Datum: 26.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Dreifachturnhalle Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport vom 06.10.2020
4 Novellierung des Nds. Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)
5 Entwicklung der Betreuungszahlen in den Kindertagesstätten der Gemeinde Drochtersen
6 Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Gemeinde Drochtersen
7 Verlängerung des Kooperationsvertrages mit dem Diakonieverband der ev.–luth. Kirchenkreise Buxtehude und Stade zum Betreiben der Ausgabestelle der Stader Tafel in Drochtersen
8 Antrag der DLRG Ortsgruppe Drochtersen auf Zuwendung zur Beschaffung eines Lichtmastanhängers mit Stromaggregat
9 Zuschussantrag des Wasser-Sport-Vereins Assel e.V. für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage auf der Schlengelanlage am Sportboothafen Ruthenstrom
10 Antrag des Fördervereins zur Erhaltung des Küstenmotorschiffes MS „JAN-DIRK“ e. V. für die Beschaffung neuer Fenster im Steuerhaus
11 Übertragung der Durchführung der Flohmärkte auf Krautsand in den Jahren 2021 und 2022 an den Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen e.V.
12 Anfragen und Mitteilungen
12.1 Anfragen
12.1.1 Schwimmkurse
12.1.2 Arbeit des Jugendbeirats
12.1.3 Spielplatz Krautsand
12.2 Mitteilungen
12.2.1 Antrag vom Ritscher Yachtclub
12.2.2 Förderantrag für die Initiative Kulturmanagement Kehdingen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung fest.
Von der Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen der Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Die Sitzung wird zur Einwohnerfragestunde unterbrochen. Aus den Reihen der Gäste meldet sich Herr Klaus Heidhoff als Vertreter des VTV Assel zu Wort. Er teilt mit, dass er Bedenken gegen die Unterbringung einer Kindergartengruppe mit 22 Kindern im Aufenthaltsraum der Louis-Wattel-Halle hatte und Einschränkungen des Sportbetriebes in der Turnhalle befürchtete.
Diese Bedenken konnten bereits im Vorwege in Gesprächen mit dem Bürgermeister und der Ausschussvorsitzenden, Frau Prott ausgeräumt werden.
Er weist jedoch darauf hin, dass es bei einem evtl. Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Gelände hinter dem jetzigen Kindergarten (Kugelstoßbahn) die eingetragenen Nutzungsrechte zu beachten sind und hier Absprachen erforderlich sind.

Weitere Anfragen von den anwesenden Gästen werden nicht gestellt.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport vom 06.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 06.10.2020.

Beschluss

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 06.10.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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4. Novellierung des Nds. Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 4
Verwaltungsausschuss 44/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 31.05.2021 4

Sachverhalt

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 09.03.2021 den „Gesetzentwurf zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagepflege“ in den Landtag eingebracht (vgl. Drucksache 18/8713).
Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen nach Auffassung der Landesregierung aktuelle Qualitätsstandards und die dauerhafte Finanzierung der Kindertagespflege landesgesetzlich festgeschrieben werden. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag soll fortgeschrieben und auf die Kindertagespflege erstreckt werden. Hiermit soll das Ziel verfolgt werden, Kindertagesstätten mit bestimmten Qualitätsstandards zu etablieren.
Darüber hinaus soll der gesetzliche Fachkräftekatalog des pädagogischen Betreuungspersonals erweitert werden. So sollen dem Entwurf nach weitere Berufsgruppen als pädagogische Fachkräfte erfasst werden, z. B. staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und staatlich anerkannte Kindheitspädagogen, staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und staatlich anerkannte Sozialpädagogen, Absolventinnen und Absolventen pädagogischer Studiengänge mit Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit frühkindlichen Studienanteilen von 80 Credit-Points nach einjähriger hauptberuflicher praktischer Tätigkeit in einer Kindertagesstätte, Lehrkräfte mit der Befähigung zur Ausübung des Lehramtes an Grundschulen für die Tätigkeit in Hortgruppen, staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und staatlich anerkannte Heilpädagogen
sowie staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger.
Dieser Gesetzesentwurf stößt insbesondere bei der Wohlfahrtspflege, Gewerkschaften, aber auch Elterninitiativen auf Kritik, weil es an einer Perspektive zur Einführung der dritten Betreuungskraft fehle. Die Verbände der freien Träger haben diesbezüglich die Aktion „#Abgelehnt“ ins Leben gerufen.

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat in der beigefügten Stellungnahme gegenüber seinen Mitgliedern zum Ausdruck gebracht, dass er die Forderungen der freien Träger zwar nachvollziehen könne, diese aber nicht unterstütze. Der NSGB hält weitere gesetzliche Standards im aus seiner Sicht ohnehin schon überregulierten Segment der Kindertagesbetreuung mit den Prinzipien der kommunalen Selbstverwaltung nicht für vereinbar. Vielmehr wird von dort das Problem gesehen, dass die Städte und Gemeinden mit diesen Forderungen finanziell und inhaltlich noch weiter überfordert würden. Die Erfahrung zeige, dass zahlreiche Kommunen einen erheblichen Anteil der finanziellen Auswirkungen selbst zu tragen hätten.

Die Beschäftigten in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Drochtersen zeigen sich - wie die Verbände der freien Träger - ebenfalls enttäuscht über den Gesetzesentwurf, weil er keine sichtbare Verbesserung für die Arbeit in den Kindertagesstätten bedeute. Ein entsprechendes Schreiben liegt den Fraktionen und der Gemeindeverwaltung vor. Im Rahmen der Sitzung wird Frau Holthusen, Einrichtungsleitung des Regenbogenkindergartens in Drochtersen, hierzu berichten. Die Gemeindeverwaltung wird im Anschluss daran die Möglichkeiten einer Kommune zur Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des NKiTaG erläutern sowie einen Überblick über die in der Vergangenheit veranlassten Maßnahmen zur Sicherung von Qualitätsstandards in den Kindertagesstätten der Gemeinde Drochtersen geben.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert die eingeschränkte Einflussmöglichkeit der Gemeinde zum Nds. Gesetzgebungsverfahren. Es wurde in Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen eine Stellungnahme über den Städte- und Gemeindebund abgegeben. Er teilt mit, dass es durchaus unterschiedliche Sichtweisen auf diese Novellierung von Arbeitgebern, Trägern der Kindertagesstätten, Eltern und Mitarbeitern gibt.
Für die Gemeinde Drochtersen berichtet der Bürgermeister über regelmäßigen Austausch zwischen der Verwaltung und den Einrichtungen, der sich insbesondere in der Corona-Situation bewährt hat.
Um dem wachsenden Personalbedarf gerecht zu werden und zur Entlastung des Personals wurden in der Vergangenheit Personal für die Hauswirtschaft, regelmäßig FSJ´ler und in jüngster Zeit zusätzliche Betreuungskräfte gem. der Richtlinie Qualität in Kitas eingestellt. Dies erfolgt jeweils in enger Absprache mit den Einrichtungen.
Es wird Frau Elke Holthusen, Einrichtungsleitung des Regenbogenkindergartens Drochtersen, das Wort erteilt.
Frau Holthusen bestätigt den guten Austausch mit der Gemeinde.
Sie berichtet, aus dem Alltag im Kindergarten.
Die Gesetzesnovelle erweckte seit Jahren die Hoffnung auf Verbesserungen in Bezug auf die Personalausstattung und der Verfügungszeiten.
Diese Erwartungen finden sich in dem vorgelegten Gesetzesentwurf nicht wieder. So wird die Vorgabe einer 3. Betreuungskraft in den Kindergartengruppen oder alternativ eine Verkleinerung der Gruppengrößen vermisst.
Der Bildungsauftrag ist mit dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung nicht erfüllbar. Vielmehr wird befürchtet, dass es aufgrund der Arbeitsbedingungen zukünftig noch schwerer werden wird Nachwuchskräfte zu finden.
Abschließend drückt sie noch die Dankbarkeit für die Einstellung der Haushaltskräfte in den Kindergärten aus. Dadurch wurde das vorhandene Personal erheblich entlastet.
Die Ausschussvorsitzende Frau Prott bedankt sich bei Frau Holthusen für die Ausführungen und bittet um Wortmeldungen.
Das Ausschussmitglied Cornelius van Lessen stellt fest, dass die geplante Gesetzesänderung zumindest kurzfristig keine Verbesserungen der Betreuungssituation herbeiführen wird. Insbesondere kritisiert er die geplante Möglichkeit, dass bis zu drei Plätze einer Gruppe so geteilt werden können, dass je Platz zwei Kinder an unterschiedlichen Tagen anwesend sind. Dies ist indirekt eine Vergrößerung der Gruppen.
Das Ausschussmitglied Dirk Ludewig merkt an, dass er die vorgebrachte Kritik nicht als pauschale Kritik, sondern als Kritik an der Personalsituation versteht. Diese Kritik sieht er als berechtigt. Er merkt jedoch an, dass es sich lediglich um einen Gesetzesentwurf handelt und noch in der Überarbeitung befindet.
Das Ausschussmitglied Rainer Heinsohn schließt sich den Ausführungen von Herrn Ludewig an. Er sieht die Gemeinde in der Verantwortung für die Kindergärten und mahnt jegliche Unterstützung auf kommunaler Ebene an. Er wünscht sich, dass die landesweiten Proteste Gehör finden.
Von Seiten der CDU wird der Antrag gestellt, sich der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebunds anzuschließen.
Der Bürgermeister ergänzt, dass er eine Anschluss-Stellungnahme bevorzugen würde, die dann von Seiten der Fraktionen überarbeitet eingereicht wird.
Daraufhin nimmt Herr Heinsohn seinen o.g. Antrag zurück.

