Datum: 23.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Elbmarschen-Schule Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 19:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 18.05.2021
4 Süderelbe AG "Aktionär werden"
5 Schmutzwasserabgabensatzung Gebührenneukalkulation - Sachstand
6 1. Nachtragshaushalt 2021
7 Anfragen und Mitteilungen
7.1 Anfragen
7.2 Mitteilungen
7.2.1 Einstellung einer Schulsekretärin für die Grundschule Dornbusch zum 01.07.2021
7.2.2 Leitbild
7.2.3 Zuschussanträge Ritscher Yacht Club e.V. und ABC Bildungs- und Tagungszentrum e.V.
7.2.4 Ärztliche Versorgung - Projekt "BRIDGE"

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 23.06.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 23.06.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 18.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 23.06.2021 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 18.05.2021.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 18.05.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

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4. Süderelbe AG "Aktionär werden"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 23.06.2021 ö 4
Verwaltungsausschuss 45/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 07.07.2021 13
Gemeinderat 20/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 14.07.2021 ö 10

Sachverhalt

Die Süderelbe AG arbeitet gemeinsam mit ihren Aktionären, Projektpartnern und Kunden in Form einer „Public-Private-Partnership“. Die Unternehmen der Region sind ebenso Teil der Gesellschaft wie Landkreise, Städte und Gemeinden. Die Süderelbe AG steht mit ihren Aktionären für Wirtschafts- und Immobilienkompetenz in der Metropolregion Hamburg und stärken die Region mit der Entwicklung und Umsetzung grenzübergreifender Konzepte und Projekte.
Als Aktionär hat die Kommune die Möglichkeit, an der wirtschaftlichen Entwicklung der Region mitzuwirken. Die Kommune kann im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung ihr Stimmrecht wahrnehmen und ihre fachlichen Kompetenzen jederzeit einbringen. Es werden regionale Netzwerke gebildet und Kooperationen gefördert.
Gemäß der Rahmenvereinbarungen beträgt der Nennwert einer Aktie EUR 1.000,00 und die jährlichen Aktionärsbeiträge EUR 489,60 pro Aktie. Mit Zahlung des Nennwertes der Aktie entfällt die Zahlung der Aktionärsbeiträge für die Gemeinde Drochtersen in den ersten zwei Jahren.
Die Gemeinde Drochtersen hat in der jüngsten Vergangenheit bereits die Süderelbe AG als kompetenten Partner kennengelernt. Herr Dr. Krüger als Vorstand und ein Mitarbeiter haben an einigen Gesprächen zum geplanten Gewerbegebietsstandort Gauensiek teilgenommen. So konnten bereits Kontakte und Verbindungen geknüpft werden, die für die tägliche Arbeit im Bereich der Wirtschaftsförderung unerlässlich sind.
Für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Drochtersen im Bereich von Gewerbestandorten, der Ansiedlung von Unternehmen u.ä. ist es wichtig, einen kompetenten und verlässlichen Partner an der Seite zu haben.
Weitere Informationen der Süderelbe AG sind in der Anlage beigefügt. Ebenso gibt es Informationen auf der Internetseite www.suederelbe.de.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen, dass die Gemeinde Drochtersen eine Aktie der Süderelbe AG im Nennwert von 1.000 € zeichnet.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Siehe oben und Anlage (Seite 17)

Diskussionsverlauf

Einleitend fasst der Ausschussvorsitzende Matthias Mehlis die Beschlussvorlage zusammen und stellt  fest, dass mit der Zeichnung einer Aktie der Süderelbe AG im Nennwert von 1.000  € eine Art „Mitgliedschaft“ zur Stärkung der Verbindung überregionaler wirtschaftlicher Zusammenarbeit  erfolgt. Nach Ablauf von zwei Jahren fällt ein jährlicher Aktionärsbeitrag in Höhe von 489,60 € pro Aktie an, der in den ersten beiden Jahren mit der Zahlung des Nennwertes von 1.000 € entfällt bzw. verrechnet wird.

