Datum: 17.03.2020
Status: Einladung
Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Assel
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 18.02.2020
4 Bebauungsplan Nr. 91 „Wegefährels“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Abwägung eingegangene Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 91 „Wegefährels“
5 Außenbereichssatzung für den Bereich „Drochtersermoor“ a) Vorstellung und Annahme des Satzungsentwurfs b) Beschluss über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
6 Ansiedlung Netto in Assel
7 Anfragen und Mitteilungen
7.1 Anfragen
7.2 Mitteilungen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 26/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus- ABGESAGT 17.03.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 26/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus- ABGESAGT 17.03.2020 ö 2
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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 18.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 26/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus- ABGESAGT 17.03.2020 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 18.02.2020.

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4. Bebauungsplan Nr. 91 „Wegefährels“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Abwägung eingegangene Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 91 „Wegefährels“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 26/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus- ABGESAGT 17.03.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2019 neben der Aufstellung auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden für den Bebauungsplan Nr. 91 „Wegefährels“ beschlossen.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 02.12.2019 bis 15.01.2020.
Die Firma Harald und Jan Suhr GbR, Barnkruger Straße 35, 21706 Drochtersen beabsichtigt, in einem überwiegend unbeplantem Innenbereich eine Nachverdichtung durch die Errichtung von Wohngebäuden zu ermöglichen. Auf einem Teil der Fläche sind noch alte bestehende Gebäude abzubrechen, so dass dann die Gesamtfläche für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern genutzt werden kann (Allgemeines Wohngebiet). Die Grundflächenzahl soll 0,4, bei einer Geschossflächenzahl von 0,5, betragen. Es sollen max. zwei Vollgeschosse zulässig sein. Die Traufhöhe soll mit 6 m und die Firsthöhe mit 9 m festgesetzt werden. Die Mindestgröße für Baugrundstücke soll 600 qm für Einzelhausgrundstücke und 400 qm für Doppelhausgrundstücke betragen. Die Erschließung soll ab der öffentlichen Stichstraße vom Wegefährels über private Verkehrsflächen erfolgen. Eine fußläufige Anbindung an die Straße „Am Asseler Fleet“ ist geplant.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes stellte eine Maßnahme der Innenentwicklung dar, so dass hier die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgte. Dementsprechend wurde von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 bzw. §4 Abs. 2 BauGB. Eine frühzeitige Beteiligung wurde nicht vorgeschaltet.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und deren Einarbeitung ist aus der beigefügten Auflistung zu entnehmen (siehe Anlage 1). Der daraus angepasste Satzungsentwurf nebst Begründung liegt als Anlagen 2 und 3 bei. Eine Erläuterung wird in der Sitzung durch Herrn Cappel erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägungen, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

b.)        Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 91 „Wegefährels“ mit der Begründung wird angenommen und bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 (nebst Begründung) mit örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung und textlichen Festsetzungen als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.

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5. Außenbereichssatzung für den Bereich „Drochtersermoor“ a) Vorstellung und Annahme des Satzungsentwurfs b) Beschluss über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 26/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus- ABGESAGT 17.03.2020 ö 5

Sachverhalt

Um gerade Einheimischen eine Wohnperspektive im Bereich Drochtersermoor bieten zu können, laufen bereits seit Längerem Gespräche mit dem Landkreis Stade, wie und wo eine Realisierung möglich wäre. Hierzu wurde durch das Planungsbüro cappel + kranzhoff ein städtebauliches Entwicklungskonzept (siehe Anlage 1) für den Bereich Drochtersermoor (rund um die sogenannte „Milchstraße“) erstellt. Hieraus entwickelte sich eine konkrete Möglichkeit über die Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB im Bereich Ecke Kreisstraße/“Milchstraße“ mit den Flurstücken 183/8 und 183/9. Auf dieser Fläche sollen 4 Baugrundstücke (Größe je Grundstück ca. 1000 qm) mit einer Erschließung über die Nebenstraße, deren Einmündungsbereich zur Kreisstraße aufgewertet werden muss, entstehen.  
Die Oberflächenentwässerung würde über eine neu zu schaffende Regenwasserleitung (neben der vorhandenen Straße) erfolgen, die über das Flurstück 160/5 (Einverständnis des Eigentümers liegt vor) in den vorhandenen Entwässerungsgraben mündet. Aus dem Entwurf Außenbereichssatzung (siehe Anlage 2) ist der Geltungsbereich, der auch die umliegende Bebauung umfasst, dargestellt. Die Begründung wurde im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt bzw. wird während der Sitzung durch Herrn Cappel erläutert.
Bei der Aufstellung von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB sind die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2+3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) entsprechend anzuwenden. Dies bedeutet, dass auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet werden kann. Es besteht keine Pflicht zur Umweltprüfung.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a)        Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ wird mit Begründung angenommen.

b)        Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ ist mit Begründung anhand einer Planauflage gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig gem. § 4 Abs. 3 BauGB ist die Beteiligung der Behörden durchzuführen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Haushaltsmittel für die Erschließung und den Erwerb der Flächen sind im Haushaltsplan 2020 eingeplant.

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6. Ansiedlung Netto in Assel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 26/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus- ABGESAGT 17.03.2020 ö 6

Sachverhalt

Die Firma Netto Marken-Discount AG & Co. KG ist nach wie vor am Standort Assel (zwischen Blumenstraße und Tankstelle) interessiert. Bereits im Jahr 2014 hat es eine Beratung und Diskussion im Fachausschuss (05.02.2014) und eine Ablehnung im Verwaltungsausschuss (19.02.2014) gegeben.
Das genannte Projekt soll mit der Firma Bremer Wohnungsbau Immobilien und Objektgesellschaft mbH & Co. KG realisiert werden. Die vorgesehene Fläche wurde durch die Bremer Wohngsbau Immobilien und Objektgesellschaft mbH & Co. KG gesichert. Sie würden idealerweise eine Verkaufsfläche von ca. 1. 200 qm errichten wollen. Sollte dieses mit dem regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) und einem noch zu erstellenden Einzelhandelsgutachten nicht vereinbar sein, so würden sie das Projekt auch mit einer Verkaufsfläche von 800 qm umsetzen.
Das Angebot eines Netto-Marktes erstreckt sich auf ca. 5.000 Artikel und es würden ca. 10-12 Arbeitsplätze entstehen. Als Anlagen sind ein Lageplan, eine Betriebsbeschreibung und eine exemplarische Ansicht beigefügt.
Seitens des Vorhabenträgers wird nun in Form eines Aufstellungsbeschlusses das Signal aus der Politik benötigt, ob die Realisierung eines solchen Projektes gewünscht ist. Sollte dies der Fall sein würden die Detailplanungen folgen und die nächsten Verfahrensschritte der Bauleitplanung in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung eingeplant werden.
Das Vorhaben wird im Rahmen der Fachausschusssitzung vom Vorhabenträger im Detail präsentiert.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss vorbehalten

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7. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 26/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus- ABGESAGT 17.03.2020 ö 7
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7.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 26/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus- ABGESAGT 17.03.2020 ö 7.1
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7.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 26/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus- ABGESAGT 17.03.2020 ö 7.2
Datenstand vom 22.04.2020 12:22 Uhr