Datum: 18.05.2021
Status: Einladung
Sitzungsort: Mensa der Elbmarschen-Schule Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 17.03.2021
4 1. Nachtragshaushalt 2021
5 Anfragen und Mitteilungen
5.1 Anfragen
5.2 Mitteilungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung.pdf

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 18.05.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

zum Seitenanfang

2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 18.05.2021 ö 2
zum Seitenanfang

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal vom 17.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 18.05.2021 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 17.03.2021.

zum Seitenanfang

4. 1. Nachtragshaushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 18.05.2021 ö 4

Sachverhalt

Mit Blick auf die Vorgaben des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird ein Nachtragshaushalt – bzw. dem Wortlaut des Gesetzes folgend eine Nachtragshaushaltssatzung – für unsere Gemeinde notwendig, da bisher nicht veranschlagt oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen und zu leisten sind. Die Vorgabe aus § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG wird als gegeben angesehen.
Grund hierfür sind einerseits Mehraufwendungen für die laut Festsetzungsbescheid vom 09.04.2021 festgesetzte Kreisumlage in Höhe von 274.400 € (von 5.397.300 € auf nun 5.671.700 €), die als erheblich angesehen werden kann. Auf der Auszahlungsseite erhöht sich die Kreisumlage sogar von 5.777.300 € auf 6.108.000 € um 330.700 € im Vergleich zum Ursprungshaushaltsplan für 2021. Die Differenz zwischen dem Ergebnishaushalt (Aufwand) und dem Finanzhaushalt (Auszahlung) wird durch die Auflösung einer in 2020 gebildeten und zum Nachtragshaushalt neu berechneten Rückstellung im Aufwandsbereich begründet.
Andererseits wurden neben der Einarbeitung von inzwischen vorliegenden Erkenntnissen (insbesondere durch Festsetzung des Grundbetrages bei der Schlüsselzuweisung), Beschlüssen und Anträgen auch weiteren Anpassungen aufgrund der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie vorgenommen.
Die Einbringung des Nachtragshaushaltes erfolgt mit dieser Vorlage. In den kommenden Ausschusssitzungen werden u.a. haushaltsrelevante Tagesordnungspunkte beraten, die bereits teilweise Eingang in das Änderungspapier (Vergleich des Nachtragshaushaltes zum Ursprungshaushalt) gefunden haben. Aufgrund der aktuell noch in Beratung befindlichen Themen sind nicht sämtliche bekannte Positionen bereits eingearbeitet.
In der Anlage „Noch zu beratende Maßnahmen“ sind entsprechende Themen benannt. Diese können nach entsprechender Beratung in den Fachausschüssen gegebenenfalls noch im 1. Nachtragshaushalt Berücksichtigung finden.
A) Ausführung zu den einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier zu Erträgen bzw. Einzahlungen)
a)        Schlüsselzuweisung und sonstige Zuweisungen vom Land
Mittlerweile ist die Festsetzung des Grundbetrages erfolgt. Dies führt an dieser Stelle zu einem Mehrertrag von 773.000 € (Schlüsselzuweisung neu gesamt: 1.582.000 €).
Für die Zuweisung für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises hat die Berechnung des Landes ergeben, dass die Gemeinde Mindererträge in Höhe von 1.400 € erzielen wird (neu: gesamt 237.000 €).
b)        Zuweisungen für laufende Zwecke vom Landkreis
Es erfolgte eine rückwirkende Abrechnung mit dem Landkreis in Bezug auf die Erstattung von Kosten für die Betreuung von Integrationskindern im Kindergarten Drochtersen. Hier kommt es insgesamt zu Mehrerträgen in Höhe von 188.000 €.
c)        Benutzungsgebühren Kindergärten
Bedingt durch die Corona-Pandemie waren zeitweise die Kindergärten der Gemeinde Drochtersen geschlossen. Während eine Notbetreuung erfolgte, ist der Regelbetrieb für die Dauer von mehreren Monaten ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist nicht bekannt, wann ein Regelbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Bereits im Jahr 2020 gab es Beschlussfassungen zum Erlass der Benutzungsgebühren für die Monate der Schließung der Kindergärten. In den Nachtragshaushalt wurden Mindererträge und –einzahlungen in Höhe von 15.200 € eingerechnet, was dem Verzicht von Gebühren für zwei Monate entspricht.
d)        Benutzungsgebühren Hallenbad
Seitens der Verwaltung wird für den Nachtragshaushalt mit einem Rückgang der Eintrittsgelder aufgrund der pandemiebedingten Schließungszeiten in Höhe von 30.000 € auf nunmehr 35.000 € gerechnet.
e)        Pacht Hallenbad-Restaurant
Durch die Beendigung des Pachtvertrages des Hallenbad-Restaurants zum 31.12.2020 werden die noch eingeplanten Pachteinnahmen von 16.000 € auf 0 € korrigiert.
f)        Zuwendungen vom Land für Corona-Maßnahmen
Vom Land werden Zuwendungen für die Schutzausstattung an Schulen (Zuwendung zu 100 % - insgesamt 15.000 €) sowie für die Testung von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen (Zuwendung zu rund 50 % - insgesamt 5.500 € von 11.300 €) eingeplant.
g)        Aktivierbare Eigenleistungen
Erträge werden eingeplant für aktivierbare Eigenleistungen, die bei investiven Projekten im Bereich Hoch- und Tiefbau entstehen. Für wesentliche Maßnahmen/Projekte (u.a. Feuerwehrgerätehaus Drochtersen, Fußgängerbrücke Assel, Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hüll) wurden aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von insgesamt 29.000 € eingeplant.

