Datum: 08.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Elbmarschen-Schule Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Bau und Verkehr
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 15.03.2021
4 Dach- und Fassadensanierung der Dreifachturnhalle mit Fördermitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz ll (KIP ll)
5 Sanierungsmaßnahmen im 1. Haushaltsnachtrag und Anpassung des Haushaltsansatzes für die allgemeine Gebäudeunterhaltung
6 Sanierung eines Teilabschnittes der Fleetstraße in Drochtersen
7 Wasserbaumaßnahmen Krautsand Ufersicherung Wischhafener Sand
8 Wasserbaumaßnahmen Hüll Ufersicherung an der Große Rönne
9 Wasserbaumaßnahmen Auslaufgraben Pumpwerk Schifferstraße
10 1. Nachtragshaushalt 2021
11 Anfragen und Mitteilungen
11.1 Anfragen
11.1.1 Radwegmarkierungen
11.1.2 Fußgängerbrücke Asseler Schleusenfleet
11.1.3 Rad- und Fußweg Sietwender/Gauensieker Straße
11.1.4 Verkehrsschau
11.1.5 Zustand der Straße Apfelstieg/Ritscher Hafenstraße
11.2 Mitteilungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung .pdf
Download Protokoll.pdf

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

zum Seitenanfang

2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Da keine Zuschauer bei der Sitzung anwesend sind, gibt es dementsprechend auch keine
Nachfragen zur Einwohnerfragestunde.

zum Seitenanfang

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 15.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 15.03.2021.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 15.03.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 3

zum Seitenanfang

4. Dach- und Fassadensanierung der Dreifachturnhalle mit Fördermitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz ll (KIP ll)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 4
Verwaltungsausschuss 45/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 07.07.2021 3

Sachverhalt

Wie durch den Verwaltungsausschuss am 14.11.2018 beschlossen, soll das Dach sowie Teile der Fassade der Dreifachturnhalle, unter Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, saniert werden.
Es sind im Haushalt Ausgaben von 287.000 € sowie Einnahmen von 260.000 € (Fördermittel) veranschlagt. Somit besteht ein Eigenanteil von 27.000 €. Der nicht förderfähige Anbau eines Lagerraumes soll aus den aktuellen Haushaltsmitteln finanziert werden (30.000 €).
Somit entstehen gebundene Kosten in Höhe von 317.000€

Die Baugenehmigung für das Vorhaben wurde am 31.08.2020 durch den Landkreis Stade erteilt. Eine Änderung bezüglich der Statik wurde am 26.04.2021 abschließend genehmigt.
Nach Erteilung der Baugenehmigung wurden bereits Leistungen, die nicht im Hauptauftrag enthalten sind, ausgeschrieben um bei bekanntem Ausschreibungsergebnis des Hauptauftrages Planungssicherheit bezüglich der Baukosten zu haben.

Die Bausumme der Maßnahme wurde 2018 durch einen Architekten auf 270.000 € incl. Lagerraum geschätzt. Fördermittel und Haushaltsmittel wurden entsprechend eingeplant.
Auf Grundlage der erstellten Planungsunterlagen wurde 2020 eine überarbeitete Kostenschätzung in Höhe von 362.000 € erstellt. Der Differenzbetrag von 45.000€ sollte aufgeteilt auf zwei Haushaltsjahre, aus der laufenden Unterhaltung entnommen werden, da ohne der Baumaßnahme Unterhaltungsmaßnahmen, die das Unterhaltungsbudget belasten anfallen würden.

Die Ausschreibung des Hauptauftrages ist erfolgt und das Submissionsergebnis liegt aufgrund der erheblichen Preissteigerungen besonders im Bereich der Baustoffe deutlich über der Kostenschätzung.
Die Baukosten der Maßnahme betragen nach Ausschreibungsergebnissen 445.541 €.

Es entsteht ein Differenzbetrag der ursprünglich vorhersehenden Kosten (317.000 €) zu den Ausschreibungsergebnissen (445.541 €) von 128.541 €. Es handelt sich um eine investive Maßnahme.

Eine mögliche Einsparung würde sich aus der Reduzierung der Fassadenverkleidung im Foyerbereich und hinterem Hallenbereich ergeben. Diese Bereiche sind nicht am jetzigen Flachdach angeschlossen. Hier wären Einsparungen von ca. 60.000 € möglich.
Die Fassadensanierung in dem genannten Bereich müsste jedoch in einem weiteren Bauabschnitt ausgeführt werden, da die Attikaabdeckung im Hallenbereich abgängig ist und der genannte Bereich eine enorme Kältebrücke im Vergleich zu den sanierten Bereichen darstellt.
Die Bereiche werden in der Sitzung anhand einer Ausführungszeichnung erläutert.

Einsparungen durch die Reduzierung von Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) der Architektenleistung von 12.000 € ist in den genannten kosten bereits berücksichtigt.
Die Leistungsphase 8 wird entgegen vorherigen Planungen aufgrund der Kostensituation seitens der Verwaltung ausgeführt.

Der Fördermittelgeber verlangt eine Abnahme der Maßnahme bis 31.12.2023 sowie eine Abrechnung bis zum 31.12.2024.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss 128.541 € im Haushaltsnachtrag 2021 für die Dach- und Fassadensanierung der Dreifachturnhalle zur Verfügung zu stellen.

Diskussionsverlauf

Bei der Maßnahme sollen das Dach sowie Teile der Fassade der Dreifachturnhalle unter Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz saniert werden.

