Datum: 24.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Dreifachturnhalle Drochtersen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:11 Uhr bis 20:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 25.11.2020
4 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
5 Neubesetzung der Ratsausschüsse nach § 71 NKomVG und sonstige Ausschüsse
6 Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) a) Abwägungsbeschluss der eingegangenen Bedenken und Anregungen b) Satzungsbeschluss c) Beschluss über den Kauf einer Teilfläche des Flurstücks 183/8 (ca. 4000 qm) d) Beschluss über die Übertragung des Flurstücks 183/9 an die Gemeinde Drochtersen
7 Verkauf eines Baugrundstückes in Assel (Gemarkung Assel, Flur 20, Flurstück 33/28) an das Ratsmitglied Rolf Suhr, wohnhaft Peerkoppel 33, 21706 Drochtersen
8 Aufstellungsbeschluss "Am kleinen Sietwender Schleusenfleth"
9 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 85 "Zwischen den Schulen"
10 Deutsche Glasfaser
11 Berufung des Gemeindewahlleiters und des stellvertretenden Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen und die Direktwahlen am 12.September 2021
12 Ernennung des Herrn Matthias Seba zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Assel
13 Einrichtung von Notfallgruppen in den Ortsfeuerwehren der Gemeinde Drochtersen
14 Einstellung einer Fachbereichsleitung für den Fachbereich Finanzen und Personal und allgemeine Vertretung des Bürgermeisters
15 Umgang mit den Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Drochtersen aufgrund der Corona-Pandemie
16 Annahme von Spenden
17 Bericht des Bürgermeisters
17.1 Leitbild
17.2 Klimaschutzbeauftragte
17.3 Personal Gemeindeverwaltung
17.4 Verkehrsüberwacher Krautsand
17.5 Deutsche Glasfaser
18 Anträge und Anfragen
19 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 1

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Es gibt ein Zeitfenster von 30 Minuten, in dem die Bürger Fragen stellen können.

Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 25.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 25.11.2020.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 25.11.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4. Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 4

Diskussionsverlauf

Seit der letzten Ratssitzung am 25.11.2020 hat es Sitzungen des Verwaltungsausschusses am 27.01.2021, am 24.02.2021 und am 23.03.2021 gegeben.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.01.2021 wurde bzgl. der Stellungnahme zum Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kehdinger Moore II“ für den Landkreis Stade beraten.
Am 24.02.2021 lag der Schwerpunkt der Sitzung beim Tagesordnungspunkt „Brücke Johann-Grodtmann-Straße“.
In der Sitzung am 23.03.2021 wurde über die „Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen und Bebauungsplan Nr. 90 „An der Elbmarsch“ im Parallelverfahren beraten. Weitere Themen waren:
  • Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachen (kurz LROP)
  • Neubau Feuerwehrgerätehaus Drochtersen
  • Umbau Feuerwehrgerätehaus Hüll
  • Inwertsetzung des Asseler und Barnkurger Hafens

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5. Neubesetzung der Ratsausschüsse nach § 71 NKomVG und sonstige Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 5

Sachverhalt

Die CDU-Fraktion hat einen Antrag auf Neubesetzung des Feuerschutzausschusses  gestellt.
Feuerschutzausschuss
(ratsfremdes Ausschussmitglied)

alt: Claas Meyer
neu: Philipp Röndigs

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stellt die Neubesetzung des ratsfremden Mitgliedes im Feuerschutzausschuss fest:
Feuerschutzausschuss
(ratsfremdes Ausschussmitglied)

alt: Claas Meyer
neu: Philipp Röndigs

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Neubesetzung des ratsfremden Mitgliedes im Feuerschutzausschuss fest:
Feuerschutzausschuss
(ratsfremdes Ausschussmitglied)

alt: Claas Meyer
neu: Philipp Röndigs

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) a) Abwägungsbeschluss der eingegangenen Bedenken und Anregungen b) Satzungsbeschluss c) Beschluss über den Kauf einer Teilfläche des Flurstücks 183/8 (ca. 4000 qm) d) Beschluss über die Übertragung des Flurstücks 183/9 an die Gemeinde Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 29/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 19.01.2021 ö 4
Verwaltungsausschuss 41/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 27.01.2021 4
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 6

