Datum: 12.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Dreifachturnhalle Drochtersen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 00:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 14.07.2021.
4 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
5 Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 NKomVG
6 Aufhebung Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Am kleinen Sietwender Schleusenfleth"
7 Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ mit 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren a.) Erschließungsvertrag b.) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. v. m. §§ 3(2) und 4 (2) BauGB c.) Feststellungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen (nebst Begründung und Umweltbericht) d.) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (nebst Begründung und Umweltbericht) e.) Widmung und Straßenbenennung der Erschließungsstraße innerhalb des Bebauungsplangebietes; hier: “An der Elbmarsch“
8 Schmutzwasserabgabensatzung Gebührenneukalkulation
9 Annahme von Spenden
10 Ehrung langjähriger Ratsmitglieder
11 Verabschiedung ausscheidender Ratsmitglieder
12 Bericht des Bürgermeisters
12.1 AED Gruppe
12.2 Verkehrsschau 2021
12.3 Instandsetzung der Aschhorner Straße bzw. Grüne Straße
12.4 Konstituierende Sitzung
13 Anträge und Anfragen
14 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Protokoll.pdf

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 1

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bedankt der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn sich bei den Ratsdamen und Ratsherren für die gute Zusammenarbeit in der letzten Legislaturperiode.
Er weist darauf hin, dass er Wert auf eine nach der Geschäftsordnung orientierte Sitzung legt, wie z. B. Wortmeldungen, Redezeit, den jeweiligen Redenden nicht ins Wortfallen, immer im Thema der Tagesordnungspunkte bleiben, damit alle Tagesordnungspunkte konzentriert, sorgfältig, gewissenhaft und immer am Thema bleibend im Rahmen eines guten Zeitfensters abgearbeitet werden können.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 2

Sachverhalt

D

Diskussionsverlauf

Herr Schmidt hat an die Verwaltung folgende Fragen / Anmerkungen:
  1. Im SPD-Wahlprogramm stand, dass die SPD gegen Schottergärten sei und der Rückbau mit Haushaltsmitteln der Gemeinde finanziert wird.
  2. Ab wann werden die Mobilfunkmasten den Betrieb aufnehmen?
  3. Des Weiteren möchte er gerne wissen, warum die Fußgängerbrücke am Asseler Fleet noch nicht gebaut wurde.
  4. Des Weiteren fragt er nach, was mit den fehlenden Dachziegeln auf dem Portal der Städtepartnerschaft in der Deichreihe sei.
Der Bürgermeister beantwortet die Fragen wie folgt:
  1. Hier verweist der Bürgermeister auf die SPD-Fraktion.
  2. Am 22.11.2021 wird in Assel der mobile Sendemast in Betrieb genommen. Für Dornbusch gibt es noch keinen konkreten Termin.
  3. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass sich der Baubeginn, aufgrund der Probleme mit dem Baugrund, verzögert. Der Baustart soll im November 2021 sein.
  4. Bzgl. der fehlenden Dachziegel wurde dieses an das Bürgerkomitee (950 Jahre Assel) weitergeleitet.
Das Ratsmitglied Kai Schildt nimmt Stellung zu dem ersten Punkt bzgl. der Schottergärten. Die SPD ist nicht gegen Schottergärten, sondern die SPD möchte mit einem Klimaschutzplan die Bürger informieren und unterstützen, um Grüngärten zu schaffen. Es ist kein Rückbau der Schottergärten mit finanziellen Mitteln der Gemeinde vorgesehen.
Herr Peter-Klaus Rambow erkundigt sich nach der Inbetriebnahme des Glasfaserinternets. Hierzu informiert der Bürgermeister, dass die Deutsche Glasfaser bis jetzt noch keinen Inbetriebnahme-Termin mitgeteilt hat. In Teilbereichen könnte der Start aber in diesem Jahr noch sein.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 14.07.2021.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 14.07.2021.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 14.07.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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4. Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 4

Diskussionsverlauf

Seit der letzten Ratssitzung am 14.07.2021 hat es Sitzungen des Verwaltungsausschusses am 02.09.2021 und am 29.09.2021 gegeben.
Am 02.09.2021 wurde über die Ankaufsfläche (schmaler Streifen) für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses beraten.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.09.2021 wurde über die Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2022 beraten. Nach der konstituierenden Sitzung (am 02.11.2021) wird darüber in den einzelnen Ausschüssen weiterberaten, damit der Haushaltsplan dann am Mittwoch, 15.12.2021, im Gemeinderat beschlossen werden kann. Die weiteren Themen werden in der heutigen Sitzung als TOP aufgeführt (B-Plan Nr. 90 „An der Elbmarsch“ und Schmutzwasserabgabensatzung).