Herr Christian von Thun erörtert anhand von verschiedenen Grafiken die räumliche Aufteilung der Dreifachturnhalle und die Aufteilung in den ersten und zweiten Bauabschnitt.

Der erste Bauabschnitt zum Kunstrasen hin sei schon erfolgt, sodass hier Dach und Fassade schon fertiggestellt wurden. Der zweite Bauabschnitt müsse noch erfolgen, hierfür soll das Wellblech durch HPL Platten ersetzt werden, da diese besser geeignet seien.

Des Weiteren soll über dem Technikraum ein weiterer Raum errichtet werden, um in diesem eine neue mögliche Lüftungsanlage unterbringen zu können. Diese müsse erneuert werden, da die alte Lüftungsanlage Zur Wettern hin bereits aus dem Jahre 1980 stamme. Nach Erklärung von Herr Christian von Thun würde eine Lüftungsanlage zwingend benötigt werden und die Aufstockung des Technikraumes sei die bessere Option, da eine Außenanlage teurer und wartungsintensiver wäre. Ursprünglich seien für die Maßnahme Kosten in Höhe von 317.000,00 € festgesetzt worden, wobei man Fördermittel in Höhe von 260.000,00 € erhält. Aufgrund der Preissteigerungen, besonders im Bereich der Baustoffe, liegt das Ausschreibungsergebnis mit 445.541,00 € deutlich über der Kostenschätzung, sodass der Differenzbetrag in Höhe von 128.541,00 € noch benötigt wird.

Daraufhin stellt Herr Christian von Thun zwei Einsparungsmöglichkeiten vor. Eine mögliche Einsparung würde sich aus der Reduzierung der Fassadenverkleidung im Foyerbereich und hinterem Hallenbereich ergeben. Diese Bereiche sind nicht am jetzigen Flachdach angeschlossen. Hier wären Einsparungen von ca. 60.000 € möglich. Die Fassadensanierung in dem genannten Bereich müsste jedoch in einem weiteren Bauabschnitt ausgeführt werden, da die Attikaabdeckung im Hallenbereich abgängig ist und der genannte Bereich eine enorme Kältebrücke im Vergleich zu den sanierten Bereichen darstellt.

Eine weitere Einsparungsmöglichkeit ergibt sich durch die Reduzierung von Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) der Architektenleistung in Höhe von 12.000 €. Diese Einsparung ist nach Aussage von Herrn von Thun ohne Probleme möglich, da voraussichtlich die Firma Funck den Zuschlag bekomme, sodass man damit einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort hätte.

Ebenso ist das Ergebnis einer Prüfung des Bauordnungsamtes und der Brandschutzprüfer bezüglich der Funktionalität des Dämmschichtbildners noch ungewiss, welcher nach einer Auflage in der Baugenehmigung von 1979 angebracht werden musste.

Das Ausschussmitglied Wilfried Barwig merkt an, dass die Reduzierung der Fassadenverkleidung im Foyerbereich und hinterem Hallenbereich keine Einsparung darstellt, sondern lediglich eine Verschiebung, wann das Geld ausgegeben wird. Dementsprechend sollte man diese 60.000,00 € jetzt investieren, gerade aufgrund der steigenden Baustoffpreise.

Es folgt eine Stellungnahme von Ausschussmitglied Bernd Mattern. Dieser begrüßt im Namen der CDU-Fraktion die Maßnahme, auch weil sonst möglicherweise ein Wegfall der Fördergelder droht und stimmt seinem Vorredner zu, die Sanierung jetzt komplett durchführen.  Des Weiteren seien die Einsparungen durch die Reduzierung von Leistungsphase 8 der Architektenleistung richtig und sinnvoll.

Das Ausschussmitglied Siddik Barunduk erkundigt sich noch einmal nach den Einsparungsmöglichkeiten. Auf diese Anfrage antwortet Herr Christian von Thun mit einer erneuten Erklärung.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss 128.541 € im Haushaltsnachtrag 2021 für die Dach- und Fassadensanierung der Dreifachturnhalle zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

5. Sanierungsmaßnahmen im 1. Haushaltsnachtrag und Anpassung des Haushaltsansatzes für die allgemeine Gebäudeunterhaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 5
Verwaltungsausschuss 45/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 07.07.2021 4

Sachverhalt

Für die allgemeine Gebäudeunterhaltung hat die Gemeinde Drochtersen im Haushalt 2021 264.000,00 € eingestellt.

Zum Ende des Jahres 2020 hat der Haushaltsansatz (264.000,00 €) gezeigt, dass die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nur für den Erhalt der Gebäude ausreicht.
Es besteht ein immer höherer Wartungs- und Prüfungsaufwand und somit ein erheblicher finanzieller Aufwand um hieraus eventuell auftretende Mängel abzustellen.
Kleinere und mittlere Sanierungsmaßnahmen sind aus dem Budget der Allgemeinen Gebäudeunterhaltung nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Somit werden Mittel im 1. Haushaltsnachtrag 2021 für Sanierungsmaßnahmen von ca. 200.000,00€ benötigt.
Aktuelle Maßnahmen, die voraussichtlich nicht aus der allgemeinen Gebäudeunterhaltung realisiert werden können:

