Datum: 19.01.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Elbmarschen-Schule Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:21 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung.pdf
Download Protokoll.pdf
zum Seitenanfang
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
29/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
19.01.2021
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.
Diskussionsverlauf
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.
Bei dem CDU-Mitglied Andre Weseloh erfolgt durch den Bürgermeister die Belehrung über die Rechte und Pflichten und wird die Verpflichtung als ratsfremdes Mitglied vorgenommen.
zum Seitenanfang
2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
29/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
19.01.2021
|
ö
|
|
2 |
Diskussionsverlauf
Von den anwesenden Gästen werden keine Fragen gestellt, jedoch nutzen sowohl Herr Hardekopf vom Beratungsring als auch Herr Friedrich für die Jägerschaft die Gelegenheit auf ihre Belange hinsichtlich des Naturschutzgebietes „Kehdinger Moore II“ hinzuweisen.
zum Seitenanfang
3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 27.10.2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
29/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
19.01.2021
|
ö
|
|
3 |
Beschlussempfehlung
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 27.10.2020
.
Beschluss
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 27.10.2020
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
zum Seitenanfang
4. Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)
a) Abwägungsbeschluss der eingegangenen Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
c) Beschluss über den Kauf einer Teilfläche des Flurstücks 183/8 (ca. 4000 qm)
d) Beschluss über die Übertragung des Flurstücks 183/9 an die Gemeinde Drochtersen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
29/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
19.01.2021
|
ö
|
|
4 |
Verwaltungsausschuss
|
41/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
27.01.2021
|
nö
|
|
4 |
Gemeinderat
|
19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
|
24.03.2021
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Um gerade Einheimischen eine Wohnperspektive im Bereich Drochtersermoor bieten zu können, wurde durch das Planungsbüro cappel + kranzhoff ein städtebauliches Entwicklungskonzept für den Bereich Drochtersermoor (rund um die sogenannte „Milchstraße“) erstellt. Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB im Bereich Ecke Kreisstraße/“Milchstraße“ mit den Flurstücken 183/8 und 183/9 erstellt.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.06. bis 31.07.2020. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB (VA-Beschluss vom 12.5.2020).
Das Satzungsverfahren erfolgte ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Die beiden o.g. Flurstücke befinden sich derzeit noch in Privateigentum.
Auf dem Großteil des Flurstücks 183/8 (ca. 4000 qm) sollen 4 Baugrundstücke mit einer Erschließung über die vorhandene Nebenstraße (Flurstück 183/9) entstehen. Deren Einmündungsbereich muss zur Kreisstraße auf einer Länge von 20 m aufgeweitet werden, damit hier ein Begegnungsverkehr Pkw/Lkw möglich ist. Hierzu muss dann auch noch ein Ablösebetrag an den Landkreis Stade gezahlt werden, da der Einmündungsbereich dann in dessen Zuständigkeitsbereich übergeht. Die Oberflächenentwässerung würde über eine neu zu schaffende Regenwasserleitung (neben der vorhandenen Straße) erfolgen, die über das Flurstück 160/5 (Einverständnis des Eigentümers liegt vor) in den vorhandenen Entwässerungsgraben mündet.
Mit den beiden Eigentümern hat es schon Gespräche gegeben. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass nach Rechtskraft der Satzung das angedachte Grundstück (ca. 4000 qm) vom Flurstück 183/8 zu einem Kaufpreis von 15 € je qm zu erwerben wäre und das Flurstück 183/9 (jetzige Straße) kostenlos an die Gemeinde übertragen wird. Haushaltsmittel wurden im Haushaltsplan 2020 zur Verfügung gestellt.
Hinsichtlich der geforderten Ausgleichsmaßnahmen ist vorgesehen, das den Grundstückserwerbern eine entsprechende Fläche aus dem vorhandenem Bestand der Gemeinde Drochtersen kostenlos überlassen wird, damit dort auf deren Kosten der Ausgleich erfolgen kann.