Sachverhalt

Um gerade Einheimischen eine Wohnperspektive im Bereich Drochtersermoor bieten zu können, wurde durch das Planungsbüro cappel + kranzhoff ein städtebauliches Entwicklungskonzept für den Bereich Drochtersermoor (rund um die sogenannte „Milchstraße“) erstellt. Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB im Bereich Ecke Kreisstraße/“Milchstraße“ mit den Flurstücken 183/8 und 183/9 erstellt.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.06. bis 31.07.2020. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB (VA-Beschluss vom 12.5.2020).
Das Satzungsverfahren erfolgte ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Die beiden o.g. Flurstücke befinden sich derzeit noch in Privateigentum.
Auf dem Großteil des Flurstücks 183/8 (ca. 4000 qm) sollen 4 Baugrundstücke mit einer Erschließung über die vorhandene Nebenstraße (Flurstück 183/9) entstehen. Deren Einmündungsbereich muss zur Kreisstraße auf einer Länge von 20 m aufgeweitet werden, damit hier ein Begegnungsverkehr Pkw/Lkw möglich ist. Hierzu muss dann auch noch ein Ablösebetrag an den Landkreis Stade gezahlt werden, da der Einmündungsbereich dann in dessen Zuständigkeitsbereich übergeht. Die Oberflächenentwässerung würde über eine neu zu schaffende Regenwasserleitung (neben der vorhandenen Straße) erfolgen, die über das Flurstück 160/5 (Einverständnis des Eigentümers liegt vor) in den vorhandenen Entwässerungsgraben mündet.
Mit den beiden Eigentümern hat es schon Gespräche gegeben. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass nach Rechtskraft der Satzung das angedachte Grundstück (ca. 4000 qm) vom Flurstück 183/8 zu einem Kaufpreis von 15 € je qm zu erwerben wäre und das Flurstück 183/9 (jetzige Straße) kostenlos an die Gemeinde übertragen wird. Haushaltsmittel wurden im Haushaltsplan 2020 zur Verfügung gestellt.
Hinsichtlich der geforderten Ausgleichsmaßnahmen ist vorgesehen, das den Grundstückserwerbern eine entsprechende Fläche aus dem vorhandenem Bestand der Gemeinde Drochtersen kostenlos überlassen wird, damit dort auf deren Kosten der Ausgleich erfolgen kann.
Bei der Veräußerung der 4 Baugrundstücke sollen ausschließlich Einheimische aus dem Raum Drochtersermoor berücksichtigt werden, die für sich ein eigenes Wohnhaus bauen wollen. Einige Vormerkungen aus diesem Bereich liegen bereits vor. Aufgrund der geringen Anzahl von Bauplätzen wird jeder einzelne Verkauf durch den VA beschlossen werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:
a)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägung, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.


b)        Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ (Planzeichnung im Maßstab 1:1000 nebst Begründung) wird angenommen und als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.


c)        Die Teilfläche des Flurstücks 183/8 (ca. 4000 qm) wird, sobald die Außenbereichssatzung rechtskräftig ist, zum Preis von 15 € je qm erworben.


d)        Das Flurstück 183/9 (Straße) wird, sobald die Außenbereichssatzung rechtskräftig ist, kostenlos von der Gemeinde Drochtersen übernommen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister informiert über die Grundsätze des Verfahrens und teilt des Weiteren mit, dass auf ca. 4.000 qm 4 Baugrundstücke entstehen sollen.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt spricht sich positiv darüber aus, dass 4 Baugrundstücke entstehen. Die CDU-Fraktion stimmt zu.
Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen, teilt mit, dass die FWG-Fraktion auch zustimmen wird.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Kai Schildt, schließt sich seinen beiden Vorrednern an.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:
a)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägung, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b)        Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ (Planzeichnung im Maßstab 1:1000 nebst Begründung) wird angenommen und als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c)        Die Teilfläche des Flurstücks 183/8 (ca. 4000 qm) wird, sobald die Außenbereichssatzung rechtskräftig ist, zum Preis von 15 € je qm erworben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 4

d)        Das Flurstück 183/9 (Straße) wird, sobald die Außenbereichssatzung rechtskräftig ist, kostenlos von der Gemeinde Drochtersen übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Verkauf eines Baugrundstückes in Assel (Gemarkung Assel, Flur 20, Flurstück 33/28) an das Ratsmitglied Rolf Suhr, wohnhaft Peerkoppel 33, 21706 Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 29/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 19.01.2021 ö 6
Verwaltungsausschuss 41/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 27.01.2021 6
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 7

Sachverhalt

Das Ratsmitglied Rolf Suhr, wohnhaft Peerkoppel 33, 21706 Drochtersen, beabsichtigt, von der Gemeinde Drochtersen ein Baugrundstück in Assel (Gemarkung Assel, Flur 20, Flurstück 33/28) in der Größe von 778 m² zu erwerben. Der Gesamtkaufpreis beläuft sich auf 105.808,-- € (778 m² x 136,-- €).