  • EMS: Sanierung Flurdecke im OG (16.000 €)
  • EMS: Austausch Eingangstüren (12.000 €)
  • EMS Rückbau Gründung Schulcontainer ohne Entsorgung Container (16.000 €)
  • EMS: Ausbesserung Pflaster Lehrerparkplatz (8.000 €)
  • GS Drochtersen: Austausch Schallschutzdecke Aula (18.000 €)
  • Kiga Drochtersen: Umbau Sanitäranlagen u Schallschutz (4.800 €)
  • Kiga Drochtersen: Sanierung Spielplatzwege und Spielgeräte (8.700 €)
  • Feuerwehrgerätehaus Asselermoor: Dachsanierung (25.000 €)
  • Friedhofskapelle Drochtersen: Austausch Heizungsanlage (25.000 €)
  • Sportplatz Dornbusch: Sanierung / Neubau Weitsprunganlage (19.000 €)
  • GS Dornbusch: Schallschutzmaßnahmen (6.000 €)
  • KG Dornbusch: Umbau Außengelände für Abstellmöglichkeit Mülltonnen (3800 €)
  • Rathaus Kulturscheine: Herstellung Überspannungsschutz (6.900 €)
  • Sporthallen: umfangreiche Reparaturen aus Sportgeräteprüfung (11.200 €)
  • Gemeindeeigene Gebäude: Internetverbindung (24.600 €)
Aufgrund der personellen Auslastung im Gebäudemanagement zur Umsetzung der Maßnahmen wird vorgeschlagen, 100.000,00 € im Haushaltsnachtrag für 2021 zur Verfügung zu stellen und ab 2022 die allgemeine Gebäudeunterhaltung um 100.000,00€ zu erhöhen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss 100.000,00 € für den Haushaltsnachtrag 2021 zur allgemeinen Gebäudeunterhaltung zur Verfügung zu stellen sowie eine Erhöhung der allgemeinen Gebäudeunterhaltung ab 2022 um 100.000,00 € auf 364.000,00 €.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert, dass man früher für die allgemeine Gebäudeunterhaltung noch 400.000,00 € veranschlagt hat, seit zwei Jahren allerdings nur noch 264.000,00 €. Aufgrund immer höherer Kosten und mehr Wartungs- und Prüfungsaufwand entstehe somit ein erheblicher finanzieller Aufwand, durch welchen eventuell auftretende Mängel nicht mehr beseitigt werden könnten. Kleinere und mittlere Sanierungsmaßnahmen seien aus dem Budget der Allgemeinen Gebäudeunterhaltung nicht oder nur eingeschränkt möglich. Somit werden Mittel im 1. Haushaltsnachtrag 2021 für Sanierungsmaßnahmen von ca. 200.000,00€ benötigt. Diese 200.000,00 € sollen auf zwei Haushaltsjahre, 2021 und 2022, aufgeteilt werden. Daraufhin listet der Bürgermeister Mike Eckhoff Maßnahmen auf, die voraussichtlich nicht aus der allgemeinen Gebäudeunterhaltung realisiert werden können (z.B.: Sanierung Flurdecke im OG der EMS, Anbringung einer Einbruchmeldeanlage in der Grundschule Assel, etc.).
Vom Ausschussmitglied Wilfried Barwig wird angemerkt, dass man vor Jahren für solche Maßnahmen beschlossen habe die Grund- und Gewerbesteuer zu erhöhen.
Das Ausschussmitglied Bernd Mattern bittet stellvertretend für die CDU, dass die Punkte in der Beschlussvorlage nicht nur aufgelistet werden, sondern dass diese auch noch kurz erläutert werden, um ein besseres Verständnis von den Maßnahmen erlangen zu können. Er hebt die Aufteilung der 200.000,00 € positiv hervor und betont es sei sinnvoll die Beträge anzupassen, da es sich bei den Aufgaben um Pflichtaufgaben handle, die die Gemeinde erledigen müsse.  
Das Ausschussmitglied Günter Andreas weist darauf hin, dass er als Außenstehender die Situation nicht gut genug einschätzen könne, aber wenn die Verwaltung sagt, dass die Maßnahmen erledigt werden müssen, könne er nur zustimmen.  

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, 100.000,00 € für den Haushaltsnachtrag 2021 zur allgemeinen Gebäudeunterhaltung zur Verfügung zu stellen sowie eine Erhöhung der allgemeinen Gebäudeunterhaltung ab 2022 um 100.000,00 € auf 364.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

6. Sanierung eines Teilabschnittes der Fleetstraße in Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 6
Verwaltungsausschuss 45/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 07.07.2021 5

Sachverhalt


Ausgangslage:
Die Fleetstraße in Drochtersen verläuft dicht am Gauensieker Schleusenfleet und dient sowohl den Anliegern, als auch der Landwirtschaft als Zubringer zu den jeweiligen Liegenschaften. Durch die Kombination aus starker Verkehrsbelastung, ungünstiger Lage direkt neben dem Fleet und nach heutigem Stand der Technik nicht ausreichend dimensioniertem Unterbau, sind hier vermehrt Setzungen und Schäden am Straßenkörper aufgetreten. Siehe Bilder 2 + 3.
In der Vergangenheit sind diese Schäden in der Fleetstraße bereits immer wieder in kleinen Abschnitten ausgebessert worden. Nun ist es angedacht hier weitere Schäden zu beheben und den Zustand für die Anlieger zu verbessern.
Ebenfalls wird die Verkehrssicherheit durch die unten beschriebenen Maßnahmen erhöht, da Schlaglöcher, Spurrillen und Setzungsschäden im Sanierungsabschnitt behoben werden sollen. Auch wird in diesem Abschnitt die Entwässerung der Verkehrsfläche wieder in ordnungsgemäßen Zustand versetzt. Durch die Beseitigung der Setzungen, Spurrillen werden Erschütterungen und somit mögliche Schäden an der Wohnbebauung verringert/vermieden. Eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, Zufriedenheit und Lebensqualität der Anlieger ist das Ziel der Maßnahme.


