Datum: 21.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 23.06.2021
4 Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2022
5 Schmutzwasserabgabensatzung Gebührenneukalkulation
6 Zukunftskonzept Abwasserreinigung
7 Anfragen und Mitteilungen
7.1 Anfragen
7.2 Mitteilungen
7.2.1 Jahresabschluss 2017

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 21.09.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Die Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Von der Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen der Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 21.09.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 23.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 21.09.2021 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 23.06.2021.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 23.06.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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4. Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 21.09.2021 ö 4
Verwaltungsausschuss 47/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.09.2021 3

Sachverhalt

Durch die Verwaltung wurde ein erster Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 erstellt. Dieser Entwurf wird in der Sitzung des Ausschusses in die Beratung eingebracht.

Der erste Entwurf für den Haushalt des kommenden Jahres weist einerseits die bekannten und nachvollziehbaren Unsicherheiten auf, die mit der gewohnt frühen und rechtzeitigen Einbringung des Haushaltes - also dem Zeitpunkt – einhergehen. Daneben steht der Entwurf unter den Eindrücken und prognostizierten finanziellen Auswirkungen der angeschobenen und in Vorbereitung befindlichen finanzintensiven und umfangreichen Projekte.

Der Ergebnishaushalt schließt im ersten Entwurf mit einem deutlichen Defizit in Höhe von 1.022.200 € ab. Auch im ersten Jahr der mittelfristigen Planung schließt der Haushalt defizitär ab. Das zweite und dritte Jahr der mittelfristigen Planung weist jedoch wieder einen positiven Abschluss aus. Der Haushaltsausgleich kann durch die gut gefüllte Überschussrücklage erreicht werden.

Die Spielräume für die anstehenden Haushaltsplanberatungen bleiben jedoch deutlich eingeschränkt. Das Großprojekt des Ersatzneubaus des Hallenbades wird ab 2022 veranschlagt. Die zu erwartenden immensen finanziellen Belastungen, die mit diesem Projekt einhergehen, bedingen weiterhin Fördermittel einzuwerben.
Neue Erkenntnisse würden in einen umgehend aufzustellenden 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2022 einfließen. 

Beim Blick auf die in der Anlage errechnete und benötigte Kreditaufnahme in Höhe von 325.203 € und der daraufhin eingeplanten Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 330.000 € (Zeile 34) weist der Finanzhaushalt in der Planung trotz dessen eine negative Finanzmittelveränderung in Höhe von -1.926.200 € aus (Zeile 37). Die Entwicklung des Haushaltsjahres 2021 zeigt auf, dass die Gemeinde über ein Mehr an Eigenmitteln (u.a. höhere Gewerbesteuereinzahlungen) verfügen wird als in der Planung angenommen, so dass der Betrag in Höhe von 1.926.200 € ohne Kreditaufnahmen gedeckt werden kann.

Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts bzgl. der ab 2019 nicht mehr anwendbaren Regelungen zur Verzinsung von Steuernachforderungen/Steuererstattungen wurde für 2022 ein Ansatz von 92.000 € im Aufwand für eventuelle Rückzahlungen veranlagt. Dies entspricht den seit 2019 veranlagten Nachforderungszinsen. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31.07.2022 eine Neuregelung zu treffen. Die Höhe der tatsächlichen Rückforderungen hängen von der abzuwartenden Gesetzgebung ab.

Seitens der Verwaltung wurden für den ersten Entwurf - wie auch in den Vorjahren – bereits einige Positionen eingearbeitet, die nicht dazu dienen sollen, vollendete Tatsachen zu schaffen, sondern nach sachlicher Betrachtung als notwendig für das kommende Haushaltsjahr betrachtet wurden und werden. Es handelt sich dabei um folgende Punkte:


       Aufwand:
  • Mobile Stell- und Kommunikationswände Grundschule Assel          2.000 €
  • Ausstattung zweiter Betreuungsraum Grundschule Drochtersen          5.000 €
  • Installation neuer Servertechnik im Rathaus                               20.000 €

Investition:
  • Installation neuer Servertechnik im Rathaus                               30.000 €
  • Telefonanlage Grundschule Drochtersen                                  4.500 €
  • Telefonanlage Grundschule Assel                                           4.500 €
  • Reinigungsmaschine Grundschule Assel                                  3.000 €
  • Reinigungsmaschine Kindergarten Assel                                  3.000 €
  • Erwerb von Ausgleichsflächen                                         100.000 €
  • Anschaffung Whiteboards                                                 175.000 €
(100.000 € KGS Drochtersen, je 25.000 € Grundschulen Assel, Dornbusch und Drochtersen) – jeweils 2022, 2023 und 2024. In Anspruch genommen wird die Preisbindungsfrist des Ausschreibungsergebnisses für Whiteboards im Rahmen des „Digitalpakts“.


Anlagen
Dieser Vorlage sind als Anlage die Entwürfe des Vorberichtes inkl. Haushaltssatzung und Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt sowie die Berechnung der Kreditaufnahmeermächtigung beigefügt

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den eingebrachten Haushaltsentwurf zur Kenntnis zu nehmen und zur Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse zu verweisen.