B – Ausführungen zu einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier zu Aufwänden bzw. Auszahlungen)
h)        Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Für notwendige Brückenprüfungen wurden zusätzlich 5.000 € eingeplant.
i)        Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände
Für den Kindergarten Dornbusch ist der Austausch von Mitarbeiterstühlen erforderlich. Zusätzlich eingeplante Kosten: 1.800 €.
j)        Besondere Aufwendungen für Beschäftige
Für die Beschaffung von Schutzausstattung für Beschäftigte (Masken, Desinfektionsmittel, Covid19-Schnelltests etc.) werden 15.000 € eingeplant.
Zudem wurde der Ansatz für das Jahr 2022 um 5.000 € erhöht für Studiengebühren / Trennungsgeld des Beamtenanwärters.
k)        Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Neben der Ausstattung und Schulung der AED-Gruppen (Notfallgruppen) im Brandschutz (2.000 €) sind hier auch die bereits bei den Erträgen (Pos. b) genannten Schutzausstattungen für Schulen in Höhe von 15.000 € und auch die Kosten für die Schnelltests für die Testung der Beschäftigten in den Kindertagesstätten in Höhe von 11.300 € eingeplant.
l)        Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
Hier erfolgte eine Korrektur dahingehend, dass bisher eingeplante jährliche Kosten für die Archivierung von Aktenordnern gestrichen wurden, da eine kurzfristige Umsetzung nicht absehbar ist (jährlich -3.200 €).
Weiterhin sind Planungskosten für die Brücke am Ritscher Schleusenfleth in der Johann-Grodtmann-Straße in Höhe von 50.000 € berücksichtigt worden.
m)        Zinsaufwendungen
Durch die voraussichtlich erhöhte Kreditaufnahme für das Jahr 2022 durch die eingeplanten Mehrkosten für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Hüll (siehe Punkt s; +123.000 €) wurden Zinsanpassungen für die Jahre ab 2022 vorgenommen.
n)        Zuweisungen an übrige Bereiche
Hier wurden gem. Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses vom 11.11.2020 (TOP 12) zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 700 € für die Beitragserhöhung der Wirtschaftsförderung des Landkreises Stade GmbH berücksichtigt.
Weiterhin wurden zunächst 2.500 € für die Unterstützung kultureller Veranstaltungen in der Kulturscheune eingeplant (2021 nur anteilig aufgrund Corona-Pandemie).
o)        Allgemeine Umlagen an das Land
Es wurden zusätzliche 500 € für den Entschuldungsfond eingeplant (neu gesamt 21.100 €).
p)        Kreisumlage
Aufgrund des Festsetzungsbescheid der Kreisumlage vom 09.04.2021 wurden Mehraufwendungen in Höhe von 274.400 € (von 5.397.300 € auf nun 5.671.700 €) eingeplant. Auf der Auszahlungsseite erhöht sich die Kreisumlage sogar von 5.777.300 € auf 6.108.000 € um 330.700 € im Vergleich zum Ursprungshaushaltsplan für 2021. Die Differenz zwischen dem Ergebnishaushalt (Aufwand) und dem Finanzhaushalt (Auszahlung) wird durch die Auflösung einer in 2020 gebildeten und zum Nachtragshaushalt neu berechneten Rückstellung im Aufwandsbereich begründet.
q)        Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten
Hier wurden zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 1.000 € berücksichtigt. Darin sind 800 € enthalten, die aus der Umsetzung des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 11.11.2020 (TOP 8) für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) resultieren.
r)        Geschäftsaufwendungen
Aufgrund diverser Stellenanzeigen für die Neubesetzung verschiedener Stellen und für entstandene Kosten für das Assessment-Center im Einstellungsverfahren für den Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters werden zusätzliche Mittel in Höhe von 5.000 € eingeplant.

