Datum: 09.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Elbmarschen-Schule Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Bau und Verkehr
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 28.10.2020
4 Brücke Johann-Grodtmann-Str.
5 Brücke Asseler Fleet
6 Deutsche Glasfaser
7 Straßenbeleuchtung
8 Sachstand Straßensanierung / mögliche Maßnahmen
9 Anfragen und Mitteilungen
9.1 Anfragen
9.1.1 Querung der L111 auf Höhe des Postkutschenweges
9.1.2 Geschwindigkeitsdisplay am Altendorfer Grenzweg
9.2 Mitteilungen
9.2.1 AGFK
9.2.2 Versackungen an der L111 in Drochtersen
9.2.3 Unterhaltungsarbeiten Hüller Sietwende
9.2.4 Einbau von Aushub am Altendorfer Grenzweg

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Der Bürgermeister nimmt bei dem CDU-Mitglied Torsten Schliecker die Belehrung über die Rechte und Pflichten sowie die Verpflichtung als ratsfremdes Ausschussmitglied vor.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 28.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 28.10.2020 .

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 28.10.2020 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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4. Brücke Johann-Grodtmann-Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 4
Verwaltungsausschuss 42/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 24.02.2021 3

Sachverhalt

Erste Informationen zum Neubau der Brücke in der Johann-Grodtmann-Straße wurden in der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 28.10.2020 durch das Ingenieurbüro SWECO, Herrn Beckert, präsentiert. Im Folgenden werden Ihnen die Daten zum Planungsstand, der Variantenbetrachtung und der Kostenschätzung mitgeteilt. Am 3.12.2021 fand ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern der Fraktionen statt.

Variantenbetrachtung: Durchlass gegen Rahmenbrücke

Neben der Variante einer Rahmenbrücke, wurde auch geprüft ob ein Ersatz mittels eines Durchlasses eine wirtschaftliche Lösung darstellen würde. Im Vergleich wird nicht betrachtet wie der Aufwand für das Sichern/Verlegen vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen ist, da dieses bei jeder möglichen Bauweise erfolgen werden müssen.

Variante: Durchlass
Der Aufwand für einen Durchlass lässt sich auf die folgenden wesentlichen Maßnahmen zusammenfassen:
  • Einrichten einer Baugrube, hierfür müsste das Ritscher Schleusenfleth mit Spundbohlen oder ähnlichem abgesperrt und der Baubereich trocken gelegt werden
  • Wasserhaltung: für die Arbeiten wird es erforderlich das Grundwasser im Bereich der Baugrube abzusenken um Arbeiten auszuführen
  • Enteisenungsanlage: aus der Erfahrung mit der Errichtung der Regenrückhaltebecken sind hier zusätzliche Kosten für die Reinigung des geförderten Grundwasser zu berücksichtigen
  • Abbruch der alten Brücke, inkl. Widerlager, Flügelwände und der Gründung. Der Aufwand lässt sich nicht genau vorab schätzen, da anhand der Unterlagen die Art und die Menge der Gründung unbekannt ist. Mehrkosten während der Baumaßnahme, durch Nachträge, lassen sich hier nicht vermeiden.
  • Ausheben einer Grube um der Forderung des Unterhaltungsverband Kehdingen gerecht zu werden, der fordert, dass eine feste Sohle (Bauwerk z.B. Betonkasten, Stahlprofil, etc.) erst dann eingebracht werden darf, wenn die Konstruktion min. 50cm unter der vorhandenen Gewässersohle liegt. Zudem darf die Breite des Gewässers nicht vermindert werden. Ein Profil ist entsprechend dieser Vorgaben zu wählen.
  • Herstellen provisorischer Verkehrsflächen nach Abbruch der alten Brücke, um Baumaschinen für die Gründungsarbeiten verfahren zu können.
  • Aufbau des Durchlassbauwerkes; Tiefgründung, herstellen einer Sauberkeitsschicht als Auflager der Durchlassbauteile, Einbringen der Durchlassbauteile, auf-/verfüllen des Erddammes mit geeignetem Material
Variante: Rahmenbrücke
Der für diese Maßnahme ermittelte Aufwand für eine Rahmenbrücke lässt sich auf die folgenden wesentlichen Maßnahmen zusammenfassen:
  • Eine Baugrube wird nicht benötigt
  • Eine Wasserhaltung in Form einer Grundwasserabsenkung wird nicht benötigt
  • Enteisenungsanlage entfällt
  • Abbruch: hier wird der Plattenüberbau entfernt und die Widerlager lediglich eingekürzt. Der Altbestand verbleibt größtenteils unangerührt an Ort und Stelle.
  • Baugruben (als Kopflöcher) werden punktuell an den neu zu erstellenden Tiefgründungen erforderlich
  • Die Bedingungen des Unterhaltungsverbandes werden hier voll erfüllt, die Gewässersohle bleibt in der Tiefe anpassbar, der Querschnitt unterhalb der Brücke wird nicht vermindert.
  • Die erforderliche Gründung des neuen Bauwerkes erfolgt vor/hinter dem vorhandenen Bauwerk. Hierbei kann die Straße als Aufstellfläche für Baumaschinen genutzt werden.
Der Brückenkörper wird dann auf den Widerlagern aufgelegt und überspannt das Fleet und das alte Bauwerk. Weitere Info in den folgenden Punkten.