Beschluss

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport beschließt, dass eine Anschluss-Stellungname von Seiten der Gemeinde ausgearbeitet und den Fraktionen zu Überarbeitung weitergeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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5. Entwicklung der Betreuungszahlen in den Kindertagesstätten der Gemeinde Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 5

Sachverhalt

Entwicklung der Betreuungszahlen in den Kindertagesstätten der Gemeinde Drochtersen

Zuletzt wurde in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport am 06.10.2020 über die Betreuungssituation in den Kindertagesstätten der Gemeinde Drochtersen berichtet.

Derzeit befindet sich die Verwaltung in der Planung für das Kindergartenjahr 2021 / 2022, das am 01.08.2021 beginnt und am 31.07.2021 endet. Aufgrund dessen soll die aktuelle Entwicklung der Betreuungszahlen dargestellt werden.

Entwicklung der Betreuungszahlen

Geburtenzahlen

In den vergangenen fünf Jahren wurden in der Gemeinde Drochtersen durchschnittlich 106 Geburten pro Jahr erfasst. Die Entwicklung der Geburtenzahlen in der Gemeinde Drochtersen ist damit grundsätzlich als stabil zu bezeichnen.


Entwicklung der Betreuungszahlen im Krippenbereich (1- bis 3-jährige Kinder)

Trotz gleichbleibender Geburtenzahlen hat sich die Anzahl der im Krippenbereich zu betreuenden ein- bis dreijährigen Kinder in den vergangenen sechs Jahren nahezu verdoppelt.



Entwicklung der Betreuungszahlen im Elementarbereich (Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung)

Die Betreuungszahlen im Elementarbereich lassen ebenfalls eine kontinuierliche Steigerung um ca. 10 % in den vergangenen sechs Jahren erkennen.


Zwischenfazit

Insgesamt zeigt die Entwicklung der Betreuungszahlen, dass seitens der Eltern bereits oft ein Betreuungswunsch mit der Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes entsteht. Gleichzeitig lässt sich feststellen, dass Eltern die seit 2018 bestehende Möglichkeit zur Flexibilisierung des Einschulungsstichtages für Kinder, die zwischen dem 01.07 bis 30.09 das sechste Lebensjahr vollenden, vermehrt in Anspruch nehmen und den Einschulungstermin ihres Kindes um ein Jahr verschieben, sodass diese Kinder ein zusätzliches Jahr in der jeweiligen Kindertagesstätte verbleiben.

Die Gründe hierfür sind äußerst individuell, dürften aber im Regelfall mit einer frühestmöglichen Rückkehr in die Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Familieneinkommens, der Inanspruchnahme  der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr sowie aktuell mit den befürchteten Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Schulalltag zusammenhängen.

Die Eltern müssen die Entscheidung, die Einschulung ihrer Kinder um ein Jahr zu verschieben, der Schule bis zum 01.05 des Jahres, in dem die Kinder eigentlich hätten eingeschult werden sollen, mitteilen, sodass vor diesem Stichtag eine verlässliche Planung der im nächsten Kindergartenjahr tatsächlichen in Anspruch genommenen Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten kaum möglich ist.

Vorhandene Betreuungsplätze

Den vorgenannten Bedarfen stehen derzeit folgende Angebote an genehmigten Betreuungsplätzen in der Gemeinde Drochtersen gegenüber:


Krippe
Elementar
Hort
Assel
34
90
20
Dornbusch
15
65
12
       Kindergarten Dornbusch
15
50
12
       Waldkindergarten
0
15
0
Drochtersen
60
149
20
       „Regenbogenkindergarten“
30
124
20
       Kindergarten „An der Eiche“*
30
25
0
Hüll
5
25
0
Gesamt
114
329
52

*Baugenehmigung befristet bis zum 24.07.2024

Entwicklung der Fehlbedarfe

Fehlbedarf im bereits laufenden Kindergartenjahr (Stand 11.05.2021)


Krippe
Elementar
Assel
-7
-6
Dornbusch
+2
+2
Drochtersen
0
- 5
Hüll
+1
+1
Gesamt
-4
-8

Die derzeitigen Fehlbedarfe können aufgrund ihres geringen Umfangs wenigstens in Teilen dadurch kompensiert werden, dass betroffene Eltern auf Alternativangebote wie beispielsweise die Kindergruppe der evangelischen Familienbildungsstätte Kehdingen e. V. (Spielkreis) oder auf die Kindertagespflege (sog. „Tagesmütter“) verwiesen werden.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass durch die Vermittlung in den Spielkreis kein Rechtsanspruch erfüllender Platz zur Verfügung gestellt wird, da der Betreuungsumfang am Vormittag weniger als 15 Wochenstunden beträgt, sodass bei steigendem Fehlbedarf auch das Klagerisiko steigt.

Trotz gesteigerter Bemühungen des Familienservicebüros der evangelischen Familienbildungsstätte Kehdingen e. V. zur Gewinnung weiterer Tagespflegestellen fanden sich für eine angebotene Qualifizierungsmaßnahme kaum interessierte Personen im Raum Kehdingen, sodass diese Form der Betreuung jedenfalls zur Zeit keine adäquate Alternative darstellt, um den Rechtsanspruch auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz erfüllen zu können.

Unter Berücksichtigung der derzeit genehmigten Betreuungsplätze wird sich aufgrund der bisher eingegangenen Anmeldungen und der erst jetzt bekannt gewordenen hohen Anzahl an Einschulungsverschiebungen (aktuell: 23; 2020: 12) voraussichtlich folgender Fehlbedarf entwickeln:

Voraussichtlicher Fehlbedarf zum 01.09.2021 (Aufnahmezeitpunkt in die Kindertagesstätten aufgrund der späten Sommerferien in Niedersachen)


Krippe
Elementar
Assel
-3
-13
Dornbusch
+2
+3
Drochtersen
+16
- 25
Hüll
+/-0
+1
Gesamt
+15
-34


Voraussichtlicher Fehlbedarf zum 31.12.2021

Unterjährige Veränderungen ergeben sich bspw. durch die Neuaufnahme von Kindern aufgrund des Erreichens der jeweiligen Altersgrenze (Krippe = Vollendung des 1. Lebensjahres; Elementarbereich = Vollendung des 3. Lebensjahres) bzw. durch Umzug, Zuzug oder Wegzug.


