch auf kommunaler Ebene ist darauf hinzuwirken, dass die Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele mit geeigneten Mitteln unterstützt wird.
Ein Grundstein hierfür wäre der Aufbau eines Klimaschutzmanagements verbunden mit einem kommunalen Klimaschutzkonzept. Eine interkommunale Zusammenarbeit kann dieses positiv unterstützen.
Mit einer/einem entsprechend qualifizierten zusätzlichen Mitarbeiter/in wäre es möglich, die vorgenannten Projekte umzusetzen.
Hinsichtlich des Umfangs der Stelle sollte zunächst mindestens von einer Halbtagsstelle ausgegangen werden.

Beschlussempfehlung

Der Aufbau eines Klimaschutzmanagements in der Gemeinde Drochtersen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten wird begrüßt. In Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten ist ein Förderantrag einzureichen. Eine Stelle mit mindestens 50 % der regulären tariflichen Arbeitszeit wird zunächst vorbehaltlich einer möglichen Förderung befristet für 2 Jahre vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erörtert kurz die Sachlage und teilt mit, dass sich die Kosten für die Gemeinde Drochtersen auf max. 10.000,00 €/Jahr (anteilig nach Einwohnerzahlen) belaufen. Von der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten wird die Zusammenarbeit begrüßt und sie sehen für sich eine Halbtagsstelle vor.

Das Ausschussmitglied Cornelius van Lessen teilt mit, dass es ihm nicht klar ist, warum ein  Klimaschutzmanager/in notwendig ist. Dieses könnten wir doch auch alles selber machen.

Beschluss

Der Aufbau eines Klimaschutzmanagements in der Gemeinde Drochtersen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten wird begrüßt. In Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten ist ein Förderantrag einzureichen. Eine Stelle mit mindestens 50 % der regulären tariflichen Arbeitszeit wird zunächst vorbehaltlich einer möglichen Förderung befristet für 2 Jahre vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

6. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21.01.2020 ö 6
Verwaltungsausschuss 31/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.01.2020 5

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 07.01.2020 wurden durch die FWG-Drochtersen diverse Anträge zu u. s. Thematiken gestellt:

  1. Bebauungsplan Nr. 30 “Drochtersen – Sietwende, Zwischen Häuserzeile Deichreihe und der Landesstraße 111“
 
Bebauungsplan Nr. 30 “Drochtersen Sietwende Zwischen den beiden Fleeten” ist am 7. Juli 1982 vom Landkreis Stade genehmigt worden. Das Baugebiet ist belegen zwischen dem Sietwender Schleusenfleth und Kleines Sietwender Fleth/Brückenweg hinter dem vorgelagerten Baugebiet Sondergebiet B-Plan 30 A.
Ausgewiesen wurde mit dem B-Plan 30 ein allgemeines Wohngebiet und im nordwestlichen Bereich zum Brückenweg/Nagelsweg ein Mischgebiet. Auf dieser Fläche befindet sich ein Abrissgebäude und dies schon seit Jahren. Das Baugebiet hat sich über die Jahre zu einer Naturfläche mit Holzbestand entwickelt. Ob dort Altlasten vorhanden sind, sollte die Verwaltung auf Grund einer Bitte der FWG-Drochtersen mittlerweile geklärt haben
 
Sollten Altlasten vorhanden sein, wäre der Eigentümer als Zustandsstörer aufzufordern, diese zu beseitigen. Ferner sollte darauf hingewirkt werden, dass neben den Altlasten auch der marode Baubestand entfernt/abgerissen wird.
 
Wir haben bereits mehrfach auf die Verpflichtung des Grundstückseigentümers nach § 176 BauGB hingewiesen. Danach kann dieser verpflichtet werden, sein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des B-Plan 30 zu bebauen bzw. bebauen zu lassen.
 
Entsprechende Anträge für die Sitzung behalten wir uns ausdrücklich vor.
 

2.  Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“
 
Der Ausschuss und der Verwaltungsausschuss haben am 19. 3. 2019 bzw. am 23.3.2019 die Aufstellung des B-Plans 90 “An der Elbmarsch” beschlossen. Dieser Plan soll für die Vorhabenträgerin Ülker-von Allwörden umgesetzt werden.
 
