Datum: 17.06.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Drochtersen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 29.01.2020
4 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
5 Nachrücken der Ersatzperson Bernd Mattern /Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG & Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG
6 Neubesetzung des Verwaltungsausschusses und der Ratsausschüsse nach § 71 NKomVG und sonstige Ausschüsse
7 Änderung der Strandverordnung der Gemeinde Drochtersen
8 Bebauungsplan Nr. 91 „Wegefährels“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Abwägung eingegangene Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 91 „Wegefährels“
9 Neuwahl der Schiedspersonen
10 Wahl des Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Drochtersen
11 Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten
12 Neuausschreibung der Konzessionsverträge - Beschluss über die Zuschlagskriterien und Ausschreibungsunterlagen
13 Abänderung der Festsetzung von Betragsgrenzen für die Stundung von Gewerbesteuerforderungen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie
14 Umgang mit den Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Drochtersen aufgrund der Corona-Pandemie
15 Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020
15.1 1. Nachtragshaushalt 2020
16 Annahme von Spenden
17 Bericht des Bürgermeisters
17.1 Leitbild
17.2 Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt u. Tourismus
17.3 Glasfasernetz
17.4 Dornbuscher Hafenstraße
17.5 Hallenbad
17.6 Landesförderprogramm
18 Anträge und Anfragen
19 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 1

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung legen die Anwesenden auf Bitten des Ratsvorsitzenden Reiner Heinsohn eine Gedenkminute für das verstorbene Ratsmitglied Martin Bremert ein.
Im Anschluss daran erinnert der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt in einem kurzen Nachruf an Martin Bremert.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 2

Diskussionsverlauf

Herr Rambow lobt den instandgesetzten Fahrradweg zwischen Kreuel und Assel. Unter Bezugnahme auf die Straßenbeleuchtung im Ortsteil Barnkrug stellt er fest, dass diese in der Barnkruger Hafenstraße sehr gut, im Gegensatz dazu an der Schulbushaltestelle sehr dunkel ist. Er erkundigt sich, ob dieses bei der Planung nicht berücksichtigt wurde. Dieses wird von der Verwaltung bejaht.
Herr Ahrens und Frau Finkenwirth, Kirchengemeinde Drochtersen, geben ihrer Enttäuschung dahingehend Ausdruck, dass der Antrag für die Friedhofserweiterungsfläche abgelehnt wurde und bitten die Mitglieder des Rates, die Entscheidung noch einmal zu überdenken.
Frau Richter von der Kirchengemeinde Drochtersen weist darauf hin, dass im Jahr 2012 im Rahmen des Projektes Plant for the Planet durch die Schüler/innen der Elbmarschen Schule insgesamt 67 Bäume bzw. Sträucher angepflanzt wurden und mit dem Entfernen der Bäume ein falsches Signal gesetzt wird.
Frau Richter rechnet vor, dass ein Baum im Durchschnitt 300 EUR kostet. Wird dieser Betrag mal 67 genommen, ergibt sich ein ungefährer Betrag von 20.100 EUR, der durch den „Kamin“ geht. Des Wegen kann sie nicht verstehen, dass in der Gemeinderatssitzung im Oktober 2019 beim Top 8 der Friedwald und im Top 9 vom Insektensterben gesprochen wurde. Das würde sich mit dem Fällen der Bäume widersprechen.
Im Hinblick auf Bestattungen stellt sie fest, dass der Friedwald einen Zugewinn für die Gemeinde Drochtersen darstellen würde, da naturnahe Bestattungen im Trend liegen.
Dieser Aussage schließt sich Frau Schröder-Buttkewitz an und sie betont, dass für ältere Mitbürger der Besuch der Ruhestätten  durch die örtliche Nähe vereinfacht würde.
Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert dazu, dass der Antrag zwar abgelehnt wurde, aber das Verfahren noch am Anfang steht. Die Verwaltung steht diesbezüglich weiterhin in Kontakt mit der Kirchengemeinde. Das Bauleitplanverfahren, welches nach den Sommerferien beginnt, beteiligt die Träger öffentlicher Belange. Das Ergebnis wird dann entsprechend im Fachausschuss beraten.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 29.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 29.01.2020 .

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 29.01.2020 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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4. Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 4

Diskussionsverlauf

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes berichtet der Bürgermeister über Themen, die seit der letzten öffentlichen Sitzung im Januar 2020 Gegenstand von Beratungen im Verwaltungsausschuss waren:
In der Verwaltungsausschusssitzung am 26. Februar 2020 war das Naturschutzgebiet „Scheidung“ und die Hüteschafbeweidung ein Thema. Bzgl. der Hüteschafbeweidung ist eine Stellungnahme (Ablehnung des Verordnungsentwurfes) an den Landkreis Stade gesendet worden. Bis zum heutigen Datum gibt es kein Signal vom Landkreis.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05. Mai 2020 war der Neubau des Hallenbades inkl. Raum- und Energiekonzept der Gemeinde Drochtersen Gegenstand der Beratungen. In diesem Zusammenhang erläutert der Bürgermeister, dass das Energiekonzept (Blockheizkraftwerk) noch in der Klärung ist.
In der Verwaltungsausschusssitzung am 12. Mai 2020 waren folgende Themen Bestandteil: Baugebiet Drochtersermoor, Sanierung des Weges zum Friedhof (L111) und der Antrag der Kirche bzgl. der Friedhofserweiterung. Zum Thema Drochtersermoor läuft das Auslegungsverfahren (inkl. der Öffentlichen bzw. der Privaten Belange).
Bei der Verwaltungsausschusssitzung am 19. Mai 2020 wurden Zuschussgewährungen für den Förderverein zur Erhaltung des Küstenmotorschiffs Kapt`n Klünder e.V. und den Schützenverein Drochtersen e.V. beraten. Die weiteren Tagesordnungspunkte werden im Laufe dieser Sitzung des Rates beraten und beschlossen.


In der Verwaltungsausschusssitzung am 26.05.2020 waren der B-Plan Nr. 56a „Erweiterung Gewerbegebiet Nindorf“ und der Nachtragshaushalt Thema. Bei der Erweiterung des Gewerbegebiets Nindorf wird in naher Zukunft das Auslegungsverfahren beginnen.

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5. Nachrücken der Ersatzperson Bernd Mattern /Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG & Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 5

Sachverhalt

Aufgrund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 11.09.2016 rückt Herr Bernd Mattern für das verstorbene Ratsmitglied Martin Bremert nach.
Herr Mattern ist gem. § 60 NKomVG zu verpflichten. Ebenfalls ist eine Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Nach dem Tode des Ratsherrn Martin Bremert rückt Herr Bernd Mattern aufgrund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl 2016 als Mitglied des Rates nach. In diesem Zusammenhang nimmt der Bürgermeister die Pflichtbelehrung des Herrn Bernd Mattern vor und macht dies aktenkundig. Gleichzeitig wird Herrn Mattern das Taschenbuch für Ratsmitglieder ausgehändigt.