Bei der Veräußerung der 4 Baugrundstücke sollen ausschließlich Einheimische aus dem Raum Drochtersermoor berücksichtigt werden, die für sich ein eigenes Wohnhaus bauen wollen. Einige Vormerkungen aus diesem Bereich liegen bereits vor. Aufgrund der geringen Anzahl von Bauplätzen wird jeder einzelne Verkauf durch den VA beschlossen werden.
Beschlussempfehlung
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
a) Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägung, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
b) Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ (Planzeichnung im Maßstab 1:1000 nebst Begründung) wird angenommen und als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.
c) Die Teilfläche des Flurstücks 183/8 (ca. 4000 qm) wird, sobald die Außenbereichssatzung rechtskräftig ist, zum Preis von 15 € je qm erworben.
d) Das Flurstück 183/9 (Straße) wird, sobald die Außenbereichssatzung rechtskräftig ist, kostenlos von der Gemeinde Drochtersen übernommen.
Diskussionsverlauf
Frau Steimle vom Planungsbüro Cappel + Kranzhoff stellt das Projekt Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ nochmal kurz vor. Anhand einer Präsentation (siehe Anlage) werden dann die im Auslegungsverfahren gemachten Bedenken zusammen mit den getroffenen Abwägungen vorgetragen.
Das Ausschussmitglied C. v. Lessen fragt nach, ob es sich bei der Erschließungsstraße tatsächlich um eine Privatfläche handelt. Dieses wird ihm bestätigt. Des Weiteren weist er, unter Hinweis auf das im Jahre 2015 abgestimmte „Positionspapier/Richtlinien für die Übernahme von Planungs-/Erschließungskosten für die Erstellung/Änderung von Bauleitplänen in der Gemeinde Drochtersen“, darauf hin, dass entgegen der in der Vorlage getroffenen Aussage die evtl. notwendigen Ausgleichsflächen nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden können.
Das Ausschussmitglied M. Wrage fragt nach der Lage der vorhandenen Entwässerungsleitung. Diese wird ihm anhand der Karte gezeigt, wobei darauf hingewiesen wird, dass diese in der Zuständigkeit des Entwässerungsverbandes liegt. Herr Wrage merkt an, dass bei Arbeiten an dieser Leitung der Grundwasserspiegel abzusenken wäre. Eine solche Absenkung könnte Auswirkungen auf die umliegende Bebauung haben und somit wäre eine Pfahlgründung bei den geplanten Bauten ratsam. Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen, wobei im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auch ein Bodengutachten zu erstellen wäre.
Das Ausschussmitglied Dr. H. Hatecke fragt nach der Entwässerung und der Eigenentwicklung. Die Planung hinsichtlich der Oberflächenentwässerung mit einem eigenen Regenwasserkanal wird erläutert. Hinsichtlich der Eigenentwicklung wird deutlich gemacht, dass die Grundstücke nur an Interessierte aus dem Raum Drochtersermoor veräußert werden sollen, sofern diese hier ein Eigenheim (keine Mietobjekte) errichten wollen. Eine entsprechende Beschlussfassung soll dann Einzelfallbezogen durch die zuständigen Gremien erfolgen.
Zum Abschluss fragt Herr v. Lessen dann noch an, ob aufgrund der festgesetzten Begehung durch einen Fachgutachter zum Artenschutz vor Baubeginn eine mögliche Bebauung gefährdet wäre. Frau Steimle erläutert hierzu, dass diese Forderung aufgrund einer Eingabe der Abt. Naturschutz des Landkreises entstanden ist. Das Gutachten wird dann sicherlich mit zur Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen dienen, eine Verhinderung der Bebauung wird aufgrund der Lage und der derzeitigen Nutzung jedoch ausgeschlossen.