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5. Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 NKomVG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 5

Sachverhalt

Frau Gabriele Dammers ist zum 21.7.2021 von Drochtersen nach 18209 Bad Doberan umgezogen. Somit ist zu diesem Zeitpunkt nachträglich ihre Wählbarkeit im Sinne des § 49 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG weggefallen, was nach § 52 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG unmittelbar den Sitzverlust bewirkt.

Gleichwohl sieht 52 Abs. 2 NKomVG vor, dass die Vertretung zu Beginn der nächsten Sitzung den Sitzverlust feststellt. Nach herrschender Meinung (hier: NKomVG-Kommentar von Blum, Mehlhorn, Meyer u.a. zu § 52, Rand-Nr. 25, Seite 6) tritt der Mandatsverlust erst mit der Feststellung des Rates ein. Der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen stellt gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG den Sitzverlust von Frau Gabriele Dammers, CDU-Fraktion, durch Verlust der Wählbarkeit (Wegzug) nach § 52 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG fest.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt. Da es dazu keine Wortmeldung gibt, wird nachfolgend genannter Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen stellt gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG den Sitzverlust von Frau Gabriele Dammers, CDU-Fraktion, durch Verlust der Wählbarkeit (Wegzug) nach § 52 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. Aufhebung Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Am kleinen Sietwender Schleusenfleth"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss 46/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 02.09.2021 3
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss hat am 23.3.2021 die aktuelle Neuplanung angenommen und auch die Übernahme eines Teilstücks des Flurstücks 30/13, Flur 8, Gemarkung Drochtersen, als gemeinsame Zuwegung beschlossen. Die Darstellung des Flurstücks ist der Anlage zu entnehmen.
Geplant und mit der Eigentümerin abgestimmt war die kostenlose Übernahme des genannten Teilstücks und eine hälftige Kostenaufteilung der Straßenbaukosten (Ausnahme: Versorgungsleitung; diese Kosten wären vom Vorhabenträger zu tragen gewesen).
Der Gemeinderat hat am 24.3.2021 im Rahmen des Bauleitplanverfahrens den Aufstellungsbeschluss für den hinter liegenden Bereich gefasst.
Nach einigen Gesprächen hat der Vorhabenträger mitgeteilt, dass er seine Überlegungen zu möglichen Bautätigkeiten eingestellt hat und keine Vorhaben mehr umsetzen wird. Das o.g. Teilstück des Flurstücks (ca. 400 m²) wurde der Gemeinde Drochtersen zum Kauf angeboten. Der Kaufpreis beträgt 50 €/m² und somit insgesamt ca. 20.000 € (zzgl. Nebenkosten).
Das Grundstück für die Feuerwehr wurde seinerzeit zu einem Preis von 63 €/m² erworben.
Neben diesen Kosten für den Grunderwerb ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für die Zuwegung nun insgesamt von der Gemeinde zu tragen wären (wie bei der Ursprungsplanung).
Hieraus ergeben sich dann Kosten von ca. 100.000 €. Die Kosten für mögliche Versorgungsleitungen der hinter liegenden Grundstücke entfallen.
Eine aktualisierte Kostenaufstellung für das Gesamtprojekt wird bis zur Verwaltungsausschusssitzung erstellt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am kleinen Sietwender Schleusenfleth“ aufzuheben.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert kurz den Sachverhalt. Zu dem Sachverhalt gab es keine weiteren Wortmeldungen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am kleinen Sietwender Schleusenfleth“ aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ mit 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren a.) Erschließungsvertrag b.) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. v. m. §§ 3(2) und 4 (2) BauGB c.) Feststellungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen (nebst Begründung und Umweltbericht) d.) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (nebst Begründung und Umweltbericht) e.) Widmung und Straßenbenennung der Erschließungsstraße innerhalb des Bebauungsplangebietes; hier: “An der Elbmarsch“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 32/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 27.09.2021 ö 4
Verwaltungsausschuss 47/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.09.2021 6
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 7