Verträge mit Ratsmitgliedern bedürfen gem. § 3b der Hauptsatzung der Beschlussfassung des Gemeinderates.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, das Baugrundstück in der Gemarkung Assel, Flur 20, Flurstück 33/28 in der Größe von 778 m² zu einem Gesamtkaufpreis von 105.808,-- € an Herrn Rolf Suhr, Peerkoppel 33, 21706 Drochtersen, zu veräußern.

Diskussionsverlauf

Die komplette FWG-Fraktion nimmt an der Beratung und an der Abstimmung nicht teil, da das Ratsmitglied Rolf Suhr ein Mitglied der FWG ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Baugrundstück in der Gemarkung Assel, Flur 20, Flurstück 33/28 in der Größe von 778 m² zu einem Gesamtkaufpreis von 105.808,-- € an Herrn Rolf Suhr, Peerkoppel 33, 21706 Drochtersen, zu veräußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8. Aufstellungsbeschluss "Am kleinen Sietwender Schleusenfleth"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 30/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 10.03.2021 ö 4
Verwaltungsausschuss 43/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 23.03.2021 4
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Vorhabenträgerin plant auf ihrem Grundstück die Errichtung von 3 Wohnhäusern mit jeweils 6 Wohneinheiten. Die Erschließung soll über eine noch zu errichtende Straße (mit Wendehammer) von der L111 neben dem Standort des neuen Gerätehauses der Ortsfeuerwehr Drochtersen erfolgen. Die vorgesehene Fläche ist lt. Darstellung des Flächennutzungsplanes derzeit als Grünfläche geführt. Aus planerischer Sicht wäre somit neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die Anpassung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Genauere Unterlagen werden in der 9. KW nachgereicht, da nach einem ersten Gespräch mit einem Planungsbüro die Vorhabenträgerin den Umfang des Vorhabens zeichnerisch darstellen wird und dann hinsichtlich der Form des Bauleitverfahrens noch ein Gespräch mit dem Landkreis zu führen ist. Als erster Schritt soll zunächst nur der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, damit die Vorhabenträgerin für das weitere Verfahren Planungssicherheit bekommt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Am kleinen Sietwender Schleusenfleth“.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass hinter dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses 3 Wohnhäuser mit jeweils 6 Wohneinheiten errichtet werden sollen. Der erste Schritt sieht die Aufstellung eines Bebauungsplanes vor. Danach werden detaillierte Unterlagen erarbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Am kleinen Sietwender Schleusenfleth“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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9. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 85 "Zwischen den Schulen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 30/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 10.03.2021 ö 5
Verwaltungsausschuss 43/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 23.03.2021 5
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 9

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung wurde, gerade mit Blick auf jüngste Bauprojekte, festgestellt, dass die vorhandene Bauleitplanung für das Gebiet zwischen Schulstraße, Schulsteig (teilweise beide Seiten), Kirchenstraße und Am Sportplatz auch Gebäude zulässt, deutlich über den sonst üblichen Charakter der Wohnentwicklung (Einzel- oder Doppelhäuser) hinausgeht. Um dieses, gerade mit Blick auf die teilweise engen Straße und die angrenzenden Schulen und Kindergärten, zukünftig besser steuern zu können, wäre es daher ratsam dieses Gebiet (siehe Anlage) zu überplanen.
Für das genannte Gebiet gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 12 aus dem Jahre 1970 sowie in Teilen die 2. Änderung aus dem Jahre 1981. Bestandteil dieser Planungen waren u. a. fußläufige Verbindungen die niemals realisiert wurden, aber auch Grundflächen- und Geschossflächenzahlen die deutlich über dem normalen Maß bei Einzel- oder Doppelhäusern liegen. Gleichzeitig könnte mit der Überplanung die Wohnentwicklung im Innenbereich gefördert werden, da die Fläche hierfür durchaus Potenzial bietet.
Als erster Schritt soll zunächst nur der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, damit schon jetzt bei zukünftigen Bauanträgen eine Steuerung in die angedachte Richtung erfolgen kann. Als nächster Schritt wäre dann vor dem eigentlichen Beteiligungsverfahren eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Grundstückseigentümer geplant. Hier soll dann eine detaillierte Vorstellung der geplanten Festsetzungen mit gleichzeitiger Diskussionsrunde erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 85 „Zwischen den Schulen“.