Krippe
Elementar
Assel
-8
-15
Dornbusch
+/-0
-1
Drochtersen
+10
- 28
Hüll
+/-0
+1
Gesamt
+2
-43


Voraussichtlicher Fehlbedarf zum Ende des Kindergartenjahres 2021/2022 (zum 31.07.2022)


Krippe
Elementar
Assel
-11
-15
Dornbusch
+/-0
-1
Drochtersen
+6
- 28
Hüll
-1
+/-0
Gesamt
-6
-44








Fazit

Die derzeit vorhandenen Betreuungskapazitäten und die aktuell prognostizierbare Entwicklung der voraussichtlichen Betreuungsbedarfe zeigen sowohl im Krippen- als auch im Elementarbereich einen weiteren Bedarf an Betreuungsplätzen. Dabei sind in den Ortschaften Assel und Drochtersen die größten Fehlbedarfe zu erwarten, sodass es erforderlich erscheint, dort zeitnah weitere Betreuungsplätze im Krippen- und Elementarbereich zu schaffen. Dazu wird auf die Beschlussvorlage zum nachfolgenden Tagesordnungspunkt „Schaffung weiterer Betreuungsplätze im Krippen- und Elementarbereich in den Kindertagesstätten der Gemeinde Drochtersen“ verwiesen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport nimmt den Bericht zur Entwicklung der Betreuungszahlen in den Kindertagesstätten der Gemeinde Drochtersen zur Kenntnis.

Diskussionsverlauf

Der Fachbereichsleiter - Ordnung und Soziales - Herr Gerrit Witt erläutert die Vorlage zu den Entwicklungszahlen in den Kindertagesstätten und stellt den prognostizierten Fehlbedarf für das kommende Kindergartenjahr dar.

Entwicklung der Betreuungszahlen in den Kindertagesstätten der Gemeinde Drochtersen

Zuletzt wurde in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport am 06.10.2020 über die Betreuungssituation in den Kindertagesstätten der Gemeinde Drochtersen berichtet.

Derzeit befindet sich die Verwaltung in der Planung für das Kindergartenjahr 2021 / 2022, das am 01.08.2021 beginnt und am 31.07.2022 endet. Aufgrund dessen soll die aktuelle Entwicklung der Betreuungszahlen dargestellt werden.

Entwicklung der Betreuungszahlen

Geburtenzahlen

In den vergangenen fünf Jahren wurden in der Gemeinde Drochtersen durchschnittlich 106 Geburten pro Jahr erfasst. Die Entwicklung der Geburtenzahlen in der Gemeinde Drochtersen ist damit grundsätzlich als stabil zu bezeichnen.


Entwicklung der Betreuungszahlen im Krippenbereich (1- bis 3-jährige Kinder)

Trotz gleichbleibender Geburtenzahlen hat sich die Anzahl der im Krippenbereich zu betreuenden ein- bis dreijährigen Kinder in den vergangenen sechs Jahren nahezu verdoppelt.



Entwicklung der Betreuungszahlen im Elementarbereich (Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung)

Die Betreuungszahlen im Elementarbereich lassen ebenfalls eine kontinuierliche Steigerung um ca. 10 % in den vergangenen sechs Jahren erkennen.


Zwischenfazit

Insgesamt zeigt die Entwicklung der Betreuungszahlen, dass seitens der Eltern bereits oft ein Betreuungswunsch mit der Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes entsteht. Gleichzeitig lässt sich feststellen, dass Eltern die seit 2018 bestehende Möglichkeit zur Flexibilisierung des Einschulungsstichtages für Kinder, die zwischen dem 01.07 bis 30.09 das sechste Lebensjahr vollenden, vermehrt in Anspruch nehmen und den Einschulungstermin ihres Kindes um ein Jahr verschieben, sodass diese Kinder ein zusätzliches Jahr in der jeweiligen Kindertagesstätte verbleiben.

Die Gründe hierfür sind äußerst individuell, dürften aber im Regelfall mit einer frühestmöglichen Rückkehr in die Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Familieneinkommens, der Inanspruchnahme  der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr sowie aktuell mit den befürchteten Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Schulalltag zusammenhängen.

Die Eltern müssen die Entscheidung, die Einschulung ihrer Kinder um ein Jahr zu verschieben, der Schule bis zum 01.05 des Jahres, in dem die Kinder eigentlich hätten eingeschult werden sollen, mitteilen, sodass vor diesem Stichtag eine verlässliche Planung der im nächsten Kindergartenjahr tatsächlichen in Anspruch genommenen Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten kaum möglich ist.

Vorhandene Betreuungsplätze

Den vorgenannten Bedarfen stehen derzeit folgende Angebote an genehmigten Betreuungsplätzen in der Gemeinde Drochtersen gegenüber:


Krippe
Elementar
Hort
Assel
34
90
20
Dornbusch
15
65
12
       Kindergarten Dornbusch
15
50
12
       Waldkindergarten
0
15
0
Drochtersen
60
149
20
       „Regenbogenkindergarten“
30
124
20
       Kindergarten „An der Eiche“*
30
25
0
Hüll
5
25
0
Gesamt
114
329
52

*Baugenehmigung befristet bis zum 24.07.2024

Entwicklung der Fehlbedarfe

Fehlbedarf im bereits laufenden Kindergartenjahr (Stand 11.05.2021)


Krippe
Elementar
Assel
-7
-6
Dornbusch
+2
+2
Drochtersen
0
- 5
Hüll
+1
+1
Gesamt
-4
-8

Die derzeitigen Fehlbedarfe können aufgrund ihres geringen Umfangs wenigstens in Teilen dadurch kompensiert werden, dass betroffene Eltern auf Alternativangebote wie beispielsweise die Kindergruppe der evangelischen Familienbildungsstätte Kehdingen e. V. (Spielkreis) oder auf die Kindertagespflege (sog. „Tagesmütter“) verwiesen werden.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass durch die Vermittlung in den Spielkreis kein Rechtsanspruch erfüllender Platz zur Verfügung gestellt wird, da der Betreuungsumfang am Vormittag weniger als 15 Wochenstunden beträgt, sodass bei steigendem Fehlbedarf auch das Klagerisiko steigt.

Trotz gesteigerter Bemühungen des Familienservicebüros der evangelischen Familienbildungsstätte Kehdingen e. V. zur Gewinnung weiterer Tagespflegestellen fanden sich für eine angebotene Qualifizierungsmaßnahme kaum interessierte Personen im Raum Kehdingen, sodass diese Form der Betreuung jedenfalls zur Zeit keine adäquate Alternative darstellt, um den Rechtsanspruch auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz erfüllen zu können.

Unter Berücksichtigung der derzeit genehmigten Betreuungsplätze wird sich aufgrund der bisher eingegangenen Anmeldungen und der erst jetzt bekannt gewordenen hohen Anzahl an Einschulungsverschiebungen (aktuell: 23; 2020: 12) voraussichtlich folgender Fehlbedarf entwickeln:

Voraussichtlicher Fehlbedarf zum 01.09.2021 (Aufnahmezeitpunkt in die Kindertagesstätten aufgrund der späten Sommerferien in Niedersachen)


Krippe
Elementar
Assel
-3
-13
Dornbusch
+2
+3
Drochtersen
+16
- 25
Hüll
+/-0
+1
Gesamt
+15
-34


Voraussichtlicher Fehlbedarf zum 31.12.2021

Unterjährige Veränderungen ergeben sich bspw. durch die Neuaufnahme von Kindern aufgrund des Erreichens der jeweiligen Altersgrenze (Krippe = Vollendung des 1. Lebensjahres; Elementarbereich = Vollendung des 3. Lebensjahres) bzw. durch Umzug, Zuzug oder Wegzug.