Maßnahme:
Ein ca. 170m langes Teilstück am Ende der Fleetstraße ist auf der Seite der Wohnbebauung in einem sehr schlechten Zustand. Die Bord- und Gossensteine sind in der Lage verdrückt, abgesackt und beschädigt. Tiefe Spurrillen kennzeichnen die Verkehrsfläche.
Es ist angedacht diese Schäden durch die Erneuerung der Bord- und Gossenanlage, sowie dem grundlegenden Austausch eines 2m breiten Streifens der Fahrbahn zu beseitigen.
Hierfür ist es fachlich sinnvoll den vorhandenen Aufbau bis ca. 65cm auszutauschen, um den neuen Fahrbahnbelag, sowie die Bord- und Gossenanlage langfristig standhaft aufzunehmen. An den hier geschaffenen Unterbau können weitere Maßnahmen zur Sanierung der restlichen Fahrbahn angeschlossen werden. Der beschriebene Umfang wurde in den bisher erfolgten Abschnitten Bild 2: Ansicht Bord und Gosse                bereits realisiert.

Bild 3: Spurrille gemessen – Versackungen/Spurrillen bis 15cm sind festzustellen

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die erforderlichen Gelder in Höhe von 115.000,-€, für die vorgenannte Maßnahme im 1. Nachtragshaushalt 2021, bereitzustellen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Zu erwartende Kosten
Die Kosten wurden durch ein kürzlich eingeholtes und somit aktuelles Angebot nochmals aktualisiert. Somit würde die Sanierung des Teilstücks ca. 108.520,-€ inkl. MwSt. kosten. Stand der Preisanfrage April 2021.

Die Maßnahme ist also auszuschreiben. Die Ausschreibung soll beschränkt erfolgen. Das Ergebnis der Ausschreibung könnte zu einem günstigeren Angebot führen.
Ein entsprechender Puffer, durch die steigenden Baustoffpreise, sollte berücksichtigt werden.

Seitens der Abteilung Straßenbau werden Haushaltsmittel in Höhe von 115.000,-€ (Aufwand, nicht investiv) empfohlen.

Diskussionsverlauf

Herr Michael Eckardt leitet in das Thema ein. Er bezeichnet die Fleetstraße als die Straße in der Gemeinde Drochtersen mit dem schlechtesten Zustand. Diese sei bereits an zwei Bauabschnitten saniert worden und soll nun an einem weiteren 170 Meter langen Teilstück, am Ende der Fleetsraße, erneuert werden. Es ist angedacht die Schäden durch die Erneuerung der Bord- und Gossenanlage, sowie dem grundlegenden Austausch eines 2m breiten Streifens der Fahrbahn zu beseitigen. Herr Michael Eckardt betont, dass ein Ausbau in die Tiefe zwingend notwendig sei, da die Straße sonst immer wieder saniert werden müsste.

Das Ausschussmitglied Bernd Mattern merkt an, dass der Haushaltsentwurf nicht ausgeglichen, aber besser sei. Er betont stellvertretend für die CDU-Fraktion, man würde die Maßnahme mitgehen und hätte sich damals entsprechend gegen eine Straßenausbausatzung entschieden.

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erklärt, man habe bereits in der Finanzausschusssitzung darüber diskutiert und hoffe, man sei in der Lage, das angestrebte Ziel zu erreichen und mit dem vorgenommenen Ergebnis rausgehen zu können.

Das Ausschussmitglied Günter Andreas erkundigt sich kurz nach der genauen Lage der vorgesehen Sanierung und stimmt nach der Antwort von Herr Michael Eckardt der Maßnahme zu und bestätigt, dass die Straße fertig gemacht werden sollte.
Der Bürgermeister Mike Eckhoff hofft, dass man durch die Maßnahme bald mit der Straße abschließen könne.

Auch das Ausschussmitglied Wilfried Barwig schließt sich seinen Vorrednern an und betont, dass die Sanierung irgendwann erledigt werden müsse. Außerdem gab es zu der Maßnahme bereits alte Beschlüsse, welche aus den Augen verloren worden seien.

Das Ausschussmitglied Siddik Barunduk merkt an, dass sich Risse in einer Straße in den Landern gebildet haben, welche vor 2 Jahren erneuert wurde.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die erforderlichen Gelder in Höhe von 115.000,-€, für die vorgenannte Maßnahme im 1. Nachtragshaushalt 2021, bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

7. Wasserbaumaßnahmen Krautsand Ufersicherung Wischhafener Sand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 7
Verwaltungsausschuss 45/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 07.07.2021 6

Sachverhalt

2 Ufersicherung Wischhafener Sand

Bild 1: Übersicht - Anmerkungen

Ausgangslage: Wischhafener Sand
Die Straße Wischhafener Sand auf Krautsand verläuft parallel zum Gewässer III. Ordnung, dass im Verlauf in das Sandloch mündet. Hier die Böschung des Gewässers im gezeigten Teilabschnitt bereits bedrohlich an den Straßenkörper heran abgetragen worden. Die Standsicherheit der Verkehrsfläche ist auch hier somit nicht mehr gegeben. Wie in der vorigen Maßnahme beschrieben, besteht durch die vorbeifahrenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge die Gefahr, dass Bereiche einbrechen und möglicherweise Fahrzeuge und Personen in das Gewässer stürzen.
Gespräche mit dem zuständigen Unterhaltungsverband des Gewässers haben bereits stattgefunden.
Der folgende Maßnahmenumfang ist somit zulässig und kann auch kurzfristig ausgeführt werden.
Hier haben Betrachtungen in der Wahl der Materialien, ebenfalls zum Ausschluss von Stahl- und Kunststoffspundwänden geführt. Dies auf Grund der aktuellen Preise am Markt, sowie auch deren Verfügbarkeiten. Zudem entfallen höhere Kosten für die Baustelleneinrichtung mit Großgerät.