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6. Neubesetzung des Verwaltungsausschusses und der Ratsausschüsse nach § 71 NKomVG und sonstige Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 6

Sachverhalt

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 27.05.2020 Änderungen der Ausschussbesetzungen mitgeteilt, die aufgrund des Todes von Ratsherrn Martin Bremert und das Nachrücken von Herrn Bernd Mattern notwendig waren.

Stellv. Mitglied im Verwaltungsausschuss

Peter Dieter-Völckers

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft
und Personal
Bernd Mattern
Ausschuss für Bau und Verkehr
Bernd Mattern

Mitglied im Verbandsausschuss des Ab-
wasserzweckverbandes Bützfleth/Assel

Holger Krohne
Stellv. Mitglieder im Verbandsausschuss
des Abwasserzweckverbandes Bützfleth/Assel

Uwe Heinsohn (für Marc Hagenah)
Bernd Mattern (für Martin Bremert)

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stellt die Neubesetzung der Ratsausschüsse fest:

Stellv. Mitglied im Verwaltungsausschuss

Peter Dieter-Völckers

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft
und Personal
Bernd Mattern
Ausschuss für Bau und Verkehr
Bernd Mattern

Mitglied im Verbandsausschuss des Ab-
w asserzweckverbandes Bützfleth/Assel

Holger Krohne
Stellv. Mitglieder im Verbandsausschuss
des Abwasserzweckverbandes Bützfleth/Assel

Uwe Heinsohn (für Marc Hagenah)
Bernd Mattern (für Martin Bremert)

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Neubesetzung der Ratsausschüsse fest:

Stellv. Mitglied im Verwaltungsausschuss

Peter Dieter-Völckers

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft
und Personal
Bernd Mattern
Ausschuss für Bau und Verkehr
Bernd Mattern

Mitglied im Verbandsausschuss des Ab-
w asserzweckverbandes Bützfleth/Assel

Holger Krohne
Stellv. Mitglieder im Verbandsausschuss
des Abwasserzweckverbandes Bützfleth/Assel

Uwe Heinsohn (für Marc Hagenah)
Bernd Mattern (für Martin Bremert)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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7. Änderung der Strandverordnung der Gemeinde Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 25/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 18.02.2020 ö 5
Verwaltungsausschuss 32/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 26.02.2020 4
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 7

Sachverhalt

In § 1 Abs. 3 der Strandverordnung der Gemeinde Drochtersen in ihrer derzeit geltenden Fassung ist geregelt, dass diese jeweils vom 01.03. - 31.10. eines jeden Jahres gilt. Dies hat zur Folge, dass die damit einhergehenden Beschränkungen, insbesondere für Hundehalter, außerhalb des genannten Zeitraums nicht gelten.
Nunmehr ist vorgesehen, den § 1 Abs. 3 der Strandverordnung in der derzeit geltenden Fassung ersatzlos zu streichen mit der Folge, dass die Strandverordnung mit den damit einhergehenden Beschränkungen ganzjährig gilt. Dies würde bedeuten, dass der Strandabschnitt vom Anleger bis zum Wohnmobilstellplatz ganzjährig nicht mit Hunden betreten werden darf.  
Die Änderungsverordnung ist dieser Vorlage im Entwurf beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, die 1. Verordnung zur Änderung der Strandverordnung in der im Entwurf vorliegenden Fassung.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister gibt Erläuterungen zur geplanten Änderung der Strandverordnung. Diese soll nunmehr mit den einhergehenden Beschränkungen ganzjährig gelten.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Jens Schütt, merkt an, dass der Strand nicht nur von Hundebesitzern sondern auch von Familien genutzt wird und von daher ein Miteinander aller Beteiligten zu gewährleisten ist.  Das im Jahr 2018 entwickelte Konzept sollte modifiziert werden. Außerdem ist aus seiner Sicht die Beschilderung entsprechend zu optimieren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die 1. Verordnung zur Änderung der Strandverordnung in der im Entwurf vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8. Bebauungsplan Nr. 91 „Wegefährels“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Abwägung eingegangene Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 91 „Wegefährels“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 34/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 12.05.2020 3
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 8

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2019 neben der Aufstellung auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden für den Bebauungsplan Nr. 91 „Wegefährels“ beschlossen.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 02.12.2019 bis 15.01.2020.
Die Firma Harald und Jan Suhr GbR, Barnkruger Straße 35, 21706 Drochtersen beabsichtigt, in einem überwiegend unbeplanten Innenbereich eine Nachverdichtung durch die Errichtung von Wohngebäuden zu ermöglichen. Auf einem Teil der Fläche sind noch alte bestehende Gebäude abzubrechen, so dass dann die Gesamtfläche für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern genutzt werden kann (Allgemeines Wohngebiet). Die Grundflächenzahl soll 0,4, bei einer Geschossflächenzahl von 0,5, betragen. Es sollen max. zwei Vollgeschosse zulässig sein. Die Traufhöhe soll mit 6 m und die Firsthöhe mit 9 m festgesetzt werden. Die Mindestgröße für Baugrundstücke soll 600 qm für Einzelhausgrundstücke und 400 qm für Doppelhausgrundstücke betragen. Die Erschließung soll ab der öffentlichen Stichstraße vom Wegefährels über private Verkehrsflächen erfolgen. Eine fußläufige Anbindung an die Straße „Am Asseler Fleet“ ist geplant.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes stellte eine Maßnahme der Innenentwicklung dar, so dass hier die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgte. Dementsprechend wurde von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 bzw. §4 Abs. 2 BauGB. Eine frühzeitige Beteiligung wurde nicht vorgeschaltet.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und deren Einarbeitung ist aus der beigefügten Auflistung zu entnehmen (siehe Anlage 1). Der daraus angepasste Satzungsentwurf nebst Begründung liegt als Anlagen 2 und 3 bei. Eine Erläuterung wird in der Sitzung durch Herrn Cappel erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:
  1. Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägungen, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.


Der Gemeinderat beschließt:
b.        Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 91 „Wegefährels“ mit der Begründung wird angenommen und bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 (nebst Begründung) mit örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung und textlichen Festsetzungen als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister weist darauf hin,  dass Herr Lühwink Fragen zur öffentlichen Beteiligung nach der Sitzung beantworten kann.
Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Cornelius van Lessen, merkt an, dass im Hinblick auf den Naturschutz im Bebauungsplan Steingärten nicht mehr zulässig sein sollten.
Der Bürgermeister erwidert daraufhin, dass in diesem Fall möglicherweise ein neues Auslegungsverfahren erforderlich ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:
  1. Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägungen, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.