Diskussionsverlauf

Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass im ersten Schritt ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll, da die B-Pläne aus den Jahren 1970/1980 seien. Des Weiteren informiert der Bürgermeister, dass die betroffenen Eigentümer zu einem gemeinsamen Austausch eingeladen werden sollen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 85 „Zwischen den Schulen“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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10. Deutsche Glasfaser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 16/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 09.02.2021 ö 6
Verwaltungsausschuss 42/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 24.02.2021 5
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 10

Sachverhalt

Das Unternehmen Deutsche Glasfaser hat im Jahr 2020 eine Abfragebündelung in der Gemeinde Drochtersen durchgeführt. Hierbei wurde überprüft, ob min. 40% aller Haushalte im Plangebiet des Glasfaserausbaus bereit sind, einen Glasfaserhausanschluss beim Anbieter Deutsche Glasfaser zu beauftragen. Dieses Ergebnis wurde erreicht. Der Ausbau des Glasfasernetzes befindet sich zur Zeit in der Vorbereitung. Es sollen Haushalte angeschlossen werden, die im von der Deutsche Glasfaser ermittelten Bereich des wirtschaftlichen Ausbaus liegen. Dieses Ausbaugebiet wird Polygon genannt.
          
    Bild 1: Polygon Gemeinde Drochtersen – Bereich des Glasfaserausbaus

Zur Errichtung des Glasfasernetzes ist es auch erforderlich, 2 Schaltstellen, sogenannte PoP´s (Point of Presence), in der Gemeinde zu errichten. In der Vorbetrachtung und Abstimmung zwischen Deutsche Glasfaser und der Verwaltung der Gemeinde, wurden 2 favorisierte Standorte ermittelt, siehe hierzu auch den Anhang: Standortwahl und Flächenbedarf.

Die Flächen sollen durch einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren, anschließend verlängert sich diese stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, an den Errichter des Glasfasernetzes verpachtet werden.
Die Pacht der Fläche wird erstmalig fällig bei Eintragung der Grunddienstbarkeit und ist für den gesamten Zeitraum von 30 Jahren in einer Summe fällig. Der Preis liegt nach aktuellem Stand der Verhandlung bei 40,-€/m²*Jahr, bei einem Flächenbedarf von 61,75m². Daraus ergäbe sich eine Pacht von 74.100,-€ für die ersten 30 Jahre.
An diesen 2 Standorten werden Technikhäuschen ähnlich wie eine Fertigteilgarage aufgestellt, in denen sich die Schalttechnik befindet, um die Leitungen der einzelnen Straßenzüge zu bündeln. Die Hausanschlüsse werden über sogenannte DP´s (Distribution Points), die in den Anliegerstraßen errichtet werden, hergestellt. Diese werden im Straßenseitenraum platziert und nicht separat in der Verpachtung betrachtet, da diese ähnlich der Schaltschränke von EWE, swb, oder anderen behandelt werden.
Weitere Informationen zum Bau erhalten sie unter: https://www.deutsche-glasfaser.de/glasfaser/bau/

Ausbau:
Seitens der Deutsche Glasfaser soll der Ausbau zeitnah beginnen. Hierfür sollen erst die PoP´s errichtet werden. Ab Frühjahr soll dann der Tiefbau zum Verlegen der Glasfaserkabel beginnen.
Ziel des Betreibers ist es, bis Jahresende 2021 mehr als 80% der Anschlüsse hergestellt zu haben.
Ein verbindlicher Bauablaufplan liegt der Verwaltung noch nicht vor.
Der in der Anlage beigefügte Entwurf des Pachtvertrages wurde mit der Rechtsanwältin Melanie Gremmel-Petzold abgestimmt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt den im Entwurf vorliegenden Pachtvertrag.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff teilt mit, dass der Vertrag durch den Fachausschuss und Verwaltungsausschuss beraten wurde. Der fehlende Pachtzins und die Kündigungsfristen wurden nachformuliert und der geänderte Entwurf wurde im RIS hochgeladen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den im Entwurf vorliegenden Pachtvertrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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11. Berufung des Gemeindewahlleiters und des stellvertretenden Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen und die Direktwahlen am 12.September 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 41/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 27.01.2021 8
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 11