Planungsstand:

Die Vorplanung ist erfolgt (Leistungsphasen 1+2). Das Ergebnis in Form eines   Erläuterungsberichtes ist dieser Vorlage als Anhang 1 beigefügt.
Bild: Querschnitte des gewählten Neubaus
       
Die Vorzugsvariante ist unter Punkt 4, Seite 20, des Erläuterungsberichtes zu finden.

Kosten:

Kostenschätzung Baumaßnahme, reines Ingenieurbauwerk:

Die in der jetzt erfolgten Vorplanung ermittelten Kosten für den Neubau einer Rahmenbrücke belaufen sich auf 345.100,-€ inkl. MwSt (19%).
Diese Summe ist eine vorläufige Schätzung und ist durch die weitere Detailplanung zu konkretisieren. Die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Ausführung in 2022 sind in der Haushaltsplanung 2022 zu berücksichtigen.
Kostenschätzung weitere Planungsleistung (Leistungsphase 3+4):

Ingenieurbüro:        
Der Verwaltung liegt ein Angebot des Ingenieurbüros sweco für die weiteren Planungsleistungen vor. Dies beinhaltet die Entwurfsplanung und die Tragwerksplanung. Diese sind Grundlage für das Genehmigungsverfahren.
Die Angebotssumme beläuft sich auf 36.539,82€ inkl. MwSt.

Weitere Kosten:
  • Schadstoffanalysen zur Klassifizierung zu entsorgender Baustoffe,
  •  Gebühren für Genehmigungsverfahren, sowie weitere.
  • Die Schätzung der Verwaltung beläuft sich hier auf 13.000,-€ inkl. MwSt.

Hinweis: nicht berücksichtigt sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8. Hierfür können die Kosten erst zu einem späteren Zeitpunkt konkret benannt werden.        Überschlägig sind Kosten in Höhe von 20.000,-€ inkl. MwSt. geschätzt.

Zusammenfassung:
               Favorisierte Neubauvariante ist eine Rahmenkonstruktion.
               Vorplanung ist abgeschlossen, siehe Anlage 1 - Erläuterungsbericht
Die Kostenschätzung für den Neubau belaufen sich auf 345.100,-€ inkl. MwSt.,
Stand 26.01.2021.
Die Kosten für die Umlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen sind noch nicht ermittelt. Kostenschätzung ansatzweise 45.000,-€ inkl. MwSt.
Haushaltsmittel in 2021 für Leistungsphase 3+4 in Höhe von 65.000,-€ inkl. MwSt. sind erforderlich.
Haushaltsmittel für Leistungsphase 5-8 sollten für das Haushaltsjahr 2022 berücksichtigt werden
Kosten für die Leistungsphasen 5-8 sind überschlägig mit 20.000,-€ inkl. MwSt. ermittelt.