Der Gemeinderat beschließt:
b.        Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 91 „Wegefährels“ mit der Begründung wird angenommen und bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 (nebst Begründung) mit örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung und textlichen Festsetzungen als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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9. Neuwahl der Schiedspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 35/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 19.05.2020 3
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 9

Sachverhalt

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter werden die Schiedspersonen vom Rat der Gemeinde für fünf Jahre gewählt.
Die Amtszeiten des Schiedsmannes Dieter Baukloh sowie seines Vertreters Klaus-Dieter Schradiek enden am 20.04.2020.
Herr Klaus-Dieter Schradiek hat sich bereit erklärt, das Amt des stellv. Schiedsmannes weiterhin auszuüben.
Der Schiedsmann Dieter Baukloh, der das Amt des Schiedsmannes zehn Jahre lang ausgeübt hat, steht für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung.
Ein Nachfolger für Herrn Baukloh konnte nach mehreren Gesprächen gefunden werden. Frau Britta Schröder-Buttkewitz, Am Sportplatz 11, 21706 Drochtersen, konnte als Nachfolgerin gefunden werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, Frau Britta Schröder-Buttkewitz, Am Sportplatz 11, 21706 Drochtersen, für 5 Jahre zur Schiedsperson zu bestellen und Herrn Klaus-Dieter Schradiek, Dornbuscher Straße 77, 21706 Drochtersen, für weitere 5 Jahre zur stellvertretenden Schiedsperson zu bestellen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister berichtet, dass der ausgeschiedene Schiedsmann Dieter Baukloh seiner Nachfolgerin, Frau Britta Schröder-Buttkewitz, die Aufgaben erläutert hat. Im Jahr 2019 wurde er in 20 Fällen um Hilfe gebeten.
Herr Eckhoff spricht seinen Dank für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit und gute Zusammenarbeit an Herrn Baukloh, der aus privaten Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen kann und an seinen Stellvertreter, Herrn Schradiek, aus.
Diesem Dank schließt sich der CDU-Fraktionsvorsitzende, Jens Schütt, an und stellt fest, dass die Gemeinde mit der Wahl von Frau Schröder-Buttkewitz eine gute Entscheidung getroffen hat.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Frau Britta Schröder-Buttkewitz, Am Sportplatz 11, 21706 Drochtersen, für 5 Jahre zur Schiedsperson zu bestellen und Herrn Klaus-Dieter Schradiek, Dornbuscher Straße 77, 21706 Drochtersen, für weitere 5 Jahre zur stellvertretenden Schiedsperson zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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10. Wahl des Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 35/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 19.05.2020 4
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 10

Sachverhalt

Die Amtszeit des derzeitigen Gemeindebrandmeisters Peter Lühwink endet am 30.06.2020. Gemäß § 20 Abs. 5 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes ist zur Wahl als Gemeindebrandmeister vorgeschlagen, wer in einer hierzu einberufenen Versammlung die Mehrheit der Stimmen der Ortsbrandmeister und ihrer Stellvertreter erhält. In dieser Versammlung, die am 25.02.2020 stattgefunden hat, ist von den Ortsbrandmeistern und ihren Vertretern mehrheitlich empfohlen worden, Herrn Peter Lühwink für die Wiederwahl als Gemeindebrandmeister vorzuschlagen.
Über die Wahl des Gemeindebrandmeisters und die damit verbundene Ernennung beschließt der Rat der Gemeinde nach Anhörung des Kreisbrandmeisters.  

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Peter Lühwink, geb. am 12.11.1970, wohnhaft Fasanenweg 74, 21706 Drochtersen zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Drochtersen zu ernennen und ab 01.07.2020 für eine weitere Amtszeit von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass Herr Peter Lühwink seit dem 01.07.2008 das Amt des Gemeindebrandmeisters ausübt.
Er berichtet, dass es in der Gemeinde Drochtersen 6 Ortsfeuerwehren mit 200 Aktiven, 4 Jugend- und eine Kinderfeuerwehr gibt. Des Weiteren informiert er die Anwesenden über den geplanten Neubau des Feuerwehrhauses in Drochtersen bzw. den Umbau in Hüll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Peter Lühwink, geb. am 12.11.1970, wohnhaft Fasanenweg 74, 21706 Drochtersen zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Drochtersen zu ernennen und ab 01.07.2020 für eine weitere Amtszeit von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

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11. Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 35/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 19.05.2020 5
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 11

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 29.01.2020 entließ der Gemeinderat Frau Annette Brinkmann auf deren Wunsch hin aus dem Amt der Gleichstellungsbeauftragten. Es erfolgte anschließend eine Stellenausschreibung.

Aufgrund der Stellenausschreibung sind 5 Bewerbungen eingegangen. Eine Bewerbung wurde zwischenzeitlich zurückgezogen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, Frau Isabel Strömer, Haddorfer Hauptstr. 60A, 21683 Stade, zum 01.07.2020 zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Drochtersen zu berufen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff gibt Erläuterungen zur erfolgten Stellenausschreibung.
Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen wurde seitens des Verwaltungsausschusses empfohlen, Frau Isabel Strömer, die das Amt der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragen bereits in der Zeit von März 2016 bis März 2017 bekleidet hat, erneut als Gleichstellungsbeauftragte zu berufen.
Das Ratsmitglied Gabriele Dammers zeigt sich erfreut über die Einstellung von Frau Isabel Strömer.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Frau Isabel Strömer, Haddorfer Hauptstr. 60A, 21683 Stade, zum 01.07.2020 zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Drochtersen zu berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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12. Neuausschreibung der Konzessionsverträge - Beschluss über die Zuschlagskriterien und Ausschreibungsunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 36/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 26.05.2020 4
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 12

Sachverhalt

Im April 2021 laufen die Konzessionsverträge über den Strom- und Gasnetzbetrieb gemäß § 46 Abs. 2 EnWG im Gemeindegebiet aus. Für die rechtlich anspruchsvolle und oftmals strittige Vergabe der Konzessionsverträge bedient sich die Gemeinde einer externen rechtlichen Beratung. Auf die entsprechenden Beratungen im Jahr 2018 sowie den Beschluss, für die rechtliche Hinzuziehung Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, wird verwiesen.

Nach Durchführung eines Vergabeverfahrens wurde der Auftrag für die rechtliche Beratung an die Rechtsanwaltskanzlei Jung Rechtsanwälte aus Frechen erteilt. Seit Übernahme des Mandats erfolgten Abstimmungsgespräche, abgestimmter Schriftverkehr mit dem aktuellen Konzessionsnehmer sowie die Aufhebung der zunächst bekanntgemachten Verfahren. Die Aufhebung erfolgte nach rechtlichem Austausch und der damit einhergehenden Empfehlung, da die Bekanntmachung ausschließlich im Bundesanzeiger und nicht darüber hinaus im EU-Amtsblatt erfolgte. Durch die Aufhebung der ersten Verfahren und die erfolgten Neubekanntmachungen im EU-Amtsblatt und im Bundesanzeiger wurde sichergestellt, dass die getrennt zu führenden Verfahren Strom und Gas möglichst rechtssicher ablaufen und nicht aus einem solchen Grunde angegriffen werden können.

Mittlerweile läuft die Abgabefrist für Interessenbekundungen und die damit verbundene Prüfung der Eignung potenzieller Bewerber. Die Frist für diese endet am 16. Juli. In der Folge werden die Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben und geeignet sind, das Strom- und/oder Gasnetz zu betreiben, aufgefordert, erste – indikative - Angebote abzugeben. Diese Aufforderung wird einhergehen mit der Übersendung der Ausschreibungsunterlagen. Die Ausschreibungsunterlagen beinhalten unter anderem den Entwurf des jeweiligen Konzessionsvertrages und daneben die maßgeblichen Zuschlagskriterien nebst Gewichtung und Bewertungssystematik. Die Praxis zeigt, dass insbesondere die Benennung und Gewichtung der Zuschlagskriterien von letztendlich unterlegenen Bietern angegriffen wird. Die vorgeschlagenen Zuschlagskriterien nebst Gewichtung und Bewertungssystematik, die wie die weiteren maßgeblichen Unterlagen der Vorlage als Anlagen beigefügt sind, sind nach aktueller Rechtslage und Behördenpraxis aus Sicht der die gemeindeberatenden Rechtsanwaltskanzlei zulässig und geeignet, um ein möglichst rechtsfehlerfreies Vergabeverfahren durchführen zu können.

Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung und Bewertungssystematik können nach Mitteilung gegenüber den Bietern im weiteren Verfahrensverlauf grundsätzlich nicht mehr geändert werden.

Es ist beabsichtigt, Frau Rechtsanwältin Dr. Jung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses über Video-, oder Telefonkonferenz hinzu zu schalten. Neben einer kurzen Präsentation zur Thematik steht Frau Dr. Jung in der Folge auch für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung und Bewertungssystematik sowie die den Unternehmen zur Verfügung zu stellenden Ausschreibungsunterlagen wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt (alternativ: und mit den in der Sitzung erfolgten Änderungen) zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erklärt, dass im Jahr 2021 die Konzessionsverträge über den Strom- und Gasnetzbetrieb gemäß § 46 Abs. 2 EnWG im Gemeindegebiet auslaufen.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.05.2020 wurden per Videokonferenz rechtliche Erläuterungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Jung Rechtsanwälte gegeben. Nach Prüfung der eingehenden Interessenbekundungen erfolgen weitere Verfahrensschritte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung und Bewertungssystematik sowie die den Unternehmen zur Verfügung zu stellenden Ausschreibungsunterlagen wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt (alternativ: und mit den in der Sitzung erfolgten Änderungen) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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13. Abänderung der Festsetzung von Betragsgrenzen für die Stundung von Gewerbesteuerforderungen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 36/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 26.05.2020 5
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 13

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 27. Januar 2010 wurden Betragsgrenzen für die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass gemeindlicher Forderungen festgelegt. Diese Regelungen sind mit Blick auf Stundungen wie folgt ergangen:

„Der Gemeinderat beschließt die allen Ratsmitgliedern im Entwurf vorliegenden  Zuständigkeitszuordnungen. Stundungen bei einer Laufzeit, die kleiner als 6 Monate ist, liegen unbegrenzt im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters.
a) Stundung:        - bis zu        2.000,00 € Bürgermeister
       - bis zu        10.000,00 € Verwaltungsausschuss
                                       - ab                10.001,00 € Gemeinderat …“


Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben in weiten Teilen des Bundesgebietes in Bezug auf die Wirtschaft Schäden entstehen lassen bzw. lassen die Entstehung von Schäden noch befürchten. Mit Blick auf die Erhebung kommunaler Steuern, insbesondere der Gewerbesteuer, haben sich Bund und Land bereits im März mit steuerlichen Maßnahmen zur Vermeidung entsprechender Härten für die Geschädigten auseinandergesetzt.

Um eine Entlastung der Unternehmen angesichts der aktuellen Situation zu gewährleisten und dennoch die wirtschaftliche Situation der Kommune selbst im Blick zu behalten, wurde seitens des Landes eine Arbeitserleichterung für die Kommunen in Anlehnung an das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. März 2020 empfohlen (beide Schreiben sind der Vorlage als Anlage beigefügt).

Demnach können die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen bis zum Ende des Jahres 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Gewerbesteuern, sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlung auf diese stellen. Diese Anträge sollen nicht deshalb abgelehnt werden, weil es den Steuerpflichtigen nicht möglich sein könnte, die entstandenen Schäden wertmäßig im Einzelnen nachweisen zu können. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für die Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann verzichtet werden.

Bei der Gemeinde sind bereits diverse Stundungsanträge eingegangen, über deren Stand in der Sitzung des Verwaltungsausschusses berichtet werden kann. Daneben hat es auch bereits eine Reihe von Herabsetzungen der Vorauszahlungen durch entsprechende Änderung der Messbeträge durch das Finanzamt gegeben. Die Auswirkungen auf die zu erwartenden Gewerbesteuererträge werden im Rahmen der Beratungen des 1. Nachtragshaushaltes für das Jahr 2020 dargestellt.

Um die Gewerbesteuerzahler zu entlasten, sollen die Empfehlungen von Bund und Land angewandt werden. Dies auch in der Weise, dass an die Prüfung keine hohen Anforderungen gestellt werden, sondern die Voraussetzungen vielmehr bejaht werden. Eine abweichende Beurteilung eines Sachverhaltes würde erfolgen, soweit der Gemeinde anderslautende Informationen vorlägen.

Die Betragsgrenze für die Stundung gemeindlicher Forderungen sollte bis Ende des Jahres dahingehend abgeändert werden, dass die Zuständigkeit des Bürgermeisters vollumfänglich gegeben ist und somit auf eine zeitliche Einschränkung ebenso verzichtet wird, wie auf eine betragsmäßige.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, dass Stundungen kommunaler Steuern für Anträge, die bis zum 31.12.2020 bei der Gemeinde eingehen und sich auf die auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern beziehen, unbegrenzt im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters liegen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch Stundungen wird die Fälligkeit des Anspruches hinausgeschoben, der Anspruch selbst bleibt bestehen. Während somit Erträge für das Jahr 2020 bestehen bleiben, sind die Auszahlungen erst im folgenden Haushaltsjahr zu erwarten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt , dass Stundungen kommunaler Steuern für Anträge, die bis zum 31.12.2020 bei der Gemeinde eingehen und sich auf die auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern beziehen, unbegrenzt im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters liegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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14. Umgang mit den Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Drochtersen aufgrund der Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 36/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 26.05.2020 7
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 14

Sachverhalt

Aufgrund der Corona-Pandemie sind gegenwärtig alle Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung geschlossen. Von der Schließung sind sowohl die Betreuung in der Krippe, im Elementarbereich, in Hortgruppen als auch die Frühbetreuung an den Grundschulen betroffen. Lediglich eine Notfallbetreuung ist sichergestellt.
Die Schließung der genannten Einrichtungen begann am 16.03.2020. Das Land hat am 11.05.2020 verfügt, dass die genannten Einrichtungen auch weiterhin geschlossen bleiben (Nds. VO zur Bekämpfung der Corona-Pandemie). Aktuell ist davon auszugehen, dass der Betrieb auch über die Geltungsdauer der einschlägigen Verordnung hinaus untersagt bleiben wird. Die Entscheidung, ob die genannten Einrichtungen bis Ende Juli 2020 geschlossen bleiben werden, ist - entgegen anders lautender Berichterstattung - noch nicht abschließend getroffen worden.
 
Aufgrund der andauernden Schließungen ist es den Erziehungsberechtigten nicht vermittelbar, dass Beiträge für eine nicht erbrachte Betreuungsleistung gezahlt werden sollen. Es kann davon ausgegangen werden, dass viele Familien bereits von den Folgen der Pandemie betroffen sind und Kurzarbeitergeld erhalten.
 