Der Bürgermeister Mike Eckhoff ergänzt, dass die Gemeinde Drochtersen bereits in der Vergangenheit mit der Unterstützung von Herrn Dr. Krüger von der Süderelbe AG vom Netzwerk  profitiert hat und bereits wichtige Kontakte und Verbindungen geknüpft werden konnten.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen, dass die Gemeinde Drochtersen eine Aktie der Süderelbe AG im Nennwert von 1.000 € zeichnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

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5. Schmutzwasserabgabensatzung Gebührenneukalkulation - Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 23.06.2021 ö 5

Sachverhalt

Ende des Jahres 2018 wurde für die Jahre 2019 bis 2021 eine Gebührenkalkulation für die Schmutzwasserabgabe vorgelegt, in deren Folge ein entsprechender Satzungsbeschluss (9. Änderungssatzung) erging. Daraus ergab sich die seit dem Jahr 2001 unverändert geltende Grundgebühr von 43,20 € / Jahr und Wohneinheit sowie eine Mengengebühr von 2,78 € / m³.
Nun ist es im Bereich der Schmutzwasserabgabe im Laufe des Kalkulationszeitraumes 2019 bis 2021 zu Mehrkosten insbesondere gegenüber der EWE Wasser GmbH gekommen. Diese führen im Wesentlichen zu einer vorläufigen Unterdeckung bei der Schmutzwasserabgabe in Höhe von bisher ca. 307.000 € führen. Die Summe ist noch nicht endgültig, zumal für die Jahre ab 2019 noch keine Endabrechnung seitens der EWE Wasser GmbH erfolgt ist.
Die entsprechenden Endabrechnungen erfolgen seitens der EWE Wasser, sobald seitens deren Wirtschaftsprüfer und Rechtsabteilung eine so genannte Klarstellungsvereinbarung erstellt und von der Gemeinde Drochtersen angenommen wurde. Dadurch sollen noch einzelne nicht klar geregelte Vertragsinhalte klargestellt bzw. geregelt werden. Die Prüfung und Erstellung einer Klarstellungsvereinbarung wird seitens EWE Wasser bereits seit dem Jahr 2019 verfolgt. Hierbei kann es laut bisherigen Aussagen von EWE Wasser zu positiven oder negativen Ergebnissen kommen. Der detaillierte Umfang liegt der  Gemeinde Drochtersen noch nicht vor.