               Gesamtkosten für die Erstellung des Bauwerks werden sich voraussichtlich auf:
  • Planungskosten Leistungsphasen 1-8:                          88.000,-€
  • Ingenieurbauwerk errichten:                                345.000,-€
-        Nebenkosten für Genehmigungen, Gutachten, etc.:          30.000,-€
                                                               463.000,-€

Leitungsumlegung von Ver- und Entsorgern geschätzt:                  45.000,-€

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Michael Eckardt erläutert die Beschlussvorlage. Die Vorplanung wurde mit den Leistungsphasen 1 und 2 ausgeführt, man beginne nun mit den Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung), um die Ausschreibungsreife zu erreichen.
Da die Kostenberechnung Teil der Leistungsphase 3 ist, lässt sich das Ausschussmitglied Jens Schütt von Michael Eckardt bestätigen, dass bislang lediglich die Leistungsphasen 1 und 2 ausgeführt wurden. Am Zahlenwerk der Vorlage muss laut Michael Eckardt noch nachgesteuert werden.
Das Ausschussmitglied Bernd Mattern formuliert einige Nachfragen seitens der CDU-Fraktion. Der Bau eines Durchlasses wurde in der Stellungnahme des Ingenieurbüros Sweco verworfen, jedoch seien die Kosten im Vergleich zum Neubau der Brücke von Interesse. Weiterhin bittet er um Angabe der genauen Kosten, die in einen Nachtragshaushalt 2021, bzw. Haushalt 2022 eingeplant werden sollten.
Es wird angeregt, im Vorwege ein Gespräch mit den ansässigen Landwirten zu führen, um den tatsächlich benötigten Belastungsgrad der Brücke zu erfragen – daran sollte sich bei der Ausgestaltung der Brücke orientiert werden.
Michael Eckardt würde bei dem Ingenieurbüro Sweco hinterfragen, was eine Reduzierung der Nutzungsintensität der Brücke an Kosteneinsparung bedeuten könnte.
Das Ausschussmitglied Günter Andreas gibt zu bedenken, dass nicht nur die Fahrzeuge der landwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigt werden sollten, sondern auch die Fahrzeuge der Zulieferer.
Das Ausschussmitglied Wilfried Barwig hinterfragt, ob eine neue Brücke nötig wäre, wenn kein landwirtschaftlicher Verkehr diese passiert; möglicherweise wäre dann eine Sanierung der vorhandenen Schäden an der Brücke ausreichend.
Das Ausschussmitglied Bernd Mattern macht deutlich, dass seitens der CDU-Fraktion der Landwirtschaft keine Steine in den Weg gelegt werden sollen – vielmehr sollte die dauerhaft benötigte Belastbarkeit der Brücke im Vorwege in Erfahrung gebracht werden, um sich für die sinnvollste Variante entscheiden zu können.
Der Bürgermeister fasst zusammen, dass die Grundstückseigentümer, bzw. Pächter zu einer Gesprächsrunde eingeladen werden unter Beteiligung von Vertretern der Fraktionen.
Das ratsfremde Ausschussmitglied Torsten Schliecker erwähnt eine mögliche Teilnahme des Wasser- und Bodenverbandes an der Gesprächsrunde. Der Bürgermeister fügt hinzu, dass der Wasser- und Bodenverband in der Vergangenheit signalisiert habe, an weiteren Terminen nicht teilzunehmen.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Verwaltung mit der Anberaumung eines Gesprächstermins mit den Grundstückseigentümern, bzw. Pächtern der betroffenen Flächen sowie Vertretern der Fraktionen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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5. Brücke Asseler Fleet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 5
Verwaltungsausschuss 42/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 24.02.2021 4

Sachverhalt

Die Baumaßnahme wurde nach der widerrufenen 1. Ausschreibung aus dem Frühjahr 2020, im Herbst 2020 erneut ausgeschrieben. Hierbei wurde der Überbau als Neubauteil berücksichtigt.
Das Ergebnis der 2. Ausschreibung lautet wie folgt:
       Los 1:        Tiefbau        günstigster Bieter:                  94.916,89€
                               teuerstes Angebot:                143.479,72€
       Los 2: Stahlbau        günstigster Bieter:                  38.793,17€
                               teuerstes Angebot:                  74.786,61€
       
       Gesamtsumme der zu beauftragenden Leistung:        133.710,96€

       Im Vergleich zur 1. Ausschreibung sind Mehrkosten von 73,10€ zu verzeichnen.
Nach der 1. Ausschreibung wurden keine weiteren Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
Zur Zeit sind für diese Maßnahme noch Mittel in Höhe von 56.955,10€ verfügbar. Es entstehen Mehrkosten von 76.755,86€, zzgl. Nebenkosten für Sicherheitskonzepte, Sicherheitsfachkraft, Ingenieurleitungen, während der Bauausführung (Leistungsphasen 8+9). Es sind Nebenkosten in Höhe von rund 15.000,-€ zu berücksichtigen. Die Summe des Nachtrags beläuft sich somit auf 92.000,-€.