C – Jahresergebnis und Haushaltsausgleich

Gemäß § 110 Abs. 4 NKomVG soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Gemeinde sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.

Nach § 110 Abs. 5 NKomVG ist die Verpflichtung nach § 110 Abs. 4 NKomVG auch erfüllt,
- wenn voraussichtliche Fehlbeträge im ordentlichen und im außerordentlichen
Ergebnis mit Überschussrücklagen (gem. § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG) verrechnet
werden können oder
- wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit Überschüssen
im außerordentlichen Ergebnis oder
- wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis mit
Überschüssen im ordentlichen Ergebnis gedeckt werden kann oder
- wenn nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die vorgetragenen
Fehlbeträge spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr
ausgeglichen werden können.

Der Ergebnishaushalt der Gemeinde Drochtersen weist für das Haushaltsjahr 2021 ein
negatives Jahresergebnis von 434.000 € aus.

Die Verpflichtung zum Ausgleich ist erfüllt, da die voraussichtlichen Fehlbeträge mit den Überschussrücklagen verrechnet werden können.

D - Ausführungen zu einzelnen Positionen (Grundlage Änderungspapier Investitionen – Einzahlungen sowie Auszahlungen)

s)        Sanierung Hafen Barnkrug (Leaderförderung bzw. Förderung durch Metropolregion Hamburg)
Für die Sanierungsmaßnahme am Hafen Barnkrug waren bisher Auszahlungen in Höhe von 500.000 € sowie Fördermittel in Höhe von 375.000 € veranschlagt. Aktuelle Erkenntnisse zeigen, dass die eingeplante Förderung seitens der Metropolregion Hamburg ausbleibt und die eingeplante Leaderförderung gemäß vorliegendem Zuwendungsbescheid geringer ausfällt. Es ist insgesamt somit mit verringerten Fördermitteln von nun 200.000 € zu planen (-175.000 €). Eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung erfolgte bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.03.2021.
t)        Sanierung Hafen Assel (Leaderförderung bzw. Förderung durch Metropolregion Hamburg)
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 beschlossen, auch für die Inwertsetzung des Hafens in Assel Mittel im 1. Nachtragshaushalt 2021 zur Verfügung zu stellen, nachdem die Gemeinde Drochtersen bereits im Jahre 2020 die Projektträgerschaft übernommen hat, um Fördermittel beantragen zu können. Hier ist mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 123.000 € zu rechnen (104.000 € Leader, 19.000 € Metropolregion Hamburg).
Außerdem sind entsprechende Auszahlungen in Höhe von 260.000 € für diese Maßnahme neu aufgenommen worden.
u)        Veräußerung von Sachvermögen – Gewerbegebiet Aschhorner Straße
U.a.für das neu erschlossene Gewerbegebiet in der Aschhorner Straße wurden jährliche Erschließungsbeiträge eingeplant. Die bereits geschlossenen Verträge überschreiten den bisherigen Ansatz, so dass hier mit einer um 290.000 € erhöhten Einzahlung zu rechnen ist.
v)        Energetische Sanierung der Dreifachturnhalle Drochtersen (KIP II)
Im Rahmen des Projektes zur energetischen Sanierung der Dreifachturnhalle Drochtersen führt die notwendige Ertüchtigung der Blitzschutzanlage zu Mehrkosten in Höhe von 20.000 €.
w)        Feuerwehrgerätehaus Hüll
Eine aktuelle Kostenschätzung vom 03.03.2021 zeigt, dass mit Mehrkosten in Höhe von 123.000 € für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Hüll zu rechnen ist. Diese Mehrkosten sollen als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2022 eingeplant werden.