Krippe
Elementar
Assel
-8
-15
Dornbusch
+/-0
-1
Drochtersen
+10
- 28
Hüll
+/-0
+1
Gesamt
+2
-43





Voraussichtlicher Fehlbedarf zum Ende des Kindergartenjahres 2021/2022 (zum 31.07.2022)


Krippe
Elementar
Assel
-11
-15
Dornbusch
+/-0
-1
Drochtersen
+6
- 28
Hüll
-1
+/-0
Gesamt
-6
-44








Fazit

Die derzeit vorhandenen Betreuungskapazitäten und die aktuell prognostizierbare Entwicklung der voraussichtlichen Betreuungsbedarfe zeigen sowohl im Krippen- als auch im Elementarbereich einen weiteren Bedarf an Betreuungsplätzen. Dabei sind in den Ortschaften Assel und Drochtersen die größten Fehlbedarfe zu erwarten, sodass es erforderlich erscheint, dort zeitnah weitere Betreuungsplätze im Krippen- und Elementarbereich zu schaffen. Dazu wird auf die Beschlussvorlage zum nachfolgenden Tagesordnungspunkt „Schaffung weiterer Betreuungsplätze im Krippen- und Elementarbereich in den Kindertagesstätten der Gemeinde Drochtersen“ verwiesen.

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6. Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Gemeinde Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 6
Verwaltungsausschuss 44/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 31.05.2021 5

Sachverhalt

Schaffung weiterer Betreuungsplätze im Krippen- und Elementarbereich in den Kindertagesstätten der Gemeinde Drochtersen

Wie unter TOP 5 dargestellt, ist in den Ortschaften Assel und Drochtersen die Erweiterung des Betreuungsangebots im Krippen- und Elementarbereich erforderlich. Dabei besteht sowohl kurz- als auch langfristig Bedarf. Die Verwaltung hat daher in den vergangenen Wochen und Monaten verschiedene Übergangs- und langfristige Lösungen in beiden Ortschaften geprüft.


  1. Übergangslösung für die Ortschaft Assel

In einem ersten Schritt sollen entsprechend dem prognostizierten Fehlbedarf bis zum 01.09.2021 kurzfristig etwa 20 bis 25 Betreuungsplätze im Rahmen einer Übergangslösung geschaffen werden.

Nach Ausschluss mehrerer grundsätzlich in Frage kommender Objekte (u. a. Kirchenhaus, ehem. Blumenladen von Dollen, ehem. Bekleidungsgeschäft Eschermann) ist nach Rücksprache mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (Landesjugendamt) als zuständiger Behörde für die Erteilung der erforderlichen Betriebserlaubnis und der Fachberatung „Kindertagesstätten“ des Landkreises Stade die Unterbringung einer wegen begrenzter Raumkapazitäten auf höchstens 22 Kinder reduzierten Elementar-Vormittagsgruppe im Aufenthaltsraum der Louis-Wattel-Halle möglich.

Folgende Umbaumaßnahmen sind nach den Stellungnahmen der oben genannten Behörden erforderlich:
  • Umrüstung der Eingangstür mit einem Türöffner (sog. „Summer“)
  • Absicherung der Treppe ins OG
  • Brandschutzmaßnahmen
  • Kindgerechter Umbau der Sanitäranlagen
  • Sicherung der vorhandenen Küche
  • Einrichtung einer Personal-Teeküche
  • Errichtung / Einrichtung der Außenspielfläche

Ziel dieser Baumaßnahmen ist neben einer kindgerechten Umgestaltung der Räumlichkeiten vor allem eine Abschirmung der Kindergartenkinder gegenüber anderen Nutzerinnen und Nutzern, insbesondere den Schülerinnen und Schüler der benachbarten Grundschule.

Die Kosten dieser Um- und Ausbaumaßnahmen werden auf ca. 50.000 € geschätzt. Eine Kostenschätzung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Die Spielgeräte für die Außenspielfläche sowie die erforderliche Möblierung können nach Fertigstellung einer weiteren Kindertagesstätte als langfristiger Lösung in Assel dort weiterverwendet werden.

Für die Herrichtung der Übergangslösung wurde fristwahrend (Ausschlussfrist 30.04.2021) bereits ein Förderantrag über 41.400 € nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (Richtlinie IKiGa) beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover (Landesjugendamt) gestellt. Eine Entscheidung des Landesjugendamtes über diesen Förderantrag steht allerdings noch aus.

Möglichen entstehenden Nutzungskonflikten mit der Frühbetreuung der Grundschule Assel, die derzeit in dem betreffenden Raum untergebracht ist, und den Sportvereinen wird dadurch begegnet, dass die Frühbetreuung für die Zeit der Nutzung durch den Kindergarten nach Rücksprache mit der Schulleitung in der Grundschule Assel untergebracht werden kann. Für den Vereinssport bleibt die Tribüne nutzbar, sodass bei eventuellen Hallenturnieren dieser Bereich für den Verkauf von Speisen und Getränken genutzt werden kann. Damit einhergehende Einschränkungen für den Vereinssport sind mit Blick auf den Charakter der Einrichtung als Übergangslösung und die Notwendigkeit der Schaffung von weiteren Kinderbetreuungsplätzen aus Sicht der Verwaltung vertretbar.


  1. Übergangslösung für die Ortschaft Drochtersen

In einem ersten Schritt sollen entsprechend dem prognostizierten Fehlbedarf bis zum 01.09.2021 kurzfristig etwa 20 bis 25 Betreuungsplätze im Rahmen einer Übergangslösung geschaffen werden.

Nach Ausschluss mehrerer grundsätzlich in Frage kommender Objekte (u. a. KGS-Pavillon, Räumlichkeiten in der Grundschule Drochtersen, Erweiterung des Kindergartens „An der Eiche“ um weitere Container)) ist nach Rücksprache mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (Landesjugendamt) als zuständiger Behörde für die Erteilung der erforderlichen Betriebserlaubnis und der Fachberatung „Kindertagesstätten“ des Landkreises Stade die Unterbringung einer Elementar-Vormittagsgruppe für bis zu 25 Kinder im ehem. Hallenbad-Restaurant möglich.

Da sich der Neubau des Hallenbades aufgrund der noch ausstehenden Fördermittelzusage und anschließender Ausschreibungs- und Genehmigungsverfahren kurzfristig nicht umsetzen lässt, wird von Seiten der Verwaltung die Nutzung der leerstehenden Räumlichkeiten favorisiert, weil die Räumlichkeiten kurzfristig zur Verfügung stünden und diese sich im Eigentum der Gemeinde Drochtersen befinden. Unabhängig von diesen Erwägungen betreibt die Gemeinde Drochtersen hinsichtlich eines Hallenbadneubaus weiterhin Fördermittelakquise.

Folgende Umbaumaßnahmen sind nach den Stellungnahmen der oben genannten Behörden erforderlich:
  • Anbringen einer Splitterschutzfolie für die Glasfront
  • Umrüstung der Eingangstür mit einem Türöffner (sog. „Summer“)
  • Brandschutzmaßnahmen
  • Kindgerechter Umbau der Sanitäranlagen
  • Abtrennung der Zuwegung zu den Sanitäranlagen im Foyer des Hallenbades
  • Anbringen von Sichtschutz vom/zum Hallenbad
  • Trennwand zwischen Garderobe und Gruppenraum
  • Umbau der Küche in eine Personal-Teeküche
  • Einrichten eines Mitarbeiterraumes
  • Errichtung / Einrichtung der Außenspielfläche

Ziel dieser Baumaßnahmen ist neben einer kindgerechten Umgestaltung der Räumlichkeiten vor allem eine Abschirmung der Kindergartenkinder gegenüber anderen Nutzerinnen und Nutzern, insbesondere den Besucherinnen und Besuchern des Hallenbades.