Wesentliche Gründe für die bisher entstandene Unterdeckung sind folgende Positionen:
1.        Die Abrechnung der EWE Wasser GmbH für das Jahr 2018 vom 24.05.2019 ergab eine an die EWE zu zahlende Nachzahlung im Jahr 2019 in Höhe von 141.048,30 €.
Darin enthalten sind im Wesentlichen Klärschlammmehrkosten im Vergleich zur kalkulierten Summe in Höhe von 44.705,63 € (=62.567,76 € ./. 25.000 € eingeplanter Kosten = 37.567,76 € netto zzgl. 19%).
Weiterhin wurde der Jahres-Arbeitspreis aufgrund einer um rund 25.000 m³ (270.000 m³ geplant, tatsächlich aber 295.316 m³) zu gering geplanten Wassermenge um ca. 16.072,90 € (13.506,64 € netto zzgl. 19%) niedriger kalkuliert, als er tatsächlich war.
Zudem reichte die Vorauszahlung für das Jahr 2018 an die EWE nicht aus, um die tatsächlich höheren Kosten zu decken. Dies wurde ungewollt bei der letzten Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt.
2.        Auch in den Jahren 2020 und 2021 sorgen im Wesentlichen die Klärschlammmehrkosten durch nicht vorhersehbare Gebührenerhöhungen für eine weitere Kostenunterdeckung in Höhe von voraussichtlich ca. 50.000 € (2020) sowie 119.000 € (2021), die sich im Wesentlichen aus dem Schriftverkehr mit der EWE Wasser aus dem Februar 2021 ergeben haben.
3.        Unvorhergesehene Kosten für den Einsatz von Ionisatoren zur Abwasseraufbereitung in der Zeit von zunächst August 2019 bis einschl. April 2020 in Höhe von 18.696,43 € (2019: 10.386,91 €, 2020: 8.309,52 €).
4.        Mindererträge bei den Benutzungsgebühren in 2019 (-17.068,71 €).
Die o.g. Positionen waren zum Zeitpunkt der Erstellung der Gebührenkalkulation Ende des Jahres 2018 nicht zu erwarten bzw. ungewollt nicht berücksichtigt worden.
Bei den Benutzungsgebühren konnten im Jahre 2020 im Vergleich zur Kalkulation Mehrerträge bei den Einzahlungen der Schmutzwassergebühren vom Trinkwasserverband Stader Land in Höhe von rund 38.800 € erzielt werden, die die vorliegende Unterdeckung zumindest um einen Teil verringern.
Dennoch verbleibt, wie bereits eingangs beschrieben, voraussichtlich eine Unterdeckung im Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 von derzeit ca. 307.000 €. Für den Gebührenzahler würde lediglich der Ausgleich der Unterdeckung aus dem laufenden Kalkulationszeitraum (2019 bis 2021) für den kommenden Kalkulationszeitraum (2022 bis 2024) bei einer jährlich angenommen abzurechnenden Wassermenge von 290.000 m³ (für drei Jahre somit 870.000 m³) beispielsweise eine Gebührenerhöhung beim Mengenpreis von 0,35 € / m³ bedeuten.
Entsprechend § 5 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) ist ohnehin eine Neukalkulation der Schmutzwasserabgabe für den Zeitraum 2022 bis 2024  erforderlich. Die sich aus dem bisherigen Kalkulationszeitraum ergebende Unterdeckung soll gem. § 5 Abs. 2 Satz 3 NKAG innerhalb der auf ihre Feststellung folgenden 3 Jahre ausgeglichen werden.
Es ist somit allein schon durch den Ausgleich der (ungewollten) Gebührenunterdeckung aus dem bisherigen Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 mit spürbaren Gebührensteigerungen bei der Schmutzwasserabgabe zu rechnen (s.o.). Hinzu kommt, dass durch die allgemeinen Kostensteigerungen insbesondere bei der Klärschlammentsorgung weitere Gebührensteigerungen unumgänglich sind, um eine Kostendeckung zu erreichen.
Seitens der Gemeinde Drochtersen ist geplant, die Gebührenkalkulation zeitnah nach Vorliegen der noch fehlenden Daten von der EWE Wasser (Klarstellungsvereinbarung und Endabrechnungen für die Jahre 2019 und 2020) vorzunehmen. Eine politische Beratung und Beschlussfassung kann voraussichtlich nach den Sommerferien 2021 erfolgen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage, die seitens der Verwaltung zunächst als Sachstand zur Kenntnisnahme an die Politik gegeben wurde. Darin wird erläutert, dass es im Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 bei der Schmutzwasserabgabe zu einer weniger erfreulichen Unterdeckung im Gebührenhaushalt kommt. Die Gründe dafür sind in der Beschlussvorlage dargestellt. Im Wesentlichen führen Mehrkosten bei der Klärschlammbehandlung und –entsorgung durch gestiegene Preise sowie der erforderliche Einsatz eines Ionisators zu der Unterdeckung, so Bürgermeister Mike Eckhoff.