Für die Monate April und Mai 2020 ist die Erhebung der Beiträge zunächst ausgesetzt worden. Die Erhebung der Beiträge für den Monat Juni 2020 steht unmittelbar bevor. Aus Sicht des Bürgermeisters ist es deshalb erforderlich, bereits jetzt darüber zu entscheiden, wie in den kommenden Monaten mit der aktuellen Situation umgegangen werden soll. Aufgrund von möglichen Einkommenseinbußen von Familien ist eine Entscheidung sozial geboten. Um eine spürbare Entlastung von Familien zu schaffen, wird folgendes Verfahren vorgeschlagen:
 
- Die Elternbeiträge für die Monate April und Mai 2020, die bereits ausgesetzt wurden, werden erlassen;
- die Erhebung der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 wird ebenfalls ausgesetzt, sofern die Betreuungseinrichtungen auch in diesen Monaten geschlossen bleiben müssen;
- auch für den Fall, dass Kinder in Notfallgruppen betreut werden, wird die Erhebung der Beiträge zunächst ausgesetzt.
 
Über einen Erlass der ausgesetzten Elternbeiträge könnte zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten sein.
 
Aktuell stellt das Land Niedersachsen keine finanziellen Mittel zur Verfügung, um die Einnahmeausfälle der Kommunen im Zusammenhang mit der Schließung der Betreuungseinrichtungen zu kompensieren. Die Schließung wurde jedoch vom Land verfügt, sodass die aus der Schließung resultierenden Kosten auch dem Land gegenüber geltend gemacht werden sollten. Hier erscheint es sinnvoll, den Weg über den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund zu wählen, um im Verbund die Forderungen zu kommunizieren.
 
Weitere Ausführungen können bei Bedarf in der jeweiligen Sitzung erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt,
 
- die bereits ausgesetzten Elternbeiträge für die Monate April und Mai 2020 zu erlassen;
- die Erhebung der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli ebenfalls auszusetzen, sofern die Betreuungseinrichtungen auch in diesen Monaten geschlossen bleiben müssen;
- auch für den Fall, dass Kinder in Notfallgruppen betreut werden, die Erhebung der Elternbeiträge zunächst auszusetzen.
 
Über einen Erlass der ausgesetzten Elternbeiträge ist ggf. zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten und zu beschließen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Monatlich werden Elternbeiträge in Höhe von ca. 11.500,- € eingenommen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister informiert, dass am 16.03.2020 die Kindergärten aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen wurden. Die Verwaltung und die Fraktionsvorsitzenden haben sich gemeinsam beraten und dafür ausgesprochen, dass die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Drochtersen für die Monate April, Mai und Juni nicht eingezogen werden. Des Weiteren sollen auch für den Monat Juli die Beiträge ausgesetzt werden.
Weiterhin hat die Verwaltung nach einem Gespräch mit den Elternvertretern ein entsprechendes Informationsschreiben im Hinblick auf den Erlass der Beiträge an die Eltern versandt. Auch für die Kinder, die seit März 2020 in den Notfallgruppen betreut werden, wird die Erhebung der Gebühren ausgesetzt. Die Verwaltung erwartet eine entsprechende Stellungnahme seitens des Nds. Städte- und Gemeindebundes zur rechtlichen Umgangsweise.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt macht deutlich, dass die Organisation von Beruf / Kinder in dieser Zeit nicht einfach ist. Seine Fraktion hat sich für den Erlass der Gebühren für die Monate April / Mai einverstanden erklärt.  Man sollte nunmehr auf weitere Informationen auf Landesebene warten.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Kai Schildt teilt mit, dass sich seine Fraktion nicht nur für die Stundung der Gebühren für die Monate April / Mai, sondern auch für die jetzigen Monate ausspricht.
Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen hebt hervor, dass sich nicht nur die CDU-Fraktion sondern alle Fraktionen für die Aussetzung der Beiträge für die Monate April / Mai für die Nutzung der Kindertagesstätten ausgesprochen haben. Bei uneingeschränkter Öffnung der Kindertagesstätten sollte wieder der volle Bei trag eingezogen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt,
 
- die bereits ausgesetzten Elternbeiträge für die Monate April und Mai 2020 zu erlassen;
- die Erhebung der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli ebenfalls auszusetzen, sofern die Betreuungseinrichtungen auch in diesen Monaten geschlossen bleiben müssen;
- auch für den Fall, dass Kinder in Notfallgruppen betreut werden, die Erhebung der Elternbeiträge zunächst auszusetzen.
 
Über einen Erlass der ausgesetzten Elternbeiträge ist ggf. zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten und zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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15. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 15
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15.1. 1. Nachtragshaushalt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 36/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 26.05.2020 9
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 15.1

Sachverhalt

Mit Blick auf die Vorgaben des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird ein Nachtragshaushalt - bzw. dem Wortlaut des Gesetzes folgend eine Nachtragshaushaltssatzung - für unsere Gemeinde notwendig, da bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen und zu leisten sind. Die Vorgabe aus § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG wird als gegeben angesehen. Grund hierfür sind einerseits durch die Corona-Pandemie bedingte Anpassungen, andererseits jedoch auch Entwicklungen im Bereich der Investitionen, die als erheblich verstanden werden können. Nicht zuletzt sollen mit dem 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 auch Veränderungen des Stellenplanes vorgenommen werden.

A - Ausführungen zu einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier zu Erträgen bzw. Einzahlungen)

  1. Benutzungsgebühren Kindergärten
Bedingt durch die Corona-Pandemie waren und sind die Kindergärten der Gemeinde geschlossen. Während eine Notbetreuung erfolgte und erfolgt, ist der Regelbetrieb für die Dauer von mehreren Monaten ausgesetzt, wobei zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht bekannt ist, wann ein Regelbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Neben diesen Ausführungen wird auf die Vorlage zur Beschlussfassung hinsichtlich des Erlasses der Benutzungsgebühren verwiesen. In den gemeindlichen Nachtragshaushalt wurden Mindererträge und- Einzahlungen in Höhe von 45.900 € eingerechnet, was dem Verzicht von Gebühren für vier Monate entspricht.

  1. Benutzungsgebühren Hallenbad
Seitens der Verwaltung wird für den Nachtragshaushalt mit einem Rückgang der Eintrittsgelder in Höhe von 12.500 € gerechnet.

  1. Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer ist mit erheblichen Einschnitten zu rechnen. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den ursprünglichen Haushaltsansatz um 800.000 € zu verringern. Für eine Erläuterung ist zunächst zurückzublicken auf die Ansatzbildung im Ursprungshaushalt. Seinerzeit wurde im ersten Entwurf ein Betrag von ca. 4,77 Millionen € aufgenommen, der sich mit Blick auf die zu dem Zeitpunkt bekannten Vorauszahlungen für das Jahr 2020 ergab. Dieser Betrag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen auf 5,7 Millionen € erhöht, da gegenüber der Verwaltung eine erhebliche Veranlagung angekündigt worden war, die sich als verlässlich und somit planbar erwiesen hatte.