Maßnahme: Wischhafener Sand

Im Bereich des schwankenden Wasserspiegels sollen Faschinen (Weidenkörbe) eingebracht werden. Diese bieten dann einen Schutz vor Verlust der Böschung durch Wellenschlag. Die Faschinen werden zusätzlich mit einem Geotextil hinterlegt und anschließend mit Kleiboden hinterfüllt. So kann die profilierte Böschung nach der Ansaat wieder durchgrünen. Der Abschnitt, in dem die Maßnahme erforderlich wird, ist ca. 50m lang. Im Gegensatz zu der Maßnahme an der Große Rönne, kann hier mit einem geringeren Aufbau des Stackwerks gearbeitet werden, da die Schwankungen des Wasserspiegels hier wesentlich geringer ausfallen.
Der Baustelleneinrichtungsaufwand ist hier gering, da mit üblichen Baumaschinen auf der vorhandenen Straße gefahren werden kann.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt die erforderlichen Mittel in den 1. Nachtragshaushalt 2021 aufzunehmen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Laut aktuell vorliegendem Angebot, sind Kosten in Höhe von 11.500,-€ inkl. MwSt. (Aufwand, nicht investiv) für dieses Arbeiten zu berücksichtigen.
Die Beauftragung soll umgehend erfolgen. Die Bindefristen auf angebotene Leistungen sind momentan am Markt nur kurz gehalten. Preissteigerungen sind bei Aufschub der Beauftragungen zu erwarten.

Diskussionsverlauf

Erneut erläutert Herr Michael Eckardt die Sachlage. Nachdem man einen Hinweis von einem Bürger erhalten hatte, dass eine Böschung in Hüll einzustürzen droht, habe man mehrere Böschungen in der Gemeinde Drochtersen auf die Gefahr eines Böschungsbruches kontrolliert. Man habe festgestellt, dass an der Straße Wischhafener Sand die Böschung des Gewässers in einem Teilabschnitt bereits bedrohlich an den Straßenkörper heran abgetragen worden sei, sodass eine Gefahr für die Straße sowie möglicherweise für Fahrzeuge und Personen drohe.

Das Ausschussmitglied Siddik Barunduk erkundigt sich, wie dies festgestellt worden ist, da er dort gewesen wäre, aber so einen Schaden nicht hätte feststellen können. Herr Michael Eckardt erklärt, man wäre vor Ort gewesen und konnte bei der Kontrolle feststellen, dass der Grünstreifen 15 bis 20 Zentimeter neben der Straße abgängig wäre. Außerdem würde es sich bei der Wasserbaumaßnahme eher um eine präventive Maßnahme handeln, da die Straße noch halten würde.

Auch das Ausschussmitglied Bernd Mattern merkt an, dass mehrere Vertreter der CDU an dem angegebenen Teilabschnitt der Straße vor Ort gewesen wären, jedoch ebenfalls keine Schäden hätten feststellen können, da die Straße noch intakt sei. Außerdem betonte er, dass der Verkehr dort an der Stelle auch nur einspurig möglich wäre.

Das Ausschussmitglied Günter Andreas erklärt, dass die von Herr Michael Eckardt beschriebene Gefahr des Böschungsbruches an der Rönne in Hüll bestehen würde und er dies auch schon bei vorherigen Sitzungen angebracht hätte. Zu der Situation am Wischhafener Sand könne er nichts sagen, da er nicht vor Ort gewesen wäre.

Das ratsfremde Ausschussmitglied Torsten Schliecker merkt an, dass er und auch sein Schwiegervater oft die Strecke langfahren und beide bisher keine Risse oder Probleme feststellen konnten und dass durch den geraden Graben eine geringere Gefahr für einen Böschungsbruch bestünde. Man hätte auch mit den Anliegern gesprochen, welche ebenfalls keinen Grund und damit auch keinen Bedarf für die Maßnahme sehen.