Herr Eckhoff teilt weiterhin mit, dass seitens der Kommunalaufsicht des Landkreises Stade im Zuge der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 darauf hingewiesen wurde, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt über eine Neukalkulation zu entscheiden ist. Um eine Kostendeckung zu erreichen ist zeitnah eine Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2022 bis 2024 zu erstellen. Allerdings fehlen hierzu noch die endgültigen Abrechnungen seitens der EWE Wasser GmbH für die Jahre 2019 und 2020, die kurzfristig erwartet werden. Hier steht die Gemeinde im engen Austausch mit EWE Wasser. Die Kalkulation der Gebühren soll nach der Sommerpause erfolgen, so dass ein Beschluss zur Festsetzung der Gebühren zum 01.01.2022 noch in diesem Jahr erfolgen und veröffentlicht werden kann.

Vom Ausschussmitglied Bernd Mattern wird ergänzt, dass für die Gemeinde Drochtersen keine Verluste entstehen, wenn die bestehende Unterdeckung durch die anstehende Neukalkulation rechtmäßig im kommenden Kalkulationszeitraum 2022 bis 2024 wieder ausgeglichen wird.

Herr Mattern wünscht im Zusammenhang mit der Neukalkulation nach der Sommerpause ebenfalls einen Sachstand bezüglich der Auslastung der Kapazitäten und des Sanierungsbedarfs des Klärwerks in Drochtersen. Dazu erklärt der Bürgermeister, dass es sich bei der Gebührenkalkulation und beim Sachstand um die zukünftige Ausrichtung um zwei voneinander getrennt zu sehende Themen handelt. Derzeit wird geprüft, ob eine Sanierung/Erweiterung des Klärwerkes in Drochtersen oder alternativ ein Anschluss an das Klärwerk in Stade (AES – Abwasserentsorgung Stade) die langfristig wirtschaftlichere Lösung darstellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.

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6. 1. Nachtragshaushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 23.06.2021 ö 6
Verwaltungsausschuss 45/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 07.07.2021 21
Gemeinderat 20/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 14.07.2021 ö 14

Sachverhalt

Mit der Einladung zur Sitzung am 18.05.2021 des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal erfolgte die Einbringung des 1. Entwurfes des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2021. Eine ausführliche Beschreibung der darin enthaltenen Änderungen im Vergleich zum Ursprungshaushalt erfolgte über die damalige Beschlussvorlage. Am Tag der Sitzung wurden noch einzelne Änderungen in einem 2. Entwurf des Änderungspapiers zum 1. Nachtragshaushalt 2021 dargestellt und während der Sitzung erläutert.
Nunmehr wurden in einem 3. Entwurf des Änderungspapiers (siehe Anlage) zum 1. Nachtragshaushalt 2021 haushaltsrelevante Beschlüsse aus den anschließend stattgefundenen Fachausschüssen sowie weitere neue Erkenntnisse eingearbeitet. Die Änderungen aus dem 2. Entwurf sind dabei in einem Grünton markiert. Die aktuellen Änderungen, die nach der Ausschusssitzung am 18.05.2021 eingearbeitet wurden, sind in einem Roséton markiert. Die letztgenannten Änderungen werden nachfolgend erläutert.
Als weitere Anlage zur Beschlussvorlage ist der 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 (mit Vorbericht und Anlagen) beigefügt. Der noch fehlende Stellenplan wird derzeit überarbeitet und wird den Ausschussmitgliedern rechtzeitig zur Sitzung zur Verfügung gestellt.

A) Ausführung zu den einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier zu Erträgen bzw. Einzahlungen)
a)        Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land
Hier wurde die Finanzhilfe nach dem KitaG für die Kindergärten Assel und den Modulkindergarten Drochtersen für die zusätzliche Einrichtung jeweils einer Übergangsgruppe um jeweils 15.300 € erhöht.