Beschluss 1
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
a) Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägung, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss 2
b) Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ (Planzeichnung im Maßstab 1:1000 nebst Begründung) wird angenommen und als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss 3
c) Die Teilfläche des Flurstücks 183/8 (ca. 4000 qm) wird, sobald die Außenbereichssatzung rechtskräftig ist, zum Preis von 15 € je qm erworben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss 4
d) Das Flurstück 183/9 (Straße) wird, sobald die Außenbereichssatzung rechtskräftig ist, kostenlos von der Gemeinde Drochtersen übernommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
zum Seitenanfang
5. Erlass einer Verordnung des Landkreises Stade über das Naturschutzgebiet „Kehdinger Moore II“
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
29/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
19.01.2021
|
ö
|
|
5 |
Verwaltungsausschuss
|
41/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
27.01.2021
|
nö
|
|
5 |
Sachverhalt
Durch den Landkreis Stade wurde der Verordnungsentwurf zum Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kehdinger Moore II“ einschließlich Karten und Begründung mit Gelegenheit zur Stellungnahme bis 03.02.2021 übersandt.
Der Flächenanteil des NSG beträgt in der Gemeinde Drochtersen ca. 243 ha. Die Flächen liegen ausschließlich im Eigentum der Euflor Humuswerke GmbH.
Nach Rücksprache mit der Euflor Humuswerke GmbH wird von dort eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf erstellt. Sobald diese Stellungnahme vorliegt, wird sie zur Kenntnisnahme übersandt.
Ebenso gab es durch die Verwaltung eine Kontaktaufnahme zur Samtgemeinde Nordkehdingen. Die Gemeinde Wischhafen wird voraussichtlich keine Stellungnahme abgeben.
Entwurf Stellungnahme an den Landkreis Stade
Geplanter Erlass einer Verordnung des Landkreises Stade über das Naturschutzgebiet „Kehdinger Moore II“
Sehr geehrte Damen und Herren,
seitens der Gemeinde Drochtersen wird wie folgt zum bestehenden Verordnungsentwurf Stellung genommen:
Vorrangig sind die Belange der Grundstückseigentümerin zu berücksichtigen und die dazugehörigen betrieblichen Notwendigkeiten.
Bei allen Maßnahmen muss auch ermittelt und berücksichtigt werden, wie die Auswirkungen auf angrenzende Grundstücke sich entwickeln. Kommt es zu einer Steigerung von Populationen, die dann auch andere Flächen außerhalb des Gebietes der Verordnung in Anspruch nehmen. Wie wird mit Grundstückseigentümern dann umgegangen.
Die Belange der Jägerschaft sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die Wahrnehmung der jagdrechtlichen Aufgaben sollte weiterhin möglich und auch auf sich ändernde Gegebenheiten ausgerichtet sein.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Eckhoff
Beschlussempfehlung
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die anliegend beigefügte Stellungnahme an den Landkreis Stade zu senden.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister erläutert kurz den Sachverhalt und den Entwurf der gemeindlichen Stellungnahme zum Verordnungsentwurf über das Naturschutzgebiet „Kehdinger Moore II“.
Das Ausschussmitglied Dr. H. Hatecke führt an, dass seitens seiner Fraktion die unter TOP 2 vorgebrachten Belange seitens des Beratungsrings für die betroffenen Landwirte als auch seitens der Jägerschaft durchaus ernst genommen werden. Grundsätzlich wird natürlich der Naturschutz begrüßt, jedoch dürfe sich dieser nicht negativ auf die angrenzenden Flächen auswirken. Hier wären zum einen Ausgleichszahlungen für Wildschäden vorzusehen und zum anderen zu überlegen, wie die Jägerschaft durch den Einsatz von modernen Technologien (z. B. den Einsatz von Drohnen) unterstützt werden kann.
Auch die Ausschussmitglieder M. Wrage und C. v. Lessen geben zu bedenken, dass im Naturschutzgebiet die Jagd freigestellt ist. Hier wäre zu klären, wie man hier verpflichtende Regelungen treffen kann. Für Herrn van Lessen ist aus den Begründungen auch nicht erkennbar, warum in dem geplanten Gebiet überhaupt ein Naturschutzgebiet entstehen soll. Auch kann er nicht nachvollziehen,
welche Fläche des geplanten Naturschutzgebietes für den Torfabbau genutzt wird.