Sachverhalt

Ziel/Anlass der Planung:

Das Wohngebiet wird städtebaulich als Abrundung des Ortsrandes entwickelt und als allgemeines Wohngebiet (WA) geplant. Der bereits bebaute Bereich südlich der Sietwender Straße soll entsprechend der vorhandenen Bebauung als Mischgebiet festgesetzt und somit zunächst die vorhandene Bebauung gesichert werden.

Das Maß der baulichen Nutzung soll sich hierbei an den angrenzenden Wohngebieten und Bebauungsstrukturen orientieren.

Die maximal zulässige Grundflächenzahl wird in den allgemeinen Wohngebieten mit 0,35 festgesetzt. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse soll im WA 1 und WA 2 auf zwei Vollgeschosse  festgesetzt werden. Im WA 3 ist die Festsetzung auf ein Vollgeschoss vorgesehen. Die maximal zulässige Firsthöhe wird für alle Allgemeinen Wohngebiete auf 8,5 m begrenzt.

Im Mischgebiet ist die Zulässigkeit von zwei Vollgeschossen und die Grundflächenzahl mit 0,4 vorgesehen.

Die Mindestgrundstücksgröße beträgt 600 qm je Einzelhaus. Doppelhausgrundstücke müssen je Haushälfte mindestens 350 qm aufweisen.

Auf die Verlegung einer Gasleitung im Baugebiet wird verzichtet. Es sollen andere klimaneutrale Heizalternativen (z. B. Erdwärme) zum Zuge kommen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 26.04. bis 04.06.2021 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 23.04. bis 04.06.2021   beteiligt.

Die entsprechenden Planunterlagen/-entwürfe und Abwägungen werden vom Planungsbüro in der Sitzung vorgestellt und erläutert werden.


Zur Umsetzung des Vorhabens ist mit dem Erschließungsträger ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen (siehe Anlage).

Die Verwaltung schlägt für die Erschließungsstraße den Namen “An der Elbmarsch“ vor.


Anlagen:

- Erschließungsvertrag
- 22. Änderung des Flächennutzungsplans (Planentwurf), Stand: September 2021
- Begründung zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand: September 2021
- Umweltbericht zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand: September 2021
- Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ (Satzungsentwurf), Stand: September 2021
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“, Stand: September 2021
- Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“, Stand: September 2021
- Eingriffsregelung zum Bebauungsplan “An der Elbmarsch“, Stand: September 2021
- Abwägungstabelle, Stand: 02.09.2021

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Erschließungsvertrag

Der vorliegende Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Drochtersen und der Firma HanseArt Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG ist mit der Maßgabe abzuschließen, dass die im Entwurf vorgesehenen zwölf Grundstücke ohne Preisbindung eine Preisbindung analog der Einzelhausgrundstücke von bis zu 165,00 EUR/qm erhalten. Auch sollte eine zusätzliche „Fußläufige Verbindung“ von der Erschließungsfläche in das östlich gelegene Bestandswohngebiet mit in den Erschließungsvertrag aufgenommen werden.


b.) Gesamtabwägungsbeschluss
Die während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 90 “An der Elbmarsch“ einzuarbeiten.


c.) Feststellungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 22. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 nebst Begründung und Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

d.) Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 90 “An der Elbmarsch“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) ist als Satzung zu beschließen.