Herr Michael Eckardt betont noch einmal, dass es sich dabei eher um eine präventive Maßnahme handle.
Der Bürgermeister Mike Eckhoff entgegnet, man habe sich die Stelle zwar auch mit Fachleuten angeguckt, aber es sei kein Problem, die Maßnahme zu verschieben und dies zu protokollieren.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt die erforderlichen Mittel in den 1. Nachtragshaushalt 2021 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 5, Enthaltungen: 1

zum Seitenanfang

8. Wasserbaumaßnahmen Hüll Ufersicherung an der Große Rönne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 8
Verwaltungsausschuss 45/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 07.07.2021 7

Sachverhalt

1 Ufersicherung an der Große Rönne in Hüll

Bild 1: Übersicht - Anmerkungen
Ausgangslage: Ufersicherung an der Große Rönne in Hüll
Die Straße Rönndeich verläuft parallel zur Große Rönne im Ortsteil Hüll. Durch das mäandrierende Gewässer kommt es kontinuierlich zu Verlusten der Uferböschungen. Im konkreten Fall ist die Böschung im gezeigten Teilabschnitt bereits bedrohlich an den Straßenkörper heran abgetragen worden. Die Standsicherheit der Verkehrsfläche ist somit nicht mehr gegeben. Durch die vorbeifahrenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge besteht die Gefahr, dass Bereiche einbrechen und möglicherweise Fahrzeuge und Personen in die Rönne stürzen.
Es haben zu der erforderlichen Maßnahme bereits Gespräche mit dem zuständigen Unterhaltungsverband des Gewässers, dem Unterhaltungsverband Untere Oste, stattgefunden.
Der folgende Maßnahmenumfang ist somit zulässig und kann ausgeführt werden.
Weitere Betrachtungen in der Wahl der Materialien, führten zum Ausschluss von Stahl- und Kunststoffspundwänden. Dies auf Grund der aktuellen Preise am Markt, sowie auch deren Verfügbarkeiten. Zudem entfallen höhere Kosten für die Baustelleneinrichtung mit Großgerät.
Maßnahme: Ufersicherung an der Große Rönne in Hüll


Bild 2: Rönndeich/Große Rönne am 25.05.2021 - Darstellung Böschungsverlauf momentan und geplant
Im Bereich des schwankenden Wasserspiegels, ca. 50cm, sollen Faschinen (Weidenkörbe) eingebracht werden. Diese bieten dann einen Schutz vor Verlust der Böschung durch Wellenschlag. Die Faschinen werden zusätzlich mit einem Geotextil hinterlegt und anschließend mit Kleiboden hinterfüllt. So kann die profilierte Böschung nach der Ansaat wieder durchgrünen. Der Abschnitt, in dem die Maßnahme erforderlich wird, ist ca. 75m lang.
Der Baustelleneinrichtungsaufwand ist hier gering, da mit üblichen Baumaschinen auf der vorhandenen Straße gefahren werden kann.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt, die erforderlichen Mittel in den 1. Nachtragshaushalt 2021 aufzunehmen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Laut aktuell vorliegendem Angebot, sind Kosten in Höhe von 16.500,-€ inkl. MwSt. (Aufwand, nicht investiv) für dieses Arbeiten zu berücksichtigen.
Die Beauftragung soll umgehend erfolgen. Die Bindefristen auf angebotene Leistungen sind momentan am Markt nur kurz gehalten. Preissteigerungen sind bei Aufschub der Beauftragungen zu erwarten.

Diskussionsverlauf

Herr Michael Eckardt bezieht sich auf das Ausschussmitglied Günter Andreas, welches beim TOP 7 schon das Thema angesprochen hatte. Auch an einem Teilabschnitt der Großen Rönne ist die Böschung im gezeigten Teilabschnitt bereits bedrohlich an den Straßenkörper heran abgetragen worden, sodass die Standsicherheit der Verkehrsfläche nicht mehr gegeben sei. Auch hier bestünde eine Gefahr für Fahrzeuge und Personen. Das Ausschussmitglied Günter Andreas fügt hinzu, dass man über das Thema schon seit drei bis vier Jahren spreche.

Das Ausschussmitglied Bernd Mattern spricht sich stellvertretend für die CDU-Fraktion für die Maßnahme aus.

Das ratsfremde Ausschussmitglied Torsten Schliecker merkt an, dass es zusätzlich zu dem Teilabschnitt an der Großen Rönne drei weitere Stellen geben würde, an denen diese Gefahr ebenfalls bestünde.

Der Ausschussvorsitzende Matthias König schließt sich seinen Vorrednern an, dass die Maßnahme nötig wäre, da er vor Ort war und es neben der Straße 30 Zentimeter runtergehe, sodass eine Gefahr bestünde.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt, die erforderlichen Mittel in den 1. Nachtragshaushalt 2021 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

9. Wasserbaumaßnahmen Auslaufgraben Pumpwerk Schifferstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 9
Verwaltungsausschuss 45/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 07.07.2021 8

Sachverhalt

3 Auslaufgraben Pumpwerk Schifferstraße


Bild 1: Übersicht - Anmerkungen

Ausgangslage: Auslaufgraben Pumpwerk Schifferstraße

Durch den in Bild 1 mittels Pfeil angedeuteten Graben, entwässert das Regenwasser Pumpwerk (PW) in der Schifferstraße. Vom PW aus verläuft eine Druckrohrleitung unter dem Deich und Wirtschaftsweg bis in den Graben III. Ordnung. Die Druckrohrleitung mündet dort in ein Kolkbecken. Von dort aus fließt das Wasser durch den Graben bis in die Wischhafener Süderelbe.