Die Kosten dieser Um- und Ausbaumaßnahmen werden auf ca. 64.000 € geschätzt. Eine Kostenschätzung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Die Spielgeräte für die Außenspielfläche sowie die erforderliche Möblierung können nach Fertigstellung einer weiteren Kindertagesstätte als langfristiger Lösung in Drochtersen dort weiterverwendet werden.

Für die Herrichtung der Übergangslösung wurde fristwahrend (Ausschlussfrist 30.04.2021) bereits ein Förderantrag über 41.400 € nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (Richtlinie IKiGa) beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover (Landesjugendamt) gestellt. Eine Entscheidung des Landesjugendamtes über diesen Förderantrag steht allerdings noch aus.


  1. Dauerhafte Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte in der Ortschaft Assel

Ausgehend von den prognostizierten Fehlbedarfen und der städtebaulichen Entwicklung (vgl. Neubaugebiet „Am Friedhof“) hält die Verwaltung langfristig eine weitere Kindertagesstätte für zwei Gruppen in der Ortschaft Assel für erforderlich.

Nach interner Prüfung kommen dafür folgende Möglichkeiten in Betracht:

  1. Kauf und Umbau einer bislang noch gewerblichen genutzten Immobilie
  2. Umbau und Anmietung einer in direkter Nachbarschaft des Kindergartens befindlichen Obstscheune in der Johann-Grodtmann-Straße
  3. Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück in der Verlängerung des Kindergarten (Kugelstoßbahn)

zu (1)
Zur Zeit finden Gespräche über eine mögliche Nachnutzung einer bislang noch gewerblichen genutzten Immobilie als Kindertagesstätte statt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage konnten diese Gespräche noch nicht zum Abschluss gebracht werden, sodass weitere Details noch nicht mitgeteilt werden dürfen. Die Mitteilung konkreterer Sachstandsinformationen ist im Rahmen der Ausschusssitzung beabsichtigt. Der Außenbereich der betreffenden Immobilie ist für die Unterbringung von zwei Elementargruppen ausreichend. Die Größe des Gebäudes macht auch die Unterbringung eines Mehrzweckraumes und einer Küche für die Ganztagsbetreuung möglich. Erweiterungsmöglichkeiten über zwei Gruppen hinaus bestehen voraussichtlich jedoch nicht.

zu (2)
Erste Kostenschätzungen der Verwaltung lassen ein Investitionsvolumen von ca. 800.000 € erwarten. Bisher ist geplant, dass der Eigentümer der Immobilie die Umbaukosten trägt. Der monatliche Mietpreis würde voraussichtlich unter 3000 € betragen. Das Grundstück ließe perspektivisch eine Erweiterung um eine dritte Gruppe zu.

Zu (3)
Bei einem Neubau einer Kindertagesstätte auf der Kugelstoßbahn wird in Anlehnung an die Planung für Kindergarten „Fasanenweg“ in Drochtersen aus dem Jahr 2018 ein Betrag von 1.200.000 € zzgl. der allgemeinen Baukostensteigerung veranschlagt. Das Platzangebot lässt eine spätere Erweiterung um eine dritte Gruppe bei alleiniger Berücksichtigung der Kugelstoßbahn voraussichtlich nicht zu.

Aufgrund der ohnehin angespannten Verkehrssituation in der Johann-Grodtmann-Straße wird seitens der Verwaltung eine nähere Prüfung der Möglichkeit des Kaufs und des Umbaus bislang noch gewerblichen genutzten Immobilie favorisiert.


  1. Dauerhafte Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte in Drochtersen

Ausgehend von den prognostizierten Fehlbedarfen und der städtebaulichen Entwicklung (vgl. bspw. Neubaugebiete „Triftweg / Grefenstraße“ sowie „An der Elbmarsch“) hält die Verwaltung langfristig eine weitere Kindertagesstätte für bis zu fünf Gruppen in Drochtersen für erforderlich.

Dieser Standort soll neben der Schaffung zusätzlicher Betreuungskapazitäten auch dem Ersatz der bereits geschaffenen bzw. geplanten Übergangslösungen in Drochtersen dienen. Die Baugenehmigung für den Kindergarten „An der Eiche“ mit derzeit zwei Krippen- und einer Elementargruppe ist bis zum 24.07.2024 befristet. Eine erneute Verlängerung dieser Baugenehmigung ist nicht beabsichtigt, sodass dieser Kindergarten zu ersetzen ist. Dadurch wird auch für eine mögliche Übergangslösung im Hallenbadrestaurant, die aus rechtlichen Gründen organisatorisch dem Kindergarten „An der Eiche“ zugeordnet werden muss, eine Ersatzlösung erforderlich. Darüber hinaus besteht im Regenbogenkindergarten eine Kleingruppe von 10 Kindern, die ebenfalls seit 2018 als Übergangslösung betrieben wird und aufgrund der fehlenden Kapazitäten bis heute nicht wieder aufgelöst wurde. Die Betriebserlaubnis wurde zunächst für ein Jahr befristet. Inzwischen wurde die Befristung zwar aufgehoben, diese Kleingruppe sollte jedoch möglichst schnell aufgelöst werden, da durch diese Gruppe ein Mehrzweckraum (u.a. für die Mittagsverpflegung) verwendet wird, der für den ursprünglichen Zweck benötigt wird.

Bei der Errichtung von Kindertagesstätten wird pro Kindergartengruppe (25 Kinder) mit einem erforderlichen Platzbedarf von ca. 450 m², der sich in 300 m² für die Außenspielfläche sowie 150 m² für die Gebäudefläche aufteilt, kalkuliert. Nicht enthalten sind darin die benötigten Flächen für Stellplätze bzw. Zuwegungen.

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport am 27.02.2018 wurden insoweit bereits mehrere grundsätzlich in Frage kommende Flächen besichtigt.

Abhängig davon, ob seitens der politischen Gremien eine zentrale (5 Gruppen) oder dezentrale (bis zu 3 Gruppen) Lösung für die Errichtung einer oder mehrerer Kindertagesstätten in der Ortschaft Drochtersen favorisiert wird, eignen sich die damals in Betracht gezogenen Standorte entweder nicht oder auch weiterhin.

Darauf aufbauend würden folgende Grundstücke grundsätzlich für eine zentrale Einrichtung in Frage kommen:
  • Neubau auf der Friedhofserweiterungsfläche „Mittelweg“ (4 – 5 Gruppen); dieser Standort wäre auch als dezentrale Lösung denkbar

Für die Errichtung dezentraler Einrichtungen würden folgende Grundstücke grundsätzlich in Frage kommen:
  • Umnutzung des Feuerwehrgerätehauses „Alter Hof“ (bis zu 2 Gruppen)
  • Neubau im Wohngebiet „Fasanenweg“ (bis zu 3 Gruppen)
  • Neubau im Wohngebiet „Grefenstraße“ (bis zu 2 Gruppen)
  • Neubau hinter der Grundschule (bis zu 3 Gruppen)
  • Neubau „Am Sportplatz“ (bis zu 2 Gruppen)

Des Weiteren sind in der Zwischenzeit folgende weitere Standorte grundsätzlich in Betracht gezogen worden:
  • Neubau im Gewerbegebiet „Aschhorner Straße“ (5 Gruppen)
  • Neubau Grünfläche „Alter Hof“ (5 Gruppen); dieser Standort wäre auch als  dezentrale Lösung denkbar

Die Standorte „Zur Wettern“ (neben Tennisplatz), „Fasanenweg“ Ecke „Sietwender Straße“ und „Neuer Weg“ wurden wegen mangelnder planungsrechtlicher Eignung bzw. wegen der zu geringen Grundstücksgröße nicht aufgeführt.