Die Deckung könnte bei dieser überplanmäßigen Ausgabe durch Mehrerträge (siehe Top 6) gedeckt werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Auftragsvergabe zum Bau der Fußgängerbrücke zu beschließen.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Auftragsvergabe zum Bau der Fußgängerbrücke zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. Deutsche Glasfaser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 6
Verwaltungsausschuss 42/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 24.02.2021 5
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 10

Sachverhalt

Das Unternehmen Deutsche Glasfaser hat im Jahr 2020 eine Abfragebündelung in der Gemeinde Drochtersen durchgeführt. Hierbei wurde überprüft, ob min. 40% aller Haushalte im Plangebiet des Glasfaserausbaus bereit sind, einen Glasfaserhausanschluss beim Anbieter Deutsche Glasfaser zu beauftragen. Dieses Ergebnis wurde erreicht. Der Ausbau des Glasfasernetzes befindet sich zur Zeit in der Vorbereitung. Es sollen Haushalte angeschlossen werden, die im von der Deutsche Glasfaser ermittelten Bereich des wirtschaftlichen Ausbaus liegen. Dieses Ausbaugebiet wird Polygon genannt.
          
    Bild 1: Polygon Gemeinde Drochtersen – Bereich des Glasfaserausbaus

Zur Errichtung des Glasfasernetzes ist es auch erforderlich, 2 Schaltstellen, sogenannte PoP´s (Point of Presence), in der Gemeinde zu errichten. In der Vorbetrachtung und Abstimmung zwischen Deutsche Glasfaser und der Verwaltung der Gemeinde, wurden 2 favorisierte Standorte ermittelt, siehe hierzu auch den Anhang: Standortwahl und Flächenbedarf.

Die Flächen sollen durch einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren, anschließend verlängert sich diese stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, an den Errichter des Glasfasernetzes verpachtet werden.
Die Pacht der Fläche wird erstmalig fällig bei Eintragung der Grunddienstbarkeit und ist für den gesamten Zeitraum von 30 Jahren in einer Summe fällig. Der Preis liegt nach aktuellem Stand der Verhandlung bei 40,-€/m²*Jahr, bei einem Flächenbedarf von 61,75m². Daraus ergäbe sich eine Pacht von 74.100,-€ für die ersten 30 Jahre.
An diesen 2 Standorten werden Technikhäuschen ähnlich wie eine Fertigteilgarage aufgestellt, in denen sich die Schalttechnik befindet, um die Leitungen der einzelnen Straßenzüge zu bündeln. Die Hausanschlüsse werden über sogenannte DP´s (Distribution Points), die in den Anliegerstraßen errichtet werden, hergestellt. Diese werden im Straßenseitenraum platziert und nicht separat in der Verpachtung betrachtet, da diese ähnlich der Schaltschränke von EWE, swb, oder anderen behandelt werden.
Weitere Informationen zum Bau erhalten sie unter: https://www.deutsche-glasfaser.de/glasfaser/bau/

Ausbau:
Seitens der Deutsche Glasfaser soll der Ausbau zeitnah beginnen. Hierfür sollen erst die PoP´s errichtet werden. Ab Frühjahr soll dann der Tiefbau zum Verlegen der Glasfaserkabel beginnen.
Ziel des Betreibers ist es, bis Jahresende 2021 mehr als 80% der Anschlüsse hergestellt zu haben.
Ein verbindlicher Bauablaufplan liegt der Verwaltung noch nicht vor.
Der in der Anlage beigefügte Entwurf des Pachtvertrages wurde mit der Rechtsanwältin Melanie Gremmel-Petzold abgestimmt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und Gemeinderat,        den im Entwurf vorliegenden Pachtvertrag zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister bezieht sich auf die umfangreiche Beschlussvorlage nebst Anlagen sowie der im Vorwege erfolgten Abstimmung des Pachtvertrages mit Frau Gremmel-Petzold, um rechtssichere Formulierungen zu haben. Technische Standorte sind  an der Elbmarschenschule hinter dem Buswendeplatz geplant sowie in Assel beim Feuerwehrgerätehaus. Die Gemeinde erwartet eine einmalige Pachtzahlung. Die Deutsche Glasfaser verfolgt das Ziel, im Jahr 2021 80 % der Haushalte, die einen Vertragsabschluss bei der Deutschen Glasfaser bekundet haben, anzuschließen. Am 11.02.2021 findet ab 19 Uhr eine Onlineveranstaltung der Deutschen Glasfaser statt, in der die geplanten Abläufe für Bürger*innen erklärt werden. Michael Eckardt steht in Kontakt mit der Samtgemeinde Lühe, um von deren Erfahrungen mit der Deutschen Glasfaser zu profitieren.