e.) Widmung und Straßenbenennung
Für die Erschließungsstraße ist der Straßenname “An der Elbmarsch“ festzulegen und die Straße ist nach erfolgtem Endausbau dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass nach intensiven Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 27.09.2021 und in der Sitzung des Verwaltungsausschusses die Beschlussempfehlung ausgearbeitet wurde. Es stehen 60 Baugrundstücke zum Verkauf zur Verfügung. Im Rahmen des Klimaschutzes wird auf die Verlegung einer Gasleitung verzichtet und Photovoltaikanlagen werden gefördert. Die Höchstgrenze des Verkaufspreises liegt bei den Einzelgrundstücken bei 165,00 EUR/qm und bei den Doppelhausgrundstücken bei 175,00 EUR/qm. Das Baugebiet wird an die L111 erschlossen. Des Weiteren wird in dem vorderen Bereich der Verkehr durch eine Einbahnstraßenregelung geregelt.
Das Ratsmitglied Cornelius van Lessen begrüßt die anwesenden Ratsdamen und Herren, die Bürger, den Ratsvorsitzenden und die Verwaltung bevor er inhaltlich aufs Thema eingeht. Hier teilt er mit, dass die FWG nach internen Besprechungen ein Regenrückhaltebecken mit betonierten Wänden für nicht notwendig hält, da in Richtung der Aschhorner Straße ein Graben existiert. Mit dem Verzicht auf ein Regenrückhaltebecken können die Preise der 60 Grundstücke auf einem niedrigeren Niveau erhalten bleiben. Die FWG stellt einen Antrag auf Vertagung des Erschließungsvertrages.
Das Ratsmitglied Dr. Hannes Hatecke erklärt, dass die CDU-Fraktion froh darüber sei, dass der Bebauungsplan kurz vor Abschluss sei. Der Erschließungsvertrag sei kinderfreundlich, fußläufige Verbindungen zu den Schulen, Kindergärten bzw. zu den Spielplätzen. Die Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger sei gut.
Das Ratsmitglied Kai Schildt erläutert, dass die SPD Fraktion froh sei bzgl. der Preisbindung aller Einzelhausgrundstücke. Des Weiteren erklärt er, dass die Gemeinde die erste sei, die komplett auf die Nutzung einer Gasleitung verzichtet.
Das Ratsmitglied Jens Schütt informiert, dass mit großem Aufwand das Leitbild für die Gemeinde Drochtersen erstellt wurde. Mit diesem Bebauungsplan werden gleich zwei Säulen des Leitbildes bedient. Die Säule 1 bzgl. der Einwohnerzahlen und die Säule 3 mit der Klimaneutralität (Verzicht auf Verlegung einer Gasleitung). Auch er bedankt sich bei dem Vorhabenträger für die gute Zusammenarbeit.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag der FWG-Fraktion, die Beschlussfassung zum Tagespunkt 7 a) Erschließungsvertrag  zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 20, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Erschließungsvertrag

Der vorliegende Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Drochtersen und der Firma HanseArt Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG ist mit der Maßgabe abzuschließen, dass die im Entwurf vorgesehenen zwölf Grundstücke ohne Preisbindung eine Preisbindung analog der Einzelhausgrundstücke von bis zu 165,00 EUR/qm erhalten. Auch sollte eine zusätzliche „Fußläufige Verbindung“ von der Erschließungsfläche in das östlich gelegene Bestandswohngebiet mit in den Erschließungsvertrag aufgenommen werden.
Im Anschluss nach diesem Beschluss erfolgte die Unterschrift des Erschließungsträgers.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt:
b.) Gesamtabwägungsbeschluss
Die während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 90 “An der Elbmarsch“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt:
c.) Feststellungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 22. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 nebst Begründung und Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt:
d.) Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 90 “An der Elbmarsch“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) ist als Satzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 6

Der Gemeinderat beschließt:
e.) Widmung und Straßenbenennung
Für die Erschließungsstraße ist der Straßenname “An der Elbmarsch“ festzulegen und die Straße ist nach erfolgtem Endausbau dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8. Schmutzwasserabgabensatzung Gebührenneukalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 21.09.2021 ö 5
Verwaltungsausschuss 47/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.09.2021 4
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 8

Sachverhalt

Ende 2018 wurde für die Jahre 2019 bis 2021 eine Gebührenkalkulation für die Schmutzwasserabgabe vorgelegt, in deren Folge ein entsprechender Satzungsbeschluss (9. Änderungssatzung) erging.