Bei den Standorten „Schulsteig“ sowie „Am Sportplatz“ wird auf die benötigte Fläche für eine potentielle Schulerweiterung sowie für den beabsichtigten Neubau des Hallenbades hingewiesen.

Für die weitere Prüfung wird seitens der Verwaltung ein Grundsatzbeschluss benötigt, ob zentrale oder dezentrale Lösungen für die Errichtung von Kindertagesstätten in der Ortschaft Drochtersen in Betracht gezogen werden sollen.

Beschlussempfehlung

zu a)
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass ab dem 01.09.2021 Teilbereiche der Louis-Wattel-Halle und die dafür erforderlichen Außenanlagen als vorübergehende Kindertagesstätte mit einer Kapazität von bis zu 22 Betreuungsplätzen genutzt und die dafür erforderlichen Umbaumaßnahmen durchgeführt werden.

zu b)
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass ab dem 01.09.2021 die Räumlichkeiten des ehemaligen Hallenbad-Restaurants und die dafür erforderlichen Außenanlagen zu einer vorübergehenden Kindertagesstätte mit einer Kapazität von bis zu 25 Betreuungsplätzen genutzt und die dafür erforderlichen Umbaumaßnahmen durchgeführt werden.

zu c)
Ein Beschluss über die Priorisierung der Reihenfolge der möglichen Objekte für eine dauerhafte Errichtung einer Kindertagesstätte in Assel bleibt dem Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport vorbehalten.

zu d)
Ein Beschluss, ob zentrale oder dezentrale Lösungen für die Errichtung von Kindertagesstätten in der Ortschaft Drochtersen in Betracht gezogen werden sollen, bleibt dem Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Herr Eckhoff erläutert die Vorlage anhand einer Präsentation.
Er teilt mit, dass die Kreissparkasse den Verkaufspreis für die Immobilie in der 23. KW mitteilen wird und die Verwaltung daher zurzeit noch keine Kostenplanungen vorlegen kann.
Das Ausschussmitglied Matthias Mehlis bedankt sich für die Ausführungen und die übersichtliche Vorlage. Die Schaffung der Übergangslösungen in Assel –Louis-Wattel-Halle- und Drochtersen –Hallenbad- wird von ihm befürwortet. Für die langfristig geplanten Kindergärten fragt er an, inwieweit die Außenflächen für die 3 Standorte ausreichen, um dort Kindergartengruppen unterzubringen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Außenflächen bei der Kreissparkasse und bei einem evtl. Neubau auf der „Kugelstoßbahn“ für jeweils 2 Gruppen und bei dem Ausbau der Obstscheune Moje für 3 Gruppen ausreichend sein würden.
Herr Mehlis teilt mit, dass er in dieser Sitzung keine Entscheidungsmöglichkeit zu den langfristigen Lösungsvorschlägen sieht, da dort noch erheblicher Klärungsbedarf besteht.
Das Ausschussmitglied Cornelius van Lessen hinterfragt die Nutzungsrechte des VTV-Assel.
Er gibt zu bedenken, dass das Verkehrsaufkommen in der Johann-Grodtmann-Straße bereits jetzt sehr hoch ist und dort keine weitere Verschärfung der Situation entstehen darf.
Auch Herr van Lessen stellt fest, dass es in der heutigen Sitzung nicht zu einer Beschlussfassung zu den langfristigen Lösungsansätzen kommen wird. Von Seiten der FWG wird der Bau einer zentralen Kindertagesstätte in Drochtersen favorisiert. Der Bau einer Kindertagesstätte im Gewerbegebiet Aschhorner Straße, Drochtersen wird von dort jedoch nicht unterstützt. Er merkt weiter an, dass zur Frage der zentralen oder dezentralen Unterbringung auch die Einrichtungsleitungen gehört werden sollten. Darüber hinaus erkundigt er sich nach dem Stand der Baugenehmigung für den Standort Fasanenweg.
Der Bürgermeister führt dazu aus, dass es sowohl einen Pachtvertrag als auch ein eingetragenes Nutzungsrecht gibt. Beides ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.
Die Baugenehmigung für den Standort Fasanenweg wurde Mitte Mai erneut erteilt, die vorherige Genehmigung zurückgenommen. Damit läuft die Widerspruchsfrist noch bis ca. Mitte Juni.

Das Ausschussmitglied Dirk Ludewig teilt mit, dass sich die SPD aufgrund des jeweiligen Verkehrsaufkommens gegen den Bau einer weiteren zentralen großen Kindertagesstätte ausspricht. Auch Herr Ludewig befürwortet die Schaffung der genannten Übergangslösungen.
Das Ausschussmitglied Bernd Mattern teilt mit, dass eine Übergangsunterbringung einer Gruppe mit bis zu 22 Kindern in den Räumen der Louis-Wattel-Halle von dort befürwortet wird.
Die CDU steht nach wie vor zu einem Neubau eines Hallenbades. Für die Übergangslösung im ehemaligen Hallenbadrestaurant wüscht er sich daher eine Änderung in der Beschlussfassung dahingehend, dass die Nutzung dieser Räumlichkeiten vorbehaltlich der weiteren Planung eines Hallenbadbaus bzw. einer Hallenbadsanierung gilt. Die temporäre Lösung soll hier zukünftige Verfahrensschritte nicht blockieren oder zu Verzögerungen führen.
Herr Mattern äußert sich zu den einzelnen langfristigen Standorten in Assel wie folgt:
Obstscheune Moje: Bei dem Umbau der Obstscheune Moje handelt es sich um ein Mietmodell. Da der Umbau vom Eigentümer selbst vorgenommen werden soll, sind keine weiteren Kreditaufnahmen erforderlich. Außerdem ist dort eine Erweiterungsmöglichkeit vorhanden. Hier sollte zur Verbesserung der Parkplatzsituation eine Nutzung des Grünstreifens zwischen dem Lehrerparkplatz und der Zuwegung zum Kindergarten geprüft werden.
Kreissparkassen-Immobilie: Positiv zu werten ist, dass es sich um ein vergleichsweise neues Gebäude handelt. Jedoch ist hier keine Erweiterungsmöglichkeit gegeben.
Neubau Kugelstoßbahn: Für einen möglichen Neubau auf der „Kugelstoßbahn“ sollten die Eigentümerverhältnisse ermittelt werden um eine evtl. Erweiterungsfläche und Zuwegung über die Asseler Feldstraße herbeizuführen.
Für Drochtersen teilt Herr Mattern mit, dass von Seiten der CDU keine Kleinststandorte wie das Grundstück in der Grefenstraße unterstützt werden. Auch ein Neubau im Gewerbegebiet kommt für ihn nicht in Frage.
Ein Neubau im Fasanenweg sollte weiter verfolgt werden.
Auch die Möglichkeit eines Neubaus auf dem Gelände „Alter Hof“ sollte weiter geprüft werden
Für das Gelände Mittelweg sollte die Bauleitplanung beachtet werden.
Auch Herr Mattern sieht in der heutigen Sitzung keine abschließende Entscheidungsmöglichkeit zu den langfristigen Standorten.