Das Ausschussmitglied Bernd Mattern erwähnt die schlecht einsehbare Situation in Assel am geplanten technischen Standort zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und der Brücke Am Asseler Fleet durch das Brückengeländer. Man sollte darauf achten, dass sich die Sichtzone durch den Bau des technischen Standortes nicht weiter verschlechtert.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und Gemeinderat,        den im Entwurf vorliegenden Pachtvertrag zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 7
Verwaltungsausschuss 42/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 24.02.2021 6

Sachverhalt

Die Sanierung der Straßenbeleuchtung ist in den letzten Jahren zu großen Teilen erfolgt. Verblieben sind Teilbereiche bzw. Leuchtmitteltypen, deren Sanierung jetzt zu empfehlen ist oder die durch gesetzliche Vorgaben ausgetauscht werden müssen. In der Prioritätenlisten sind nun Langfeldleuchten und verbliebene 100W Leuchten die nächsten Sanierungsschritte. In der Gemeinde sind noch ca. 42 Langfeldleuchten in Betrieb.
Ein weiterer Punkt ist die Ausleuchtung des Verkehrsraumes. In Dunkelzonen sollten zusätzliche Lichtpunkte errichtet werden, um hier die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Grundlage ist das Straßenbeleuchtungskonzept der EWE aus November 2016 (siehe auch die dort benannten Dunkelzonen im Anhang). Das Straßenbeleuchtungskonzept kann auch in der Verwaltung eingesehen werden.
Die regulären Haushaltsmittel im Jahr 2021 sind größtenteils durch die zu tätigende Anschaffung von Solarlampen verplant, die in der Süderstraße und dem Leuchtturmweg installiert werden sollen.

Maßnahmen: Die Leuchtmittelsanierung und das Nachrüsten von Dunkelzonen.
Um die genannten Ziele zu erreichen, werden zeitnah Gespräche mit dem Straßenbeleuchtungsdienstleister swb, sowie mit dem Ingenieurbüro, das die Sanierung/Modernisierung der Straßenbeleuchtung bisher begleitet hat, stattfinden. Hierbei soll geprüft werden, ob hier Fördermittel geltend gemacht werden können. Bis zur Sitzung werden weitere Infos eingeholt. Für die anfallenden Planungsleistungen werden Kosten in Höhe von rund 4.000,- € zu berücksichtigen sein.
Es wird empfohlen, primär die Beleuchtung der noch vorhandenen ca. 42 Langfeldleuchten auf LED umzurüsten, da diese überwiegend in einem schlechten Zustand sind. Auch wird hier die Ersatzteilversorgung schwieriger und teurer.
Die Umrüstung ist mit Kosten in Höhe von rund 20.000,- € kalkuliert.
Einzelne Lichtpunkte zur Verbesserung der Beleuchtung von Dunkelzonen sind mit Kosten von rund 2.400,- € zu berücksichtigen. Die erforderliche Anzahl der Lichtpunkte in 2021 wird auf 10 Lampen kalkuliert. In der weiteren Prüfung mit der swb und dem Ingenieurbüro wird geprüft, ob an diesen Stellen Beleuchtungskabel vorhanden sind und eine kabelgebundene Lampe installiert werden kann.
Zum Nachrüsten wird empfohlen, in einem ersten Nachtragshaushalt 2021 Mittel in Höhe von 15.000,- € zu berücksichtigen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Aufnahme der zu erwartenden Kosten in Höhe von rund 39.000,- € zur weiteren Sanierung der Straßenbeleuchtung in den 1. Nachtragshaushalt 2021 zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Peter Dieter-Völckers erwähnt die Dunkelzone in der Jahnstraße/Ecke Alter Sportplatz und erfragt einen Zeitplan. Michael Eckardt erklärt, dass die Örtlichkeit nicht primär eingeplant ist. Anders ist es bei der Blumenstraße, dort musste kurzfristig ein Straßenbeleuchtungsmast aufgrund von starken Schäden ausgetauscht werden. Die beiden weiteren Masten müssen ebenfalls zeitnah ausgetauscht werden.
Der Bürgermeister fügt zum zeitlichen Aspekt hinzu, dass hier über Mittel für den 1. Nachtragshaushalt 2021 beraten wird, dementsprechend werden daraus resultierende Maßnahmen erst nach einer entsprechenden Genehmigung realisiert.
Das Ausschussmitglied Günter Andreas bezieht sich auf eine seit Jahren fehlende Leuchte im Rönnefeld – sie wurde weggenommen, weil sie versetzt werden sollte, ist aber bis heute noch nicht wieder installiert worden. Michael Eckardt wird sich der Sache annehmen.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Bernd Mattern erklärt Michael Eckardt, dass sich die in der Vorlage genannten, auf LED umzurüstenden 42 Langfeldleuchten nicht zusammenhängend , sondern verteilt im Gemeindegebiet befinden.
Weiterhin erwähnt das Ausschussmitglied Bernd Mattern die nicht ausreichende Ausleuchtungskraft der ersten installierten LED-Leuchten damals am Asseler Fleet. Ein angemessener Leuchtkegel sollte bei den nächsten Maßnahmen beachtet werden. Die Optimierung der Dunkelzonen in der Blumenstraße wäre ebenfalls einzuplanen.  