B – Ausführungen zu einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier zu Aufwänden bzw. Auszahlungen)
b)        Personalaufwendungen
Es wurden Personalkosten-Einsparungen in Höhe von insgesamt 97.000 € eingearbeitet (u.a. sechs Monate unbesetzte Stelle der Leitung für den Fachbereich I).
An anderer Stelle wurden Personalaufwendungen für die Übergangsgruppen in Assel und Drochtersen ab 01.09.2021 in Höhe von 68.000 € eingeplant
c)        Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Für die Gebäudeunterhaltung erfolgte eine Ansatzerhöhung um 100.000 € auf 364.000 €.
Für die Straßenunterhaltung wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 115.000 € für die Teilsanierung der Fleetstraße vorgesehen.
Weiterhin wurden für eine Ufersicherungsmaßnahme an der Großen Rönne 16.500 € eingeplant.
Daneben wurden 10.000 € für die Aufstockung des EDV-Budgets in der Elbmarschenschule berücksichtigt.
Für die Ersteinrichtung der Kindergarten-Übergangsgruppen in Assel und Drochtersen und die entsprechende Budgetaufstockung wurden insgesamt 33.700 € eingeplant.
d)        Transferaufwendungen / Kreisumlage
Für die Kreisumlage wurden im Vergleich zum Ursprungshaushaltsplan für 2021 Mehraufwendungen in Höhe von 145.900 € (von 5.397.300 € auf nun 5.543.200 €) eingeplant. Auf der Auszahlungsseite erhöht sich die Kreisumlage sogar von 5.777.300 € auf 5.979.500 € um 202.200 €. Die Differenz zwischen dem Ergebnishaushalt (Aufwand) und dem Finanzhaushalt (Auszahlung) wird durch die Auflösung einer in 2020 gebildeten und zum Nachtragshaushalt neu berechneten Rückstellung im Aufwandsbereich begründet. Die Erhöhung ergibt sich im Wesentlichen aufgrund des Festsetzungsbescheides der Kreisumlage vom 09.04.2021.  Außerdem wurde bereits eine in Aussicht gestellte Herabsenkung des Hebesatzes für die Kreisumlage von 1 Prozentpunkt berücksichtigt, deren Kreistagsbeschluss allerdings noch aussteht.
e)        Zinsaufwendungen
Im Jahre 2021 wurden die Zinsaufwendungen höher geplant, als sie durch die im Dezember 2020 erfolgte Kreditaufnahme tatsächlich ausfallen. Dadurch ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von 74.100 €
Die voraussichtliche Kreditsumme für das Jahr 2022 erhöht sich durch die eingeplanten Mehrkosten für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Hüll (+123.000 €) sowie durch die Herstellung einer Brücke über das Ritscher Schleusenfleth in der Johann-Grodtmann-Straße (+550.000 €). Damit einhergehend wurden die Zinsen ab 2022 angepasst.

C – Jahresergebnis und Haushaltsausgleich

Gemäß § 110 Abs. 4 NKomVG soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Gemeinde sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.
Nach § 110 Abs. 5 NKomVG ist die Verpflichtung nach § 110 Abs. 4 NKomVG auch erfüllt,
- wenn voraussichtliche Fehlbeträge im ordentlichen und im außerordentlichen
Ergebnis mit Überschussrücklagen (gem. § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG) verrechnet
werden können oder
- wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit Überschüssen
im außerordentlichen Ergebnis oder
- wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis mit
Überschüssen im ordentlichen Ergebnis gedeckt werden kann oder
- wenn nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die vorgetragenen
Fehlbeträge spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr
ausgeglichen werden können.
Der Ergebnishaushalt der Gemeinde Drochtersen weist für das Haushaltsjahr 2021 ein
negatives Jahresergebnis von 446.000 € aus.
Die Verpflichtung zum Ausgleich ist erfüllt, da die voraussichtlichen Fehlbeträge mit den Überschussrücklagen verrechnet werden können.