Im Zeitraum beginnend ab den seinerzeitigen Haushaltsplanberatungen bis zum heutigen Tage haben sich naturgemäß viele Veränderungen ergeben. Dies nicht nur bedingt durch die Corona-Pandemie, sondern auch durch fortlaufend eingehende Veranlagungen des Finanzamtes, die dann wiederum als Grundlage der Veranlagung für die Gewerbesteuern oder deren Vorauszahlung zu verstehen sind.

Aktuell liegt das Anordnungssoll bei ca. 4,2 Millionen €. Dieses ergibt sich aus Vorauszahlungen (ca. 3,76 Millionen €) und Veranlagungen für vergangene Jahre. Hierin berücksichtigt sind bereits umgesetzte Herabsetzungen der Gewerbesteuervorauszahlungen in Höhe von ca. 762.000 €.
Der Verwaltung ist bekannt, dass weitere Vorauszahlungsanpassungen beantragt wurden, die in der Folge die Erträge um weitere ca. 464.000 € verringern. Es wird empfohlen, zur Sicherheit weitere
10 % der verbleibenden Vorauszahlungen abzuziehen, da nicht auszuschließen ist, dass weitere Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen folgen werden.
Während eine weitere ergebnisverschlechternde Veranlagung für ein früheres Veranlagungsjahr in Höhe von ca. 52.000 € noch zu buchen ist, werden jedoch auch zwei deutlich das Ergebnis verbessernde Buchungen erfolgen, die mit insgesamt ca. 1,578 Millionen € zu Buche schlagen.

Alles in allem wird ein neuer Gesamtansatz in Höhe von 4.900.000 € empfohlen.

  1. Anteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer
Mit Einschnitten bei diesen beiden Positionen ist zu rechnen, da sich bedingt durch die Pandemie das jeweilige Aufkommen verringern wird. Wie auch bei der Position der Gewerbesteuer wird empfohlen, vorsichtig zu planen; die Ansätze sollten jeweils um ein Zwölftel verringert werden.

  1. Schlüsselzuweisungen
Mittlerweile ist die Festsetzung des Grundbetrages erfolgt. Dies führt an dieser Stelle zu einem Mehrertrag in Höhe von 43.000 €.

  1. Zuweisung für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
Hier hat die Berechnung des Landes ergeben, dass die Gemeinde Mehrerträge in Höhe von 2.700 € erzielen wird.

B - Ausführungen zu einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier zu Aufwänden bzw. Auszahlungen)

  1. Personalbedingter Mehraufwand beim Produkt 11105
  • Mehraufwände ergeben sich aufgrund unterschiedlicher Positionen. Einerseits waren Anpassungen vorzunehmen mit Bezug auf die zunächst geplanten Zahlen zum Ausscheiden eines Bauingenieurs und zur Einstellung des neuen Bauingenieurs. Daneben erfolgte ein Austausch mit dem ausscheidenden Bauingenieur zu einer Anschlussbeschäftigung bei der Gemeinde, um diese auch weiterhin bei bestimmten Projekten zu unterstützen. Eine Anschlussbeschäftigung mit 8 Stunden Arbeitszeit/ Woche ist vorstellbar.

  • Seitens der Verwaltung wird die Schaffung einer neuen Stelle für den Fachbereich Finanzen und Personal eingebracht. Bedingt durch Personalwechsel und sich ändernde Aufgabenstellungen ist seit geraumer Zeit ein Anstieg der Belastungen festzustellen. Wiederkehrende Zeiten intensiver Einarbeitungen, die Aufarbeitung von Rückständen und ein steigender Bedarf im Bereich der Anlagenbuchhaltung haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass zum Beispiel Jahresabschlüsse nicht mehr priorisiert bearbeitet werden konnten.
    Daneben stehen mit den Neuregelungen zum § 2b Umsatzsteuergesetz, sich aus dem Leitbildprozess ergebender notwendiger Tätigkeiten im Bereich Controlling und Berichtswesen, der beabsichtigten Umstellung der Finanzsoftware, Aufgabenbereichen der Digitalisierung und weiterer Themen wie möglichen Auswirkungen der Grundsteuerreform Aufgabenstellungen bevor, die personell nicht befriedigend bearbeitet werden können.

    Die aus Sicht der Verwaltung einzurichtende Stelle könnte daneben auch als Datenschutzkoordinator und/oder als Verantwortliche/r für die Redaktion des Internetauftritts fungieren.

    Während eine Bewertung der Stelle noch vorzunehmen wäre, wird verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 9b oder 9c, bzw. eine Besoldung nach A9 erfolgen sollte. Grund dafür ist, dass die oben genannten Aufgaben einer abgeschlossenen Hochschulbildung bzw. dem erfolgreichen Abschluss des A2-Lehrganges oder aber mit Blick auf die Ernennung einer/eines Beamten/Beamten der Voraussetzungen für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei (ehemals gehobener Dienst) bedürfen werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte es sich um eine Vollzeitstelle handeln. Einerseits brachten und bringen es neue Aufgaben mit sich, dass Ressourcen nachzusteuern sind. Daneben wies bereits die Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 2013 darauf hin, dass die Personaldecke auch bei Ausweisung einer zusätzlichen halben Stelle im Fachdienst Finanzen äußerst angespannt bleibt. Der Organisationsuntersuchung lag wiederum eine Personalbedarfsermittlung zugrunde, die u.a. aufzeigte, dass die Zusammenlegung von Aufgaben des früheren Hauptamtes mit den Aufgaben der Kämmerei zu Überlastungen bei den Führungskräften führen. Hier wurde seinerzeit grundsätzlich reagiert und eine Anpassung der Stelleninhalte vorgenommen. Gleichwohl zeigt die Praxis, dass eine – wenn auch flexible – Wahrnehmung anhand der Stellenbeschreibungen in den vergangenen Jahren nicht mehr möglich war. Dies findet seine Begründung wiederum in Personalwechseln, Ausfallzeiten, wiederkehrenden intensiven Einarbeitungszeiträumen, der Aufarbeitung entstandener Rückstände und hinzugekommenen Aufgaben.

  • Daneben sollen im Stellenplan zwei weitere Änderungen dargestellt werden, die in diesem Jahr jedoch nicht (mehr) finanzintensiv werden. Einerseits soll zum 1.1.2021 die nach Besetzung der Stelle des Fachbereichsleiters Ordnung und Soziales erfolgen, so dass der Nachfolgerin/dem Nachfolger eine dreimonatige Einarbeitungszeit gewährt werden kann, bevor der jetzige Stelleninhaber in den Ruhestand geht. Diese Anpassung ist im jetzigen Stellenplan vorzunehmen, um im Laufe dieses Jahres entsprechend ausschreiben und die Stelle zum 1.1.2021 besetzen zu können.
    Andererseits wird Bezug genommen auf die bereits erfolgte Mitteilung, dass dem jetzigen Auszubildenden zum Verwaltungsfachangestellten beginnend ab August ein duales Studium ermöglicht werden soll. Hierfür ist eine Anpassung des Stellenplanes dahingehend notwendig, dass dieses Studium im Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt.