Sachverhalt

Am 12.09.2021 finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen (Gemeinde- und Kreiswahlen) statt. Ebenfalls für den 12.09.2021 wurden die allgemeinen Direktwahlen terminiert, so dass gleichzeitig auch die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Drochtersen und die Wahl des Landrates des Landkreises Stade durchzuführen ist.
Grundsätzlich sind gemäß § 9 Abs. 1 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) der Bürgermeister und sein allgemeiner Vertreter kraft Gesetzes Gemeindewahlleiter bzw. stellvertretender Gemeindewahlleiter. Da der derzeitige Amtsinhaber erneut für das Amt des Bürgermeisters kandidieren wird, darf dieser gemäß § 9 Abs. 4 NKWG nicht gleichzeitig das Amt des Gemeindewahlleiters ausüben. Für diesen Fall sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, andere Beschäftigte der Gemeinde als Gemeindewahlleiter und stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu berufen.
Aufgrund der dargestellten Konstellation wird vorgeschlagen, Herrn Gerrit Witt (Fachbereichsleiter II) zum Gemeindewahlleiter zu berufen. Der/Die allgemeine Vertreter/in des Bürgermeisters, Herrn/Frau ……. wird zur/zum stellvertretenen Gemeindewahlleiter/in berufen. Es wird angestrebt, diese Personalie bis zur geplanten Ratssitzung im März 2021 zu klären.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Gerrit Witt (Fachbereichsleiter II) zum Gemeindewahlleiter zu berufen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister informiert, dass Herr Marcus Pritsch zum 01.07.2021 die Fachbereichsleitung Finanzen und Personal und die allgemeine Vertretung des Bürgermeistes übernehmen wird.
Daraus ergibt sich folgende Konstellation für die Gemeindewahlleitung:
  1. Herr Geritt Witt wird zum Gemeindewahlleiter berufen
und
  1. Herr Marcus Pritsch wird zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt
  1.  Herrn Gerrit Witt (Fachbereichsleiter II) zum Gemeindewahlleiter zu berufen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt,
  1. Herrn Marcus Pritsch (Fachbereichsleiter I) zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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12. Ernennung des Herrn Matthias Seba zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Assel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Feuerschutzausschuss 10/2016-2021. Sitzung des Feuerschutzausschusses 16.03.2021 ö 5
Verwaltungsausschuss 43/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 23.03.2021 11
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 12

Sachverhalt

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 26.06.2019 wurde Herr Matthias Seba ab 01.07.2019 zunächst kommissarisch für zwei Jahre zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Assel ernannt. Gleichzeitig wurde beschlossen, Herrn Seba nach Vorlage des Nachweises über den Erwerb der für die Ausübung des Amtes des Ortsbrandmeisters erforderlichen Befähigung für eine Amtszeit von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Assel zu ernennen.
Nachdem Herr Seba in der Zwischenzeit den erforderlichen Zugführerlehrgang an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz bestanden hat, erfüllt er nunmehr die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum Ortsbrandmeister.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Matthias Seba, geb. 07.10.1986, wohnhaft Schmiedestraße 30, 21706 Drochtersen, ab 01.07.2021 für eine Amtszeit von sechs Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Assel zu ernennen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Matthias Seba, geb. 07.10.1986, wohnhaft Schmiedestraße 30, 21706 Drochtersen, ab 01.07.2021 für eine Amtszeit von sechs Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Assel zu ernennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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13. Einrichtung von Notfallgruppen in den Ortsfeuerwehren der Gemeinde Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Feuerschutzausschuss 10/2016-2021. Sitzung des Feuerschutzausschusses 16.03.2021 ö 6
Verwaltungsausschuss 43/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 23.03.2021 12
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 13

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat am 11.11.2020 aufgrund der Beschlussempfehlung des Feuerschutzausschuss vom 05.10.2020 folgendes beschlossen:

Der Feuerschutzausschuss dankt den Kameradinnen und Kameraden unserer freiwilligen Feuerwehren für ihren täglichen und unermüdlichen Einsatz und für die Bereitschaft freiwillig, wie jetzt durch die Ortsfeuerwehr Assel gewünscht, auch weitere Aufgaben zu übernehmen.
 
Der Feuerschutzausschuss befürwortet die Initiative und empfiehlt, so lange keine Alternativen – wie bspw. eine App-Lösung – im Landkreis Stade zur Verfügung stehen, die Einrichtung auf freiwilliger Basis. Keine Ortswehr soll sich unter Druck fühlen, eine solche Gruppe einzurichten, aber denjenigen, die sich freiwillig für diese zusätzliche Aufgabe zur Verfügung stellen, wollen wir den Einsatz ermöglichen.
 