Beschluss
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die anliegend beigefügte Stellungnahme an den Landkreis Stade zu senden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1
zum Seitenanfang
6. Verkauf eines Baugrundstückes in Assel (Gemarkung Assel, Flur 20, Flurstück 33/28) an das Ratsmitglied Rolf Suhr, wohnhaft Peerkoppel 33, 21706 Drochtersen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
29/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
19.01.2021
|
ö
|
|
6 |
Verwaltungsausschuss
|
41/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses
|
27.01.2021
|
nö
|
|
6 |
Gemeinderat
|
19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats
|
24.03.2021
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Das Ratsmitglied Rolf Suhr, wohnhaft Peerkoppel 33, 21706 Drochtersen, beabsichtigt, von der Gemeinde Drochtersen ein Baugrundstück in Assel (Gemarkung Assel, Flur 20, Flurstück 33/28) in der Größe von 778 m² zu erwerben. Der Gesamtkaufpreis beläuft sich auf 105.808,-- € (778 m² x 136,-- €).
Verträge mit Ratsmitgliedern bedürfen gem. § 3b der Hauptsatzung der Beschlussfassung des Gemeinderates.
Beschlussempfehlung
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen, das Baugrundstück in der Gemarkung Assel, Flur 20, Flurstück 33/28 in der Größe von 778 m² zu einem Gesamtkaufpreis von 105.808,-- € an Herrn Rolf Suhr, Peerkoppel 33, 21706 Drochtersen, zu veräußern.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister erläutert kurz den Sachverhalt.
Das Ausschussmitglied C. v. Lessen teilt mit, dass
sowohl er als auch Herr Wrage an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen werden, da das Ratsmitglied Rolf Suhr aus ihrer Fraktion kommt.
Beschluss
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen, das Baugrundstück in der Gemarkung Assel, Flur 20, Flurstück 33/28 in der Größe von 778 m² zu einem Gesamtkaufpreis von 105.808,-- € an Herrn Rolf Suhr, Peerkoppel 33, 21706 Drochtersen, zu veräußern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
zum Seitenanfang
7. Anfragen und Mitteilungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
29/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
19.01.2021
|
ö
|
|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
29/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
19.01.2021
|
ö
|
|
7.1 |
Diskussionsverlauf
Aus den Reihen der Ausschussmitglieder gibt es keine Anfragen.
zum Seitenanfang
7.2. Mitteilungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
29/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
19.01.2021
|
ö
|
|
7.2 |
zum Seitenanfang
7.2.1. Neubau A26 Abgabe einer Stellungnahme
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
29/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
19.01.2021
|
ö
|
|
7.2.1 |
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Gemeinde zur Abgabe einer Stellungnahme für den Neubau der A26 von der AS Stade-Nord bis zur AS Stade-Ost aufgefordert wurde. Hier ist die Gemeinde Drochtersen aber nur im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen auf Asselersand (auf landeseigenen Flächen) betroffen, so dass aus Sicht der Verwaltung die Notwendigkeit einer Stellungnahme nicht
gesehen wird.
zum Seitenanfang
7.2.2. Planfeststellungsverfahren "Elbdeicherhöhung Krautsand in der Gemeinde Drochtersen"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
29/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
|
19.01.2021
|
ö
|
|
7.2.2 |
Diskussionsverlauf
Des Weiteren teilt der Bürgermeister mit, dass die Gemeinde im Rahmen des vom Deichverband beabsichtigen Planfeststellungsverfahrens „Elbdeicherhöhung Krautsand in der Gemeinde Drochtersen“ zu einer schriftlichen Stellungnahme zur Festsetzung des Untersuchungsrahmens gem. § 15 UVPG aufgefordert wurde (Scoping). Hierzu ist vorgesehen, dass Herr Schley
vom Deichverband die beabsichtigten Maßnahmen in einer der nächsten Sitzungen vorstellt.
Datenstand vom 26.01.2021 10:12 Uhr