Herr Mattern stellt den Antrag zudem eine zentrale Lösung zwischen Assel und Drochtersen zu prüfen.
Hierzu gibt der Bürgermeister zu bedenken, dass bislang immer ein ortszentraler und u. a. auch der Turnhalle nahegelegener Standort gewünscht war. Dem steht ein Neubau in Ritsch entgegen.
Herr van Lessen und auch Herr Mehlis würden einem Standort in Ritsch nicht befürworten.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass zudem eine zentrale Lösung zwischen Assel und Drochtersen geprüft werden sollte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

zu a)
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass ab dem 01.09.2021 Teilbereiche der Louis-Wattel-Halle und die dafür erforderlichen Außenanlagen als vorübergehende Kindertagesstätte mit einer Kapazität von bis zu 22 Betreuungsplätzen genutzt und die dafür erforderlichen Umbaumaßnahmen durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

zu b)
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass ab dem 01.09.2021 die Räumlichkeiten des ehemaligen Hallenbad-Restaurants und die dafür erforderlichen Außenanlagen zu einer vorübergehenden Kindertagesstätte mit einer Kapazität von bis zu 25 Betreuungsplätzen genutzt und die dafür erforderlichen Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Die Nutzung dieser Räumlichkeiten gilt vorbehaltlich der weiteren Planung eines Hallenbadneubaus bzw. einer Hallenbadsanierung. Die temporäre Lösung soll hier zukünftige Verfahrensschritte nicht blockieren. Durch die temporäre Lösung soll auch keine Verzögerung bei diesem Projekt entstehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 4

zu c)
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass alle drei vorgestellten Varianten ohne Priorisierung weiter untersucht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 5

zu d)
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass die vorgestellten Standorte Fasanenweg, Mittelweg, Alter Hof, Feuerwehrgerätehaus, Grundstück hinter der Grundschule weiter untersucht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Verlängerung des Kooperationsvertrages mit dem Diakonieverband der ev.–luth. Kirchenkreise Buxtehude und Stade zum Betreiben der Ausgabestelle der Stader Tafel in Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 7
Verwaltungsausschuss 44/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 31.05.2021 9

Sachverhalt

Der mit dem Diakonieverband am 30.06.2019 geschlossene Vertrag zum Betreiben der Ausgabestelle der Stader Tafel in Drochtersen läuft zum 31.12.2021 aus (Anlage1).

Es besteht der Wunsch, diesen Vertrag für weitere 2 Jahre zu verlängern (Anlage 2) und den jährlichen Zuschuss in Höhe von 4.000 € zu erhalten. Einen Anteil von 750 € trägt die Samtgemeinde Nordkehdingen. Somit beträgt der tatsächliche Zuschussbetrag 3.250 €.

Von Seiten der Gemeinde ist jedoch gewünscht, dass der Diakonieverband jährlich eine Darstellung der Kostenentwicklung über das abgelaufene Kalenderjahr vorlegt.
Frau Oberbeck und Herr Bardenhagen vom Kirchenamt Stade werden an der Sitzung teilnehmen und die Arbeit der Tafeln aktuell vorstellen sowie Fragen beantworten.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den Abschluss der Vereinbarung bis zum 31.12.2023 (Weiterführung des Vertrages vom 30.06.2019) unter der Voraussetzung zu beschließen, dass eine jährliche Darstellung der Kostenentwicklung vorgelegt wird.

Beschluss

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den Abschluss der Vereinbarung bis zum 31.12.2023 (Weiterführung des Vertrages vom 30.06.2019) unter der Voraussetzung zu beschließen, dass eine jährliche Darstellung der Kostenentwicklung vorgelegt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8. Antrag der DLRG Ortsgruppe Drochtersen auf Zuwendung zur Beschaffung eines Lichtmastanhängers mit Stromaggregat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 8
Verwaltungsausschuss 44/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 31.05.2021 6

Sachverhalt

Die DLRG hat mit Antrag vom 30.11.2020 eine Zuwendung in Höhe von 2.500,00 € für die Anschaffung eines Lichtmastanhängers mit Stromaggregat beantragt. Die Kaufsumme beträgt 7.250,00 € (inkl. 16 % MwSt).
In der Vergangenheit wurde die DLRG wiederholt zur Ausleuchtung des Hafens am Ruthenstrom durch Schiffsführer und Lotsen angefordert. Da in der Gemeinde keine entsprechende Lichtanlage vorhanden ist, wurde jeweils die DLRG aus Horneburg hinzugezogen.
Bei einer erforderlichen Ausleuchtung einer Einsatzstelle könnte durch die Anforderung aus Horneburg wertvolle Zeit verloren gehen.
Da der DLRG ein Angebot für die Beschaffung einer gebrauchten Lichtanlage vorliegt, wurde mit E-Mail vom 01.12.2020 der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt. Gleichzeitig wurde darum gebeten, den Antrag mit dem dafür vorgesehenen Vordruck zu stellen. Dieser ist hier am 07.12.2020 eingegangen (s. Anlage).

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass der DLRG Drochtersen eine Zuwendung in Höhe von ~ 34,5 % der Kaufsumme (2.500,00 €) nach Rechnungsvorlage gewährt wird.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die beantragte Zuwendung in Höhe von 2.500 € entspricht einem Anteil von ~34,5 % der Kaufsumme von 7.250,00 €.
Eine Zuwendung in Höhe von 30 % der Kaufsumme beträgt 2.175,00 €.
Da die Beschaffung des Geräts ein über dem Vereinszweck hinausgehende Bedeutung für die Gemeinde Drochtersen hat, sollte die beantragte Zuwendung bewilligt werden.
Die Ausgaben sind investiv. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2021 zur Verfügung.

Beschluss

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass der DLRG Drochtersen eine Zuwendung in Höhe von ~ 34,5 % der Kaufsumme (2.500,00 €) nach Rechnungsvorlage gewährt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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9. Zuschussantrag des Wasser-Sport-Vereins Assel e.V. für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage auf der Schlengelanlage am Sportboothafen Ruthenstrom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 9
Verwaltungsausschuss 44/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 31.05.2021 7

Sachverhalt

Der Wasser-Sport-Verein Assel e.V. beantragte mit beigefügtem Antrag am 20.11.2020 einen Zuschuss in Höhe von 1.390 € für die Umrüstung und Erneuerung der Beleuchtungsanlage auf der Schlengelanlage am Sportboothafen Ruthenstrom. Diese Erneuerung geht einher mit der Umrüstung auf der Beleuchtungsanlage auf LED-Technik.
Es wurden von Seiten des Vereins Fördergelder bei den örtlichen Banken beantragt, die bereits eine Zuwendung von 800 € in Aussicht gestellt haben.
Bei den veranschlagten Kosten handelt es sich lediglich um Materialkosten. Die Arbeiten werden von fachkundigen Vereinsmitgliedern (u. a. Elektromeister) in Eigenleistung erbracht.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 4.633,20 €. Auf Basis der bisherigen Verwaltungspraxis, entsprechende Anträge seitens der Gemeinde Drochtersen mit bis zu 30 % zu bezuschussen, ergibt sich ein Förderbetrag in Höhe von 1.389,96 €.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass dem Wasser-Sport-Verein Assel e.V. für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage auf der Schlengelanlage am Sportboothafen Ruthenstrom eine Zuwendung in Höhe von 30% der Materialkosten (max. 1.389,96 €) nach Rechnungsvorlage gewährt wird.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Dem beantragten vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde mit Schreiben vom 23.11.2020 zugestimmt.
Die Maßnahme ist nicht investiv.
Die Finanzierung kann aus dem laufenden Budget erfolgen.