Der Feuerschutzausschuss empfiehlt kurzfristig, in einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Bürgermeisters (bestehend aus dem Bürgermeister, Gemeindebrandmeister mit Stellvertreter und den sechs Ortsbrandmeistern) ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten und verschiedene organisatorische, finanzielle und rechtliche Fragestellungen zu betrachten – ggf. in Abstimmung mit dem Landkreis Stade und bei Bedarf weiteren Fachleuten -  um nach erfolgreichem Abschluss die Rahmenbedingungen für die Einrichtung von AED-Gruppen festzulegen.
 
In einer noch anzuberaumenden zusätzlichen Sitzung des Feuerschutzausschusses sollen die Ergebnisse vorgestellt und entsprechende  Beschlüsse gefasst werden, um diese im Anschluss im Verwaltungsausschuss zu beschließen.

Die Arbeitsgruppe hat in 4 Sitzungen eine Dienstanweisung erarbeitet, im Detail abgestimmt und am Ende dieser einvernehmlich zugestimmt. Weiterhin wurde eine Formulierung für die Satzungsänderung in der Arbeitsgruppe gemeinsam abgestimmt.
In der jetzt vorgenommenen Änderung der Satzung wurden zusätzlich gesetzliche Änderungen zum Eintritt in die Altersabteilung aufgenommen.

Sowohl die Dienstanweisung als auch die Satzungsänderung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Dienstanweisung zur Einrichtung von Notfallgruppen. Ebenso beschließt der Gemeinderat die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Drochtersen mit Ortsfeuerwehren.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Einrichtung einer Notfallgruppe Thema in der Sitzung des Feuerschutzausschusses am 16.03.2021 war. Vor dieser Sitzung gab es 4 Arbeitsgruppensitzungen mit den 6 Ortsbrandmeistern, Gemeindebrandmeister und stellv. Gemeindebrandmeister. Die Themen dieser Arbeitssitzungen waren z.B. der Versicherungsschutz, die Aus-/Fortbildung und das Impfen.
Unterbrechung der Sitzung von 19:34 Uhr bis 19:45 Uhr. Nach der Unterbrechung ging die Beratung weiter.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Jens Schütt, erläutert dazu, dass dieser Entwurf von einer besonderen Bedeutung sei. Vor 6 Monaten war ein Entwurf noch undenkbar. Allein dieser Verdienst gebührt Peter Dieter-Völckers und Matthias Seba, beide haben sich dafür stark gemacht. Matthias Seba hat die Motivation der Assler Wehr immer hochgehalten. Auch teilt Jens Schütt mit, dass die Drochterser Regelung einen höheren Standard bzw. Anforderung hat, als der Landkreis vorgegeben habe.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Kai Schildt, teilt mit, dass ein gemeinsames Konzept für alle Feuerwehren gefunden wurde. Dieses sei ein Verdienst der gesamten Arbeitsgruppe und ein Wegweiser für weitere Notfallgruppen. Auch die SPD-Fraktion ist froh über diesen einheitlichen Beschluss.
Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Cornelius van Lessen, teilt dazu mit, dass die Verwaltung, die Fraktionsvorsitzenden und die Orts-/Gemeindebrandmeister und deren Stellvertreter nach langen und intensiven Beratungen zu einem einvernehmlichen Ergebnis gekommen seien. Andernfalls, erklärt Cornelius van Lessen, hätte die FWG nicht zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Dienstanweisung zur Einrichtung von Notfallgruppen. Ebenso beschließt der Gemeinderat die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Drochtersen mit Ortsfeuerwehren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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14. Einstellung einer Fachbereichsleitung für den Fachbereich Finanzen und Personal und allgemeine Vertretung des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 17.03.2021 5
Verwaltungsausschuss 43/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 23.03.2021 3
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 14

Sachverhalt

Die Stelle der Fachbereichsleitung des Fachbereichs Finanzen und Personal, verbunden mit der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters, ist zum 1.1.2021 frei geworden.

Die erste Stellenausschreibung erfolgte im November 2020. Es lag kurz vor Durchführung des Assessment Centers lediglich eine Bewerbung vor.

Es erfolgte anschließend im Januar 2021 eine Neuausschreibung. Insgesamt sind mit der o.g. Bewerbung 7 Bewerbungen eingegangen. 4 BewerberInnen erfüllten die geforderte Qualifikation und wurden zum Assessment Center am 5.3.2021 eingeladen.