Beschluss 1

Er stellt seitens der CDU-Fraktion den Antrag, die in der Beschlussempfehlung genannten 39.000,-- € auf 50.000,-- € zu erhöhen. So könnten auch bereits ältere Anträge (beispielsweise ein Antrag für den Bereich Gehrden aus dem Jahr 2016) bearbeitet und realisiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss 2

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Aufnahme der zu erwartenden Kosten in Höhe von rund 50.000,- € zur weiteren Sanierung der Straßenbeleuchtung in den 1. Nachtragshaushalt 2021 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8. Sachstand Straßensanierung / mögliche Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 8
Verwaltungsausschuss 42/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 24.02.2021 7

Sachverhalt

  1. Sachstand: Fleetstraße
Die Fleetstraße ist in der Vergangenheit mehrfach in Abschnitten repariert/ausgebessert worden. Bisher noch nicht bearbeitet wurde das letzte Drittel. Hier sind Schäden an der Bordanlage und Versackungen/tiefe Spurrillen die markantesten Schadensbilder.
Maßnahme:
Die genannten Schäden an der Bordanlage und die Ausbesserung der Spurrillen haben hier eine vorrangige Stellung und sollten in den Maßnahmenplan 2021 aufgenommen werden.
Die Kosten für die Sanierung belaufen sich nach Schätzungen auf rd. 32.000,-€. Diese Mittel sind nicht in der laufenden Unterhaltung vorgesehen. Haushaltmittel wären in einen 1. Nachtrag für den Haushalt 2021 oder in die Planberatung für den Haushalt 2022 aufzunehmen.
  1. Sachstand: Hüller Sietwende
Der Zustand des Straßenzuges Hüller Sietwende ist von starken Bodenwellen geprägt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist hier auf 30km/h zu begrenzen.

Maßnahme:
Die Bereiche mit starken Versackungen sollen ausgebaut werden und sind von Grund auf neu herzustellen. Der Aufbau der Straße wird für landwirtschaftlichen Verkehr geeignet gewählt.
Die Entnahme von Bäumen aus dem Seitenraum kann erforderlich werden.
Für das Haushaltsjahr 2021 sind für das Sanieren von Teilbereichen Kosten in Höhe von rd. 24.000,- € geschätzt.
Diese Mittel sind nicht in der laufenden Unterhaltung eingeplant.
Alternativ wären Ausbesserungen durch Auffüllen der stark versackten Bereiche eine günstigere Variante. Diese Arbeiten könnten durch den Wegezweckverband ausgeführt werden.  
  1. Sachstand: Blumenstraße, exemplarisch
Durch die vergangenen niederschlagsarmen Jahre setzt sich der Boden im gesamten Gemeindegebiet vermehrt. Als Begleiterscheinung sind Schachtdeckel zu erkennen, die scheinbar aus dem Boden wachsen. Dies ist der Art der Gründung der Schachtbauwerke geschuldet, die in tieferen Schichten gegründet sind und somit weniger absacken als das angrenzende Erdreich.
Maßnahme:
Es wird erforderlich, die Bereiche um die Schachtdeckel mit z.B. Kaltasphalt (oder Anpassen von Pflaster) anzugleichen, um Unfallpotenzial entgegen zu wirken. Im Rahmen der Unfallverhütung sind diese Angleichungen erforderlich.
Diese Maßnahmen sind teilweise in der laufenden Unterhaltung für das Jahr 2021 berücksichtigt. Für die kommenden Jahre sind entsprechende Mittel einzuplanen.