Beschluss

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass dem Wasser-Sport-Verein Assel e.V. für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage auf der Schlengelanlage am Sportboothafen Ruthenstrom eine Zuwendung in Höhe von 30% der Materialkosten (max. 1.389,96 €) nach Rechnungsvorlage gewährt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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10. Antrag des Fördervereins zur Erhaltung des Küstenmotorschiffes MS „JAN-DIRK“ e. V. für die Beschaffung neuer Fenster im Steuerhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 10
Verwaltungsausschuss 44/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 31.05.2021 8

Sachverhalt

Der Förderverein zur Erhaltung des Küstenmotorschiffes MS „JAN-DIRK“ e. V. beantragte mit beigefügtem Antrag am 15.12.2020 einen Zuschuss für die Erneuerung der 70 Jahre alten Holzfenster im Bereich des Steuerhauses.
Der Antrag bezieht sich ausschließlich auf die Beschaffung der neuen Fenster. Die erforderlichen Vorarbeiten sowie der Einbau sollen in Eigenleistung erfolgen.
Von Seiten der Kreissparkasse wurde eine Förderung in Höhe von 1.000 € in Aussicht gestellt.
Die voraussichtlichen Kosten für die Beschaffung der Fenster liegen lt. Angebot der Fa. Oberdick & Koch bei 1.591,68 €. Durch die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer ab 01.01.2021 auf 19 %, wird von Gesamtkosten in Höhe von 1.632,85 € ausgegangen.
Auf Basis der bisherigen Verwaltungspraxis, entsprechende Anträge seitens der Gemeinde Drochtersen mit bis zu 30 % zu bezuschussen, ergibt sich ein Förderbetrag in Höhe von 489,85 €.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass dem Förderverein zur Erhaltung des Küstenmotorschiffes MS „JAN-DIRK“ e. V für die Beschaffung neuer Fenster im Steuerhaus eine Zuwendung in Höhe von 30 % der Kosten (max. 489,85 €) nach Rechnungsvorlage gewährt wird.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Dem beantragten vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde mit Schreiben vom 21.12.2020 zugestimmt.
Die Maßnahme ist nicht investiv. Die Finanzierung kann aus dem laufenden Budget erfolgen.

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Dirk Ludewig würdigt die Arbeit des Fördervereins zur Erhaltung des Küstenmotorschiffes MS „Jan-Dirk“ e.V. und schlägt vor, die gesamte Restsumme in Höhe von insgesamt 632,85 € zu übernehmen. Dies wäre ein Zuschussanteil von ~39 %.

Beschluss

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass dem Förderverein zur Erhaltung des Küstenmotorschiffes MS „JAN-DIRK“ e. V für die Beschaffung neuer Fenster im Steuerhaus eine Zuwendung in Höhe von 632,85 € (~39 %) nach Rechnungsvorlage gewährt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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11. Übertragung der Durchführung der Flohmärkte auf Krautsand in den Jahren 2021 und 2022 an den Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 11
Verwaltungsausschuss 44/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 31.05.2021 10

Sachverhalt

Der Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen e. V. hat mit Schreiben vom 12.11.2020 die Durchführung der Flohmärkte auf Krautsand für die Jahre 2021 und 2022 beantragt (siehe Anlage). Es sollen wie bisher jährlich 5 Flohmärkte in den Monaten Mai - September stattfinden.

Die Flohmärkte auf Krautsand werden seit 2012 vom Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen durchgeführt, ohne dass es seitens der Gemeinde Drochtersen einen Anlass zu Beanstandungen gegeben hat. Sowohl die Zahl der Flohmarktteilnehmer als auch die Zahl der Flohmarktbesucher war in den vergangenen Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Im Jahre 2020 konnten coronabedingt nur zwei Flohmärkte mit begrenzter Besucherzahl durchgeführt werden.

Aufgrund eines Urteils des OVG Lüneburg zur Unzulässigkeit von gewerblichen Floh- und Trödelmärkten an Sonn- und Feiertagen ist das Nds. Feiertagsgesetz mittlerweile dahingehend geändert worden, dass nicht gewerbliche und gemeinnützigen Zwecken dienende Märkte abweichend vom grundsätzlich bestehenden Veranstaltungsverbot  an Sonn- und Feiertagen zulässig sind und keiner Ausnahmegenehmigung bedürfen.  

Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Flohmärkte entstehen, sind durch die vereinnahmten Standgelder zu decken. Mögliche Überschüsse sind wie bisher für gemeinnützige Projekte in der Gemeinde Drochtersen und Veranstaltungen des Gewerbevereins Drochtersen zu verwenden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dem Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen e.V. die Durchführung der Flohmärkte auf Krautsand in den Jahren 2021 und 2022 zu übertragen.

Dem Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen e.V. als Veranstalter stehen die Einnahmen aus den anlässlich der Durchführung der Flohmärkte erhobenen Standgeldern zu. Sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung der Flohmärkte entstehenden Kosten sind vom Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen e.V. als Veranstalter zu tragen.

Die Überschüsse der Flohmärkte sind für gemeinnützige Projekte in der Gemeinde Drochtersen und für Veranstaltungen des Gewerbevereins der Gemeinde Drochtersen zu verwenden.  

Beschluss

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dem Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen e.V. die Durchführung der Flohmärkte auf Krautsand in den Jahren 2021 und 2022 zu übertragen.

Dem Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen e.V. als Veranstalter stehen die Einnahmen aus den anlässlich der Durchführung der Flohmärkte erhobenen Standgeldern zu. Sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung der Flohmärkte entstehenden Kosten sind vom Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen e.V. als Veranstalter zu tragen.

Die Überschüsse der Flohmärkte sind für gemeinnützige Projekte in der Gemeinde Drochtersen und für Veranstaltungen des Gewerbevereins der Gemeinde Drochtersen zu verwenden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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12. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 12
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12.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 12.1
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12.1.1. Schwimmkurse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 12.1.1

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Dirk Ludewig erkundigt sich nach der Möglichkeit wieder Schwimmkurse in kleinen Gruppen im Hallenbad anzubieten.

Der Bürgermeister Herr Eckhoff teilt mit, dass mit den Vorbereitungen hierzu bereits begonnen wurde und voraussichtlich spätestens nächste Woche die Schwimmkurse in kleinen Gruppen wieder aufgenommen werden.

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12.1.2. Arbeit des Jugendbeirats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 12.1.2

Diskussionsverlauf

Die CDU erkundigt sich nach dem Stand zur Arbeit des Jugendbeirats
Der Bürgermeister teilt mit, dass sich die Arbeit des Jugendbeirats durch einen ständigen Wechsel schwierig gestaltet. Der Jugendbeirat wurde beim Jugendcafe angesiedelt und wird von den Jugendpflegern Frau Tauchen und Herrn Löwe unterstützt. Durch die Corona-Situation ist die Arbeit in den Hintergrund gerückt. Ein Aufschwung wird nach der Kommunalwahl erhofft.

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12.1.3. Spielplatz Krautsand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 12.1.3

Diskussionsverlauf

Die CDU erkundigt sich nach dem Stand der Errichtung eines Spielplatzes auf Krautsand.
Der Bürgermeister teilt mit, dass eine Bauvoranfrage an den Landkreis gestellt wurde und dort in Kürze Gespräche geführt werden.

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12.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 12.2
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12.2.1. Antrag vom Ritscher Yachtclub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 12.2.1

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Herr Eckhoff teilt mit, dass noch ein weiterer Zuwendungsantrag vom Ritscher Yachtclub eingegangen ist. Da dieser Antrag erst nach Erstellung der Einladung zu dieser Sitzung eingegangen ist, konnte dieser nicht mehr in der Tagesordnung berücksichtigt werden. Der Antrag ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt und wird direkt dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

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12.2.2. Förderantrag für die Initiative Kulturmanagement Kehdingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport 14/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 26.05.2021 ö 12.2.2

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass im Mai der Förderantrag für die Initiative Kulturmanagement Kehdingen über das Programm „Förderung von Zukunftsräumen“ gemeinsam mit der Samtgemeinde Nordkehdingen gestellt wurde.

Datenstand vom 07.06.2021 12:42 Uhr