Eine Übersichtsliste der eingegangenen Bewerbungen ist dieser Vorlage als Anlage vertraulich beigefügt.

Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage das Assessment Center noch nicht durchgeführt war, werden während der Sitzung weitere Informationen gegeben. Es ist vorgesehen, dass der/die ausgewählte Bewerber/in sich während der Fachausschusssitzung vorstellt. Diese Vorstellung erfolgt eventuell aufgrund der Entfernung und der aktuellen Situation im Rahmen einer Videokonferenz.

Das Vorschlagsrecht für die Beauftragung der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters liegt nach § 81 Abs. 3 NKomVG beim Bürgermeister.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Marcus Pritsch, geb. am 10.05.1971, mit der Fachbereichsleitung Finanzen & Personal und der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters betraut wird. Herr Pritsch wird ab 01.07.2021 zum Gemeindeoberamtsrat ernannt.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister informiert, dass Herr Michael Krüger zum 31.12.2020 seine Tätigkeit als Fachbereichsleiter Finanzen und Personal und allg. Vertreter des Bürgermeisters beendet hat. Am 05.03.2021 wurde ein Assessment Center durchgeführt. Nach eingehender Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden fiel die Entscheidung auf Herrn Marcus Pritsch.
Im Anschluss stellt sich Herr Marcus Pritsch dem Gemeinderat und den anwesenden ZuhörerInnen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Marcus Pritsch, geb. am 10.05.1971, mit der Fachbereichsleitung Finanzen & Personal und der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters betraut wird. Herr Pritsch wird ab 01.07.2021 zum Gemeindeoberamtsrat ernannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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15. Umgang mit den Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Drochtersen aufgrund der Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 43/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 23.03.2021 15
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 15

Sachverhalt

Aufgrund der Corona –Pandemie waren die Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung in der Zeit vom 11.01.2021 bis 05.03.2021 geschlossen. Von der Schließung waren sowohl die Betreuung in der Krippe, im Elementarbereich als auch in den Hortgruppen betroffen. Lediglich eine Notbetreuung war sichergestellt.
Bereits ab dem 14.12.2020 bestand die Bitte von Seiten des Kultusministeriums, auf die Inanspruchnahme der Kita-Betreuung zu verzichten. Die Kita’s waren im Grundsatz aber geöffnet.
Die Frühbetreuung in den Grundschulen fand in dieser Zeit statt, da sich die Schulen im Wechselunterricht in halben Klassenstärken befanden/ befinden.

Mit Verordnung vom 12.02.2021 hat das Land verfügt, dass die Einrichtungen weiterhin bis mindestens 07.03.2021 geschlossen bleiben (Nds. Corona-Verordnung).
Aufgrund der andauernden Schließungen ist es den Erziehungsberechtigten nicht vermittelbar, dass Beiträge für eine nicht erbrachte Betreuungsleistung gezahlt werden sollen. Es muss davon ausgegangen werden, dass viele Familien bereits von den Folgen der Pandemie betroffen sind und Kurzarbeitergeld o. Ä. erhalten.
Aus den Erfahrungen der letzten Zwangsschließung und dem Aussetzen des Bankeinzuges und der damit verbundenen Nachforderungen wurde nunmehr beschlossen, die Beträge bis zu einer politischen Entscheidung weiter einzuziehen und dann ggf. zurück zu erstatten.
Da die Kita’s ab dem 08.03.2021 wieder geöffnet sind, sollte darüber entschieden werden, wie mit den erhobenen Gebühren für die Monate Januar und Februar umgegangen werden soll.

Die Notbetreuung wurde bis zur Auslastungsgrenze in Anspruch genommen. Ein wiederholter vollständiger Verzicht auf die Gebühren für die Notfallgruppen wäre den Erziehungsberechtigten, die diese Betreuung nicht in Anspruch genommen haben, nicht vermittelbar.