Die FWG-Drochtersen beantragt, die Bauleitplanung einzustellen. Der Grund für diesen Antrag ist, dass die Politik endlich davon absehen sollte, umfangreiche Baupläne erarbeiten und beschließen zu lassen für Bauträger. Wohin dies letztlich führen kann, lässt sich erkennen an dem Baugebiet zu Ziffer 1 – wird einfach nicht umgesetzt – und an dem Baugebiet Friesen-Schulz in der Grefenstraße/Trifftweg – lässt sich nicht verkaufen-.
 
Ob eine andere Lösung dieser Problematik möglich ist, wäre noch zu überlegen.
 

  1. Spielplätze in der Gemeinde Drochtersen
 
Verkauf von im Eigentum der Gemeinde befindlichen Spielplatzflächen als Baugrundstücke.
 
Der Verwaltungsausschuss hat am 12.6.2019 den Grundsatzbeschluss gefasst, ein Spielplatzkonzept zu entwickeln. Dazu sollte eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden. Umgesetzt wurde dieser Beschluss bislang nicht. Es ist jetzt schon erkennbar, dass nicht alle in der Gemeinde Drochtersen vorhandenen Spielplätze benötigt werden. Sie können kostengünstig als Bauplätze verkauft werden.  Welche Spielplätze als Baugrundstücke verkauft werden können, dürfte leicht zu klären sein, dazu bedarf es nicht einmal professioneller Hilfe. Diese wird allenfalls benötigt für den Bau und die Entwicklung von großen/größeren zentralen Spielplätzen.
 
In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, ob die Bauleitplanung für evtl. zu verkaufende Spielplatzflächen noch geändert/angepasst werden muss.
 
Wir stellen daher den Antrag, unverzüglich einen Arbeitskreis einzuberufen bzw. zu bestimmen.
 

  1. Tourismus in der Gemeinde Drochtersen

a.
Auskunft darüber, ob und welche Bauvorhaben für die weitere Entwicklung des Tourismus derzeit geplant/genehmigt oder bereits im Bau sich befinden. Diese Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf die gesamte Gemeinde Drochtersen und nicht nur auf die Elbinsel Krautsand.
 
b.
Auskunft darüber, wie viele Wohnmobilplätze auf der Elbinsel Krautsand noch errichtet werden können/dürfen. Die Genehmigungsvoraussetzungen dafür sind vorzutragen.
 
c.
Auskunft darüber, wie viele Betten für Übernachtungszwecke incl. Campingplätze in Drochtersen, insbesondere auch auf Krautsand, vorhanden sind. In diesem Zusammenhang sollte auch die Verweildauer der Touristen geklärt werden.
 
d.
Auskunft über die Anzahl der Übernachtungen in Drochtersen zu erteilen und zwar für den Zeitraum von 2014 bis 2019.
 
e.
Auskunft darüber zu erteilen, wie viele Einfamilienhäuser, insbesondere auf der Elbinsel Krautsand, touristisch genutzt werden und mitzuteilen, ob für eine Umnutzung eine Baugenehmigung erforderlich ist.
 
Der Grund unserer Anfrage – weitere behalten wir uns in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor- ist die Tatsache das nach der Bürgerbefragung zum Leitbild der Gemeinde Drochtersen feststeht, dass mehr an touristischer Entwicklung insbesondere auf der Elbinsel Krautsand von der Bevölkerung nicht gewünscht ist.