D - Ausführungen zu einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier Investitionen – Einzahlungen sowie Auszahlungen)

f)        Energetische Sanierung der Dreifachturnhalle Drochtersen (KIP II)
Im Rahmen des Projektes zur energetischen Sanierung der Dreifachturnhalle Drochtersen werden für die notwendige Ertüchtigung der Blitzschutzanlage Mehrkosten in Höhe von 20.000 € und für die Dach- und Fassadensanierung Mehrkosten in Höhe von 128.600 € eingeplant..
g)        Schaffung einer Kindergartengruppe zum 01.09.2021 in der Louis-Wattel-Halle in Assel (Übergangslösung)
Für die Schaffung einer Kindergartengruppe als Übergangslösung in Assel in der Louis-Wattel-Halle werden für Umbaukosten (incl. Küche) und für Außenspielgeräte Kosten in Höhe von insgesamt 49.600 € berücksichtigt.
h)        Schaffung einer Kindergartengruppe zum 01.09.2021 im ehemaligen Hallenbad-Restaurant in Drochtersen (Übergangslösung)
Für die Schaffung einer Kindergartengruppe als Übergangslösung in Drochtersen im ehemaligen Hallenbad-Restaurant werden für Umbaukosten (incl. Küche) und für Außenspielgeräte Kosten in Höhe von insgesamt 63.900 € eingeplant.
i)        Kauf des bisher geleasten Opel Vivaro (Baujahr 2016)
Der Leasingvertrag für den Opel Vivaro (Baujahr 2016) der Gemeindeverwaltung, der überwiegend im Rahmen der Flüchtlingshilfe genutzt wurde, läuft zum 01.11.2021 aus. Eine Fortführung des Leasingvertrages wird derzeit geprüft, wird jedoch voraussichtlich nicht möglich sein. Für den Erwerb des fünf Jahre alten 9-Sitzers würden Kosten in Höhe von ca. 13.000 € entstehen. Das Fahrzeug wird u.a. für weitere soziale Zwecke genutzt, so z.B. von der Jugendpflege oder aktuell als Shuttle zum Impfzentrum nach Stade.
j)        Errichtung einer Dammstelle im Auslaufgraben beim Pumpwerk Schifferstraße
Hierfür sind Kosten in Höhe von 10.000 € eingearbeitet worden.

E – Kreditaufnahme
Sowohl im Ursprungshaushalt für das Jahr 2021 sowie im Entwurf zum 1. Nachtragshaushaltsplan ist derzeit keine neue Kreditaufnahmeermächtigung vorgesehen.
Der Bestand an liquiden Mitteln zum 31.12.2020 betrug 5.213.203 €. Dieser hohe Finanzmittelbestand resultiert aus einer Kreditaufnahme im Dezember 2020 in Höhe von 4.655.000 € aus der Ermächtigung aus dem Jahr 2019. Die Ermächtigung diente zur Finanzierung der in 2019 geplanten und auch durchgeführten bzw. mindestens begonnenen Maßnahmen wie u.a. den Grunderwerb und die Erschließung des Wohngebietes in Assel Am Friedhof, die Schulerweiterung der EMS (ehem. Penny-Markt), Errichtung des Modulkindergartens („An der Eiche“) usw.
Die derzeit vorhandenen liquiden Mittel reichen aus, um das Saldo der Haushaltsreste 2020 in Höhe von rund 2.830.000 € sowie Rückstellungen in Höhe von 73.000 € ohne weitere Kreditaufnahme finanzieren zu können. Der Saldo aus Investitionstätigkeit des 1. Entwurfes zum 1. Nachtragshaushalt 2021 wird mit 6.100 € positiv ausgewiesen (mehr Einzahlungen als Auszahlungen), so dass hier keine Finanzierung notwendig ist.