Nunmehr wird – entsprechend § 5 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) – eine Neukalkulation für den Zeitraum von 2022 bis 2024 vorgelegt, die in Form der neuen Mengengebühr in Höhe von 3,55 € / m3 (bisher 2,78 € / m3) sowie einer Grundgebühr von 87,00 € jährlich (bisher 43,20 €) in der zu beschließenden 10. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung aufgeht und zur Beschlussfassung empfohlen wird – siehe Anlagen.

Hinweise zur Kalkulation:
Fehlbetrag
Im Laufe des aktuellen Kalkulationszeitraumes (2019 bis 2021) wird zum Jahresende 2021 nach derzeitigem Stand ein Fehlbetrag in Höhe von rund 406.000 € erwartet, der im neu zu kalkulierendem Zeitraum (2022 bis 2024) abzubauen ist.

Der Fehlbetrag setzt sich insbesondere durch einige große Posten zusammen:
  1. Nachzahlung der Abrechnung aus 2018 - 141.048,30 €  
  2. Klärschlammentsorgungsmehrkosten - voraussichtlich ca. 221.000 €
  3. Betrieb eines Ionisators in 2019/2020 - 18.696,43 €
  4. Neuerteilung Erlaubnis auf Widerruf zur Wassereinleitung vom Landkreis Stade - 6.570,00 €

Grundgebühr
Seitens der Verwaltung wird die Festlegung der Grundgebühr in Höhe von 87,00 € jährlich empfohlen. Neben dem Abbau des Fehlbetrages ist weiterhin mit steigenden Kosten zu kalkulieren. Bei der empfohlenen Gebührenhöhe handelt es sich um eine Steigerung von ca. 101,39 %.

Mengengebühr
Seitens der Verwaltung wird die Festlegung der Mengengebühr in Höhe von 3,55 € / m3 empfohlen. Bei der empfohlenen Gebührenhöhe handelt es sich um eine Steigerung von ca. 27,70 %.

Beispiel zur Auswirkung der Gebührenerhöhung
Verbraucht ein Haushalt jährlich 100 m3 Wasser / Abwasser, so fallen Mehrkosten von 43,80 € Grundgebühr und 77,00 € Mengengebühr, insgesamt 120,80 € an. Dies entspricht einer Mehrbelastung von 10,07 €/Monat.

Allgemeiner Hinweis zur Entwicklung der Gebühr:
Seit 2001 hat sich die Abwassergebühr wie folgt entwickelt:

Ab 2001        Grundgebühr 43,20 €                        Mengengebühr 2,30 € / m3
Ab 2005        Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,20 € / m3
Ab 2010        Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,05 € / m3
Ab 2013        Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,55 € / m3
Ab 2016        Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,70 € / m3
Ab 2019        Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,78 € / m3

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in den Jahren von 2010 bis einschließlich 2015 eine Gebührenrücklage von ca. 512.000 € durch eine niedrig gehaltene Mengengebühr abgebaut wurde.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die im 1. Entwurf vorliegende 10. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung.

Diskussionsverlauf

Der allg. Vertreter des Bürgermeister, Marcus Pritsch, erläutert, wieso eine Anpassung der jährlichen Grundgebühr von zurzeit 43,20 EUR auf 87,00 EUR erforderlich sei. Die letzte Anpassung der Grundgebühr gab es im Jahr 2001. Des Weiteren wird die Mengengebühr von 2,78 EUR/m³ auf 3,55 EUR/m³ erhöht. Diese Erhöhung tritt am 01.01.2022 für die nächsten drei Jahre in Kraft.
Das Ratsmitglied Cornelius van Lessen  stellt für die FWG-Fraktion den Antrag,  dass die Grundgebühr weiterhin bei 43,20 EUR (jährlich) bleiben, dafür im Gegensatz die Mengengebühr aber auf 4,07 EUR/m³ erhöht werden sollte.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt gem. dem Antrag der FWG-Fraktion, die jährliche Grundgebühr in Höhe von 43,20 EUR beizubehalten und im Gegenzug die Mengengebühr von jetzt 2,78 EUR/m³ auf 4,07 EUR/m³ zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 20, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die im 1. Entwurf vorliegende 10. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3, Enthaltungen: 0