Diskussionsverlauf

Einleitend fasst Ausschussvorsitzender Matthias Mehlis die Beschlussvorlage der Verwaltung zusammen. Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert die frühzeitige Einbringung des Haushaltes und stellt heraus, dass sich der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt auf ähnlicher Höhe wie im Vorjahr bewegt. Für 2021 konnte dieser durch den Nachtragshaushaltsplan ca. halbiert werden. Eine Kreditaufnahme ist mit 330.000 € eingeplant, es müssen nicht alle Investitionen über Kredite finanziert werden. Die Kreisumlage wurde nur in 2021 gesenkt. Des Weiteren wird verwiesen auf das Info-Papier mit den zu beratenden Positionen in den Fachausschüssen. Fachbereichsleiter Marcus Pritsch führt aus, dass insgesamt eine Steigerung des Ansatzes der Gewerbesteuer im Vergleich zum Vorjahr um 735.000 € eingeplant wurde.

Ausschussmitglied Bernd Mattern teilt mit, dass für die veranschlagte Anschaffung der Whiteboards für die Schulen (3 Jahre á 175.000 €) Fördermittel eingeworben werden sollen.

Ausschussmitglied Kai Schildt weist daraufhin, dass sich aufgrund der noch in den Fachausschüssen zu beratenden Punkte Änderungen im Haushalt ergeben werden.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den eingebrachten Haushaltsentwurf zur Kenntnis zu nehmen und zur Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse zu verweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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5. Schmutzwasserabgabensatzung Gebührenneukalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 21.09.2021 ö 5
Verwaltungsausschuss 47/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.09.2021 4
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 8

Sachverhalt

Ende 2018 wurde für die Jahre 2019 bis 2021 eine Gebührenkalkulation für die Schmutzwasserabgabe vorgelegt, in deren Folge ein entsprechender Satzungsbeschluss (9. Änderungssatzung) erging.

Nunmehr wird – entsprechend § 5 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) – eine Neukalkulation für den Zeitraum von 2022 bis 2024 vorgelegt, die in Form der neuen Mengengebühr in Höhe von 3,55 € / m3 (bisher 2,78 € / m3) sowie einer Grundgebühr von 87,00 € jährlich (bisher 43,20 €) in der zu beschließenden 10. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung aufgeht und zur Beschlussfassung empfohlen wird – siehe Anlagen.

Hinweise zur Kalkulation:
Fehlbetrag
Im Laufe des aktuellen Kalkulationszeitraumes (2019 bis 2021) wird zum Jahresende 2021 nach derzeitigem Stand ein Fehlbetrag in Höhe von rund 406.000 € erwartet, der im neu zu kalkulierendem Zeitraum (2022 bis 2024) abzubauen ist.

Der Fehlbetrag setzt sich insbesondere durch einige große Posten zusammen:
  1. Nachzahlung der Abrechnung aus 2018 - 141.048,30 €  
  2. Klärschlammentsorgungsmehrkosten - voraussichtlich ca. 221.000 €
  3. Betrieb eines Ionisators in 2019/2020 - 18.696,43 €
  4. Neuerteilung Erlaubnis auf Widerruf zur Wassereinleitung vom Landkreis Stade - 6.570,00 €

Grundgebühr
Seitens der Verwaltung wird die Festlegung der Grundgebühr in Höhe von 87,00 € jährlich empfohlen. Neben dem Abbau des Fehlbetrages ist weiterhin mit steigenden Kosten zu kalkulieren. Bei der empfohlenen Gebührenhöhe handelt es sich um eine Steigerung von ca. 101,39 %.

Mengengebühr
Seitens der Verwaltung wird die Festlegung der Mengengebühr in Höhe von 3,55 € / m3 empfohlen. Bei der empfohlenen Gebührenhöhe handelt es sich um eine Steigerung von ca. 27,70 %.

Beispiel zur Auswirkung der Gebührenerhöhung
Verbraucht ein Haushalt jährlich 100 m3 Wasser / Abwasser, so fallen Mehrkosten von 43,80 € Grundgebühr und 77,00 € Mengengebühr, insgesamt 120,80 € an. Dies entspricht einer Mehrbelastung von 10,07 €/Monat.

Allgemeiner Hinweis zur Entwicklung der Gebühr:
Seit 2001 hat sich die Abwassergebühr wie folgt entwickelt:

Ab 2001        Grundgebühr 43,20 €                        Mengengebühr 2,30 € / m3
Ab 2005        Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,20 € / m3
Ab 2010        Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,05 € / m3
Ab 2013        Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,55 € / m3
Ab 2016        Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,70 € / m3
Ab 2019        Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,78 € / m3

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in den Jahren von 2010 bis einschließlich 2015 eine Gebührenrücklage von ca. 512.000 € durch eine niedrig gehaltene Mengengebühr abgebaut wurde.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die im 1. Entwurf vorliegende 10. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Herr Mehlis fasst einleitend die Beschlussvorlage der Verwaltung zusammen und stellt heraus, dass aufgrund der Fehlbeträge und Mehrkosten die aktuellen Gebühreneinnahmen nicht ausreichend sind. Die Grundgebühr soll sich ca. verdoppeln, der Mengenpreis soll um ca. ¼ steigen.