F – Fazit
Der vorgelegte 3. Entwurf für den Nachtragshaushalt führt nach aktuellem Stand im Ergebnishaushalt zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses von einem bisher geplanten Fehlbetrag von 1.000.900 € auf einen Fehlbetrag von 446.000 € (Verbesserung um 554.900 €). Dennoch bleibt festzuhalten, dass ein Fehlbetrag bestehen bleibt.
Die Verbesserung ergibt sich im Wesentlichen aus erheblichen Mehrerträgen bei der Schlüsselzuweisung durch Festsetzung des Grundbetrages, der deutlich über der bisherigen Planung lag (+773.000 €) sowie Einsparungen bei den Personalaufwendungen (-97.000 €). Dem stehen allerdings im Wesentlichen Mehraufwendungen bei der Kreisumlage in Höhe von 145.900 €, bei der Gebäudeunterhaltung (+100.000 €) und bei der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (u.a. Sanierung Fleetstraße +115.000 €, Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung +50.000 €) entgegen.
Ein Haushaltsausgleich kann über den Rückgriff auf die Überschussrücklagen erreicht werden.
Aus dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist die ordentliche Tilgung zu erwirtschaften. Diese beträgt laut Planung 423.900 €. Der Saldo liegt mit 43.400 € unter diesem Betrag. Die Differenz von 380.500 € ist seitens der Gemeinde anderweitig auf- bzw. einzubringen. Der Gemeinde gelingt dies durch einen gegenüber der Planung höheren Stand liquider Mittel aus dem Jahr 2020. Die Entwicklung für die Folgejahre zeigt auf, dass die Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit höher sind als die Tilgungsraten der Kredite, so dass die ordentliche Tilgung erwirtschaftet werden wird.

Durch die erhöhten Kosten für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Hüll in Höhe von 123.000 € sowie für die im Jahr 2022 entstehenden Kosten für die Herstellung der Brücke über das Ritscher Schleusenfleth in der Johann-Grodtmann-Straße in Höhe von 550.000 € sollte die Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2022 in gleicher Höhe angepasst werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den vorliegenden 3. Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2021 und den Stellenplan zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Matthias Mehlis fasst wesentliche Informationen aus der Beschlussvorlage zusammen. U.a. wurden zu dem bisherigen 1. und 2. Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2021 Beschlüsse der Fachausschüsse mit eingearbeitet, die überwiegend auch Auswirkungen auf den Finanzhaushalt hatten. Der aktuell geplante Fehlbetrag im Ergebnishaushalt beläuft sich auf 446.000 €, welcher durch einen Rückgriff auf die Überschussrücklage gedeckt werden kann.
Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo aus Finanzierungstätigkeit -423.900 €.
Seitens des Bürgermeisters wird ergänzt, dass mit der Einbringung des 1. Entwurfes des 1. Nachtragshaushaltsplanes bereits der Fehlbetrag von ursprünglich 1.000.900 € auf 434.000 € gesenkt werden konnte. Ein damaliges Ziel war es, nach den Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen und der Einarbeitung der entsprechenden Änderungen in den jetzigen 3. Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes mit einem ähnlichen Ergebnis abzuschließen, was mit einem Fehlbetrag von 446.000 € gelungen ist.
Dabei wurden diverse Maßnahmen wie z.B. die Einrichtung von Übergangslösungen für die Kindergärten in Assel (Louis-Wattel-Halle) und Drochtersen (ehemaliges Hallenbad-Restaurant), die Ansatzerhöhung bei der Gebäudeunterhaltung um 100.000 € oder auch für die Unterhaltung des Infrastrukturvermögens um 115.000 € eingearbeitet.
Herr Eckhoff betont, dass darauf verzichtet wurde, den Ansatz für die Gewerbesteuer zu erhöhen. Die Anfrage des Ausschussmitgliedes Dr. Hatecke, ob in den bisherigen tatsächlichen Gewerbesteuererträgen auch fragliche einzubringende Forderungen enthalten sind, wird von Herrn Eckhoff bejaht. Das bisherige Anordnungssoll übersteigt bereits den Ansatz, jedoch wird bewusst aus Gründen der Vorsicht auf eine Ansatzerhöhung wegen der fraglich einzubringenden Forderungen verzichtet.
Weiterhin führt der Bürgermeister aus, dass der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von ursprünglich -426.200 € auf nunmehr +43.400 € verbessert werden konnte. Zwar deckt dieser Saldo nicht die ordentliche Tilgung (423.900 €), dennoch sind ausreichend liquide Mittel vorhanden, um diese Lücke zu decken.
Das Ausschussmitglied Bernd Mattern spricht im Namen der CDU-Fraktion auch in Anbetracht der eingearbeiteten - zum Teil vorgenannten - Maßnahmen von einem vertretbaren Fehlbetrag.
Für die SPD-Fraktion erklärt das Ausschussmitglied Kai Schildt, dass die vor nunmehr 7 Jahren beschlossene Steuererhöhung hilft, z.B. die Unterhaltungsaufwendungen bei den Gebäuden und im Infrastrukturvermögen leisten zu können. Positiv wird auch angemerkt, dass die Gewerbesteuer bisher auch trotz der anhaltenden Pandemie zum jetzigen Zeitpunkt keine spürbare Senkung im Jahr 2021 nach sich zieht.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den vorliegenden 3. Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2021 und den Stellenplan zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 23.06.2021 ö 7
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7.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 23.06.2021 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Anfragen vor.