Daher wird folgendes Verfahren vorgeschlagen:
  • Die Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar werden erlassen.
  • Für den Fall, dass Kinder mehr als 50 % der gebuchten Tage in Notfallgruppen betreut werden, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
  • Für den Fall dass Kinder bis zu 50 % der gebuchten Tage in Notfallgruppen betreut werden, wird der tägliche Satz von 5,00 € für den Ausnahmetag lt. §7 Kindertagesstättensatzung (höchstens 50 €) in Rechnung gestellt.
  • Nicht in Anspruch genommene Sonderleistungen (Sonderöffnungszeiten) werden erlassen.
Nach § 7 der Kindertagesstättensatzung können entsprechend vorhandener Kapazitäten Ausnahmetage in besonderen Notfällen als Sonderleistung in Anspruch genommen werden. Hierfür wird eine Gebühr von 5,00 € je ½ Ausnahmetag berechnet.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:
  1. Die Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar zu erlassen.
  2. Die Betreuungskosten für die Betreuung von über 50 % in Notfallgruppen in voller Höhe zu erheben.
  3. Die Betreuungskosten für die Betreuung von bis zu 50 % in Notfallgruppen mit 5,00 € pro Tag als Ausnahmetag zu berechnen.
  4. Nicht in Anspruch genommene Sonderleistungen (Sonderöffnungszeiten) werden erlassen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für die Monate Januar und Februar würden damit Gebühren in Höhe von insgesamt ~8.715 € erhoben und ~14.690 € erlassen.

Diskussionsverlauf

Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass die Kindergartengebühren für die Monate Januar und Februar 2021 erlassen werden. Eine Ausnahme gibt es allerdings, die Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, müssen anteilige Gebühren zahlen (z.B. bei weniger als 50 % in der Notbetreuung wird ein Tagessatz von 5,00 EUR verlangt, bei mehr als 50 % muss der volle Betrag gezahlt werden). Seit dem 08.03.2021 findet wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb statt.
Das Ratsmitglied von der CDU, Bernd Mattern, teilt dazu mit, dass diese Regelung bzgl. der Gebühren ein guter Weg sei.
Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Cornelius van Lessen, teilt mit, dass es zu diesem Thema keines weiteren Vortrags bedarf.
Dieser Meinung schließt sich der Fraktionsvorsitzende der SPD, Kai Schildt, an.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:
  1. Die Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

  1. Die Betreuungskosten für die Betreuung von über 50 % in Notfallgruppen in voller Höhe zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

  1. Die Betreuungskosten für die Betreuung von bis zu 50 % in Notfallgruppen mit 5,00 € pro Tag als Ausnahmetag zu berechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 4

  1. Nicht in Anspruch genommene Sonderleistungen (Sonderöffnungszeiten) werden erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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16. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 16

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden für das 1. Quartal 2021.

Diskussionsverlauf

Die Jahreslisten der eingegangenen Sach- und Geldspenden 2020 liegen zur Einsichtnahme während der Ratssitzung aus.

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17. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 17
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17.1. Leitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 17.1

Diskussionsverlauf

Hierzu informiert der Bürgermeister, dass dieses Thema vor der Sommerpause zum Abschluss gebracht werden sollte. Es fehlt nur noch die 3. Säule (Umwelt und Natur). Unterlagen von Frau Romaschin werden in den nächsten Tagen per eMail an die Fraktionsvorsitzenden weitergeleitet, mit der Bitte um Rückmeldung bis zum 30.04.2021.

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17.2. Klimaschutzbeauftragte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 17.2

Diskussionsverlauf

Zum 01.04.2021 nimmt Frau Schieblon als gemeinsame Klimaschutzbeauftragte der Gemeinde Drochtersen und der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten ihre Tätigkeit auf. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus im Mai 2021 könnte sich Frau Schieblon persönlich vorstellen.

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17.3. Personal Gemeindeverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 17.3

Diskussionsverlauf

Herr Ralf Nagel hat zum 31.März 2021 seine Versetzung in den Ruhestand beantragt. Sein Nachfolger, Herr Gerrit Witt, hat zum 15.März 2021 seinen Dienst als Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales angetreten.

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17.4. Verkehrsüberwacher Krautsand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 17.4

Diskussionsverlauf

Hierzu informiert der Bürgermeister, dass zum nächstmöglichen Termin die Stelle des Verkehrsüberwachers (Saisonarbeitskraft) neu zu besetzen sei, da einer der jetzigen Verkehrsüberwacher gekündigt hat.

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17.5. Deutsche Glasfaser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 17.5

Diskussionsverlauf

Derzeit werden die Kabel in der Grefenstraße / von-Brummer-Straße / Drosselstieg verlegt. Innerhalb der nächsten drei Monate (bis zu den Sommerferien) sollen die Kabel zwischen Barnkrug und Dornbusch verlegt sein. Im Anschluss daran kommen dann erst die einzelnen Hausanschlüsse.

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18. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 18

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anträge und Anfragen gestellt.

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19. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 24.03.2021 ö 19

Sachverhalt

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um           Uhr.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister schließt die öffentliche Sitzung.

Datenstand vom 14.04.2021 10:08 Uhr