  1. Besondere Aufwendungen für Beschäftigte und Erwerb geringwertiger Gegenstände
Bedingt durch die Pandemie liegt ein Mehrbedarf beim Erwerb von Handschuhen, Desinfektionsmitteln und Masken vor. Zudem sind Kosten entstanden für den Erwerb von Kunststoffscheiben, die als Trennwände in mehreren Büros im Rathaus und in Schulen installiert wurden. Daneben wird ein Betrag von 5.000 € vorgesehen, um für einen eventuellen Erwerb von benötigter Hardware oder Technik handlungsfähig zu sein.

  1. Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
Um eine möglichst zeitnahe Abarbeitung der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 zu erreichen, soll ein darauf spezialisiertes Unternehmen die Verwaltung unterstützen.

  1. Zusätzliche Stunden Reinigungspersonal neues Schulgebäude
Mit Bezug des neuen Schulgebäudes ist eine größere Fläche zu reinigen, als dies beim jetzigen Pavillon der Fall ist. Insofern sind zusätzliche Stunden für die Reinigung einzuplanen.

  1. Notunterkunft Schäferstieg 1a
Es ist ein Austausch der Heizungsanlage vorzunehmen.

  1. Bauhof
Für den Bauhof sind Spinde und ein Schrank anzuschaffen sowie der Sanitärraum zu sanieren.

  1. Grundschule Dornbusch
Die Grundschule nutzt derzeit eine kostenlose Version von IServ. Nach Abebben der Pandemie soll das Produkt weiterhin eingesetzt werden, wird dann jedoch zu bezahlen sein.

  1. Abwasserbeseitigung
Aus Gründen der Abwasserreinigung wird auf der Abwasserreinigungsanlage ein Ionisator betrieben. Die hierfür anfallenden Kosten wurden veranschlagt. Hierzu ist anzumerken, dass es sich bei der Abwasserbeseitigung um einen Gebührenhaushalt handelt. Die Mehraufwendungen werden im Rahmen der folgenden Gebührenkalkulation in die Abrechnung einbezogen und grundsätzlich über die Abwassergebühren getragen.

  1. Straßenunterhaltung
Der Pauschalansatz soll um 50.000 € erhöht werden.

  1. Verkehrssicherungspflicht
Seitens der Gemeinde ist mittels Gefährdungsbeurteilungen zu überprüfen, ob Gefahren von öffentlichen Gewässern ausgehen. Hierfür soll eine Begutachtung beauftragt werden.

  1. Gewerbesteuerumlage
Diese sinkt aufgrund der sinkenden Gewerbesteuererträge auf 429.000 €.

  1. Entschuldungsfond
Die Berechnung durch das Land Niedersachsen hat einen etwas geringeren Aufwand ergeben.

  1. Kreisumlage
Bedingt durch die höhere Schlüsselzuweisung steigt auch die an den Kreis abzuführende Umlage.

C – Jahresergebnis und Haushaltsausgleich
Gemäß § 110 Abs. 4 NKomVG soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Gemeinde sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.

Nach § 110 Abs. 5 NKomVG ist die Verpflichtung nach § 110 Abs. 4 NKomVG auch erfüllt,
- wenn voraussichtliche Fehlbeträge im ordentlichen und im außerordentlichen
Ergebnis mit Überschussrücklagen (gem. § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG) verrechnet
werden können oder
- wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit Überschüssen
im außerordentlichen Ergebnis oder
- wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis mit
Überschüssen im ordentlichen Ergebnis gedeckt werden kann oder
- wenn nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die vorgetragenen
Fehlbeträge spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr
ausgeglichen werden können.

Der Ergebnishaushalt der Gemeinde Drochtersen weist für das Haushaltsjahr 2020 ein
negatives Jahresergebnis von 809.600 € aus.

Die Verpflichtung zum Ausgleich ist erfüllt, da die voraussichtlichen Fehlbeträge mit den Überschussrücklagen verrechnet werden können. Ebenso kann der Haushaltsausgleich durch einen Ausgleich der vorgetragenen Fehlbeträge spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr erfolgen.


D - Ausführungen zu einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier Investitionen)

  1. Neubaugebiet Assel
Es liegen Erkenntnisse vor, die die Erschließung und den Endausbau des Neubaugebietes betreffen. Demnach ergeben sich aufgrund höherer Ausschreibungsergebnisse Mehrkosten in Höhe von 500.000 €, für die Installation einer Enteisungsanlage in Höhe von 100.000 € und für den Endausbau in Höhe von 300.000 €. Demgegenüber stehen entsprechende Mehreinzahlungen in Höhe von 692.000 €.

  1. WC-Container Krautsand
Für die Anschaffung des WC-Containers werden nach erfolgter Ausschreibung 7.000 € mehr fällig.

  1. Hallenbad und Dreifachturnhalle
Für die Folgejahre einzuplanen sind einerseits Mittel für die externe Projektsteuerung. Daneben entstehen für die geplante Anbindung der Dreifachturnhalle an die Strom- und Wärmeerzeugung durch das im Hallenbad geplante Blockheizkraftwerk für eine größere Dimensionierung und die Verlegung von Leitungen höhere Investitionskosten (auf die Beschlussfassung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.05.2020 wird verwiesen).

  1. Neubau Feuerwehrgerätehaus
Für die notwendige Spundwand und die Errichtung der Außenanlagen sowie die Anpassung des Honorars sind Mittel in den entsprechenden Höhen nachzusteuern.

  1. Spielplätze
Für die Einfriedung mehrerer Spielplätze ist der Ansatz entsprechend aufzustocken.

  1. Ausbau Dornbuscher Hafenstraße
Der Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße verteuert sich aufgrund eines höheren Ausschreibungsergebnisses und durch den Anstieg von Planungskosten.

E – Kreditaufnahme
Die ursprüngliche Kreditaufnahmeaufnahmeermächtigung für das Jahr 2020 belief sich auf 4.343.000 €. Dem lag bei der Planung ein Endbestand der liquiden Mittel von ca. 3,5 Millionen € zum 31.12.2019 zugrunde. Hauptsächlich die Entwicklung der Gewerbesteuer im vergangenen Jahr bescherte der Gemeinde deutlich höhere Mehreinzahlungen, so dass sich die liquiden Mittel am Ende des Jahres auf ca. 6,7 Millionen € beliefen. Dieser Betrag kommt der Finanzierung der gemeindlichen Vorhaben zugute. Bedingt durch dieses finanzielle Polster sinkt die ursprüngliche Kreditaufnahmeermächtigung der Gemeinde im 1. Nachtragshaushalt auf 2.488.000 €.

F – Fazit
Insbesondere bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie entwickeln sich die Erträge und Aufwendungen der Gemeinde in diesem Jahr nicht wie geplant, sondern in einen negativen Bereich. Das ursprünglich positiv geplante Jahresergebnis wird aller Voraussicht nach deutlich negativ eintreten.

Während die Ansätze vorsichtig und defensiv geplant wurden, bleibt festzuhalten, dass im Laufe des Jahres eventuell das Ergebnis verbessernde Begleitumstände eintreten können, die jedoch nicht planbar sind (zum Beispiel Umsetzung der Forderung nach einem finanziellen Rettungsschirm für die Kommunen).