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7.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 23.06.2021 ö 7.2
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7.2.1. Einstellung einer Schulsekretärin für die Grundschule Dornbusch zum 01.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 23.06.2021 ö 7.2.1

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass nach einem Bewerbungsverfahren Frau Jessica Steffens zum 01.07.2021 als Nachfolgerin für Frau Gabriele Bube als Schulsekretärin in der Grundschule Dornbusch eingestellt wird.

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7.2.2. Leitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 23.06.2021 ö 7.2.2

Diskussionsverlauf

Das Thema Erstellung eines Leitbildes soll mit den Beschlüssen in den Sitzungen des Verwaltungsausschusses am 07.07.2021 und des Gemeinderates am 14.07.2021 zum Abschluss gebracht werden. Zusätzlich soll der Öffentlichkeit am 16.07.2021 eine Präsentation des Leitbildes in der Kulturscheune vorgestellt werden.

Auch in Vorbereitung auf die o.g. Sitzungen (Klimaschutzziele im Leitbild) stellt die seit 01.04.2021 u.a. für die Gemeinde Drochtersen tätige Klimaschutzbeauftragte, Frau Schieblon, zur Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 29.06.2021 sich und ihre zukünftige Arbeit (Erstellung Klimaschutzkonzept) vor.

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7.2.3. Zuschussanträge Ritscher Yacht Club e.V. und ABC Bildungs- und Tagungszentrum e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 23.06.2021 ö 7.2.3

Diskussionsverlauf

Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, dass Ende Mai 2021 zwei Zuschussanträge eingegangen sind (Ritscher Yacht Club, ABC-Zentrum Hüll). Eine mögliche Bewilligung der Anträge kann überwiegend aus den bestehenden Haushaltsansätzen gedeckt werden. Über die Anträge wird in der Verwaltungsausschusssitzung am 07.07.2021 beraten und entschieden.  Eine vorhergehende Beratung im Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport am 26.05.2021 war aufgrund des späten Eingangs  der  Anträge unter Berücksichtigung der Ladungsfristen nicht möglich.

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7.2.4. Ärztliche Versorgung - Projekt "BRIDGE"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 19/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 23.06.2021 ö 7.2.4

Diskussionsverlauf

Bezüglich der zukünftigen ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum beteiligt sich die Gemeinde Drochtersen derzeit am Projekt „BRIDGE“, bei dem ausländische Ärzte zunächst im Rahmen eines Traineeprogramms bei Hausärzten in der Gemeinde Drochtersen untergebracht werden.

Datenstand vom 29.06.2021 12:28 Uhr