 
  1. Sachstand: Schäferstieg
Der Straßenkörper im Schäferstieg zeigt teils starke Spurrillen in Verbindung mit einer Aufwölbung in der Fahrbahnmitte. Hier besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen.
Maßnahme:
Als abmindernde Maßnahme ist hier das Einbringen von Heißasphalt in die Spurrillen sinnvoll, um eine Komplettsanierung heraus zu zögern. In Teilbereichen sind die Bordanlage und die Gosse zu erneuern.  
Diese Maßnahme könnte in Teilen durch den Wegezweckverband erledigt werden. Die Kosten sind somit in der laufenden Unterhaltung abgedeckt.

  1. Sachstand: Schul-/Gehweg ab LSA Lilienstraße bis Drosselstieg
Der Verbindungsweg zwischen L111, bei der LSA Lilienstraße, und dem Drosselstieg weist große Längsfugen auf. Hier besteht die Gefahr, dass Fahrradreifen sich in den Fugen einrasten und es zu Stürzen kommt. Da dieser Bereich als Schulweg von Verkehrsanfängern stark befahren wird, ist eine Reparatur in diesem Bereich zu empfehlen.
Maßnahme:
Die Gehwegplatten gegen einen Verbundpflasterstein austauschen. Hierdurch werden Fugen in Fahrtrichtung minimiert. Auch bei neuer Fugenbildung sinkt so ein Unfallrisiko.
Diese Arbeiten könnten aus der laufenden Unterhaltung umgesetzt werden.
Die Maßnahme kann aus lfd. Haushaltsmitteln abgedeckt werden.
  1. Mitteilung: Allgemeine Ausgabenplanung 2021 für Straßenunterhaltung
Tätigkeit
Planung 2021
Mögliche Maßnahmen
Kleinreparaturen Straßen und Wege
48.000,00 €
Schulweg
Splitten und Fugenverguss
40.000,00 €

Reparaturen an Regenwasserkanalnetz z.B. Straßeneinläufe
25.000,00 €

Baumpflege/-kontrolle
20.000,00 €

Kanalreinigung/-spülung
12.000,00 €

Beschilderung
5.000,00 €

Unterhaltung LSA
4.000,00 €

Wegezweckverband
38.000,00 €
Schäferstieg, Schachtdeckel
Hüller Sietwende
Honorare
8.000,00 €

 
 

Summe:
200.000,00 €


Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die vorgenannten Maßnahmen umzusetzen.

Diskussionsverlauf

Michael Eckardt erläutert die in der Beschlussvorlage genannten Maßnahmen. Bei der Blumenstraße fügt er hinzu, dass diese komplett saniert werden müsste. Entsprechende Haushaltsmittel wären einzuplanen, sofern die Maßnahme umgesetzt werden soll und kann.
Weiterhin spricht Michael Eckardt den Zustand des auch als Schulweg genutzten „Hühnerweges“ an (Verbindungsweg vom Drosselstieg zur L111). Durch große Fugenbildungen zwischen den Betonplatten ist dort großes Unfallpotential vorhanden.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt bezieht sich auf die Kamerabefahrung der Gemeindestraßen, deren Daten für eine zu erstellende Prioritätenliste herangezogen werden sollte. Michael Eckardt fügt hinzu, dass für ein effektives Arbeiten mit der Datenbank die Erfassung von aktuellen Ständen für Analysen erforderlich wäre. Eine Ausweitung der Daten sei aus Sicht des Ausschussmitgliedes Jens Schütt nur dann sinnvoll, wenn die Gemeinde einen Nutzen daraus ziehen könne.
Das Ausschussmitglied Bernd Mattern erfragt, welche Einzelmaßnahmen in den in der Beschlussvorlage genannten 200.000,-- € enthalten sind und welche gesondert beschlossen werden müssen.
Der Bürgermeister informiert darüber, dass hier zunächst nicht über Haushaltsmittel, sondern über die Umsetzung der Maßnahmen, bzw. die Mittelverwendung aus 2021 beschlossen wird.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die vorgenannten Maßnahmen umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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9. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 9
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9.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 9.1
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9.1.1. Querung der L111 auf Höhe des Postkutschenweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 9.1.1