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9. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 9

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden gemäß der Tischvorlage.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden gemäß der Tischvorlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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10. Ehrung langjähriger Ratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 10

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn übergibt das Wort an den stellvertretenden Kreisgeschäftsführer im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB), Bürgermeister Mike Eckhoff, der die heutigen Ehrungen von langjährigen Ratsmitgliedern vornimmt. Mike Eckhoff spricht den Jubilaren seine Anerkennung für ihr jahrzehntelanges Engagement in der Kommunalpolitik aus. Er dankt den langjährigen Ratsmitgliedern im Namen der Gemeinde Drochtersen.
Bundesverdienstkreuzträger Dirk Ludewig erhielt für 45 Jahre Ratsarbeit die NSGB-Ehrenmedaille. Des Weiteren erhielten Heino Baumgarten (35 Jahre) und Günter Andreas (30 Jahre) die NSGB-Ehrenmedaille für ihre Ratsarbeit.
Geehrt wurden außerdem:
Für 15 bzw. 17 Jahre Ratsarbeit mit der Ehrennadel in Bronze:
  • Margarethe Petersen
  • Angelika Prott
  • Dieter Middeke

Für 20 Jahre Ratsarbeit mit der Ehrennadel in Silber:
  • Kai Seefried
  • Cornelius van Lessen
  • Reiner Heinsohn
  • Dr. Alfred Boehlke (Er konnte leider aus terminlichen Gründen nicht an der Ratssitzung teilnehmen.)

Für 25 Jahre Ratsarbeit mit der Ehrennadel in Gold:
  • Jens Schütt
  • Wilfried Barwig

Im Anschluss bedankt sich der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn bei den geehrten Ratsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre.

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11. Verabschiedung ausscheidender Ratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 11

Diskussionsverlauf

Nachfolgend genannte Ratsmitglieder sind nach der Kommunalwahl 2021 nicht mehr im Gemeinderat tätig:
  • Margarethe Petersen
  • Gabriele Dammers
  • Angelika Prott
  • Kai Seefried
  • Günter Andreas
  • Wilfried Barwig
  • Uwe Heinsohn
  • Matthias König
  • Siddik Barunduk
  • Bernd Reimers
  • Klaus Tiedemann
Nachdem der Bürgermeister einen Rückblick auf die jeweilige Zugehörigkeit im Rat der Gemeinde Drochtersen gegeben hat, überreicht er den anwesenden Ratsmitgliedern ein Präsent.
Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn bedankt sich bei den ausscheidenden Ratsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre. Des Weiteren wünscht er den ausscheidenden Ratsdamen und Ratsherren alles Gute.

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12. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 12
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12.1. AED Gruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 12.1

Diskussionsverlauf

Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass am 08.10.2021 die AED-Gruppe an den Start gegangen sei.

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12.2. Verkehrsschau 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 12.2

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister informiert, dass aufgrund der personellen Situation beim Landkreis Stade, die für September 2021 geplante Verkehrsschau nicht stattgefunden habe. Diese wird erst im Jahr 2022 nachgeholt.

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12.3. Instandsetzung der Aschhorner Straße bzw. Grüne Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 12.3

Diskussionsverlauf

Die Sanierung der beiden Straßen wird im Jahr 2022 erfolgen.

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12.4. Konstituierende Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 12.4

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister informiert, dass die konstituierende Sitzung des Rates am Dienstag, 02. November 2021 in der Dreifachturnhalle stattfindet. Die Einladungen dafür werden in der KW. 42 versendet.

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13. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 13

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Diskussionsverlauf

Das Ratsmitglied und der Fraktionsvorsitzende der SPD, Kai Schildt, gratuliert den geehrten Ratsdamen und Ratsherren und wünscht den ausscheidenden Ratsmitgliedern alles Gute.

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14. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 14

Sachverhalt

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um           Uhr.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.

Datenstand vom 19.10.2021 11:54 Uhr