Herr Eckhoff ergänzt, dass verschiedene Szenarien zwecks Ermittlung der Höhe der Gebühren durchgespielt wurden. Die Grundgebühr dürfte bis zur Höhe der Fixkosten kalkuliert werden. Der Gebührenbedarf kann nicht verringert werden, das empfohlene Verhältnis zwischen Grundgebühr und Mengenpreis hält die Verwaltung für angemessen. Seit der Ausschusssitzung vom 23.06.2021 sind die in die Kalkulation eingeflossenen Daten größtenteils bekannt.

Herr Schildt teilt für die SPD-Fraktion mit, dass die Grundgebühr und der Mengenpreis im richtigen Verhältnis stehen. Durch die geplante Erhöhung würden Familien mit mehreren Mitgliedern nicht so stark belastet, da der Mengenpreis in geringerem Umfang steigt.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die im 1. Entwurf vorliegende 10. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

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6. Zukunftskonzept Abwasserreinigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 21.09.2021 ö 6
Verwaltungsausschuss 47/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.09.2021 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Drochtersen ist gemäß Niedersächsischem Wassergesetz (NWG) für die Abwasserbeseitigung zuständig. Die Gemeinde hat diese Aufgabe vertraglich an die EWE Wasser GmbH übertragen, die als Eigentümerin der Abwasserreinigungsanlage (ARA) und des Kanalnetzes diese Aufgabe wahrnimmt.
 
Die ARA ist derzeit für einen Anschlusswert von 7.500 Einwohnergleichwerten (EW) ausgelegt. Die betrieblichen Kennzahlen geben jedoch Hinweise, dass absehbar entweder das Reinigungsvermögen der Anlage nicht allen Belastungsspitzen gewachsen sein wird oder der tatsächliche Anschlusswert höher als erwartet liegt.
 
Perspektivisch plant die Gemeinde weitere Flächen im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung einer gewerblichen Nutzung bzw. Wohnbebauung zugänglich zu machen. In dieser Folge würde die Schmutzfracht und hydraulische Last für die ARA steigen.
 
Der Landkreis Stade hat bereits zu erkennen gegeben, dass Neuerschließungen von Bau- oder Gewerbeflächen nur mit einer Ertüchtigung bzw. Erweiterung der ARA einhergehen können.
 
Die Gemeinde Drochtersen sieht hier zwei Alternativen:

a) Ertüchtigung und Erweiterung der ARA Drochtersen
b) Aufgabe der ARA Drochtersen und Anschluss an die AES Stade

Mit Bezug auf diese zwei Alternativen wäre die vertragliche, technische und betriebliche Situation zur aktuellen Abwasserreinigung zu ergründen. Daneben ist auch die Frage zu beantworten, wie die Auswirkungen für den Gebührenzähler wären. Ein Überblick über die Themenfelder können der Anlage entnommen werden.
Die hierfür erforderlichen Leistungen zur Bewertung der Alternativen können nicht durch die Gemeindeverwaltung erbracht werden. Hierfür soll ein externer Dienstleister heran gezogen werden.
Ein erstes Markterkundungsverfahren mit Abfragen bei anerkannten Fachbüros hat ergeben, dass mit Kosten von bis zu 37.000,-€ (brutto) zu rechnen ist.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, ein Zukunftskonzept zur Abwasserreinigung in der Gemeinde Drochtersen durch ein externes Büro erarbeiten zu lassen.

Diskussionsverlauf

Herr Mehlis fasst einleitend die Beschlussvorlage der Verwaltung zusammen. Herr Eckhoff erläutert in Kürze die vier zu klärenden Punkte (Vertragssituation, Technik, Unterhaltung und Auswirkung auf Gebührenzahler). Die externe Betrachtung soll die Risiken und Chancen und die finanzielle Auswirkung darlegen. Es wurden bereits Markterkundungsgespräche geführt.

Herr Mattern bittet um Mitteilung, inwieweit geprüft wird, ob Regenwasser in die Abwasserbeseitigungsanlage gelangt. Herr Eckhoff erläutert, dass das Thema Fremdeinträge ein ständiger Begleiter der Gespräche zwischen der Verwaltung und dem Dienstleister ist und dieser zuletzt u.a. mit einer Nebelmaschine Prüfungen über Fremdeinträge vorgenommen hat.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, ein Zukunftskonzept zur Abwasserreinigung in der Gemeinde Drochtersen durch ein externes Büro erarbeiten zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 21.09.2021 ö 7
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7.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 21.09.2021 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Anfragen vor.

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7.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 21.09.2021 ö 7.2
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7.2.1. Jahresabschluss 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 21.09.2021 ö 7.2.1

Diskussionsverlauf

Herr Eckhoff teilt mit, dass der Jahresabschluss 2017 kurzfristig dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt wird.

Datenstand vom 01.10.2021 08:02 Uhr