Durch den zusätzlichen Wasseranfall aus der Ortslage Drochtersen und einer hierdurch erhöhten Fließgeschwindigkeit, hat sich die Grabensohle mittlerweile in das Gelände gegraben und erheblich vertieft. So sind die teilweise von den Anliegern errichteten Böschungssicherungen zu den nordwestlich gelegenen Schrebergärten und den südöstlich angrenzenden Obstbauflächen schon unterspült worden. Dabei besteht die Gefahr, dass die Standsicherheit der Verbaue nicht mehr gegeben ist.
Der fragliche Zustand wurde auch bereits durch den Pächter der Obstanbauflächen gegenüber der Verwaltung bemängelt.
Maßnahme: Auslaufgraben Pumpwerk Schifferstraße


Bild 2: Skizze

Damit Brüche der Böschungen vermieden werden, soll eine Dammstelle im Auslaufbereich zur Wischhafener Süderelbe errichtet werden. Hierdurch kann Wasser vom Pumpwerk weiterhin abgeführt werden, zeitgleich können aber auch bei Hochwasser Sedimente in den Graben eingetragen werden. Diese Sedimente lagern sich dann auf der Grabensohle ab, so dass die Sohle mit der Zeit wieder zu ihrem ursprünglichen Niveau anwächst.
Die ca. 2m breite Dammstelle aus Kunststoffprofilen, wird beidseitig mit einer Schüttung aus Steinen gesichert. So werden Auskolkungen beim Überströmen vermieden. Der Überfall wird V-förmig ausgebildet, damit je nach anfallender Wassermenge auch ein ausreichender Querschnitt für den Überlauf des Wassers an der Dammstelle zur Verfügung steht.

Die bauliche Maßnahme ist somit minimal, wirtschaftlich und nur im Bereich der Dammstelle erforderlich. Den Rest machen die Gezeiten.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr, empfiehlt die erforderlichen Haushaltsmittel für den 1. Nachtrag 2021 bereit zu stellen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Kosten werden hier auf 10.000,-€ (investiv) geschätzt. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung sind noch keine konkreten Angebote in der Verwaltung eingegangen.

Diskussionsverlauf

Herr Michael Eckardt erläutert, dass durch den zusätzlichen Wasseranfall aus der Ortslage Drochtersen und einer hierdurch erhöhten Fließgeschwindigkeit, sich die Grabensohle mittlerweile in das Gelände gegraben und erheblich vertieft hätte. Dabei bestehe die Gefahr, dass die Standsicherheit der Verbaue nicht mehr gegeben sei, da die Unterbauten der Anlieger unterspült werden. Damit Brüche der Böschungen vermieden werden, soll eine Dammstelle im Auslaufbereich zur Wischhafener Süderelbe errichtet werden, um mittelfristig eine standhafte Böschung schaffen zu können. Herr Michael Eckardt betont, dass die Kosten aus der Beschlussempfehlung nur geschätzt seien.

Der Ausschussvorsitzende Matthias König erkundigt sich, warum nur die eine Seite der Grundstücke gestackt ist. Herr Michael Eckardt entgegnet, dass dies die Anlieger waren.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr, empfiehlt die erforderlichen Haushaltsmittel für den 1. Nachtrag 2021 bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

10. 1. Nachtragshaushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 10

Sachverhalt

A - Ausführung zu den einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier zu Erträgen bzw. Einzahlungen)

e)        Pacht Hallenbad-Restaurant - Produkt 11111
Durch die Beendigung des Pachtvertrages des Hallenbad-Restaurants zum 31.12.2020 werden die noch eingeplanten Pachteinnahmen von 16.000 € auf 0 € korrigiert.

g)        Aktivierbare Eigenleistungen
Erträge werden eingeplant für aktivierbare Eigenleistungen, die bei investiven Projekten im Bereich Hoch- und Tiefbau entstehen. Für wesentliche Maßnahmen/Projekte wurden folgende aktivierbare Eigenleistungen eingeplant:
- Produkt 11111 (Gebäudemanagement):        17.000 € (FWGH Dro.+Hüll, Hallenbad)
- Produkt 54101 (Gemeindestraßen):        9.000 € (Fußgängerbrücke Asseler Schleusenfleet)

       Pacht Deutsche Glasfaser
Für die Verpachtung der durch das Unternehmen Deutsche Glasfaser genutzten Flächen für sogenannte PoP´s (Technikstandorte) auf dem Gemeindegrund in der Schmiedestraße (beim FWGH Assel) und in der Schulstraße (Nahe Bushaltestelle EMS) wird noch eine Pacht von 2.300 € (=Gesamtpacht für die Pachtzeit von 30 Jahren) entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates vom 24.03.2021 (TOP 10) eingearbeitet.

B – Ausführungen zu einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier zu Aufwänden bzw. Auszahlungen)

h)        Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens – Produkt 54101
Für notwendige Brückenprüfungen wurden zusätzlich 5.000 € eingeplant.

l)        Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen – Produkt 54101
Es sind Planungskosten für die Brücke am Ritscher Schleusenfleth in der Johann-Grodtmann-Straße in Höhe von 50.000 € berücksichtigt worden.

q)        Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten
Hier wurden zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 1.000 € berücksichtigt. Darin sind 800 € enthalten, die aus der Umsetzung des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 11.11.2020 (TOP 8) für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) resultieren.

       Sanierung Straßenbeleuchtung
Hier sind Kosten in Höhe von 50.000 € gem. Beschluss des VAs vom 24.02.2021 (TOP 4) noch zu berücksichtigen.