E – Kreditaufnahme
Sowohl im Ursprungshaushalt für das Jahr 2021 sowie im Entwurf zum 1. Nachtragshaushaltsplan ist derzeit keine neue Kreditaufnahmeermächtigung vorgesehen.
Der Bestand an liquiden Mitteln zum 31.12.2020 betrug 5.213.203 €. Dieser hohe Finanzmittelbestand resultiert aus einer Kreditaufnahme im Dezember 2020 in Höhe von 4.655.000 € aus der Ermächtigung aus dem Jahr 2019. Die Ermächtigung diente zur Finanzierung der in 2019 geplanten und auch durchgeführten bzw. mindestens begonnenen Maßnahmen wie u.a. den Grunderwerb und die Erschließung des Wohngebietes in Assel Am Friedhof, die Schulerweiterung der EMS (ehem. Penny-Markt), Errichtung des Modulkindergartens („An der Eiche“) usw.
Die derzeit vorhandenen liquiden Mittel reichen aus, um den Saldo der Haushaltsreste 2020 in Höhe von rund 2.830.000 € sowie Rückstellungen in Höhe von 73.000 € ohne weitere Kreditaufnahme finanzieren zu können. Der Saldo aus Investitionstätigkeit des 1. Entwurfes zum 1. Nachtragshaushalt 2021 wird mit 433.200 € positiv ausgewiesen (mehr Einzahlungen als Auszahlungen), so dass hier keine Finanzierung notwendig ist.

F – Fazit
Der vorgelegte Entwurf für den Nachtragshaushalt führt nach aktuellem Stand im Ergebnishaushalt zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses von einem bisher geplanten Fehlbetrag von 1.000.900 € auf einen Fehlbetrag von 434.000 € (Verbesserung um 566.900 €). Dennoch bleibt festzuhalten, dass ein Fehlbetrag bestehen bleibt.
Die Verbesserung ergibt sich im Wesentlichen aus erheblichen Mehrerträgen bei der Schlüsselzuweisung durch Festsetzung des Grundbetrages, der deutlich über der bisherigen Planung lag (+773.000 €). Dem stehen allerdings im Wesentlichen Mehraufwendungen bei der Kreisumlage in Höhe von 274.400 € entgegen.
Ein Haushaltsausgleich kann über den Rückgriff auf die Überschussrücklagen erreicht werden.
Aus dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist die ordentliche Tilgung zu erwirtschaften. Diese beträgt laut Planung 416.400 €. Der Saldo liegt unter diesem Betrag. Die Differenz von 361.000 € ist seitens der Gemeinde anderweitig auf- bzw. einzubringen. Der Gemeinde gelingt dies durch einen gegenüber der Planung höheren Stand liquider Mittel aus dem Jahr 2020. Die Entwicklung für die Folgejahre zeigt auf, dass die Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit höher sind als die Tilgungsraten der Kredite, so dass die ordentliche Tilgung erwirtschaftet werden wird.

Durch die erhöhten Kosten für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Hüll in Höhe von 123.000 € sollte die Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2022 in gleicher Höhe angepasst werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt, den 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 zur Beratung in die Fraktionen und Fachausschüsse zu verweisen.

zum Seitenanfang

5. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 18.05.2021 ö 5
zum Seitenanfang

5.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 18.05.2021 ö 5.1
zum Seitenanfang

5.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 18/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 18.05.2021 ö 5.2
Datenstand vom 18.05.2021 14:43 Uhr