  1. Strandverordnung

Weiter stellt sich die Frage, ob es noch “Tourismus” ist, wenn vornehmlich an Wochenenden mit schönem Wetter Besucher sich stundenweise auf dem Strand von Krautsand aufhalten, nur um ihre Haustiere – insbesondere Hunde und Pferde- dort auszuführen. Diese reisen an und sofort wieder ab nachdem sie die gesamte Infrastruktur genutzt haben.
Vermieter von Ferienwohnungen aus z.B. dem Nachbarkreis Cuxhaven werben mit dem Hundestrand auf der Elbinsel Krautsand als weiteres nahes Erholungsziel für die Hunde (z.B. Mühlenhof in Hechthausen. Dieser liegt in Kleinwörden direkt am Deich der Oste). Ferner konnte beobachtet werden, dass auch eine Hundeschule aus Hemmoor 5 Hunde und mehr zugleich auf Krautsand sich austoben lassen. Das Ergebnis kann aus den an manchen Tagen mit von Hundekottüten überfüllten Mülleimern erkannt werden.
 
Bevor also weitere Unterkünfte für Touristen genehmigt werden, sollte im Rahmen der Diskussion um das Leitbild für die Gemeinde Drochtersen Rat und Bevölkerung sich darüber im Klaren sein, was “Sanfter Tourismus” für die Gemeinde Drochtersen und insbesondere für die Elbinsel Krautsand bedeutet/bedeuten soll.
 
  1. Bauleitplanung

Wir beantragen daher, dass derzeit keine Planungen für weitere touristische Unterkünfte in Drochtersen vorgenommen werden und bei Bauanträgen bzw. Bauvoranfragen die politischen Gremien darüber unverzüglich informiert werden, damit evtl. Veränderungssperren beschlossen werden können.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass zu folgenden Punkten/Thematiken … nach Vorbereitung durch die Verwaltung eine weitere Beratung in den Fachausschüssen erfolgen soll bzw. Auskünfte erteilt werden.

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Cornelius van Lessen erläutert die gestellten Anträge.

Vom Ausschussmitglied Wilfried Barwig wird nachgefragt, wie es mit den Altlasten beim Bebauungsplan Nr. 30  „Drochtersen – Sietwende, Zwischen Häuserzeile Deichreihe und der Landesstraße 111“ nunmehr aussieht. Hierzu teilt der Bürgermeister Mike Eckhoff mit, dass bereits vor 6/7 Jahren ein Gespräch mit dem Eigentümer stattgefunden hat. Altlasten seien ihm nicht bekannt.

Das Ausschussmitglied Dr. Hannes Hatecke teilt mit, dass „Zwang“ bei der Umsetzung des  Bebauungsplans Nr. 30 Drochtersen nicht das richtige Mittel sei. Es sollten Gespräche mit dem Grundstückseigentümer über eine mögliche Umsetzung des B-Plans geführt werden.
Zum Bebauungsplan Nr. 90 („An der Elbmarsch“) teilt er mit, dass dieses Verfahren bereits seit einem Jahr läuft und das Verfahren weitergeführt werden möge. Die Überprüfung der Spielplätze wird begrüßt.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass zu folgenden Punkten/Thematiken 1 – 6 nach Vorbereitung durch die Verwaltung eine weitere Beratung in den Fachausschüssen erfolgen soll bzw. Auskünfte erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

7. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21.01.2020 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21.01.2020 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

zum Seitenanfang

7.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21.01.2020 ö 7.2
zum Seitenanfang

7.2.1. „Tourismus in der Gemeinde Drochtersen“ (Top 6, Antrag 4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21.01.2020 ö 7.2.1

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff teilt mit, dass entsprechende Unterlagen diesem Protokoll als Anlage beigefügt werden.

zum Seitenanfang

7.2.2. Klage Eggers gegen Landkreis Stade (Errichtung von 2 Windkraftanlagen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21.01.2020 ö 7.2.2

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass der Termin am 28. Januar 2020 hinsichtlich der Klage Eggers ./. Landkreis Stade vor dem Verwaltungsgericht Stade aufgehoben wurde. Das Verfahren ruht derzeit.

zum Seitenanfang

7.2.3. SuedLink

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 24/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 21.01.2020 ö 7.2.3

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff teilt mit, dass noch keine endgültige Entscheidung über die Lage des vorgesehenen Korridors vorliegt. Es ist vorgesehen, st att einer 320 KV-Leitung nunmehr eine 525 KV-Leitung zu verlegen.

Datenstand vom 24.01.2020 09:36 Uhr