Ein Haushaltsausgleich kann über den Rückgriff auf die Überschussrücklagen erreicht werden.

Im Bereich der Investitionen entstehen nicht unerhebliche Mehrbelastungen. Bedingt durch vorliegende liquide Mittel, die hauptsächlich aus deutlich höheren als geplanten Gewerbesteuerzahlungen im Jahr 2019 stammen, verringert sich die ursprünglich geplante Kreditaufnahmeermächtigung von 4.343.000 € auf 2.488.000 €.


Der Vorlage sind das Änderungspapier sowie der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung als Anlagen beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, den 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 und den Stellenplan.

Diskussionsverlauf

Der Kämmerer, Michael Krüger, stellt den Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes vor. Er geht insbesondere auf die Notwendigkeit der Erstellung eines Nachtrages und in der Folge auf einzelne Positionen ein, die hauptsächlich bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie für Mindererträge und Mehraufwendungen sorgen. Der defensiv gerechnete Nachtragshaushalt zeigt letztlich auf, dass die Gemeinde in diesem Jahr ein deutliches Minus im Ergebnis verzeichnen wird. Grund hierfür sind hauptsächlich Ausfälle bei Gebühren und der Gewerbesteuer sowie den Anteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer. Daneben gibt es Aufwandspositionen u.a. auch im Personal- und Unterhaltungsbereich, die ebenfalls zu Buche schlagen und das ursprünglich positiv geplante Ergebnis auf ein Minus von etwa 810.000 € steigen lassen. Der Haushaltsausgleich wird der Gemeinde durch einen Rückgriff auf die Überschussrücklage bzw. durch die positiven Zahlen der kommenden Jahre möglich sein.
Im investiven Bereich wird die Gemeinde weitere Mittel zur Verfügung stellen und nicht etwa aufgrund der Corona-Pandemie von Investitionen absehen. Mehrauszahlungen entstehen insbesondere für die Erschließung des Baugebietes in Assel, für den Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses in Drochtersen sowie den Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße. Die außerordentlich positive Lage bei der Gewerbesteuer im 4. Quartal 2019 kommt der Gemeinde dahingehend zugute, als dass trotz Mehrinvestitionen und negativem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit letztlich die Kreditaufnahmeermächtigung abgesenkt werden kann.

Herr Krüger stellt fest, dass die Auswirkungen der Coronapandemie die Gemeinde deutlich treffen, diese jedoch grundsätzlich solide aufgestellt ist. Neben dem aktuellen Zahlenwerk bleiben daneben positive Auswirkungen über den angekündigten Rettungsschirm von Bund und Land abzuwarten.
Ratsherr Matthias Mehlis erklärt, dass zurzeit außergewöhnliche Umstände bzw. Rahmenbedingungen vorliegen. Aus seiner Sicht ist es richtig, keine wichtigen Projekte (z.B. der Neubau des Hallenbads) anzuhalten. Die Gemeinde würde sich antizyklisch verhalten. Des Weiteren ist die Ausgangslage gut. Herr Mehlis bedankt sich beim Rat und der Verwaltung, dass die Gemeinde auch in einer Krisensituation handlungsfähig ist. Für die SPD ist ein Konjunkturprogramm von Bund und Land zwingend notwendig. Nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für Kommunen.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Jens Schütt, bedankt sich beim Bürgermeister und bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit im Rahmen der Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes. Er dankt Herrn Krüger für die hervorragende Präsentation. Die Gemeinde Drochtersen befindet sich aus seiner Sicht in einer sehr komfortablen haushaltstechnischen Situation. Die CDU-Fraktion hat großes Vertrauen in die Verwaltung und wird dem Nachtrag zustimmen.
Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Cornelius van Lessen, sieht im Gegensatz zum Ratsherren Matthias Mehlis kein antizyklisches Verhalten. Es sind Mehrkosten bei den einzelnen Sanierungsmaßnahmen angefallen (z.B. 40.000,00 EUR für die Hafenstraße in Dornbusch; 900.000,00 EUR für das Neubaugebiet in Assel; etc.).
Herr van Lessen kritisiert, dass der Weg zur Kirche (L111 – Kirche) mit 37.000,00 EUR aus den Gemeindemitteln saniert werden muss. Wenn der Weg aus Gemeindemittel saniert wird, soll die Kirche den Weg an die Gemeinde Drochtersen übertragen. Des Weiteren hinterfragt er die für 2021 geplante Maßnahme am Barnkruger Hafen. Auch wenn die FWG-Fraktion dem Nachtrag zustimmen wird, ist es der Fraktion wichtig, dass die Jahresabschlüsse für die Jahre 2017 und 2018 nicht durch externe Unterstützung erstellt werden. Er bezeichnet die Aufstellung der Jahresabschlüsse als Kernbereich von Kämmerer und Bürgermeister.
Der Fraktionsvorsitzende Kai Schildt widerspricht Herrn van Lessen bezgl. dem antizyklischen Verhalten. Die SPD sehe es positiv, dass keine Streichungen im Haushalt vorgesehen sind. Der Nachtragshaushalt ist solide, so dass  diesem zugestimmt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 und den Stellenplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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16. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 16

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden gemäß der Tischvorlage.

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Spenden vor.

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17. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 17
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17.1. Leitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 17.1

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erklärt, dass die Abgabe des Excel-Tools eigentlich bis zum 15.06.2020 erfolgen sollte. Da einige Mitglieder des Rates das Excel-Tool noch nicht abgegeben haben, wird die Abgabefrist auf den 20.06.2020 verlängert .

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17.2. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt u. Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 17.2

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass am 01.07.2020 eine Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus stattfindet. Das Thema der Sitzung ist u. a. die Neuansiedlung eines Nettomarktes in Assel.

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17.3. Glasfasernetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 17.3

Diskussionsverlauf

Es wurde ein Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser Unternehmensgruppe bzgl. Glasfaseranschlüssen abgeschlossen. Damit die Gemeinde Drochtersen das schnelle Glasfasernetz bekommt, müssen sich mindestens 40 % der Haushalte sich für einen Vertragsabschluss entscheiden.

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17.4. Dornbuscher Hafenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 17.4

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister informiert darüber, dass die Dornbuscher Hafenstraße zum 05.06.2020 wieder für den Verkehr freigegeben wurde .

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17.5. Hallenbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 17.5

Diskussionsverlauf

Das Hallenbad öffnet wieder am 21.06.2020. Die Arbeiten, die für den Herbst im Hallenbad vorgesehen waren , sind während der Schließung des Hallenbades durchgeführt worden.

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17.6. Landesförderprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 17.6

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister gibt Erläuterungen bzgl. des Landesförderprogrammes „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften“. Der Zeitraum der Bewilligung geht über  4 Jahre. Die Höhe der Landeszuwendung beträgt ca. 400.000,00 EUR.

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18. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 18

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anträge und Anfragen gestellt.

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19. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 17.06.2020 ö 19

Sachverhalt

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20.40 Uhr.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20.40 Uhr.

Datenstand vom 07.07.2020 07:35 Uhr