D - Ausführungen zu einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier Investitionen – Einzahlungen sowie Auszahlungen)

s)        Sanierung Hafen Barnkrug (Leaderförderung bzw. Förderung durch Metropolregion Hamburg) – Produkt 51101

Für die Sanierungsmaßnahme am Hafen Barnkrug waren bisher Auszahlungen in Höhe von 500.000 € sowie Fördermittel in Höhe von 375.000 € veranschlagt. Aktuelle Erkenntnisse zeigen, dass die eingeplante Förderung seitens der Metropolregion Hamburg ausbleibt und die eingeplante Leaderförderung gemäß vorliegendem Zuwendungsbescheid geringer ausfällt. Es ist insgesamt somit mit verringerten Fördermitteln von nun 200.000 € zu planen (-175.000 €). Eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung erfolgte bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.03.2021.

t)        Sanierung Hafen Assel (Leaderförderung bzw. Förderung durch Metropolregion Hamburg) – Produkt 51101

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 beschlossen, auch für die Inwertsetzung des Hafens in Assel Mittel im 1. Nachtragshaushalt 2021 zur Verfügung zu stellen, nachdem die Gemeinde Drochtersen bereits im Jahre 2020 die Projektträgerschaft übernommen hat, um Fördermittel beantragen zu können. Hier ist mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 123.000 € zu rechnen (104.000 € Leader, 19.000 € Metropolregion Hamburg).
Außerdem sind entsprechende Auszahlungen in Höhe von 260.000 € für diese Maßnahme neu aufgenommen worden.

v)        Energetische Sanierung der Dreifachturnhalle Drochtersen (KIP II) – Produkt 11111
Im Rahmen des Projektes zur energetischen Sanierung der Dreifachturnhalle Drochtersen führt die notwendige Ertüchtigung der Blitzschutzanlage zu Mehrkosten in Höhe von 20.000 €.
       
Fußgängerbrücke Asseler Schleusenfleet – Produkt 54101
Hier sind Mehrkosten von 92.000 € gem. Beschluss des VAs vom 24.02.2021 (TOP 4) noch zu berücksichtigen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erklärt, man habe die Dinge für den Nachtrag bereits beschlossen. Daraufhin führt er die einzelnen Positionen aus. Darunter fallen die Pacht für das Hallenbad-Restaurant, aktivierbare Eigenleistungen, Pacht von Deutsche Glasfaser, Planungskosten für die Brücke am Ritscher Schleusenfleth, Sanierung Hafen Barnkrug, Sanierung Hafen Assel, energetische Sanierung der Dreifachturnhalle Drochtersen und mehrere kleine Beträge. Der Bürgermeister Mike Eckhoff bietet an, dass die Beträge gerne noch erläutert werden können.

Das Ausschussmitglied Bernd Mattern lobt die Verwaltung für die gute Aufbereitung des TOP 10 und die Eigeninitiative. Stellvertretend für die CDU-Fraktion gibt er die klare Zustimmung zu der Maßnahme, auch unter Berücksichtigung, dass die Fördermittel sonst wegfallen könnten.

zum Seitenanfang

11. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 11
zum Seitenanfang

11.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 11.1
zum Seitenanfang

11.1.1. Radwegmarkierungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 11.1.1

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff geht auf erhaltene Anfragen ein.
Für die Markierungen auf den Radwegen befände man sich in Gesprächen, sodass dies möglicherweise ab September passieren könne.

zum Seitenanfang

11.1.2. Fußgängerbrücke Asseler Schleusenfleet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 11.1.2

Diskussionsverlauf

Bezüglich der Fußgängerbrücke Asseler Schleusenfleet befände man sich ebenfalls in Gesprächen mit der Baufirma, bei welcher es allerdings aufgrund von Terminschwierigkeiten zu Verzögerungen kommt. Man wolle mit der Maßnahme allerdings so schnell wie möglich beginnen.

zum Seitenanfang

11.1.3. Rad- und Fußweg Sietwender/Gauensieker Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 11.1.3

Diskussionsverlauf

Bezüglich Reparaturen und Ausbesserungen des Rad- und Fußweges von der Sietwender Straße bis zur Gauensieker Straße, sei man im Kontakt mit der Landesstraßenbehörde und ist mit dieser die Strecke bereits abgefahren, sodass man hier in der Priorisierung nach oben rutschen könnte. Allerdings gäbe es auch andere Wege, die Reparatur- und Ausbesserungsbedarf haben.

zum Seitenanfang

11.1.4. Verkehrsschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 11.1.4

Diskussionsverlauf

Des Weiteren, betont der Bürgermeister Mike Eckhoff, gäbe es viele Anfragen bezüglich der Straßenverkehrssicherheit. Man hätte die Themen und Anfragen gesammelt und könne hoffentlich im September eine Verkehrsschau veranstalten, um auf diese einzugehen.

zum Seitenanfang

11.1.5. Zustand der Straße Apfelstieg/Ritscher Hafenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 11.1.5

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Peter Dieter-Völckers geht bei seiner Anfrage auf den Zustand der Straße zwischen dem Apfelstieg und der Ritscher Hafenstraße ein. Diese sei in einem schlechten Zustand, auch wenn die Löcher regelmäßig aufgefüllt werden. Eine besondere Gefahr bestünde dadurch für Kinder, die diesen Weg als Schulweg nutzen. Zu seiner Nachfrage, ob es da eine andere Möglichkeit gäbe, zum Beispiel einen anderen Stoff zum Befüllen der Löcher, antwortet Herr Michael Eckardt, dass der Bauhof schon wieder den Auftrag hätte, die Löcher zu befüllen. Für eine dauerhafte Verbesserung des Weges müsste dieser allerdings komplett nachgebessert und befestigt werden.

zum Seitenanfang

11.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 08.06.2021 ö 11.2

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Mitteilungen vor.

Datenstand vom 22.06.2021 08:48 Uhr