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Peter Dieter-Völckers erfragt den Sachstand hinsichtlich seiner Nachfrage aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr auf Geschwindigkeitsreduzierung an der L111 auf Höhe des Postkutschenweges durch Anordnung von 50 km/h oder alternativ das Versetzen des Ortsschildes. Der Bürgermeister kann seine Aussage aus der letzten Sitzung leider nur wiederholen. Es werden seitens des Landkreises Stade, Landesstraßenbehörde Niedersachsen,  keine Termine für Verkehrsschauen vergeben.  

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9.1.2. Geschwindigkeitsdisplay am Altendorfer Grenzweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 9.1.2

Diskussionsverlauf

Das ratsfremde Ausschussmitglied Torsten Schliecker hinterfragt, weshalb ein Geschwindigkeitsdisplay am Altendorfer Grenzweg installiert wurde; sei es nicht sinnvoller im Bereich von Kitas oder Schulen. Der Bürgermeister informiert darüber, dass die Verwaltung unter Bezuschussung durch den Landkreis Stade zwei neue solarbetriebene (und somit örtlich unabhängigere) Geschwindigkeitsdisplays erworben hat, eins davon wurde auf Wunsch am Altendorfer Grenzweg vorübergehend aufgebaut. Michael Eckardt fügt hinzu, dass sich einige Verkehrsteilnehmer dort nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten würden. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Matthias König erklärt der Bürgermeister, dass die beiden neuen Geräte die Daten aufzeichnen und ausgewertet werden können.

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9.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 9.2
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9.2.1. AGFK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 9.2.1

Diskussionsverlauf

Michael Eckardt informiert die Anwesenden darüber, dass die Gemeinde Drochtersen nun Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V. ist.

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9.2.2. Versackungen an der L111 in Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 9.2.2

Diskussionsverlauf

Michael Eckardt führt unter Bezugnahme auf eine Anfrage aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr aus, dass es sich in Drochtersen in Höhe der Gärtnerei Tiedemann um keine Versackungen handelt, sondern um konstruktiv herbeigeführte Höhenveränderungen resultierend aus Wasserabläufen, die in dem Bereich vorhanden sind.

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9.2.3. Unterhaltungsarbeiten Hüller Sietwende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 9.2.3

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten am Polder Neustadt in Hüll gestalten sich laut Michael Eckardt aufgrund des Baumbestandes als schwierig. Es wird zeitnah ein Ortstermin mit dem zuständigen Schleusenverband Hüll stattfinden um die Situation vor Ort einzusehen und erforderliche Maßnahme abzuleiten.

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9.2.4. Einbau von Aushub am Altendorfer Grenzweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 9.2.4

Diskussionsverlauf

Der Verwaltung liegt eine Anfrage vom Obstbaubetrieb Schliecker aus dem Altendorfer Grenzweg vor. Hier soll im Laufe des Jahres ein neues Beregnungsbecken auf den betriebseigenen Flächen errichtet werden. Die Anfrage an die Verwaltung lautete: Ist es möglich einen Teil des Aushubs im Seitenraum des Altendorfer Grenzweges einzubauen, um hier die Stabilität des Straßenkörpers zu erhöhen.
Hier sind zunächst die Zuständigkeiten zu klären, da man sich an der Grenze zum Landkreisgebiet Cuxhaven bewegt. Das ratsfremde Ausschussmitglied Torsten Schliecker fügt hinzu, dass der Altendorfer Grenzweg teilweise bis zu 8 cm tiefe Versackungen aufweist, dies aber nur in den Bereichen, wo der Graben nicht verrohrt ist. Auf Nachfrage erläutert das Ausschussmitglied Günter Andreas, dass die Grabenverrohrung bei einer Bereisung vor schätzungsweise 8-10 Jahren gemeinsam mit dem Landkreis Stade von diesem genehmigt wurde.
Möglichkeiten, der Anfrage nachzukommen,  werden von der Verwaltung geprüft.

Datenstand vom 17.02.2021 11:54 Uhr